Ihr Recht auf faire Behandlung
Erfahren Sie, wie braun-legal Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Gleichbehandlung unterstützt und Diskriminierung effektiv bekämpft. Wir bieten klare Analysen und juristische Expertise.
AGG-Expertise
Fallprüfung
Rechtsdurchsetzung
Was bedeutet Gleichbehandlung im rechtlichen Sinne? Grundlagen und Anwendungsbereiche
Definition nach AGG
Geschützte Merkmale
Ausnahmen & Grenzen
Relevante Urteile
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Ihr starker Verbündeter
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierungen. Es schützt Personen vor Benachteiligungen aufgrund der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das AGG greift insbesondere im Arbeitsleben sowie bei zivilrechtlichen Schuldverhältnissen, wie Mietverträgen oder dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Verstöße können Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung nach sich ziehen. Die Anwälte von braun-legal analysieren präzise, ob in Ihrem Fall ein AGG-Verstoß vorliegt, und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte, inklusive Prüfung von Beweislast, Fristen und Erfolgsaussichten.
Unsere Expertise für Ihr Recht
Leistungen im Bereich Gleichbehandlung
AGG-Prüfung
Detaillierte Analyse Ihres Falls nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Rechtsberatung
Umfassende, verständliche Beratung zu Ihren Rechten und Optionen.
Anspruch sichern
Effektive Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung für Sie.
Arbeitsrecht
Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, auch bei Kündigung.
Vertragsprüfung
Überprüfung von Verträgen auf diskriminierende Klauseln und Fallstricke.
Firmen-Support
AGG-Compliance und Präventionsstrategien für Unternehmen jeder Größe.
Mediation
Zielorientierte außergerichtliche Streitbeilegung bei Diskriminierungskonflikten.
Prozessführung
Kompetente und entschlossene Vertretung vor allen zuständigen Gerichten.
Fristenwahrung
Akribische Überwachung und Sicherstellung aller relevanten gesetzlichen Fristen.
Individuell, erfahren, durchsetzungsstark
Sie fühlen sich ungerecht behandelt?
Wir prüfen Ihren Anspruch auf Gleichbehandlung!
Formen der Diskriminierung: Erkennen und richtig einordnen
Diskriminierung äußert sich vielfältig und ist nicht immer offenkundig. Juristisch unterscheidet man: unmittelbare Diskriminierung (direkt schlechtere Behandlung aufgrund eines AGG-Merkmals), mittelbare Diskriminierung (scheinbar neutrale Regelungen, die bestimmte Gruppen benachteiligen, ohne sachliche Rechtfertigung), Belästigung, sexuelle Belästigung und die Anweisung zur Diskriminierung. braun-legal hilft Ihnen, die spezifische Diskriminierungsform in Ihrem Fall zu identifizieren, die rechtlichen Implikationen zu verstehen und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Eine korrekte Einordnung ist essenziell für die erfolgreiche Rechtsverfolgung und die Wahl der richtigen Strategie.
Gleichbehandlung im Arbeitsrecht: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht ist ein Kernanwendungsbereich des AGG. Diskriminierung kann hier von der Stellenausschreibung über den Bewerbungsprozess, die Beförderung, die Entgeltgleichheit bis hin zur Kündigung auftreten. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen. Bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz stehen Ihnen verschiedene Rechte zu: Beschwerderecht, unter Umständen Leistungsverweigerungsrecht sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung. Auch der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle. braun-legal berät Kündigungs-Geplagte und andere Arbeitnehmer umfassend, prüft die Einhaltung von Gleichbehandlungsgrundsätzen und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch, außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
Gleichbehandlung für Unternehmen: Pflichten und Prävention (B2B)
Für Unternehmen, vom Startup bis zum etablierten KMU, ist die Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze eine rechtliche Verpflichtung mit erheblichen Konsequenzen bei Verstößen. Dies betrifft Personalwesen (Recruiting, Arbeitsbedingungen, Beförderungen) und den Umgang mit Kunden sowie Geschäftspartnern. Präventive Maßnahmen wie Antidiskriminierungsrichtlinien, Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Beschwerdestellen minimieren Risiken und fördern eine faire Unternehmenskultur. braun-legal unterstützt Unternehmensgründer und etablierte Firmen beim Aufbau von Compliance-Strukturen, AGG-konformer Vertragsgestaltung und professioneller Reaktion bei Vorwürfen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und das Unternehmensimage zu schützen.
