Kompetente Strafverteidigung. Ihr Recht.

Erfahrene Anwälte für Strafrecht bei braun-legal bieten Ihnen umfassende Rechtsberatung und engagierte Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens. Wir schützen Ihre Rechte und erarbeiten die beste Strategie für Ihren Fall.

Diskrete Erstberatung

Bundesweite Verteidigung

Spezialisierte Fachanwälte

Der Ablauf eines Strafverfahrens: Von der Anzeige bis zum Urteil – Was Sie wissen müssen

Ermittlungsverfahren verstehen

Anklage & Hauptverhandlung

Rechtsmittel und Revision

Rolle des Strafverteidigers

Ihre Rechte als Beschuldigter: Schweigerecht, Anwaltskonsultation und Akteneinsicht

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren verfügen Sie über fundamentale Rechte, deren Kenntnis für den Verfahrensausgang entscheidend ist. An erster Stelle steht Ihr Schweigerecht: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Jede Aussage kann potenziell gegen Sie verwendet werden; machen Sie daher von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, bis Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Ferner haben Sie das unbedingte Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren, insbesondere vor jeder polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung. Ihr Anwalt wahrt Ihre Interessen und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. In Fällen notwendiger Verteidigung (z.B. bei Untersuchungshaft) wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Schließlich haben Sie, vertreten durch Ihren Anwalt, das Recht auf Akteneinsicht. Nur so kann der Ermittlungsstand geprüft und eine effektive Verteidigung vorbereitet werden. Kontaktieren Sie bei einer Vorladung oder Anklage umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger von braun-legal.

Kompetenz im Strafrecht

Unsere Schwerpunkte für Ihre Verteidigung

Strafverteidigung

Umfassende Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens, von Ermittlung bis Rechtsmittel.

Ermittlungen

Sofortiger Beistand und strategische Beratung bereits im Ermittlungsverfahren.

U-Haft-Sachen

Schnelle anwaltliche Hilfe bei drohender oder vollzogener Untersuchungshaft.

Hauptverhandlung

Engagierte und effektive Verteidigung Ihrer Rechte vor Gericht.

Rechtsmittel

Fachkundige Prüfung und Durchführung von Berufung und Revision.

BtMG-Verfahren

Spezialisierte Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht.

Jugendstrafsachen

Verteidigung mit Fokus auf erzieherische Aspekte und die Zukunft junger Menschen.

Wirtschaftsstrafrecht

Expertise in komplexen Wirtschaftsdelikten wie Betrug, Untreue oder Korruption.

Opfervertretung

Durchsetzung Ihrer Rechte als Opfer, Nebenklage und Schadensersatzansprüche.

Individuelle Rechtsberatung und engagierte Vertretung durch erfahrene Fachanwälte für Strafrecht.

Sie benötigen Rechtsbeistand im Strafrecht?

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine diskrete Erstberatung.

Untersuchungshaft (U-Haft): Voraussetzungen, Ablauf und wie ein Anwalt helfen kann

Die Anordnung von Untersuchungshaft ist ein gravierender Eingriff in Ihre Freiheit und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig: Es müssen ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund (z.B. Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) vorliegen. Über den Erlass eines Haftbefehls entscheidet ein Richter. Ein erfahrener Strafverteidiger von braun-legal kann bereits im Vorfeld, bei der Haftvorführung, oder im Rahmen einer Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde substantiiert gegen den dringenden Tatverdacht oder die angeführten Haftgründe argumentieren. Ziel ist die Aufhebung des Haftbefehls oder dessen Außervollzugsetzung gegen Auflagen (z.B. Kaution, Meldeauflagen). Ihr Anwalt ist während der U-Haft Ihr wichtigster Beistand, sichert Ihre Rechte und arbeitet an Ihrer schnellstmöglichen Entlassung. Zögern Sie nicht, uns unverzüglich zu kontaktieren.

Pflichtverteidigung vs. Wahlverteidigung: Wann haben Sie Anspruch und was sind die Unterschiede?

Im deutschen Strafrecht existieren Wahl- und Pflichtverteidigung. Einen Wahlverteidiger beauftragen und bezahlen Sie selbst. Eine Pflichtverteidigung ist gesetzlich vorgesehen (§ 140 StPO), wenn die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig erscheint – beispielsweise bei Verbrechensvorwürfen, Verfahren vor höheren Gerichten oder bei Untersuchungshaft. In diesen Fällen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger, sofern Sie noch keinen Wahlverteidiger mandatiert haben. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger vorzuschlagen. Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse, kann sie aber bei Verurteilung von Ihnen zurückfordern. Qualitativ besteht kein Unterschied; beide Verteidiger sind zur engagierten Wahrung Ihrer Interessen verpflichtet. braun-legal Anwälte übernehmen Mandate als Wahl- und Pflichtverteidiger.

