Ihr Recht auf Wiedergutmachung
Erfahren Sie, wie braun-legal Ihnen hilft, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen – von der Prüfung bis zur Realisierung Ihrer finanziellen Entschädigung. Wir stehen für klare Beratung und konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
Experten für Schadensrecht
Individuelle Fallprüfung
Konsequente Durchsetzung
Grundlagen des Schadensersatzrechts: Was Sie wissen müssen
Haftungsgrundlagen (Vertrag, Delikt)
Schadensarten (Materiell, Immateriell)
Verjährungsfristen kennen
Beweislast im Prozess
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ihre Ansprüche sichern
Ein Verkehrsunfall ist oft mit erheblichen Schäden verbunden – von Fahrzeugreparaturen über Arztkosten bis hin zu Schmerzensgeld. Um Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall erfolgreich geltend zu machen, ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend. Dokumentieren Sie den Unfallort und die Schäden detailliert. Holen Sie polizeiliche Protokolle ein und sammeln Sie Zeugenaussagen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sachschäden (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall) und Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld). Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird versuchen, ihre Zahlungen zu minimieren. Daher ist die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht von braun-legal unerlässlich, um alle berechtigten Ansprüche, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden, vollständig und fristgerecht durchzusetzen.
Kompetenz im Schadensrecht
Unsere Expertise für Ihre Entschädigung
Unfallschaden
Regulierung von Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen, inklusive Schmerzensgeld und Nutzungsausfall.
Arzthaftung
Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Behandlungsfehlern, Diagnosefehlern oder unzureichender Aufklärung durch medizinisches Personal.
Baumängel
Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung gegenüber Bauträgern und Handwerkern durchzusetzen.
Vertragsbruch
Kompensation für Schäden, die aus der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung vertraglicher Pflichten resultieren, inklusive entgangenem Gewinn und Folgeschäden.
Produkthaftung
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Hersteller für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden.
Rufschädigung
Juristische Abwehr von Ehrverletzungen und Rufschädigung sowie Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Widerruf und finanzielle Entschädigung.
Mietschäden
Klärung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Mietverhältnis, sei es wegen Mängeln an der Mietsache oder Schäden durch den Mieter.
Kapitalanlage
Unterstützung bei der Rückforderung von Verlusten aus Kapitalanlagen aufgrund von Falschberatung, Prospektfehlern oder betrügerischen Machenschaften.
Gutachtenprüfung
Professionelle Analyse und Bewertung von Schadensgutachten zur Absicherung und Maximierung Ihrer Entschädigungsansprüche in komplexen Fällen.
Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Schaden erlitten?
Fordern Sie jetzt Ihr Recht!
Arzthaftung: Wann steht Ihnen Schadensersatz zu?
Ein Behandlungsfehler durch einen Arzt oder medizinisches Personal kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Schadensersatzansprüche im Bereich der Arzthaftung entstehen, wenn nachweislich ein medizinischer Fehler vorliegt, der zu einem Schaden geführt hat. Typische Fehlerquellen sind Diagnosefehler, Aufklärungsfehler vor Eingriffen, Fehler bei der Operation oder Medikation. Die Beweislast liegt in der Regel beim Patienten. Ein medizinisches Gutachten ist oft unerlässlich. Mögliche Ansprüche umfassen Schmerzensgeld, Ersatz für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Mehrbedarfskosten. Die Anwälte von braun-legal verfügen über die notwendige Expertise im Medizinrecht, um Ihren Fall sorgfältig zu prüfen und Ihre Ansprüche konsequent zu verfolgen.
Baumängel: Schadensersatz vom Bauträger oder Handwerker
Baumängel an Neu- oder Umbauten sind ärgerlich und können erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Ob feuchte Keller oder Risse im Mauerwerk – als Bauherr haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensersatz. Zunächst muss der verantwortliche Bauträger oder Handwerker zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Scheitert dies, können Sie Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder den sogenannten kleinen Schadensersatz. Wichtig ist die genaue Dokumentation der Mängel und die Beachtung der Verjährungsfristen. Braun-legal berät Sie umfassend zu Ihren Gewährleistungsrechten und setzt Ihre Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln kompetent durch.
