Ehevertrag: Zukunftssicher. Klar. Fair.
Gestalten Sie Ihre gemeinsame Zukunft rechtssicher mit einem individuellen Ehevertrag. Unsere erfahrenen Anwälte bei braun-legal beraten Sie umfassend zu Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhaltsregelungen für eine faire und klare Basis Ihrer Partnerschaft.
Individuelle Vermögensabsicherung
Klare Verhältnisse im Scheidungsfall
Schutz für Unternehmervermögen
Warum ein Ehevertrag sinnvoll sein kann: Mehr als nur Vorsorge
Vermeidung langwieriger Streitigkeiten
Schutz von Betriebsvermögen
Regelung bei internationalen Ehen
Absicherung bei großen Vermögensunterschieden
Die gesetzliche Regelung: Zugewinngemeinschaft – Passt sie immer?
Ohne Ehevertrag leben Ehepartner in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs beider Partner grundsätzlich hälftig geteilt wird. Dies gilt auch für Wertsteigerungen von Vermögen, das ein Partner bereits vor der Ehe besaß. Während dieses Modell für viele Paare passend sein kann, führt es in bestimmten Konstellationen zu Ergebnissen, die von den Ehegatten nicht gewünscht sind oder als ungerecht empfunden werden. Insbesondere bei Unternehmern, erheblichen Vermögensunterschieden zu Beginn der Ehe oder wenn ein Partner erhebliche Schulden mit in die Ehe bringt, kann die Zugewinngemeinschaft zu komplexen und wirtschaftlich nachteiligen Auseinandersetzungen führen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese gesetzliche Regelung individuell anzupassen oder einen anderen Güterstand wie Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft zu wählen, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre spezifische Lebenssituation zu schaffen. Die Experten von braun-legal analysieren Ihre Situation und erläutern Ihnen präzise die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung im Vergleich zu individuellen vertraglichen Optionen.
Ihre Sicherheit, unsere Expertise
Maßgeschneiderte Eheverträge von braun-legal
Güterstand Wahl
Zugewinn, Trennung oder Modifikation – wir finden die optimale Lösung für Ihre Vermögensverhältnisse und schützen Ihre individuellen Werte.
Versorgung regeln
Faire Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, um Ihre Altersvorsorge bedarfsgerecht und vorausschauend zu gestalten.
Unterhalt klären
Nachehelichen Unterhalt präzise und ausgewogen festlegen oder ausschließen, angepasst an Ihre Lebensplanung.
Firmen Schutz
Absicherung Ihres Unternehmensvermögens vor den Folgen einer Scheidung durch spezifische Klauseln.
Vermögen sichern
Schutz des vorehelichen Vermögens und klar definierte Regelungen für während der Ehe erworbene Werte.
International Bezug
Rechtsichere Gestaltung bei unterschiedlichen Nationalitäten oder Auslandswohnsitzen durch gezielte Rechtswahl.
Erbrecht Bezug
Abstimmung Ihres Ehevertrags mit erbrechtlichen Regelungen für eine umfassende Vorsorgeplanung.
Vertrags Check
Überprüfung und Anpassung bestehender Eheverträge an veränderte Lebensumstände.
Notar Termin
Vorbereitung und Begleitung zur notariellen Beurkundung Ihres rechtssicheren Ehevertrags.
Individuelle Beratung für Ihre gemeinsame Zukunft.
Bereit für Klarheit?
Ihr persönlicher Ehevertrag.
Inhalte eines Ehevertrags: Was kann individuell geregelt werden?