Beweislast und Fristen im AGG: Was Sie unbedingt beachten müssen
Die Durchsetzung von AGG-Ansprüchen ist an strikte Fristen gebunden und erfordert eine sorgfältige Darlegung von Indizien, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Grundsätzlich müssen Sie als Anspruchsteller Indizien beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals nahelegen. Gelingt dies, kehrt sich die Beweislast um: Der Anspruchsgegner muss beweisen, dass kein Verstoß vorlag. Ansprüche müssen meist binnen zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, nachdem Sie Kenntnis von der Benachteiligung erlangt haben. Eine Klage ist oft innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Geltendmachung zu erheben. Die Experten von braun-legal kennen die Fallstricke bei Fristen und Beweisführung und sichern Ihre Ansprüche fristgerecht.
Fundierte
Erstberatung erhalten
Sicher übermitteln
Persönliche
Strategie entwickeln
Ansprüche bei Diskriminierung: Schadensersatz und Entschädigung
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG können Betroffene verschiedene Ansprüche geltend machen. Primär besteht ein Anspruch auf Beseitigung der Benachteiligung. Wurde ein materieller Schaden verursacht (z.B. entgangener Lohn), kann Schadensersatz gefordert werden. Für immaterielle Schäden (Nichtvermögensschäden), wie erlittene Kränkung oder Herabwürdigung, sieht das AGG einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld vor. Die Höhe dieser Entschädigung variiert je nach Art und Schwere der Diskriminierung, Dauer, Folgen und Verschulden des Benachteiligenden. Unsere Anwälte bei braun-legal setzen sich engagiert dafür ein, Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung umfassend durchzusetzen.
Gleichbehandlung über das AGG hinaus: Verfassungsrecht und EU-Recht
Das Prinzip der Gleichbehandlung ist nicht nur im AGG, sondern auch im Grundgesetz (Art. 3 GG) und im Europarecht tief verankert. Art. 3 GG statuiert das allgemeine Gleichheitsrecht sowie spezielle Gleichheitsgebote, z.B. die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Auf EU-Ebene existieren zahlreiche Richtlinien zur Diskriminierungsbekämpfung, die in nationales Recht umgesetzt werden und oft über das AGG hinausgehende Schutzstandards definieren oder andere Anwendungsbereiche abdecken. Diese übergeordneten Rechtsquellen können in spezifischen Fallkonstellationen relevant werden und zusätzliche Argumentationslinien eröffnen. braun-legal berücksichtigt bei der Fallanalyse das gesamte Spektrum rechtlicher Grundlagen, um Ihre Position bestmöglich zu vertreten.
Der Weg zur Rechtsdurchsetzung: So unterstützt Sie braun-legal
Bei erfahrener Benachteiligung ist schnelles, überlegtes Handeln entscheidend. Sichern Sie zunächst Beweise: Dokumentieren Sie den Vorfall, Zeugen und Schriftstücke. Kontaktieren Sie braun-legal für eine Erstberatung. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall detailliert, klären Sie über Rechte und Erfolgsaussichten auf und erläutern mögliche Strategien. Wir streben zunächst eine außergerichtliche Einigung an, um Zeit und Kosten zu sparen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und professionell vor Gericht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis zur finalen Klärung, stets mit persönlicher Betreuung.
Was ist der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung?
Neben der Reaktion auf erfolgte Diskriminierung ist Prävention entscheidend. braun-legal berät nicht nur Betroffene, sondern auch Unternehmen, Vereine und Institutionen bei präventiven Maßnahmen. Dazu zählen die Entwicklung von Gleichbehandlungsrichtlinien, Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung für Diskriminierungsrisiken und die Einrichtung effektiver Beschwerdemechanismen. Auch Privatpersonen, etwa Lebensplaner bei der Gestaltung von Testamenten oder Schenkungen, beraten wir zu fairen, diskriminierungsfreien Regelungen. Eine proaktive Herangehensweise schützt vor Rechtsstreitigkeiten und fördert ein respektvolles Miteinander in allen Lebensbereichen.