Ihre Zukunft. Ihre Entscheidung.

Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung mit einer juristisch fundierten Vorsorgevollmacht. braun-legal unterstützt Sie bei der Erstellung und berät Sie umfassend.

Rechtssichere Erstellung

Individuelle Beratung

Schutz Ihrer Wünsche

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie unverzichtbar?

Definition & Abgrenzung

Gesetzliche Grundlagen

Folgen ohne Vollmacht

Vorteile frühzeitiger Regelung

Die verschiedenen Arten der Vorsorgevollmacht: Welche passt zu Ihnen?

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht gleich Vorsorgevollmacht. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen, die spezifische Bereiche abdecken. Zu den wichtigsten Arten zählen die Generalvollmacht, die Einzelvollmacht und die Spezialvollmacht. Die **Generalvollmacht** ermächtigt den Bevollmächtigten, Sie in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Die **Einzelvollmacht** beschränkt sich auf bestimmte, klar definierte Aufgabenbereiche, beispielsweise Vermögenssorge oder Gesundheitsangelegenheiten. Eine **Spezialvollmacht** ist noch enger gefasst. Für die Vorsorge sind Vollmachten relevant, die die **Gesundheitssorge** und die **Vermögenssorge** abdecken. Bei braun-legal analysieren wir Ihre persönliche Situation detailliert, um die für Sie optimale Form und den passenden Umfang Ihrer Vorsorgevollmacht zu bestimmen und maßgeschneidert zu erstellen.

Ihre Vorsorge, unsere Expertise

Maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten

Analyse

Detaillierte Prüfung Ihrer persönlichen Situation und Bedürfnisse.

Entwurf

Erstellung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht durch erfahrene Anwälte.

Beratung

Umfassende Aufklärung über alle rechtlichen Aspekte und Optionen.

Beurkundung

Begleitung bei der notariellen Beurkundung für maximale Rechtssicherheit.

Registrierung

Unterstützung bei der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.

Anpassung

Aktualisierung Ihrer Vollmacht bei geänderten Lebensumständen.

Vertretung

Durchsetzung Ihrer Interessen im Bedarfsfall.

Notfallplan

Beratung zur sicheren Aufbewahrung und Information der Bevollmächtigten.

Webinare

Exklusive Fach-Webinare zu Vorsorgethemen mit Braun & Kollegen.

Individuell, rechtssicher und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – für eine sorgenfreie Zukunft.

Handeln Sie jetzt für

Ihre selbstbestimmte Zukunft.

Inhalte einer wirksamen Vorsorgevollmacht: Das muss rein!

Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall anerkannt wird, müssen bestimmte Inhalte klar formuliert sein. Zentral sind die genaue **Bezeichnung des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten** (sowie ggf. Ersatzbevollmächtigte). Entscheidend ist der **Umfang der Vollmacht**: Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden. Es muss klar definiert sein, wann die Vollmacht wirksam wird und Regelungen zur **Geltungsdauer** und zum **Widerruf** enthalten. Besondere Aufmerksamkeit erfordern sogenannte **gefährliche Rechtsgeschäfte**. Die **Unterschrift des Vollmachtgebers** ist zwingend. Bei braun-legal stellen wir sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht alle juristischen Anforderungen erfüllt und Ihre individuellen Wünsche präzise widerspiegelt.

Die richtige Person wählen: Wer kommt als Bevollmächtigter in Frage?

Die Auswahl des Bevollmächtigten ist eine Vertrauensentscheidung. Diese Person trifft weitreichende Entscheidungen für Sie. Grundsätzlich kann jede **voll geschäftsfähige natürliche Person** bevollmächtigt werden – oft Ehepartner, Kinder, Geschwister oder enge Freunde. Wichtig ist, dass die Person bereit und in der Lage ist, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Sprechen Sie offen mit Ihrer Wahl. Idealerweise wohnt der Bevollmächtigte in Ihrer Nähe. Benennen Sie auch **Ersatzbevollmächtigte**. Sie können auch mehrere Bevollmächtigte mit klar definierten Kompetenzen (Einzel- oder Gesamtvertretung) einsetzen. Vermeiden Sie Interessenkonflikte. Bei braun-legal beraten wir Sie umfassend bei der Auswahl.

Formvorschriften und Wirksamkeit: Notarielle Beurkundung – ja oder nein?