Jugendstrafrecht: Besonderheiten und erzieherische Maßnahmen statt Strafe

Das Jugendstrafrecht, anwendbar auf Jugendliche (14-17 Jahre) und teilweise Heranwachsende (18-20 Jahre), priorisiert den Erziehungsgedanken gegenüber reiner Bestrafung. Ziel ist die Verhinderung künftiger Straftaten durch erzieherische Einwirkung. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht daher ein Spektrum von Maßnahmen vor: Erziehungsmaßregeln (z.B. Weisungen, soziale Trainingskurse), Zuchtmittel (z.B. Verwarnung, Jugendarrest) bis hin zur Jugendstrafe bei schwerwiegenden Delikten oder schädlichen Neigungen. Verfahren finden meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Jugendgerichtshilfe liefert wichtige Erkenntnisse zur Persönlichkeit. Ein spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht bei braun-legal berücksichtigt diese Besonderheiten und setzt sich für eine entwicklungsgerechte Lösung ein.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Von Besitz bis Handel – Strafen und Verteidigungsansätze

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Die Deliktspalette reicht vom Besitz geringer Mengen bis zum bandenmäßigen Handel. Strafandrohungen variieren stark, abhängig von Drogenart, -menge (insbesondere "nicht geringe Menge"), Tathandlung und Täterpersönlichkeit. Bereits der Besitz kleiner Mengen ist strafbar, wobei Verfahren unter Umständen (§ 31a BtMG) eingestellt werden können. Bei Handeltreiben oder Besitz nicht geringer Mengen drohen empfindliche Strafen. Effektive Verteidigung erfordert Expertise im BtMG, Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und Ermittlungstaktiken. Mögliche Verteidigungsansätze umfassen die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen, Analyse von Mengen- und Wirkstoffgutachten sowie die Option "Therapie statt Strafe" (§ 35 BtMG). Frühzeitige anwaltliche Beratung durch braun-legal ist hier essenziell.

Fachanwalt finden

Direktes Matching mit erfahrenen Strafverteidigern.

Fallanalyse

Persönliche und fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles.

Strategieplanung

Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie.

Wirtschaftsstrafrecht: Korruption, Betrug, Insolvenzdelikte – Komplexe Verfahren meistern

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Delikte mit Bezug zur Wirtschaftstätigkeit, wie Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzstraftaten und Steuerhinterziehung. Diese Verfahren sind oft durch Komplexität, umfangreiche Aktenlagen und hohe Schadenssummen geprägt. Für Beschuldigte – häufig Führungskräfte – stehen neben strafrechtlichen Folgen auch Reputation und Unternehmensfortbestand auf dem Spiel. Erfolgreiche Verteidigung erfordert tiefes wirtschaftliches Verständnis und strafrechtliche Expertise. Präventive Compliance-Beratung zur Risikominimierung ist ebenso bedeutsam wie eine strategisch fundierte Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Die spezialisierten Anwälte von braun-legal navigieren Sie sicher durch diese anspruchsvollen Verfahren.

Opferrechte im Strafverfahren: Nebenklage, Zeugenbeistand und Schadensersatz

Opfer von Straftaten haben im Strafverfahren weitreichende Rechte. Die Nebenklage ermöglicht es Opfern bestimmter Delikte (z.B. Körperverletzung, Sexualstraftaten), aktiv am Prozess teilzunehmen, Anträge zu stellen und ein Plädoyer zu halten. Unabhängig davon steht jedem Opfer als Zeuge ein Zeugenbeistand zu, der vor und während der Vernehmung unterstützt. Zudem können im Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafprozess geltend gemacht werden, was ein separates Zivilverfahren erspart. Ein erfahrener Anwalt von braun-legal kann Opfer umfassend beraten, ihre Rechte durchsetzen und sie als Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand begleiten.

Revision und Berufung im Strafrecht: Ihre Chance auf eine zweite Überprüfung

Gegen ein erstinstanzliches Strafurteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts führt zu einer neuen Tatsachenverhandlung vor dem Landgericht, inklusive erneuter Beweisaufnahme. Die Revision, statthaft gegen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte sowie Berufungsurteile, überprüft das Urteil lediglich auf Rechtsfehler, ohne neue Beweisaufnahme. Die Anforderungen, insbesondere an eine Revisionsbegründung, sind hoch und erfordern Spezialwissen. Strenge Fristen sind bei beiden Rechtsmitteln zu beachten. Ein auf Rechtsmittel spezialisierter Anwalt von braun-legal prüft die Erfolgsaussichten, legt fristgerecht Rechtsmittel ein und erarbeitet eine fundierte Begründung zur Wahrung Ihrer Chancen.

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die bei Vergehen ohne mündliche Hauptverhandlung ergehen kann und eine Strafe (oft Geldstrafe, Fahrverbot) festsetzt. Er ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Ein fristgerechter Einspruch führt zur Durchführung einer Hauptverhandlung. Vor Einspruchseinlegung ist anwaltliche Beratung unerlässlich. Ihr Anwalt bei braun-legal beantragt Akteneinsicht, prüft die Sach- und Rechtslage und berät Sie über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Ziel kann eine Einstellung, ein Freispruch oder eine mildere Sanktion sein.

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Häufig gestellte Fragen

Ihre wichtigsten Fragen zum Strafrecht beantwortet

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

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Muss ich einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter folgen?

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Wie lange dauert ein durchschnittliches Strafverfahren?

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Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

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Kann eine einmal erstattete Strafanzeige zurückgenommen werden?

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Was bedeutet eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153/153a StPO?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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