Konflikte im Erbfall lösen
Erbstreitigkeiten belasten Familien und verzögern Nachlassabwicklungen. braun-legal bietet Ihnen erfahrene Fachanwälte für Erbrecht, die Sie kompetent bei der Lösung von Konflikten um Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft unterstützen – für eine faire und schnelle Klärung.
Fachanwaltliche Expertise Erbrecht
Mediation & Prozessführung
Individuelle Konfliktlösungen
Erbstreitigkeiten verstehen: Häufige Ursachen und präventive Maßnahmen
Unklare oder ungültige Testamente als Hauptkonfliktquelle identifizieren und vermeiden.
Streitigkeiten um den Pflichtteil durch transparente Kommunikation und rechtzeitige Planung entschärfen.
Spannungen in Erbengemeinschaften durch klare Regelungen und professionelle Moderation auflösen.
Frühzeitige Rechtsberatung und sorgfältige Nachlassplanung als Schlüssel zur Prävention von Erbkonflikten.
Das Testament im Fokus: Form, Anfechtung und Auslegung bei Erbstreitigkeiten
Ein Testament ist die Grundlage der gewillkürten Erbfolge, doch seine Wirksamkeit hängt von strengen Formvorschriften ab. Eigenhändige Testamente müssen vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, notarielle Testamente werden öffentlich beurkundet. Kommt es zu Erbstreitigkeiten, steht oft die Frage der Testierfähigkeit des Erblassers im Raum oder es werden Anfechtungsgründe wie Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung geltend gemacht. Auch die Auslegung unklarer testamentarischer Verfügungen birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Unsere Fachanwälte für Erbrecht analysieren Testamente präzise, prüfen Anfechtungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen, um Ihren berechtigten Ansprüchen Geltung zu verschaffen. Wir unterstützen Sie dabei, die Intention des Erblassers zu ermitteln und setzen uns für eine gerechte Verteilung des Nachlasses ein, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder im streitigen Verfahren vor dem Nachlassgericht.
Unsere Leistungen für Sie
Kompetente Unterstützung bei Erbstreitigkeiten
Analyse
Wir beginnen mit einer tiefgehenden Analyse Ihres individuellen Erbfalls. Dabei prüfen wir sorgfältig alle relevanten Unterlagen wie Testamente, Erbverträge und Schenkungsurkunden, identifizieren Ihre rechtliche Position sowie die potenziellen Ansprüche aller Beteiligten. Diese fundierte Erstbewertung bildet die Basis für jede weitere strategische Entscheidung und ermöglicht es uns, Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und Risiken zu geben.
Strategie
Basierend auf der Fallanalyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte, auf Ihre Ziele ausgerichtete Strategie. Ob außergerichtliche Verhandlungen, Mediation oder gerichtliche Auseinandersetzung – wir zeigen Ihnen die optimalen Wege auf. Unsere Strategie berücksichtigt nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Faktoren, um die für Sie bestmögliche und nachhaltigste Lösung im Erbstreit zu erreichen.
Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und juristischer Präzision, sowohl außergerichtlich als auch vor allen deutschen Nachlass- und Zivilgerichten. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht setzen sich engagiert für Ihre Ansprüche ein, führen Verhandlungen mit der Gegenseite und streben stets eine zügige und effektive Konfliktlösung an, die Ihre Rechte wahrt und Ihre Position stärkt.
Pflichtteil
Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Geltendmachung Ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Dies umfasst die genaue Berechnung der Ansprüche, die Einforderung notwendiger Auskünfte über den Nachlassbestand und Schenkungen des Erblassers sowie die konsequente Durchsetzung Ihrer finanziellen Rechte, auch im streitigen Verfahren.
Testament
Die Auslegung, Anfechtung oder Verteidigung eines Testaments erfordert tiefgreifende erbrechtliche Kenntnisse. Wir prüfen die Formwirksamkeit und den Inhalt letztwilliger Verfügungen, beraten Sie zu Anfechtungsgründen wie Testierunfähigkeit oder arglistiger Täuschung und vertreten Ihre Position im Streit um die Gültigkeit oder den wahren Willen des Erblassers, um eine gerechte Nachlassverteilung zu sichern.
Erbengemeinschaft
Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft sind häufig. Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Nachlasses, der Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Miterben und der Vorbereitung sowie Durchführung der Erbauseinandersetzung. Ziel ist eine faire und möglichst einvernehmliche Teilung des Nachlasses, um langwierige und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.