Ein Ehevertrag bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um die rechtlichen Folgen einer Ehe und insbesondere einer möglichen Scheidung an die individuellen Bedürfnisse der Partner anzupassen. Zu den Kernbereichen, die geregelt werden können, zählt der Güterstand. Hier kann von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft abgewichen und beispielsweise Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Dies ist besonders relevant, um Betriebsvermögen zu schützen oder Anfangsvermögen klar voneinander abzugrenzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Versorgungsausgleich. Gesetzlich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei Scheidung geteilt. Ein Ehevertrag kann diesen Ausgleich ausschließen, modifizieren oder auf bestimmte Versorgungsarten beschränken. Auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt sind häufig Bestandteil eines Ehevertrags. Hier können die gesetzlichen Ansprüche begrenzt, befristet oder sogar ausgeschlossen werden, sofern dies nicht sittenwidrig ist. Darüber hinaus können Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, zur Vermögensauseinandersetzung (z.B. Immobilien) und sogar Regelungen für den Todesfall (als Alternative oder Ergänzung zum Erbvertrag) getroffen werden. Unsere erfahrenen Fachanwälte bei braun-legal helfen Ihnen, die für Sie relevanten Punkte zu identifizieren und rechtssicher zu formulieren.
Der richtige Zeitpunkt: Vor oder während der Ehe – Wann ist ein Ehevertrag ratsam?
Grundsätzlich kann ein Ehevertrag sowohl vor der Eheschließung als auch jederzeit während der bestehenden Ehe geschlossen werden. Der Abschluss vor der Heirat bietet den Vorteil, dass Regelungen unbelastet von potenziellen späteren Konflikten und in einer Phase des gegenseitigen Vertrauens getroffen werden können. Dies schafft von Beginn an Klarheit und Transparenz. Ein Ehevertrag ist besonders empfehlenswert, wenn einer der Partner Unternehmer oder Freiberufler ist, um das Betriebsvermögen im Scheidungsfall zu schützen. Auch bei großen Vermögensunterschieden, wenn ein Partner erhebliches voreheliches Vermögen oder Schulden mit in die Ehe bringt, oder wenn einer der Partner bereits Kinder aus einer früheren Beziehung hat, ist eine vertragliche Regelung oft sinnvoll. Bei internationalen Paaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen kann ein Ehevertrag helfen, Rechtsunsicherheiten bezüglich des anwendbaren Rechts zu vermeiden. Aber auch während der Ehe kann die Notwendigkeit für einen Ehevertrag entstehen, beispielsweise wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Partners signifikant ändern (z.B. durch eine Erbschaft, Unternehmensgründung oder beruflichen Aufstieg). Eine nachträgliche Anpassung oder der erstmalige Abschluss eines Ehevertrags kann dann faire und ausgewogene Lösungen für die Zukunft sicherstellen. Eine frühzeitige Beratung durch die Spezialisten von braun-legal ist in jedem Fall empfehlenswert, um den optimalen Zeitpunkt und Inhalt für Ihren individuellen Ehevertrag zu bestimmen.
Formvorschriften und Wirksamkeit: Was muss beachtet werden?
Damit ein Ehevertrag rechtlich wirksam ist, muss er zwingend notariell beurkundet werden. Beide Ehegatten müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein und den Vertrag vor dem Notar unterzeichnen. Der Notar hat dabei eine belehrende Funktion und stellt sicher, dass die Beteiligten den Inhalt und die Tragweite der getroffenen Vereinbarungen verstehen. Eine rein private schriftliche Vereinbarung ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam. Neben der Formvorschrift ist die inhaltliche Wirksamkeit von entscheidender Bedeutung. Ein Ehevertrag darf nicht sittenwidrig sein oder einen der Partner einseitig und unangemessen benachteiligen. Eine solche Sittenwidrigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn durch den Vertrag der Kernbereich der Scheidungsfolgen zum Nachteil eines wirtschaftlich schwächeren Partners in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird, insbesondere wenn dies unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Unerfahrenheit geschieht. Die Gerichte prüfen im Streitfall die Wirksamkeit eines Ehevertrags sehr genau (Inhalts- und Ausübungskontrolle). Daher ist eine sorgfältige und ausgewogene Gestaltung, die die Interessen beider Partner berücksichtigt, unerlässlich. Die erfahrenen Anwälte von braun-legal gewährleisten, dass Ihr Ehevertrag nicht nur den formalen Anforderungen entspricht, sondern auch inhaltlich Bestand hat und Ihre individuellen Ziele rechtssicher umsetzt.
