Ihr Recht auf den Pflichtteil

Erfahren Sie alles Wichtige zum Pflichtteilsrecht und sichern Sie Ihre Ansprüche mit der Expertise von braun-legal. Wir beraten Sie umfassend zu Pflichtteilsanspruch, Höhe, Durchsetzung und Enterbung.

Expertenrat Pflichtteil

Anspruch prüfen

Rechte durchsetzen

Pflichtteilsrecht: Was Sie unbedingt wissen müssen

Definition & Anspruchsberechtigte

Berechnung der Pflichtteilshöhe

Fristen & Verjährung beachten

Professionelle Rechtsberatung

Wer ist pflichtteilsberechtigt und wann entsteht der Anspruch?

Das deutsche Erbrecht sichert nahen Angehörigen auch im Falle einer Enterbung einen Mindestanteil am Nachlass – den sogenannten Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind primär die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind. Der Pflichtteilsanspruch entsteht unmittelbar mit dem Erbfall, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde. Unsere erfahrenen Anwälte bei braun-legal prüfen Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen, Ihren Pflichtteilsanspruch rechtssicher durchzusetzen.

Unser Service für Sie

Kompetente Beratung im Pflichtteilsrecht

Anspruchsprüfung

Klarheit über Ihren Pflichtteilsanspruch und dessen Höhe.

Wertermittlung

Fundierte Nachlassbewertung als Anspruchsgrundlage.

Auskunftsanspruch

Durchsetzung Ihres Rechts auf detaillierte Nachlassauskunft.

Ergänzung

Schenkungen prüfen für höheren Pflichtteil.

Fristenwahrung

Sichere Einhaltung aller relevanten Verjährungsfristen.

Durchsetzung

Konsequente Vertretung Ihrer Interessen, außergerichtlich und gerichtlich.

Pflichtverzicht

Beratung zu Pflichtteilsverzicht und Abfindungen.

Enterbungsprüfung

Prüfung von Enterbung und Pflichtteilsentzug.

Steuerliche Aspekte

Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Folgen Ihres Pflichtteils.

Von der Anspruchsprüfung bis zur Durchsetzung – wir sind an Ihrer Seite.

Pflichtteil sichern?

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Die Berechnung des Pflichtteils: So ermitteln Sie Ihre Quote

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Zuerst wird der gesetzliche Erbteil des Pflichtteilsberechtigten ermittelt, dann halbiert. Der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt (Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) ist die Basis. Schenkungen des Erblassers können im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs hinzugerechnet werden. Die korrekte Wertermittlung ist oft komplex – eine anwaltliche Beratung ist hier unerlässlich, um Ihren Pflichtteil exakt zu berechnen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schutz vor Schenkungen

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt Pflichtteilsberechtigte vor einer Minderung ihres Anspruchs durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet, wobei eine zeitanteilige Abschmelzung (Pro-rata-temporis-Regelung) greift: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer der anrechenbare Wert. Ausnahmen gelten für Schenkungen an Ehegatten. braun-legal unterstützt Sie bei der Aufklärung und Durchsetzung Ihrer Ergänzungsansprüche, um eine faire Beteiligung am Nachlass sicherzustellen.

Enterbung und Pflichtteilsentziehung: Was ist zulässig?

Eine Enterbung schließt Pflichtteilsberechtigte von der gesetzlichen Erbfolge aus, der Pflichtteilsanspruch bleibt jedoch bestehen. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur unter sehr strengen, gesetzlich definierten Voraussetzungen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser. Diese Gründe müssen im Testament detailliert dargelegt und bewiesen werden. Die Hürden sind hoch. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit einer Enterbung oder einer Pflichtteilsentziehung und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten: Transparenz schaffen

Pflichtteilsberechtigte haben einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Dieser beinhaltet ein detailliertes Nachlassverzeichnis (Aktiva, Passiva) und gegebenenfalls die Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände, auch Schenkungen. Dieser Anspruch ist fundamental, um die Höhe des Pflichtteils korrekt berechnen zu können. Wird die Auskunft verweigert oder ist sie unvollständig, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. braun-legal hilft Ihnen, Ihr Auskunftsrecht effektiv wahrzunehmen und die notwendige Transparenz zu schaffen.