Mediation
Als Alternative zum Gerichtsverfahren bieten wir professionelle Erbmediation an. Unsere geschulten Mediatoren helfen den Konfliktparteien, in einem vertraulichen Rahmen eigenverantwortlich eine außergerichtliche, interessengerechte und zukunftsorientierte Lösung zu erarbeiten. Dies schont nicht nur Ressourcen, sondern kann auch dazu beitragen, familiäre Beziehungen zu erhalten oder wiederherzustellen.
Erbschein
Wir begleiten Sie kompetent im gesamten Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht. Das beinhaltet die sorgfältige Antragstellung, die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente und die Vertretung Ihrer Interessen, insbesondere wenn die Erbfolge streitig ist oder die Gültigkeit von Testamenten in Frage steht. Wir setzen uns für eine zügige Erteilung des korrekten Erbscheins ein.
Vorsorge
Um zukünftige Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung unerlässlich. Wir beraten Sie umfassend zur Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungen zu Lebzeiten sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, damit Ihr letzter Wille klar und unmissverständlich formuliert ist und Ihre Vermögensnachfolge Ihren Wünschen entsprechend geregelt wird.
Wir stehen Ihnen zur Seite – von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Lösung.
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Die Erbengemeinschaft: Gemeinsam verwalten, gerecht teilen – Fallstricke vermeiden
Mit dem Erbfall entsteht bei mehreren Erben kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Diese gesamthänderische Bindung bedeutet, dass die Miterben den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten und über Nachlassgegenstände grundsätzlich nur einstimmig verfügen können. Dies birgt vielfältige Konfliktpotenziale, von unterschiedlichen Vorstellungen zur Verwaltung und Nutzung des Nachlasses bis hin zu Meinungsverschiedenheiten über dessen Verteilung (Auseinandersetzung). Jeder Miterbe hat jedoch jederzeit das Recht, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen. Ziel ist die Umwandlung des gemeinschaftlichen Vermögens in teilbare Einzelwerte. Gelingt keine einvernehmliche Teilung durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag, bleibt oft nur der Weg der Erbteilungsklage oder, bei Immobilien, die Teilungsversteigerung. braun-legal berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Miterbe, unterstützt bei der Verwaltung des Nachlasses und erarbeitet Strategien für eine faire und möglichst konfliktfreie Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Pflichtteilsansprüche erfolgreich durchsetzen oder abwehren: Ihr Recht als Erbe oder Enterbter
Das deutsche Erbrecht sichert nahen Angehörigen auch im Falle einer Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass durch den Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben. Um diesen Anspruch beziffern zu können, hat der Pflichtteilsberechtigte umfassende Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche. Besondere Relevanz haben auch Pflichtteilsergänzungsansprüche, die entstehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen getätigt hat, die den Pflichtteil schmälern. Unsere Experten helfen Ihnen, Pflichtteilsansprüche korrekt zu berechnen und konsequent durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wir navigieren Sie sicher durch die komplexe Materie, achten auf Verjährungsfristen und prüfen Stundungsmöglichkeiten oder Gründe für eine Pflichtteilsentziehung.
Mediation im Erbrecht: Konflikte konstruktiv lösen, Beziehungen bewahren
Erbstreitigkeiten sind oft emotional aufgeladen und können Familien tief entzweien. Eine gerichtliche Auseinandersetzung verschärft diese Konflikte häufig. Die Mediation bietet hier eine wertvolle Alternative: Als strukturiertes, freiwilliges Verfahren ermöglicht sie den Konfliktparteien, unter Anleitung eines neutralen Mediators selbstbestimmt und eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Ziel ist eine Win-Win-Situation, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und oft auch die familiären Beziehungen wiederherstellen oder zumindest entlasten kann. Im Vergleich zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren ist die Erbmediation meist schneller und kostengünstiger. Unsere erfahrenen Mediatoren, spezialisiert auf Erbrecht, begleiten Sie einfühlsam und kompetent durch den Prozess, fördern die Kommunikation und helfen, nachhaltige Vereinbarungen zu finden, die oft kreativer und passgenauer sind als ein Gerichtsurteil.
Der Erbschein: Bedeutung, Verfahren und Lösungswege bei Streitigkeiten
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das ausweist, wer Erbe geworden ist und wie groß sein Erbteil ist. Er dient als Legitimationspapier gegenüber Dritten, wie Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt, um über den Nachlass verfügen zu können. Nicht in jedem Fall ist ein Erbschein zwingend erforderlich; oft genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Das Erbscheinsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Sind die Erbfolge oder die Erbquoten streitig, kann das Verfahren komplex werden und sich erheblich verzögern. Widersprüchliche Angaben, die Anfechtung eines Testaments oder Zweifel an der Testierfähigkeit können zu langwierigen Ermittlungen führen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Antragsstellung, der Beschaffung notwendiger Urkunden und vertreten Ihre Interessen im streitigen Erbscheinsverfahren, bis hin zur Einziehung eines unrichtigen Erbscheins.
