Elternzeit: Rechte sicher planen

Planen Sie Ihre Elternzeit rechtssicher mit braun-legal. Erfahrene Anwälte beraten Sie zu Antrag, Elterngeld, Kündigungsschutz und Teilzeit. Jetzt informieren!

Umfassende Rechtsberatung

Schutz Ihrer Ansprüche

Individuelle Fallbegleitung

Elternzeit: Ihr Leitfaden zu Anspruch, Dauer und finanzieller Absicherung

Anspruch & Voraussetzungen

Dauer & Flexibilität

Elterngeld & Co.

Kündigungsschutz

Der Antrag auf Elternzeit: Fristen, Form und wichtige Fallstricke

Die Beantragung der Elternzeit ist ein formaler Prozess, der Genauigkeit erfordert, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer optimal zu wahren. Gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) müssen Sie Ihren Anspruch auf Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden, wenn die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen wird. Für Elternzeit, die zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beansprucht wird, gilt eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen. Der Antrag muss den exakten Zeitraum der Elternzeit verbindlich festlegen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Eine Zustimmung des Arbeitgebers zum Anspruch auf Elternzeit selbst ist nicht erforderlich, wohl aber für bestimmte Gestaltungen, wie die Aufteilung in mehr als drei Zeitabschnitte. Achten Sie auf korrekte Angaben und die Einhaltung der Schriftform, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden. Fehler im Antrag, wie eine verspätete Einreichung oder unklare Zeitangaben, können weitreichende Konsequenzen haben. Unsere erfahrenen Anwälte bei braun-legal unterstützen Sie dabei, Ihren Antrag auf Elternzeit rechtssicher zu formulieren, alle Fristen einzuhalten und typische Fallstricke zu umgehen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Familie konzentrieren können. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen des BEEG erfüllt sind.

UNSERE LEISTUNGEN

Elternzeit rechtssicher gestalten mit braun-legal

Antrag Prüfung

Prüfung Ihres Antrags auf Rechtssicherheit.

Elterngeld Check

Optimale Nutzung Ihrer Elterngeldansprüche.

Kündigungsschutz

Schutz bei Kündigung während Elternzeit.

Teilzeit Recht

Durchsetzung Ihres Teilzeitanspruchs.

Rückkehr Planung

Sicherung Ihrer Rechte bei Rückkehr.

Väter Beratung

Beratung für Väter zur Elternzeitnutzung.

Urlaubsanspruch

Klärung Ihrer Urlaubsansprüche.

Konfliktlösung

Lösung bei Konflikten mit Arbeitgeber.

Vertrag Check

Check von Verträgen zur Elternzeit.

Ihr Partner für alle Fragen rund um die Elternzeit. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten, unterstützen bei Anträgen und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.

Fragen zur Elternzeit?

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus: Finanzielle Unterstützung optimal nutzen

Die finanzielle Absicherung während der Elternzeit ist ein zentrales Anliegen für werdende Eltern. Das Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind staatliche Leistungen, die den Einkommensverlust abfedern sollen. Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro pro Monat, und kann für bis zu 12 Monate bezogen werden. Nehmen beide Elternteile Elternzeit (Partnermonate), verlängert sich der Anspruch auf insgesamt 14 Monate. ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten; hierbei wird ein Basiselterngeldmonat in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt. Die monatliche Auszahlung ist geringer (maximal die Hälfte des Basiselterngeldes), dafür verlängert sich der Bezugszeitraum. Der Partnerschaftsbonus gewährt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die korrekte Beantragung und die Wahl des passenden Modells sind entscheidend. Die Experten von braun-legal beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Optionen, helfen bei der Berechnung Ihrer voraussichtlichen Ansprüche und unterstützen Sie bei der Antragsstellung bei der zuständigen Elterngeldstelle, um die optimale finanzielle Unterstützung für Ihre Familie sicherzustellen.

