Rechtssichere Klärung Ihrer Unterhaltsfragen

Erfahren Sie, wie Sie den Kindesunterhalt korrekt berechnen, geltend machen oder anpassen lassen. braun-legal verbindet Sie mit spezialisierten Anwälten für Familienrecht, die Ihre Interessen und die Ihres Kindes vertreten. Wir bieten Ihnen transparente Beratung und rechtssichere Lösungen.

Düsseldorfer Tabelle verstehen

Unterhaltsberechnung prüfen lassen

Rechte und Pflichten kennen

Was ist Kindesunterhalt und wer hat Anspruch?

Gesetzliche Definition und Zweck

Anspruchsberechtigte Kinder (minderjährig/volljährig)

Grundlegende Voraussetzungen des Anspruchs

Rangfolge im Unterhaltsrecht

Die Düsseldorfer Tabelle: Grundlage der Unterhaltsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle ist das zentrale Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie dient als Richtlinie für Familiengerichte und Jugendämter und wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Tabelle staffelt die monatlichen Unterhaltsbeträge nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes (in Altersstufen). Entscheidend ist das Verständnis, wie das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt wird, welche Einkommensgruppen existieren und wie der notwendige Selbstbehalt des Pflichtigen berücksichtigt wird. Abweichungen von den Tabellensätzen sind in begründeten Fällen möglich, etwa bei überdurchschnittlichem Bedarf des Kindes oder sehr hohen Einkommen. Unsere Fachanwälte für Familienrecht erläutern Ihnen präzise die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle auf Ihre individuelle Situation und stellen sicher, dass alle relevanten Faktoren für eine faire Unterhaltsregelung korrekt einbezogen werden.

Ihre Fragen zum Kindesunterhalt

Fachanwaltliche Unterstützung bei braun-legal

Unterhaltshöhe

Korrekte Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle und Einkommen.

Anspruchsprüfung

Prüfung Anspruchsberechtigung minderjähriger/volljähriger Kinder.

Titulierung

Rechtssichere Festschreibung Ihrer Unterhaltsansprüche.

Abänderung

Anpassung bei veränderten Lebensumständen und Einkommen.

Vollstreckung

Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei ausbleibenden Zahlungen.

Sonderbedarf

Geltendmachung einmaliger, außerordentlicher Kosten.

Wechselmodell

Faire Unterhaltsregelungen bei geteilter Betreuung.

Auslandsbezug

Klärung internationaler Unterhaltsansprüche.

Erstberatung

Persönliche Ersteinschätzung Ihres Falles durch Experten.

Wir sichern die finanzielle Zukunft Ihres Kindes

Kindesunterhalt rechtssicher klären?

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Berechnung des Kindesunterhalts: Welche Faktoren sind entscheidend?

Die exakte Berechnung des Kindesunterhalts ist ein komplexer Vorgang, der diverse Faktoren berücksichtigt. Im Mittelpunkt steht das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Dieses umfasst nicht nur das Gehalt aus unselbstständiger Arbeit, sondern auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen, Vorsorgeaufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden. Das Alter des Kindes ist maßgeblich, da die Düsseldorfer Tabelle verschiedene Altersstufen mit unterschiedlichen Bedarfssätzen vorsieht. Auch die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Personen (z.B. andere Kinder, Ehegatten) spielt eine Rolle bei der Einstufung in der Tabelle. Das staatliche Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Barunterhaltsanspruch angerechnet. Über den Regelbedarf hinaus können Sonderbedarf und Mehrbedarf geltend gemacht werden, die einer gesonderten Prüfung bedürfen.

Sonderbedarf und Mehrbedarf beim Kindesunterhalt: Was ist abgedeckt?

Zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt, der den laufenden Lebensbedarf deckt, können Sonderbedarf und Mehrbedarf anfallen. Sonderbedarf bezeichnet einmalige, unregelmäßige und außergewöhnlich hohe Kosten, die nicht vorhersehbar waren und nicht aus den laufenden Unterhaltszahlungen bestritten werden können. Typische Beispiele sind Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, eine teure Klassenfahrt, Säuglingserstausstattung oder Nachhilfeunterricht aufgrund einer plötzlichen Erkrankung. Mehrbedarf hingegen umfasst regelmäßig wiederkehrende, über den Durchschnitt hinausgehende Kosten, die durch die besonderen und dauerhaften Bedürfnisse des Kindes entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Beiträge für eine Privatschule, kostenintensive Therapien (z.B. Logopädie), dauerhaft erhöhte Betreuungskosten aufgrund einer Behinderung oder die Finanzierung eines besonders teuren Hobbys mit Fördercharakter. Die Abgrenzung und Durchsetzung erfordert eine genaue Prüfung und Darlegung.

Unterhalt für volljährige Kinder: Was ändert sich?

Der Anspruch auf Kindesunterhalt endet nicht automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit (18. Geburtstag). Befindet sich das volljährige Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung (z.B. Abitur), einer Berufsausbildung oder einem Erststudium, besteht der Unterhaltsanspruch in der Regel fort, bis ein erster berufsqualifizierender Abschluss erlangt ist (sog. privilegierte Volljährige bis 21 Jahre oder darüber hinaus bei zielstrebiger Ausbildung). Eine wesentliche Änderung ist, dass nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, anteilig nach ihren jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet nicht mehr allein Betreuungsunterhalt. Das Kindergeld wird dem volljährigen Kind direkt ausgezahlt oder mindert den Gesamtunterhaltsbedarf. Eigene Einkünfte des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung, BAföG-Darlehen) werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Der Selbstbehalt der Eltern gegenüber volljährigen Kindern ist höher als gegenüber Minderjährigen.