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich **schriftlich** zu erteilen und vom Vollmachtgeber eigenhändig zu unterschreiben. Ob eine **notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung** erforderlich ist, hängt vom Umfang ab. Für Grundstücksgeschäfte oder Darlehensaufnahmen ist die notarielle Form oft zwingend. Auch wenn nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, erhöht die notarielle Beurkundung die Akzeptanz (z.B. bei Banken) und Rechtssicherheit erheblich, da der Notar Geschäftsfähigkeit und Willen prüft. Eine öffentliche Beglaubigung bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift. Bei braun-legal empfehlen wir häufig die notarielle Beurkundung und beraten Sie, welche Form für Ihre spezifische Situation die beste ist.

Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung: Die Unterschiede

Diese drei Instrumente dienen der Selbstbestimmung, haben aber unterschiedliche Funktionen. Die **Vorsorgevollmacht** ist am umfassendsten: Sie benennen eine Vertrauensperson für rechtliche Vertretung (Vermögen, Gesundheit etc.). Die **Patientenverfügung** bezieht sich ausschließlich auf medizinische Behandlungen und ist eine direkte Willenserklärung an Ärzte. Die **Betreuungsverfügung** greift, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und ein Gericht einen Betreuer bestellen muss; hier können Sie Wünsche zur Person des Betreuers äußern. Eine Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung meist vermeiden. Oft ist eine Kombination von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sinnvoll. braun-legal hilft Ihnen, die passenden Dokumente abzustimmen.

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Registrierung und Aufbewahrung: So stellen Sie sicher, dass Ihre Vollmacht gefunden wird

Eine Vorsorgevollmacht muss im Ernstfall auffindbar sein. Bewahren Sie das **Original sicher, aber zugänglich** für den Bevollmächtigten auf. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson(en) über den Aufbewahrungsort. Es ist ratsam, dem Bevollmächtigten eine Kopie oder beglaubigte Abschrift auszuhändigen. Zusätzlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht im **Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)** der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab, bevor sie einen Betreuer bestellen. Dies kann ein unnötiges Betreuungsverfahren vermeiden. Bei braun-legal beraten wir Sie zu Aufbewahrungsmethoden und unterstützen bei der ZVR-Registrierung.

Widerruf und Änderung einer Vorsorgevollmacht: Was ist zu beachten?

Sie können eine Vorsorgevollmacht **jederzeit widerrufen**, solange Sie geschäftsfähig sind. Der Widerruf sollte aus Beweisgründen **schriftlich** erfolgen und dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden. Fordern Sie alle Vollmachtsurkunden zurück. Bei notariellen Vollmachten ist ein notarieller Widerruf ratsam. Informieren Sie auch das Zentrale Vorsorgeregister. Änderungen sind formal wie eine Neuerrichtung zu behandeln: Es ist sicherer, die alte Vollmacht zu widerrufen und eine komplett neue zu erstellen, anstatt handschriftliche Änderungen vorzunehmen. braun-legal unterstützt Sie bei Anpassungen oder dem Widerruf, damit Ihre Vorsorge stets aktuell ist.

Kosten einer Vorsorgevollmacht: Mit welchen Gebühren müssen Sie rechnen?

Die Kosten variieren. Eine **privatschriftliche Vollmacht** ohne Beratung ist initial kostenfrei, birgt aber Risiken. Die **anwaltliche Beratung und Erstellung** durch braun-legal verursacht Kosten nach RVG oder Honorarvereinbarung, sichert aber eine individuelle und rechtssichere Lösung. **Notargebühren** für Beurkundung oder Beglaubigung richten sich nach dem GNotKG (meist abhängig vom Geschäftswert). Die **Registrierung im ZVR** ist gebührenpflichtig, aber moderat. Bei braun-legal informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und enthaltenen Leistungen für Ihre fundierte Entscheidung.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Die internationale Anerkennung ist komplex. Eine deutsche Vorsorgevollmacht ist primär für Deutschland konzipiert. Innerhalb der EU kann das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HESÜ) die Anerkennung erleichtern, doch eine automatische Gültigkeit ist nicht garantiert. Außerhalb der EU ist die Anerkennung unsicherer. Bei Auslandsaufenthalten, -vermögen oder -wohnsitz ist eine frühzeitige Prüfung der Rechtslage im jeweiligen Land und ggf. die Erstellung einer zusätzlichen Vollmacht nach dortigem Recht ratsam. Eine Übersetzung mit Apostille kann helfen, ist aber keine Garantie. braun-legal berät zu internationalen Aspekten und kann bei Bedarf Spezialisten hinzuziehen.

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Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

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Kann ich mehrere Bevollmächtigte einsetzen?

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Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

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Muss mein Bevollmächtigter für Fehler haften?

Muss mein Bevollmächtigter für Fehler haften?

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Benötige ich trotz Ehepartner eine Vorsorgevollmacht?

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Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht?

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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