Vertragsverletzung: Schadensersatz bei Nichterfüllung
Wird ein Vertrag von einer Partei nicht oder schlecht erfüllt, kann der anderen Partei ein ersatzfähiger Schaden entstehen. Typische Vertragsverletzungen sind Lieferverzug, Mängel der Kaufsache oder Dienstleistung. Um Schadensersatz geltend zu machen, muss in der Regel ein Verschulden des Vertragspartners vorliegen und ein kausaler Schaden entstanden sein. Oft ist eine Mahnung mit Fristsetzung erforderlich. Der Schadensersatz bemisst sich danach, wie der Geschädigte stünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Die Experten von braun-legal analysieren Ihre Vertragssituation, prüfen die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.
Produkthaftung: Wenn fehlerhafte Produkte Schäden verursachen
Hersteller haften für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die berechtigterweise erwartete Sicherheit bietet. Dies kann Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehler betreffen. Die Produkthaftung ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Geschädigte müssen den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang beweisen. Ansprüche können sich gegen Hersteller, Quasi-Hersteller oder EU-Importeure richten. Braun-legal berät Sie kompetent bei Schadensfällen durch fehlerhafte Produkte und setzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, einschließlich Schmerzensgeld, durch.
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Ehrverletzung & Rufschädigung: Schadensersatz und Unterlassung
Ehrverletzungen, üble Nachrede oder Verleumdung können das Persönlichkeitsrecht und den Ruf erheblich schädigen. Betroffene haben neben Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen oft auch Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere eine Geldentschädigung für die immaterielle Beeinträchtigung. Die Höhe hängt von der Schwere der Verletzung und deren Verbreitung ab. Im digitalen Zeitalter ist schnelles Handeln entscheidend. Braun-legal unterstützt Sie dabei, sich gegen rechtswidrige Äußerungen zur Wehr zu setzen, Unterlassungsansprüche durchzusetzen und Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz zu prüfen, um Ihre Reputation zu schützen.
Schadensersatz im Mietrecht: Rechte von Mietern und Vermietern
Im Mietverhältnis können vielfältige Situationen zu Schadensersatzansprüchen führen. Mieter können Schadensersatz fordern bei nicht behobenen Mängeln oder unberechtigter Kündigung. Vermieter haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Mieter die Mietsache beschädigt oder vertragswidrig nutzt. Wichtig sind genaue Dokumentation und Einhaltung von Fristen. Braun-legal berät sowohl Mieter als auch Vermieter umfassend zu ihren Rechten und Pflichten im Schadensfall, prüft die Rechtslage, hilft bei der Bezifferung des Schadens und setzt berechtigte Ansprüche durch.
Kapitalanlagebetrug: So fordern Sie Ihr Geld zurück
Anleger, die Opfer von Kapitalanlagebetrug oder fehlerhafter Anlageberatung wurden, erleiden oft erhebliche finanzielle Verluste. Schadensersatzansprüche können sich gegen Anlageberater, Banken oder Fondsinitiatoren richten. Voraussetzung ist meist der Nachweis einer Pflichtverletzung, z.B. mangelnde Risikoaufklärung oder Verschweigen von Provisionen. Die Verjährungsfristen sind komplex. Die spezialisierten Anwälte von braun-legal im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen Ihren Fall detailliert, analysieren Unterlagen und vertreten Ihre Interessen energisch zur Rückforderung Ihres Kapitals.
Welche Arten von Schäden können ersetzt werden?
Schadensersatzansprüche unterliegen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung und Kenntnis von Schaden und Schädiger. Es gibt zahlreiche spezielle, oft kürzere Verjährungsfristen (z.B. Mietrecht, Kaufrecht, Baurecht). Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gilt eine längere Höchstfrist. Die korrekte Beachtung der Verjährungsfristen ist entscheidend, da ein verjährter Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist. Braun-legal prüft präzise die relevanten Fristen und ergreift rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Ansprüche.