Unternehmer und Ehevertrag: Spezifische Regelungen zum Schutz des Unternehmens
Für Unternehmer, Selbstständige und Gesellschafter ist ein Ehevertrag von existenzieller Bedeutung, um das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor finanziellen Risiken zu schützen. Ohne ehevertragliche Regelung unterliegt das während der Ehe geschaffene oder im Wert gestiegene Betriebsvermögen dem Zugewinnausgleich. Dies kann im Scheidungsfall zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen, wenn Ausgleichsansprüche aus dem Unternehmen bedient werden müssen – im schlimmsten Fall bis hin zur Gefährdung der Unternehmensfortführung. Ein maßgeschneiderter Ehevertrag kann hier präventiv wirken. Übliche Regelungen für Unternehmer umfassen die Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich, oft durch Vereinbarung der Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, bei der das Unternehmen im Anfangs- und Endvermögen gesondert bewertet oder ganz ausgenommen wird. Es können auch spezifische Bewertungsmodalitäten für Unternehmensanteile festgelegt werden, um langwierige und kostspielige Sachverständigengutachten im Scheidungsverfahren zu vermeiden. Zudem können Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass etwaige Ausgleichszahlungen nicht die Liquidität des Unternehmens gefährden, beispielsweise durch Ratenzahlungsvereinbarungen oder die Verpflichtung zur Abfindung aus dem Privatvermögen. Die Experten von braun-legal verfügen über spezifisches Know-how bei der Gestaltung von Eheverträgen für Unternehmer und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, die Ihr Lebenswerk effektiv absichern.
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Fachanwälte
Lösungen
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Betreuung
Kosten eines Ehevertrags: Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen: den Anwaltsgebühren für die Beratung und den Entwurf des Vertrags sowie den Notargebühren für die Beurkundung. Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Oft wird für die Erstellung eines komplexen, individualisierten Ehevertrags ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, was Ihnen Kostentransparenz bietet. Die Notargebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Der Geschäftswert wird primär durch das zusammengerechnete Reinvermögen beider Ehegatten bestimmt, wobei Schulden bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen werden können. Auch der Regelungsumfang (z.B. nur Güterstand oder auch Versorgungsausgleich und Unterhalt) kann den Geschäftswert beeinflussen. Je höher das Vermögen und je umfangreicher die Regelungen, desto höher fallen tendenziell die Notargebühren aus. Obwohl die Kosten auf den ersten Blick relevant erscheinen mögen, sind sie in Relation zu den potenziellen Kosten und wirtschaftlichen Nachteilen einer streitigen Scheidungsauseinandersetzung ohne Ehevertrag meist deutlich geringer. Ein Ehevertrag ist eine Investition in rechtliche Sicherheit und finanzielle Planbarkeit. Bei braun-legal erhalten Sie im Vorfeld eine transparente Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten.
Änderung und Aufhebung eines Ehevertrags: Ist eine Anpassung möglich?
Ein Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt und kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder sogar vollständig aufgehoben werden. Lebensumstände ändern sich, und was zu Beginn der Ehe passend erschien, kann Jahre später einer Anpassung bedürfen. Für eine Änderung oder Aufhebung eines bestehenden Ehevertrags ist, ebenso wie für dessen ursprünglichen Abschluss, die notarielle Beurkundung unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten erforderlich. Die Partner müssen sich also über die gewünschten Modifikationen einig sein. Gründe für eine Anpassung können vielfältig sein: die Geburt gemeinsamer Kinder, eine unerwartete berufliche Entwicklung eines Partners, eine erhebliche Vermögensveränderung (z.B. Erbschaft oder Lottogewinn) oder auch eine längerfristige Erkrankung mit Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. In solchen Fällen kann eine Anpassung der Regelungen zum Güterstand, Versorgungsausgleich oder Unterhalt sinnvoll sein, um weiterhin eine faire und ausgewogene Verteilung sicherzustellen. Eine einseitige Kündigung oder Änderung des Ehevertrags durch nur einen Partner ist nicht möglich. Sollte ein Ehevertrag aufgrund gravierender Umstandsänderungen oder ursprünglicher Mängel (z.B. Sittenwidrigkeit) als unzumutbar empfunden werden, kann im Streitfall eine gerichtliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung (Störung der Geschäftsgrundlage) oder sogar die Feststellung der Unwirksamkeit erfolgen. Die Anwälte von braun-legal beraten Sie kompetent, ob und wie Ihr bestehender Ehevertrag an neue Lebenssituationen angepasst werden kann.