Kündigungsschutz in der Elternzeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz, der in § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verankert ist. Dieser Schutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (bzw. 14 Wochen bei Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes), und dauert bis zum offiziellen Ende der Elternzeit. Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig. Nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen, beispielsweise bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder bei einer Betriebsstilllegung, kann eine Kündigung mit Zustimmung der obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz erfolgen. Erhalten Sie trotz des Kündigungsschutzes eine Kündigung, ist schnelles Handeln unerlässlich: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Vorsicht ist auch bei Aufhebungsverträgen geboten, die Ihnen möglicherweise angeboten werden. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht von braun-legal prüfen Ihre individuelle Situation, informieren Sie detailliert über Ihre Rechte und vertreten Sie kompetent gegenüber Ihrem Arbeitgeber, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine faire und rechtskonforme Lösung zu erzielen.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Anspruch, Gestaltung und Auswirkungen

Viele Eltern möchten auch während der Elternzeit beruflich aktiv bleiben oder den Kontakt zum Arbeitsleben halten und entscheiden sich daher für eine Teilzeittätigkeit. Gemäß § 15 Absatz 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit während der Elternzeit. Dieser Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende nicht mitgerechnet) und keine dringenden betrieblichen Gründe der Teilzeitarbeit entgegenstehen. Die gewünschte Teilzeitarbeit darf einen Umfang von 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten. Der Antrag auf Teilzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen (bzw. 13 Wochen für Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes) vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitgeteilt werden und Angaben zu Umfang und Verteilung der gewünschten Arbeitszeit enthalten. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich, die er darlegen und beweisen muss. Die Aufnahme von Teilzeitarbeit kann sich positiv auf den Bezug von ElterngeldPlus auswirken. braun-legal unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihres Teilzeitanspruchs, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Teilzeitvereinbarung.

Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Elternzeit: Rechte und Pflichten

Die Rückkehr aus der Elternzeit ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet sein sollte. Arbeitnehmer haben nach Beendigung der Elternzeit grundsätzlich einen Anspruch auf Rückkehr zu ihrem früheren Arbeitsplatz oder, falls dieser nicht mehr existiert, auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Gleichwertig bedeutet, dass die Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitsort, Arbeitszeit) und die Vergütung mit der früheren Position vergleichbar sein müssen. Eine Verschlechterung ist nicht zulässig. Es ist empfehlenswert, frühzeitig, idealerweise einige Monate vor Ende der Elternzeit, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Modalitäten der Rückkehr, mögliche Veränderungen im Unternehmen und gegebenenfalls Wünsche hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung zu klären. Auch nach der Elternzeit kann unter Umständen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit bestehen, beispielsweise über die sogenannte Brückenteilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Sollte es Unstimmigkeiten bezüglich des angebotenen Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen geben, ist eine juristische Prüfung Ihrer Situation ratsam. Die Fachanwälte von braun-legal beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten bei der Rückkehr aus der Elternzeit und unterstützen Sie dabei, eine faire und für Sie passende Lösung zu finden, damit Ihr Wiedereinstieg erfolgreich und reibungslos verläuft.

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Elternzeit für Väter: Die Vätermonate optimal gestalten und nutzen

Die aktive Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung durch Inanspruchnahme von Elternzeit gewinnt gesellschaftlich und familiär immer mehr an Bedeutung. Das Elterngeldgesetz fördert dies explizit durch die sogenannten Partnermonate. Wenn auch der Vater mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt (die "Vätermonate"), verlängert sich der Gesamtanspruch auf Basiselterngeld von 12 auf bis zu 14 Monate. Diese zwei zusätzlichen Monate stehen exklusiv dem zweiten Elternteil zu. Väter können ihre Elternzeit flexibel gestalten: Sie können die Monate am Stück nehmen, aufteilen (innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes für Basiselterngeld) oder auch gleichzeitig mit der Mutter in Elternzeit gehen. Die Anmeldung der Elternzeit für Väter unterliegt denselben Fristen und Formvorschriften wie für Mütter: spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn muss der Antrag schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter stärkt nicht nur die Vater-Kind-Beziehung von Beginn an, sondern fördert auch eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Die Anwälte von braun-legal informieren Sie detailliert über Ihre Möglichkeiten als Vater, die Elternzeit und das Elterngeld optimal zu nutzen, und helfen bei der Abstimmung mit dem Arbeitgeber sowie bei der Antragstellung.

