Erbschaftssteuer: Last mindern, Vermögen sichern

Erfahren Sie alles zur Erbschaftssteuer in Deutschland. Unsere Experten von braun-legal beraten Sie zu Freibeträgen, Steuersätzen und Optimierungsmöglichkeiten. Sichern Sie Ihr Vermögen.

Freibeträge optimal nutzen

Steuerlast legal senken

Vermögen sicher weitergeben

Was ist die Erbschaftssteuer und wer ist betroffen?

Gesetzliche Grundlagen ErbStG

Steuerpflichtige Erben & Beschenkte

Besteuerter Erwerb von Todes wegen

Anzeigepflicht gegenüber Finanzamt

Freibeträge und Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer: Ihr Sparpotenzial

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich von persönlichen Freibeträgen und der jeweiligen Steuerklasse ab. Diese Faktoren werden durch den Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben bestimmt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro und fallen in die günstigste Steuerklasse I. Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder) haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Enkelkinder erhalten 200.000 Euro (oder 400.000 Euro, falls der verbindende Elternteil bereits verstorben ist). Für Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) beträgt der Freibetrag 100.000 Euro. Alle anderen Erwerber, wie Geschwister, Nichten/Neffen oder nicht verwandte Personen, haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro und fallen oft in ungünstigere Steuerklassen (II oder III) mit höheren Steuersätzen. Es ist entscheidend, diese Freibeträge bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen, da sie alle zehn Jahre für Schenkungen erneut genutzt werden können, was eine erhebliche Reduktion der Steuerlast ermöglichen kann. Unsere Experten bei braun-legal helfen Ihnen, Ihr Sparpotenzial voll auszuschöpfen.

Unsere Expertise

Ihr Wegweiser durch die Erbschaftssteuer

Steuer-Check

Prüfung Ihrer Erbschaftssteuer und möglicher Optimierungen.

Freibeträge nutzen

Maximale Ausschöpfung aller gesetzlichen Freibeträge für Erben.

Gestaltung Testament

Steueroptimierte Testamentsgestaltung zur Reduzierung der Erbschaftssteuerlast.

Schenkungen planen

Beratung zu Schenkungen und deren Steuervorteilen.

Immobilien Erbe

Steuerliche Bewertung und Behandlung von geerbten Immobilien.

Betriebsvermögen

Steuergünstige Übertragung von Betriebsvermögen und Unternehmensanteilen.

Steuererklärung

Professionelle Erstellung und Einreichung Ihrer Erbschaftssteuererklärung.

Auslandsbezug

Hilfe bei Erbfällen mit Auslandsbezug, Doppelbesteuerung vermeiden.

Rechtsmittel

Vertretung bei Einsprüchen und Klagen gegen Steuerbescheide.

Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen von erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht.

Fragen zur Erbschaftssteuer?

Unsere Experten helfen Ihnen.

Berechnung der Erbschaftssteuer: So ermitteln Sie Ihre Steuerlast

Die Berechnung der Erbschaftssteuer erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der Wert des gesamten steuerpflichtigen Erwerbs ermittelt. Dazu zählen alle Vermögensgegenstände wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und Unternehmensanteile, abzüglich etwaiger Schulden des Erblassers und der Erbfallkosten (z.B. Bestattungskosten, Notargebühren). Von diesem Nettoerwerb wird der persönliche Freibetrag des Erben abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der steuerpflichtige Erwerb, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird. Die Steuersätze sind progressiv und richten sich nach der Steuerklasse des Erben und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Beispielsweise liegen die Sätze in Steuerklasse I (z.B. Ehegatten, Kinder) zwischen 7% und 30%, während sie in Steuerklasse III (nicht verwandte Erben) zwischen 30% und 50% betragen können. Eine genaue Wertermittlung und die korrekte Anwendung von Freibeträgen und Steuersätzen sind komplex. Fachkundige Beratung durch braun-legal sichert eine korrekte Berechnung und hilft, unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

Erbschaftssteuer optimieren: Legale Strategien zur Steuervermeidung und -minderung

Es gibt diverse legale Strategien, um die Erbschaftssteuer zu optimieren oder gar zu vermeiden. Eine der effektivsten Methoden ist die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten. Hierbei können die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden. Die Gestaltung eines steueroptimierten Testaments, beispielsweise durch die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung von Vermächtnissen, kann ebenfalls die Steuerlast senken. Bei Immobilien kann die Übertragung des Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen. Für Betriebsvermögen existieren spezielle Verschonungsregelungen, die bei korrekter Anwendung zu einer erheblichen Steuerreduktion führen können. Weitere Instrumente wie die Einräumung eines Nießbrauchsrechts oder die Gründung einer Familiengesellschaft können im Einzelfall sinnvoll sein. Die Wahl der richtigen Strategie hängt stark von der individuellen Vermögens- und Familiensituation ab. Die Experten von braun-legal entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Minimierung Ihrer Erbschaftssteuer.

Besonderheiten bei Immobilien und Betriebsvermögen in der Erbschaftssteuer

Immobilien und Betriebsvermögen unterliegen bei der Erbschaftssteuer besonderen Regelungen. Der Wert von Immobilien wird nach gesetzlich festgelegten Verfahren ermittelt (z.B. Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Das selbstgenutzte Familienheim kann unter strengen Auflagen steuerfrei an den Ehegatten oder die Kinder vererbt werden. Für Kinder gilt hierbei eine Wohnflächenbegrenzung von 200 qm und die Pflicht zur zehnjährigen Selbstnutzung. Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt übertragen werden (sog. Verschonungsabschläge). Hierfür müssen Fortführungs- und Lohnsummenregelungen eingehalten werden. Diese Regelungen sind komplex und fehleranfällig. Eine frühzeitige und professionelle Planung ist unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und hohe Steuerbelastungen zu vermeiden. braun-legal bietet spezialisierte Beratung für die Übertragung von Immobilien und Betriebsvermögen.

