Einkommensteuer: Kompetent. Optimiert. Sicher.

Fachkundige Rechtsberatung zur Einkommensteuer. Wir helfen Ihnen, Ihre Steuerlast zu optimieren, Fristen einzuhalten und komplexe Sachverhalte rechtssicher zu gestalten. Vertrauen Sie auf die Expertise von braun-legal.

Steuererklärung optimieren

Rechtssichere Beratung

Fristen im Blick

Grundlagen der Einkommensteuer: Was Sie wissen müssen

Steuerpflicht erklärt

Einkunftsarten im Detail

Wichtige Begriffe

Jährliche Erklärung

Die Einkommensteuererklärung: Schritt für Schritt zum korrekten Ergebnis

Die Einkommensteuererklärung ist für viele eine jährliche Herausforderung. Doch mit der richtigen Vorbereitung und Struktur lässt sie sich meistern. Zunächst sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über weitere Einkünfte (z.B. aus Vermietung, Kapitalvermögen, selbstständiger Tätigkeit), Belege für Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen), Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen). Informieren Sie sich über die für Sie geltenden Abgabefristen – in der Regel der 31. Juli des Folgejahres bei Eigenabgabe, bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich diese Frist. Nutzen Sie die offiziellen Formulare (z.B. über ELSTER) oder eine Steuersoftware. Füllen Sie den Mantelbogen mit Ihren persönlichen Daten und anschließend die spezifischen Anlagen für Ihre Einkunftsarten (Anlage N für Arbeitnehmer, Anlage V für Vermietung, Anlage KAP für Kapitalerträge etc.) sorgfältig aus. Achten Sie auf korrekte Übertragung der Daten und plausible Angaben. Vergessen Sie nicht, mögliche Freibeträge und Pauschalen zu berücksichtigen. Nach sorgfältiger Prüfung aller Angaben übermitteln Sie die Erklärung elektronisch oder per Post an Ihr zuständiges Finanzamt. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Steuerrecht von braun-legal, um Fehler zu vermeiden und Optimierungspotenziale auszuschöpfen.

IHR WEG ZUR STEUEROPTIMIERUNG

Umfassende Beratung zur Einkommensteuer

Erklärungshilfe

Korrekte Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.

Steueroptimierung

Potenziale zur Senkung Ihrer Steuerlast identifizieren und nutzen, unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation und aller legalen Möglichkeiten, um Ihr Nettoeinkommen zu maximieren.

Bescheidprüfung

Sorgfältige Prüfung Ihres Steuerbescheids auf Fehler.

Einspruch

Professionelle Vertretung bei Einsprüchen gegenüber dem Finanzamt.

Selbstanzeige

Beratung und Begleitung bei strafbefreiender Selbstanzeige.

Fristenmanagement

Alle steuerlichen Termine sicher im Blick behalten.

Steuergestaltung

Langfristige steuerliche Planung Ihrer Einkünfte und Vermögenswerte.

Unternehmenssteuer

Spezialisierte Beratung für Gründer und KMUs.

Erbschaftsteuer

Beratung zur Einkommensteuer im Erbfall.

Von der Erklärung bis zur langfristigen Planung – wir sind für Sie da.

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Werbungskosten clever nutzen: So senken Sie Ihre Steuerlast

Werbungskosten sind ein wichtiger Hebel zur Reduzierung Ihrer Einkommensteuer. Darunter fallen alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen und der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihrer Einnahmen dienen. Zu den häufigsten Werbungskosten zählen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Pendlerpauschale), Kosten für Arbeitsmittel (Fachliteratur, Bürobedarf, beruflich genutzter Computer), Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen), Fortbildungskosten (Seminare, Kurse zur beruflichen Weiterentwicklung) sowie Reisekosten bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten. Auch Kosten für Bewerbungen oder einen beruflich bedingten Umzug können geltend gemacht werden. Für viele Werbungskostenarten gibt es Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro jährlich). Liegen Ihre tatsächlichen Kosten darüber, lohnt sich die detaillierte Angabe und der Nachweis durch Belege. Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend. Die Experten von braun-legal beraten Sie umfassend, welche Werbungskosten in Ihrer individuellen Situation absetzbar sind und wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben, um Ihre Steuerlast legal zu minimieren.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Weitere Sparpotenziale