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Enterbung und Erbunwürdigkeit: Grenzen der Testierfreiheit und Ausschluss von der Erbfolge
Die Testierfreiheit erlaubt es dem Erblasser grundsätzlich, seine Erben frei zu bestimmen und somit auch nahe Angehörige von der Erbfolge auszuschließen (Enterbung). Eine Enterbung führt jedoch nicht zwangsläufig zum vollständigen Verlust jeglicher Ansprüche, da Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil fordern können. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur unter sehr engen, gesetzlich definierten Voraussetzungen möglich (z.B. schwere Verfehlungen gegenüber dem Erblasser). Davon abzugrenzen ist die Erbunwürdigkeit, die eintritt, wenn sich eine Person schwerwiegender Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige schuldig gemacht hat (z.B. versuchter Mord, arglistige Täuschung zur Testamentserrichtung). Die Erbunwürdigkeit muss nach dem Erbfall durch Anfechtungsklage eines anderen potenziellen Erben geltend gemacht werden. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit von Enterbungen und die Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung oder Erbunwürdigkeit und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Testamentsvollstreckung: Den letzten Willen sichern und Streitigkeiten vorbeugen
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament kann ein wirksames Instrument sein, um den letzten Willen des Erblassers abzusichern und Erbstreitigkeiten vorzubeugen oder zu managen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die letztwilligen Verfügungen auszuführen, den Nachlass zu verwalten, auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Vermächtnisse zu erfüllen. Dies ist besonders sinnvoll bei komplexen Nachlässen, minderjährigen Erben, zerstrittenen Erbengemeinschaften oder wenn der Erblasser spezielle Anordnungen für sein Vermögen getroffen hat. Die Auswahl eines kompetenten und vertrauenswürdigen Testamentsvollstreckers ist entscheidend. Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie zur sinnvollen Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder übernehmen selbst diese verantwortungsvolle Aufgabe, um eine reibungslose Nachlassabwicklung im Sinne des Erblassers zu gewährleisten und die Erben zu entlasten.
Internationale Erbfälle: Besonderheiten bei grenzüberschreitendem Vermögen und Erben im Ausland
Erbstreitigkeiten mit internationalem Bezug stellen besondere Herausforderungen dar. Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt seit 2015 für die meisten EU-Staaten, welches Erbrecht Anwendung findet – in der Regel das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies kann zu komplexen Fragen führen, wenn Vermögen in verschiedenen Ländern liegt oder Erben im Ausland leben. Die Anerkennung ausländischer Testamente und Erbscheine, die Zuständigkeit der Gerichte sowie steuerliche Aspekte (Doppelbesteuerungsabkommen) erfordern spezialisiertes Wissen. braun-legal verfügt über Expertise im internationalen Erbrecht und ein Netzwerk von Kooperationspartnern, um Sie auch bei grenzüberschreitenden Erbstreitigkeiten kompetent zu beraten und Ihre Ansprüche international durchzusetzen. Wir klären für Sie die Rechtslage und begleiten Sie bei der Abwicklung komplexer internationaler Nachlässe.
Was sind die ersten Schritte, wenn ein Erbstreit droht?
Der digitale Nachlass – von Social-Media-Profilen über E-Mail-Konten bis hin zu Kryptowährungen und Online-Guthaben – gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist häufig Ursache für Erbstreitigkeiten. Oft fehlt es an klaren testamentarischen Regelungen und Zugangsdaten sind für die Erben nicht auffindbar. Die Rechtslage ist teilweise noch unklar, auch wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Verträge mit Online-Diensten grundsätzlich auf die Erben übergehen (Prinzip der Universalsukzession). Die Durchsetzung von Auskunfts- und Zugangsansprüchen gegenüber internationalen Tech-Konzernen gestaltet sich oft schwierig. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren digitalen Nachlass rechtzeitig regeln können (z.B. durch Erstellung einer Liste mit Zugangsdaten, Benennung eines Digital-Bevollmächtigten) und unterstützen Erben dabei, ihre Rechte am digitalen Erbe geltend zu machen und Konflikte um digitale Werte zu lösen. Eine frühzeitige und klare Regelung ist hier essenziell.