Fairer Vermögensausgleich bei Scheidung

Erfahren Sie alles über den Zugewinnausgleich bei Scheidung: Berechnung, Ansprüche und rechtssichere Lösungen mit braun-legal. Sichern Sie Ihr Vermögen.

Klare Anspruchsklärung

Korrekte Vermögensbewertung

Durchsetzung Ihrer Rechte

Der Zugewinnausgleich: Was Sie wissen müssen

Gesetzlicher Güterstand

Ausgleich bei Scheidung

Finanzielle Gerechtigkeit

Schutz des Vermögens

Die Berechnung des Zugewinns: Schritt für Schritt erklärt

Der Zugewinnausgleich zielt darauf ab, den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs beider Ehegatten gerecht aufzuteilen. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung ermittelt. Anschließend wird das Endvermögen jedes Ehegatten zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags festgestellt. Der individuelle Zugewinn eines jeden Ehegatten ergibt sich aus der Differenz von Endvermögen und Anfangsvermögen. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen, hat der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz. Schulden können sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen mindern. Für eine präzise Berechnung sind genaue Belege und oft auch Bewertungen, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensanteilen, unerlässlich. Keywords für SEO: Zugewinn berechnen, Formel Zugewinnausgleich, Stichtag Endvermögen, Anfangsvermögen Ermittlung, Ausgleichsanspruch Höhe.

Ihr Recht im Fokus

Zugewinn fair und sicher regeln

Anspruchsprüfung

Wir analysieren Ihre Situation und prüfen Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich detailliert und nachvollziehbar.

Vermögensbewertung

Korrekte Ermittlung und Bewertung von Anfangs- und Endvermögen für eine gerechte Berechnung.

Berechnung

Präzise Berechnung Ihres potenziellen Zugewinnausgleichsanspruchs oder Ihrer -verpflichtung.

Strategieberatung

Entwicklung einer individuellen Strategie zur optimalen Durchsetzung Ihrer finanziellen Interessen.

Verhandlung

Außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung.

Vertretung

Konsequente gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen, falls keine Einigung möglich ist.

Eheverträge

Beratung und Gestaltung von Eheverträgen zur individuellen Regelung des Güterstandes.

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Expertise bei komplexen Fällen wie Unternehmensbeteiligungen, Auslandsimmobilien oder illoyalen Vermögensminderungen.

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Anfangsvermögen und Endvermögen: Die Grundlagen des Zugewinnausgleichs

Das Anfangsvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehegatte bei Eheschließung besitzt, abzüglich etwaiger Schulden. Wichtig ist die genaue Dokumentation, da nicht nachweisbares Vermögen als Null angesetzt wird. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (privilegierter Erwerb), um sicherzustellen, dass nur der tatsächlich während der Ehe erwirtschaftete Zuwachs geteilt wird. Dieses Anfangsvermögen wird zudem indexiert, um den Kaufkraftschwund auszugleichen. Das Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten bei Zustellung des Scheidungsantrags gehört, ebenfalls unter Abzug von Verbindlichkeiten. Die korrekte Bewertung aller Vermögenspositionen wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen zu den jeweiligen Stichtagen ist entscheidend für einen fairen Zugewinnausgleich. Keywords für SEO: Anfangsvermögen Definition, Endvermögen Zugewinn, Bewertung Vermögen Scheidung, Schulden Zugewinn, privilegierter Erwerb.

Erbschaften, Schenkungen und illoyale Vermögensminderungen im Zugewinn

Nicht jeder Vermögenszuwachs während der Ehe unterliegt dem Zugewinnausgleich. Erbschaften und Schenkungen von Dritten, die ein Ehegatte während der Ehe erhält, werden durch Hinzurechnung zum Anfangsvermögen neutralisiert (sog. privilegierter Erwerb). Nur die Wertsteigerung dieses geerbten oder geschenkten Vermögens während der Ehezeit kann dem Zugewinn unterfallen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern illoyale Vermögensminderungen: Handlungen eines Ehegatten, die darauf abzielen, das Endvermögen zulasten des anderen zu schmälern (z.B. verschwenderische Ausgaben kurz vor der Trennung oder unentgeltliche Zuwendungen an Dritte ohne Zustimmung), können dem Endvermögen fiktiv wieder hinzugerechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation solcher Vorgänge ist für die Wahrung Ihrer Ansprüche essentiell. Keywords für SEO: Erbschaft Zugewinn, Schenkung Zugewinnausgleich, illoyale Vermögensminderung, Vermögensmanipulation Scheidung.

Zugewinngemeinschaft vs. Gütertrennung: Welcher Güterstand gilt?

In Deutschland leben Ehegatten automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie nicht durch einen Ehevertrag eine andere Regelung getroffen haben. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Vermögen während der Ehe getrennt bleiben, aber im Falle einer Scheidung der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen wird. Alternativ können Ehegatten eine Gütertrennung vereinbaren. Bei der Gütertrennung findet kein Zugewinnausgleich statt; jeder Ehegatte behält sein Vermögen und seinen Zuwachs für sich. Eine weitere Möglichkeit ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der ehevertraglich spezifische Anpassungen vorgenommen werden können, z.B. bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausgenommen oder der Ausgleich für den Todesfall anders geregelt wird. Die Wahl des Güterstandes hat erhebliche finanzielle Auswirkungen und sollte gut überlegt sein. Keywords für SEO: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung Scheidung, Ehevertrag Güterstand, modifizierte Zugewinngemeinschaft, gesetzlicher Güterstand.