Neben Werbungskosten können auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Ihre Steuerlast mindern. Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die der Gesetzgeber als steuerlich abzugsfähig einstuft, um bestimmte private Lebensbereiche zu fördern. Dazu gehören vor allem Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, sowie Altersvorsorgebeiträge (Riester, Rürup). Auch gezahlte Kirchensteuer und Spenden für gemeinnützige Zwecke sind als Sonderausgaben absetzbar. Für Sonderausgaben gibt es Höchstbeträge und Pauschalen. Außergewöhnliche Belastungen hingegen sind zwangsläufige, private Ausgaben, die die üblichen Lebenshaltungskosten übersteigen. Typische Beispiele sind Krankheitskosten (Arzt-, Medikamenten-, Krankenhauskosten, die nicht von der Kasse erstattet werden), Pflegekosten, behinderungsbedingte Aufwendungen oder Bestattungskosten. Diese wirken sich steuermindernd aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen, deren Höhe vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl abhängt. Eine genaue Prüfung und korrekte Geltendmachung durch die Spezialisten von braun-legal kann hier erhebliche Steuervorteile bringen.

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler: Besondere Aspekte

Für Selbstständige und Freiberufler gelten bei der Einkommensteuer einige Besonderheiten im Vergleich zu Arbeitnehmern. Sie ermitteln ihren Gewinn entweder durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei Freiberuflern und kleineren Gewerbetreibenden oder durch Bilanzierung. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb unterliegen der Einkommensteuer, zusätzlich oft auch der Gewerbesteuer (wobei diese teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird) und der Umsatzsteuer. Betriebsausgaben, also alle durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen, mindern den zu versteuernden Gewinn. Dazu zählen beispielsweise Raumkosten, Personalkosten, Wareneinkauf, Abschreibungen auf Anlagevermögen und Reisekosten. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind üblich und werden vom Finanzamt auf Basis des Vorjahresgewinns oder einer Schätzung festgesetzt. Eine sorgfältige Buchführung und Belegsammlung ist unerlässlich. Für Unternehmensgründer gibt es spezielle Fördermöglichkeiten und steuerliche Aspekte zu beachten, wie die Wahl der Rechtsform. Die Anwälte von braun-legal bieten spezialisierte Beratung für Selbstständige und Freiberufler, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die Steuerbelastung optimal zu gestalten, inklusive der Abgrenzung von privaten und betrieblichen Vorgängen.

Kapitalerträge und Abgeltungsteuer: Was Anleger beachten müssen

Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die depotführende Bank oder das Finanzinstitut führt die Steuer in der Regel direkt an das Finanzamt ab. Für Kapitalerträge gibt es einen Sparer-Pauschbetrag (aktuell 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner). Um diesen Freibetrag zu nutzen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann es vorteilhaft sein, die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben und die Günstigerprüfung zu beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Versteuerung mit dem individuellen, niedrigeren Steuersatz günstiger ist. Dies ist insbesondere für Personen mit geringem Gesamteinkommen relevant. Bestimmte Kapitalerträge, wie z.B. aus Auslandsdepots oder Privatdarlehen, müssen zwingend in der Anlage KAP erklärt werden. Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen kann komplex sein; braun-legal unterstützt Sie bei der korrekten Deklaration und Optimierung Ihrer Steuer auf Kapitalvermögen.

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Fristen, Bescheidprüfung und Einspruch: Ihre Rechte wahren

Im Steuerrecht spielen Fristen eine entscheidende Rolle. Die wichtigste Frist ist die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung. Wird diese versäumt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Nach Abgabe der Erklärung erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid. Dieser sollte umgehend und sorgfältig auf Richtigkeit geprüft werden, da auch Finanzämtern Fehler unterlaufen können. Kontrollieren Sie, ob alle Einkünfte korrekt erfasst und alle absetzbaren Posten (Werbungskosten, Sonderausgaben etc.) berücksichtigt wurden. Stellen Sie Abweichungen fest, die zu Ihren Ungunsten sind, haben Sie einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Zeit, Einspruch einzulegen. Die Einspruchsfrist ist eine Ausschlussfrist; wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und sollte gut begründet sein. Bei komplexen Sachverhalten oder wenn das Finanzamt dem Einspruch nicht abhilft, kann der Weg vor das Finanzgericht notwendig werden. braun-legal berät Sie zur Einhaltung aller Fristen, übernimmt die professionelle Prüfung Ihres Steuerbescheids und vertritt Ihre Interessen im Einspruchs- oder Klageverfahren, um Ihre steuerlichen Rechte durchzusetzen.