Urlaub und Elternzeit: Ansprüche, Verfall und Übertragungsmöglichkeiten

Die Regelung des Urlaubsanspruchs im Zusammenhang mit der Elternzeit ist ein häufiges Thema, das zu Unsicherheiten führen kann. Grundsätzlich bleibt der gesetzliche und vertragliche Urlaubsanspruch auch während der Elternzeit bestehen. Gemäß § 17 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat der Arbeitgeber jedoch das Recht, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Wichtig ist: Diese Kürzung erfolgt nicht automatisch, sondern der Arbeitgeber muss sie aktiv erklären, idealerweise schriftlich. Erfolgt keine Kürzungserklärung durch den Arbeitgeber, bleibt der volle Urlaubsanspruch erhalten. Resturlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht genommen werden konnte, verfällt nicht. Er wird auf die Zeit nach dem Ende der Elternzeit übertragen und kann dann im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr genommen werden. Dies gilt auch, wenn der Urlaub aufgrund der Elternzeit nicht bis zum Jahresende oder bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden konnte. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag zu prüfen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten über den Urlaubsanspruch beraten die Experten von braun-legal Sie kompetent und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Selbstständig und Elternzeit: Das müssen Freiberufler und Unternehmer wissen

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer stellt sich die Planung einer familiär bedingten Auszeit anders dar als für Angestellte. Einen gesetzlichen Anspruch auf "Elternzeit" im Sinne einer bezahlten Freistellung von der Arbeit durch einen Arbeitgeber gibt es nicht, da kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Dennoch haben auch Selbstständige Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen oder signifikant reduzieren (auf maximal 32 Stunden pro Woche im Bezugszeitraum). Die größte Herausforderung liegt oft in der Organisation der beruflichen Pause: Laufende Projekte müssen abgeschlossen, pausiert oder an Kollegen bzw. Vertretungen übergeben werden. Kunden und Geschäftspartner sollten rechtzeitig informiert werden. Es ist essenziell, die finanziellen Auswirkungen der reduzierten Tätigkeit oder der kompletten Auszeit frühzeitig zu kalkulieren und Rücklagen zu bilden. Auch Fragen zur Weiterführung der Krankenversicherung (insbesondere bei privater Versicherung) und der Altersvorsorgebeiträge müssen geklärt werden. Zwar können die Anwälte von braun-legal keine betriebswirtschaftliche Beratung leisten, jedoch unterstützen wir Sie bei vertragsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Auftragsunterbrechungen, der Gestaltung von Vertretungsvereinbarungen und klären Sie umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricke beim Elterngeldbezug für Selbstständige auf.

Wie lange im Voraus muss ich Elternzeit beantragen?

Grenzüberschreitende Lebens- und Arbeitssituationen von Eltern werfen oft komplexe Fragen rund um Elternzeit und Elterngeld auf. Wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder arbeitet oder wenn die Familie plant, während der Elternzeit ins Ausland zu ziehen, müssen die jeweiligen nationalen Regelungen sowie EU-Vorschriften und bilaterale Sozialversicherungsabkommen berücksichtigt werden. Innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz werden Sozialleistungen koordiniert, um sicherzustellen, dass Eltern ihre Ansprüche geltend machen können und keine Nachteile durch die grenzüberschreitende Tätigkeit entstehen. Grundsätzlich gilt oft das Beschäftigungslandprinzip: Das Land, in dem ein Elternteil erwerbstätig ist und Sozialversicherungsbeiträge leistet, ist primär für Familienleistungen wie Elterngeld zuständig. Lebt die Familie jedoch in einem anderen Mitgliedsstaat, kann es zu Zuständigkeitskonflikten oder Anrechnungsregelungen kommen. Es ist entscheidend zu klären, welches nationale Recht für den Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld maßgeblich ist, ob Anspruch auf deutsches Elterngeld besteht, ob ausländische vergleichbare Leistungen bezogen werden können und wie diese gegebenenfalls auf deutsche Leistungen angerechnet werden. Die Experten von braun-legal verfügen über das notwendige Know-how im internationalen Familien- und Sozialrecht, um Sie bei Sachverhalten mit Auslandsbezug fundiert zu beraten und Ihre Ansprüche auf Elternzeit und Elterngeld zu sichern.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten zu Ihren wichtigsten Fragen zur Elternzeit

Wie lange im Voraus muss ich Elternzeit beantragen?

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Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit ablehnen?

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Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?

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Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

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Welchen Kündigungsschutz genieße ich während der Elternzeit?

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Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Sozialversicherung aus?

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