Webinar Erbrecht

Pflichtteil verstehen & geltend machen

Checkliste Erbfall

Die ersten Schritte als Pflichtteilsberechtigter

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Verjährung von Pflichtteilsansprüchen: Fristen im Blick behalten

Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls und der beeinträchtigenden Verfügung (z.B. Enterbung), beginnend am Jahresende. Unabhängig von der Kenntnis tritt die Verjährung spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall ein. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um den Anspruch nicht zu verlieren. Rechtzeitiges Handeln, gegebenenfalls durch verjährungshemmende Maßnahmen wie Klageerhebung, ist geboten. Lassen Sie sich frühzeitig von braun-legal beraten, um keine Fristen zu versäumen und Ihre Rechte zu sichern.

Pflichtteilsverzicht und Pflichtteilsstrafklauseln: Gestaltungsmöglichkeiten

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein notariell beurkundeter Vertrag, bei dem ein Pflichtteilsberechtigter, oft gegen Abfindung, auf seinen künftigen Pflichtteil verzichtet. Pflichtteilsstrafklauseln in Testamenten (z.B. Berliner Testament) sollen Berechtigte davon abhalten, nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil zu fordern, indem sie für den zweiten Erbfall Nachteile androhen. Die Wirksamkeit und Auslegung solcher Klauseln sind komplex und bedürfen juristischer Prüfung. braun-legal berät Sie zu diesen erbrechtlichen Gestaltungsinstrumenten.

Anwaltliche Hilfe im Pflichtteilsrecht: Warum braun-legal?

Das Pflichtteilsrecht ist komplex. Von der korrekten Berechnung über Auskunfts- und Ergänzungsansprüche bis zur Fristenwahrung – ohne Expertise drohen Fehler. Die Fachanwälte für Erbrecht von braun-legal und unseren Premium-Partnern bieten Ihnen umfassende, persönliche Beratung. Wir analysieren Ihren Fall, entwickeln Strategien und setzen Ihre Rechte durch. Profitieren Sie von Spezialisierung, direktem Experten-Matching und exklusiven Webinaren. Vertrauen Sie auf braun-legal für schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung im Pflichtteilsrecht.

Was genau ist der Pflichtteil im deutschen Erbrecht?

Der Erhalt eines Pflichtteils unterliegt der Erbschaftsteuer, da er als Erwerb von Todes wegen gilt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Pflichtteils, wobei die üblichen Steuerklassen und Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehegatten) gelten. Eine Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten kann schenkungsteuerpflichtig sein. Eine sorgfältige Planung und steuerliche Beratung hilft, die Steuerlast zu optimieren. Unsere Experten bei braun-legal berücksichtigen auch diese Aspekte.

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Häufige Fragen

Antworten zum Pflichtteilsrecht

Was genau ist der Pflichtteil im deutschen Erbrecht?

Was genau ist der Pflichtteil im deutschen Erbrecht?

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Wer hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil?

Wer hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil?

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Wie erfahre ich von meiner Enterbung und meinem Pflichtteilsanspruch?

Wie erfahre ich von meiner Enterbung und meinem Pflichtteilsanspruch?

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Kann ich den Pflichtteil auch in Sachwerten statt Geld erhalten?

Kann ich den Pflichtteil auch in Sachwerten statt Geld erhalten?

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Was passiert, wenn die Erben den Pflichtteil nicht auszahlen wollen oder können?

Was passiert, wenn die Erben den Pflichtteil nicht auszahlen wollen oder können?

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Welche Rolle spielen Schulden des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung?

Welche Rolle spielen Schulden des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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