Steuerklassenwahl: Auswirkungen und Optimierungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs bei Arbeitnehmern und somit das verfügbare Nettoeinkommen. Es gibt sechs Steuerklassen (I bis VI). Alleinstehende Arbeitnehmer werden in der Regel in Steuerklasse I eingestuft, Alleinerziehende können Steuerklasse II beantragen. Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer haben Wahlmöglichkeiten: Beide können Steuerklasse IV wählen, was sinnvoll ist, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Alternativ kann die Kombination III/V gewählt werden, wenn die Einkommen stark voneinander abweichen; der Besserverdienende wählt III (weniger Abzüge), der Geringerverdienende V (höhere Abzüge). Eine weitere Option ist Steuerklasse IV mit Faktor, die eine gerechtere Verteilung der Steuerlast während des Jahres anstrebt. Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur den unterjährigen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Jahressteuerschuld, die erst mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt wird. Dennoch kann eine geschickte Wahl Liquiditätsvorteile bringen oder hohe Nachzahlungen vermeiden. Ein Wechsel der Steuerklasse ist mehrmals im Jahr möglich. braun-legal analysiert Ihre persönliche Situation und berät Sie zur optimalen Steuerklassenwahl.

Internationale Einkommensteuer: Doppelbesteuerung vermeiden

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, etwa wenn Sie im Ausland arbeiten und in Deutschland wohnen oder umgekehrt, oder wenn Sie Einkünfte aus ausländischem Vermögen erzielen, wird das Thema internationale Einkommensteuer relevant. Eine zentrale Herausforderung ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, also der Situation, dass dasselbe Einkommen in zwei verschiedenen Staaten besteuert wird. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht oder wie eine im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (Anrechnungsmethode) bzw. ob die ausländischen Einkünfte in Deutschland freigestellt werden (Freistellungsmethode, oft mit Progressionsvorbehalt). Die Regelungen in den DBAs sind komplex und unterscheiden sich von Land zu Land. Es ist entscheidend, die jeweiligen Bestimmungen genau zu kennen und korrekt anzuwenden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Dies betrifft auch Aspekte wie Wegzugsbesteuerung oder die steuerliche Behandlung von Betriebsstätten im Ausland. Die Experten von braun-legal für internationales Steuerrecht unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer steuerlichen Situation bei Auslandsbezug und der Optimierung Ihrer globalen Steuerlast.

Wer ist in Deutschland einkommensteuerpflichtig?

Das Einkommensteuerrecht ist ständigen Änderungen unterworfen. Jedes Jahr gibt es neue Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen, die sich auf Ihre Steuererklärung auswirken können. Diese Änderungen können Freibeträge, Pauschalen, absetzbare Kosten, Bewertungsregeln oder Verfahrensvorschriften betreffen. Für Steuerpflichtige ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten und alle relevanten Neuerungen zu kennen. Typische Beispiele für jährliche Anpassungen sind die Höhe des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale oder neue Regelungen zur steuerlichen Förderung bestimmter Investitionen (z.B. im Bereich erneuerbare Energien). Auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann bestehende Praktiken verändern. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden und alle Vorteile nutzen zu können, ist es wichtig, aktuell informiert zu sein. braun-legal verfolgt kontinuierlich die Entwicklungen im Steuerrecht und informiert Sie im Rahmen einer Beratung über die für Ihre Situation relevanten Änderungen und deren Auswirkungen, damit Ihre Steuerplanung stets auf dem neuesten Stand ist. Dies sichert Ihnen eine korrekte und optimierte Steuererklärung.

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