Die Erbschaftssteuererklärung: Fristen, Formulare und wichtige Unterlagen

Nach einem Erbfall oder einer größeren Schenkung fordert das Finanzamt die Erben bzw. Beschenkten in der Regel zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung (bzw. Schenkungssteuererklärung) auf. Die Frist hierfür beträgt üblicherweise mindestens einen Monat. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Verspätungszuschläge oder Schätzungen zu vermeiden. Für die Erklärung sind diverse amtliche Formulare auszufüllen, in denen detaillierte Angaben zum Erblasser/Schenker, zum Erwerber, zum Verwandtschaftsverhältnis und zum erworbenen Vermögen gemacht werden müssen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören beispielsweise das Testament, der Erbschein, Grundbuchauszüge, Bankunterlagen, Wertpapierdepotauszüge und Belege über Nachlassverbindlichkeiten. Die Zusammenstellung aller Dokumente und das korrekte Ausfüllen der Formulare kann zeitaufwendig und komplex sein. Die Experten von braun-legal unterstützen Sie professionell bei der Erstellung und fristgerechten Einreichung Ihrer Erbschaftssteuererklärung.

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Internationale Erbschaftsfälle: Doppelbesteuerung und Anrechnungsverfahren

Erbfälle mit Auslandsbezug, beispielsweise wenn der Erblasser oder Erbe im Ausland lebt oder Vermögen im Ausland hinterlassen wird, werfen komplexe steuerrechtliche Fragen auf. Es besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, d.h., dass sowohl der deutsche Fiskus als auch ein ausländischer Staat Erbschaftssteuer auf dasselbe Vermögen erheben. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht oder wie eine im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden kann. Fehlt ein DBA, kann unter Umständen eine einseitige Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG erfolgen. Die korrekte Anwendung dieser Regelungen erfordert spezifisches Fachwissen. braun-legal berät Sie kompetent bei internationalen Erbschaftsfällen und hilft, steuerliche Nachteile zu minimieren.

Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungssteuer: Eine sinnvolle Alternative?

Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten ist eine häufig genutzte Strategie zur Optimierung der späteren Erbschaftssteuer. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass die persönlichen Freibeträge (z.B. 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder) alle zehn Jahre erneut für Schenkungen genutzt werden können. Durch gestaffelte Vermögensübertragungen über einen längeren Zeitraum kann so erhebliches Vermögen steuerfrei oder steuergünstig auf die nächste Generation übertragen werden. Die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer sind im selben Gesetz (ErbStG) geregelt und weisen identische Freibeträge und Steuersätze auf. Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Schenkers werden zwar auf den Erbteil angerechnet, jedoch können frühzeitige und gut geplante Schenkungen die Gesamtsteuerlast erheblich reduzieren. Zudem ermöglicht die Schenkung zu Lebzeiten dem Schenker, die Vermögensnachfolge aktiv mitzugestalten und beispielsweise den Erhalt von Familienunternehmen zu sichern. braun-legal berät Sie umfassend zu den Chancen und Risiken der vorweggenommenen Erbfolge.

Professionelle Beratung zur Erbschaftssteuer: Wann ist ein Anwalt unverzichtbar?

Während einfache Erbfälle mit geringem Vermögen eventuell ohne anwaltliche Hilfe abgewickelt werden können, ist bei komplexeren Sachverhalten eine professionelle Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht und/oder Steuerrecht unerlässlich. Dies gilt insbesondere bei hohen Vermögenswerten, Immobilienbesitz, Unternehmensvermögen oder Auslandsbezug. Auch bei unklaren Testamenten, Erbstreitigkeiten unter Miterben oder Pflichtteilsansprüchen ist anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen. Ein Experte hilft Ihnen, alle steuerlichen Optimierungspotenziale auszuschöpfen, Fallstricke zu umgehen und die Erbschaftssteuererklärung korrekt zu erstellen. Zudem vertritt er Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt, beispielsweise bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide. Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts kann Ihnen nicht nur erhebliche Steuern sparen, sondern auch langwierige Auseinandersetzungen und finanzielle Nachteile vermeiden. braun-legal verbindet Sie direkt mit erfahrenen Fachanwälten, die auf Erbschaftssteuer spezialisiert sind und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

Das Erbschaftssteuerrecht ist eine dynamische Materie, die regelmäßig durch neue Gerichtsurteile, insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH), und Gesetzesänderungen beeinflusst wird. Diese Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen haben, beispielsweise bei der Bewertung von Vermögen, der Anerkennung von Freibeträgen oder den Voraussetzungen für Steuerbefreiungen (z.B. für Familienheime oder Betriebsvermögen). Für Laien ist es kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden und alle legalen Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, ist es wichtig, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu sein. Unsere auf Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälte bei braun-legal verfolgen kontinuierlich alle relevanten Änderungen und berücksichtigen diese in ihrer Beratung. So stellen wir sicher, dass Ihre Nachlassplanung oder Ihre Erbschaftssteuererklärung stets auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage erfolgt.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten zur Erbschaftssteuer

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

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Welche Steuerklassen gibt es und wie beeinflussen sie den Steuersatz?

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Muss ich geerbtes Familienheim immer versteuern?

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Was passiert, wenn ich die Erbschaftssteuererklärung zu spät einreiche?

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Kann ich Schulden des Erblassers von der Erbschaftssteuer absetzen?

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Wie wirkt sich eine Schenkung zu Lebzeiten auf die spätere Erbschaftssteuer aus?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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