Asset Deal: Chancen, Risiken

Erfahren Sie von braun-legal alles Wichtige zum Asset Deal beim Unternehmenskauf: rechtliche Grundlagen, steuerliche Aspekte, Vertragsgestaltung und Risikomanagement. Wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess.

Individuelle Vertragsgestaltung

Steueroptimierte Transaktion

Haftungsrisiken minimieren

Was ist ein Asset Deal und wann ist er sinnvoll?

Definition Asset Deal

Abgrenzung Share Deal

Typische Szenarien

Vor- und Nachteile

Der Ablauf eines Asset Deals: Schritt für Schritt erklärt

Ein Asset Deal folgt einem strukturierten Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung erfordert, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Bei braun-legal begleiten wir Sie durch jede Phase. **1. Vorbereitung und Anbahnung:** Diese Phase beginnt mit der Identifizierung potenzieller Kaufobjekte oder Käufer und einer ersten Bewertung. Entscheidend ist die Durchführung einer umfassenden Due Diligence Prüfung, bei der alle relevanten Wirtschaftsgüter (materielle und immaterielle Vermögenswerte wie Maschinen, Immobilien, Patente, Kundenverträge) sowie die damit verbundenen Verbindlichkeiten detailliert analysiert werden. Ein Letter of Intent (LOI) kann hier bereits erste Eckpunkte und die Vertraulichkeit festlegen. **2. Vertragsverhandlung und -gestaltung:** Nach erfolgreicher Due Diligence beginnen die eigentlichen Vertragsverhandlungen. Kernstück ist der Unternehmenskaufvertrag (Asset Purchase Agreement, APA). Hier werden der genaue Kaufgegenstand (welche Assets und Liabilities werden übertragen?), der Kaufpreis und dessen Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungen und Freistellungen für bestimmte Risiken sowie Bedingungen für den Vollzug (Closing Conditions) detailliert festgelegt. Besonderes Augenmerk gilt der exakten Bestimmung und Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, da diese einzeln übertragen werden müssen. Steuerliche Aspekte, wie die Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen Assets (Steuer-Step-Up), sind hier ebenfalls zentral. **3. Vertragsabschluss (Signing):** Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien wird der Asset Deal rechtlich bindend, vorbehaltlich der Erfüllung der Closing Conditions. **4. Vollzug (Closing) und Übergang:** Am Closing-Tag gehen die vereinbarten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den Käufer über. Dies erfordert oft zahlreiche Einzelakte, da jedes Wirtschaftsgut separat übertragen werden muss (z.B. Grundstücksübereignungen, Abtretung von Forderungen, Übertragung von Verträgen mit Zustimmung Dritter gemäß § 613a BGB bei Betriebsübergang). Der Kaufpreis wird fällig. **5. Post-Closing-Phase:** Nach dem Closing erfolgen die Integration der erworbenen Assets in das Unternehmen des Käufers sowie die Erfüllung nachvertraglicher Pflichten. Dazu können beispielsweise die Ummeldung von Fahrzeugen, die Information von Kunden und Lieferanten oder die Anpassung von IT-Systemen gehören. Eine sorgfältige Planung und Durchführung dieser Schritte ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg des Asset Deals. Die Experten von braun-legal unterstützen Sie dabei, Fallstricke zu vermeiden und den Übergang reibungslos zu gestalten.

Unser Leistungsangebot

Asset Deal: Maßgeschneiderte Rechtsberatung

Vertragsprüfung

Detaillierte Prüfung und Gestaltung des Asset Purchase Agreements (APA) und aller Nebenvereinbarungen.

Due Diligence

Durchführung oder Begleitung der Legal und Tax Due Diligence zur Risikoidentifizierung.

Strukturierung

Entwicklung der optimalen Transaktionsstruktur unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte.

Verhandlung

Professionelle Verhandlungsführung zur Durchsetzung Ihrer Interessen beim Unternehmenskauf.

Arbeitsrecht

Beratung zu Betriebsübergang (§ 613a BGB) und allen arbeitsrechtlichen Implikationen des Asset Deals.

Steueroptimierung

Beratung zur steuerlich optimierten Gestaltung des Asset Deals für Käufer und Verkäufer.

Kartellrecht

Prüfung fusionskontrollrechtlicher Anmeldepflichten und Begleitung im Verfahren vor dem Bundeskartellamt.