Internationale Eheverträge: Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Bei Ehen mit internationalem Bezug, d.h. wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, ihren Wohnsitz im Ausland haben oder planen, ins Ausland zu ziehen, gewinnt der Ehevertrag eine besondere Bedeutung. Das internationale Privatrecht (IPR) bestimmt, welches nationale Recht auf die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe Anwendung findet. Diese Regelungen sind komplex und können von Land zu Land erheblich variieren, was zu Rechtsunsicherheit führen kann. Durch einen Ehevertrag mit einer klaren Rechtswahlklausel können die Ehegatten bestimmen, dass beispielsweise deutsches Recht auf ihren Güterstand anwendbar sein soll, auch wenn sie später im Ausland leben. Dies schafft Vorhersehbarkeit und vermeidet die Anwendung möglicherweise unbekannter oder unerwünschter ausländischer Rechtsordnungen. Es ist jedoch entscheidend, dass der Ehevertrag auch im Hinblick auf eine mögliche Anerkennung und Vollstreckung im Ausland sorgfältig gestaltet wird. Nicht jede im deutschen Recht mögliche Regelung wird im Ausland anerkannt. Daher ist eine fundierte Beratung, die die relevanten ausländischen Rechtsordnungen berücksichtigt, unerlässlich. Die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO) hat für Ehen, die ab dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden oder ab diesem Datum eine Rechtswahl treffen, die Regelungen innerhalb der EU vereinheitlicht und erleichtert die Rechtswahl. Unsere spezialisierten Anwälte bei braun-legal verfügen über Erfahrung mit internationalen Sachverhalten und unterstützen Sie bei der Gestaltung eines Ehevertrags, der auch grenzüberschreitend Bestand hat und Ihre Interessen optimal schützt.
Ist ein Ehevertrag auch ohne großes Vermögen sinnvoll?
Eheverträge und erbrechtliche Verfügungen (wie Testamente oder Erbverträge) stehen oft in enger Wechselwirkung, insbesondere wenn es um die Absicherung des überlebenden Ehegatten oder die Verteilung des Nachlasses geht. Die im Ehevertrag getroffenen güterrechtlichen Vereinbarungen haben direkte Auswirkungen auf die Höhe des Pflichtteils und die Zusammensetzung des Nachlasses. Beispielsweise führt die Vereinbarung der Gütertrennung dazu, dass im Todesfall kein pauschaler Zugewinnausgleich stattfindet, was die Erbquote des überlebenden Ehegatten beeinflusst. Ein Ehevertrag kann auch explizite Regelungen für den Todesfall enthalten, z.B. einen vertraglichen Pflichtteilsverzicht oder Vereinbarungen zur Zuordnung bestimmten Vermögens. Häufig wird ein Ehevertrag mit einem Erbvertrag kombiniert, um eine umfassende und aufeinander abgestimmte Regelung der Vermögensnachfolge sowohl für den Scheidungsfall als auch für den Todesfall zu erreichen. Dies ist besonders wichtig, um den überlebenden Ehepartner abzusichern, Pflichtteilsansprüche von Kindern aus erster Ehe zu regeln oder sicherzustellen, dass Unternehmensvermögen geschlossen auf den Wunschnachfolger übergeht. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, erfordern jedoch eine genaue Analyse der familiären und wirtschaftlichen Situation sowie eine präzise rechtliche Formulierung, um ungewollte Konsequenzen zu vermeiden. Die Experten von braun-legal beraten Sie umfassend zu den Schnittstellen von Ehe- und Erbrecht und entwickeln mit Ihnen eine kohärente Gesamtstrategie.