Änderungen beim Kindesunterhalt: Wann ist eine Anpassung möglich?

Die Höhe des festgesetzten Kindesunterhalts ist nicht in Stein gemeißelt und kann bei relevanten Veränderungen angepasst werden. Eine Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitels (z.B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss) oder einer Unterhaltsvereinbarung ist möglich, wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich und dauerhaft geändert haben. Wesentliche Änderungen können eine signifikante Einkommensveränderung (Erhöhung oder Minderung um ca. 10%) beim unterhaltspflichtigen oder auch betreuenden Elternteil, eine Änderung der Altersstufe des Kindes gemäß Düsseldorfer Tabelle, der Eintritt der Volljährigkeit, der Wegfall oder die Entstehung weiterer Unterhaltsberechtigungen (z.B. Geburt eines weiteren Kindes) oder auch Änderungen im Betreuungsmodell sein. Auch Gesetzesänderungen oder eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung können eine Anpassung begründen. Es ist ratsam, eine Neuberechnung und ggf. Abänderungsklage anwaltlich prüfen zu lassen.

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Unterhaltsvorschuss: Staatliche Hilfe bei ausbleibenden Zahlungen

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung für den Kindesunterhalt nicht, nur teilweise oder unregelmäßig nachkommt, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse (meist beim Jugendamt angesiedelt) beantragen. Diese staatliche Leistung dient der Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes. Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. der andere Elternteil leistet keinen Unterhalt, das Kind lebt beim antragstellenden Elternteil). Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Der Staat tritt mit den Zahlungen in Vorleistung und versucht, die Beträge vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzufordern. Die Beantragung entbindet den Pflichtigen nicht von seiner Schuld.

Kindesunterhalt bei Wechselmodell: Wer zahlt was?

Im echten Wechselmodell, bei dem beide Elternteile das Kind annähernd hälftig (z.B. 50/50 oder 45/55) betreuen, versorgen und erziehen, stellt sich die Unterhaltsfrage differenziert dar. Die alleinige Barunterhaltspflicht eines Elternteils entfällt in der Regel. Stattdessen sind beide Elternteile entsprechend ihren Einkommensverhältnissen und unter Berücksichtigung der Betreuungsanteile zum Barunterhalt verpflichtet. Der Gesamtunterhaltsbedarf des Kindes wird ermittelt, wobei auch der Mehrbedarf durch das Wechselmodell (z.B. doppelte Vorhaltung von Kleidung, Fahrtkosten) berücksichtigt werden kann. Das Kindergeld wird zwischen den Eltern aufgeteilt oder zur Deckung des Barbedarfs verwendet. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt in der Regel einen Ausgleichsbetrag an den anderen Elternteil. Die Berechnung ist komplex und bedarf oft einer genauen Prüfung und Vereinbarung, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Durchsetzung und Titulierung von Unterhaltsansprüchen

Um Kindesunterhaltsansprüche rechtssicher geltend machen und bei Bedarf auch zwangsweise durchsetzen zu können, ist eine Titulierung unerlässlich. Ein Unterhaltstitel ist ein vollstreckbares Dokument, das den Unterhaltsanspruch verbindlich festschreibt. Gängige Formen sind die Jugendamtsurkunde (kostenfrei und einfach zu erstellen), ein gerichtlicher Beschluss (im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens) oder eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung. Ohne einen solchen Titel ist eine Zwangsvollstreckung (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung) bei ausbleibenden Zahlungen nicht möglich. Bevor ein Titel erwirkt werden kann, muss der Unterhaltspflichtige in der Regel zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert werden. Bei Weigerung kann die Auskunft auch gerichtlich erzwungen werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sichert hier Ihre Rechte.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Lebt ein Elternteil oder das Kind im Ausland, wird die Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen komplexer. Die Frage, welches nationale Recht anwendbar ist und welches Gericht international zuständig ist, richtet sich nach internationalen Übereinkommen (z.B. Haager Unterhaltsprotokoll HUP) und EU-Verordnungen (insbesondere der EU-Unterhaltsverordnung, EuUntVO). Innerhalb der Europäischen Union ist die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen deutlich erleichtert. Bei Sachverhalten mit Bezug zu Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) können bilaterale Abkommen relevant sein, oder es muss auf das jeweilige nationale Recht des anderen Staates zurückgegriffen werden. Die Ermittlung des Einkommens im Ausland und die Vollstreckung eines deutschen Unterhaltstitels im Ausland (oder umgekehrt) können erhebliche praktische und rechtliche Herausforderungen darstellen. Hier ist die Expertise eines auf internationales Familienrecht spezialisierten Anwalts unerlässlich.

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Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen zum Kindesunterhalt – Unsere Experten-Antworten

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

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Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?

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Wird das Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet?

Wird das Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet?

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Kann der Kindesunterhalt rückwirkend gefordert werden?

Kann der Kindesunterhalt rückwirkend gefordert werden?

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Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

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Ändert eine neue Ehe des Pflichtigen den Kindesunterhalt?

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