Verjährung von Ansprüchen: Fristen beim Zugewinnausgleich beachten

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der berechtigte Ehegatte von den anspruchsbegründenden Umständen (insbesondere Rechtskraft der Scheidung) und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis tritt die Verjährung spätestens nach 30 Jahren ein. Es ist daher ratsam, Ansprüche auf Zugewinnausgleich zügig nach der Scheidung geltend zu machen, um einen Rechtsverlust durch Verjährung zu vermeiden. Bestimmte Handlungen, wie die Erhebung einer Klage oder die Aufnahme von Verhandlungen, können die Verjährung hemmen. Eine anwaltliche Beratung ist hier entscheidend, um Fristen sicher im Blick zu behalten. Keywords für SEO: Verjährung Zugewinnausgleich, Frist Zugewinn, Anspruch geltend machen Scheidung, Verjährungshemmung Familienrecht.

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Der Zugewinnausgleich im Todesfall: Erbrechtliche Besonderheiten

Endet die Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten, wird der Zugewinnausgleich auf zwei mögliche Arten realisiert. Die erbrechtliche Lösung sieht vor, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel der Erbschaft erhöht, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde. Alternativ kann der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlagen und stattdessen den konkret berechneten Zugewinnausgleich (güterrechtliche Lösung) sowie den kleinen Pflichtteil verlangen. Diese Option ist vorteilhaft, wenn der konkret berechnete Zugewinn höher ist als der pauschale Viertel-Zuschlag oder wenn der überlebende Ehegatte enterbt wurde. Die Entscheidung für eine der beiden Lösungen hängt von der individuellen Vermögenssituation und den testamentarischen Verfügungen ab und sollte sorgfältig geprüft werden. Keywords für SEO: Zugewinnausgleich Todesfall, Erbrecht Zugewinn, gesetzlicher Erbteil Ehegatte, Pflichtteil Zugewinn, güterrechtliche Lösung Erbe.

Umgang mit Schulden und negativem Anfangsvermögen

Schulden spielen eine wesentliche Rolle bei der Berechnung des Zugewinns. Sie mindern sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen. Hatte ein Ehegatte bei Eheschließung bereits Schulden, so ist sein Anfangsvermögen entsprechend geringer oder sogar negativ. Ein negatives Anfangsvermögen ist möglich und wird bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt. Auch während der Ehe entstandene Schulden reduzieren das Endvermögen. Wichtig ist: Ein „negativer Zugewinn“ (wenn also das Endvermögen geringer ist als das Anfangsvermögen) führt nicht zu einer Ausgleichspflicht des anderen Ehegatten. Der Zugewinn wird in solchen Fällen mit Null angesetzt. Die genaue Erfassung und Bewertung aller Verbindlichkeiten ist daher ebenso wichtig wie die der Vermögenswerte. Keywords für SEO: Schulden Zugewinnausgleich, negatives Anfangsvermögen Zugewinn, Verbindlichkeiten Scheidung, Vermögensaufstellung Schulden.

Vorzeitiger Zugewinnausgleich: Unter welchen Umständen möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zugewinnausgleich bereits vor der Scheidung, also während der bestehenden Ehe, verlangt werden (vorzeitiger Zugewinnausgleich). Dies ist in den §§ 1385, 1386 BGB geregelt. Ein Grund kann sein, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt leben. Weitere Gründe sind die illoyale Vermögensminderung durch den anderen Ehegatten, die die spätere Realisierung des Zugewinnausgleichsanspruchs gefährden würde, oder wenn der andere Ehegatte seine wirtschaftlichen Verpflichtungen aus dem ehelichen Verhältnis schuldhaft nicht erfüllt. Der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich muss bei Gericht gestellt werden. Es handelt sich um eine komplexe Materie, die eine fundierte juristische Prüfung der individuellen Situation erfordert, um die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags einschätzen zu können. Keywords für SEO: vorzeitiger Zugewinnausgleich, Antrag Zugewinnausgleich Ehe, §1385 BGB, §1386 BGB, Zugewinn Trennungsjahr.

Was genau versteht man unter dem Zugewinn?

Um Ihre finanziellen Ansprüche beim Zugewinnausgleich optimal zu sichern, ist eine strategische Vorgehensweise entscheidend. Beginnen Sie mit der lückenlosen Sammlung aller relevanten Belege zu Ihrem Anfangs- und Endvermögen sowie dem des Partners. Fordern Sie konsequent Auskunft über das Vermögen des anderen Ehegatten. Bei komplexen Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen sind unabhängige Bewertungsgutachten oft unerlässlich. Seien Sie wachsam gegenüber möglichen illoyalen Vermögensverschiebungen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen, Fehler zu vermeiden und eine faire Verhandlungsposition aufzubauen. Ihr Anwalt unterstützt Sie bei der Berechnung, der Geltendmachung und notfalls der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Keywords für SEO: Zugewinnausgleich Strategie, Anwalt Zugewinn, Familienrecht Beratung Scheidung, Auskunftsanspruch Zugewinn, Vermögensbewertung Scheidung.

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Antworten von Experten

Häufig gestellte Fragen zum Zugewinn

Was genau versteht man unter dem Zugewinn?

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Wie wird der Zugewinnausgleich konkret berechnet?

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Zählt eine Erbschaft oder Schenkung zum Zugewinn?

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Was passiert mit gemeinsamen Schulden beim Zugewinnausgleich?

Was passiert mit gemeinsamen Schulden beim Zugewinnausgleich?

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Kann man den Zugewinnausgleich durch einen Ehevertrag ausschließen?

Kann man den Zugewinnausgleich durch einen Ehevertrag ausschließen?

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Welche Fristen gelten für die Geltendmachung des Zugewinnausgleichs?

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