Post-Closing

Unterstützung bei der Integration der erworbenen Vermögenswerte und Erfüllung nachvertraglicher Pflichten.

Streitbeilegung

Vertretung Ihrer Interessen bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten nach dem Asset Deal.

Von der Planung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Asset Deals – braun-legal ist Ihr erfahrener Partner. Wir bieten umfassende rechtliche und steuerliche Beratung, um Ihre Transaktion sicher und effizient zu gestalten.

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Rechtliche Fallstricke beim Asset Deal: Darauf müssen Sie achten

Der Asset Deal bietet Flexibilität, birgt aber auch spezifische rechtliche Fallstricke, die Käufer und Verkäufer kennen und adressieren müssen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung durch Spezialisten wie braun-legal ist hier unerlässlich. **1. Einzelrechtsnachfolge und Bestimmtheitsgrundsatz:** Anders als beim Share Deal gehen beim Asset Deal nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern nur die explizit im Kaufvertrag bezeichneten Vermögenswerte (Assets) und Verbindlichkeiten (Liabilities) über. Dies erfordert eine präzise Identifizierung und Auflistung jedes einzelnen Wirtschaftsguts. **2. Vertragsübernahmen und Zustimmung Dritter:** Bestehende Verträge (z.B. Miet-, Leasing-, Liefer- oder Kundenverträge) gehen nicht automatisch auf den Erwerber über. Für die Übertragung ist in der Regel die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erforderlich. **3. Haftungsrisiken:** Grundsätzlich haftet der Erwerber beim Asset Deal nicht für Altverbindlichkeiten des Verkäufers, es sei denn, diese werden explizit übernommen. Ausnahmen sind § 25 HGB (Firmenfortführung) und die steuerliche Haftung nach § 75 AO. **4. Arbeitsrecht: Betriebsübergang nach § 613a BGB:** Werden im Rahmen eines Asset Deals ein Betrieb oder ein Betriebsteil übertragen, liegt häufig ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vor. Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über; Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht. **5. Kartellrechtliche Aspekte:** Abhängig von der Größe der beteiligten Unternehmen kann ein Asset Deal der fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflicht unterliegen. Eine Missachtung kann zu Bußgeldern führen. Diese Fallstricke verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden rechtlichen Prüfung.

Steuerliche Aspekte des Asset Deals: Optimierungspotenziale nutzen

Die steuerliche Behandlung eines Asset Deals ist komplex und unterscheidet sich signifikant von der eines Share Deals. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ergeben sich spezifische Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten. **Aus Käufersicht:** Ein wesentlicher Vorteil ist der mögliche Step-Up: Die erworbenen Wirtschaftsgüter können mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt werden, was zu einem höheren Abschreibungsvolumen und geringerer Steuerbelastung führt. Zinsen für Finanzierungskredite sind meist abzugsfähig. Der Käufer vermeidet zudem in der Regel die Übernahme latenter Steuerlasten des Verkäufers (Ausnahme § 75 AO beachten). **Aus Verkäufersicht:** Der Verkäufer realisiert und versteuert die stillen Reserven in den verkauften Assets. Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Veräußerungsgewinne steuerlich begünstigt sein (z.B. §§ 16, 34 EStG). **Umsatzsteuer:** Der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, außer es handelt sich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG). **Grunderwerbsteuer:** Wird ein Grundstück übertragen, fällt Grunderwerbsteuer an. Eine frühzeitige, professionelle Steuerberatung durch braun-legal ist entscheidend, um die Transaktion steuerlich optimal zu gestalten.

Due Diligence beim Asset Deal: Was Käufer prüfen müssen

Die Due Diligence ist ein unverzichtbarer Schritt vor dem Abschluss eines Asset Deals und dient der umfassenden Analyse von Chancen und Risiken. Beim Asset Deal fokussiert sich die Prüfung auf die spezifisch zu erwerbenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. **Schwerpunkte sind:** **1. Identifizierung und Bewertung der Assets:** Genaue Erfassung und Zustandsbewertung materieller (Maschinen, Immobilien) und immaterieller (Patente, Marken, Kundenstamm) Vermögenswerte. Prüfung auf Lastenfreiheit und Übertragbarkeit. **2. Prüfung der zu übernehmenden Verbindlichkeiten:** Analyse der explizit zu übertragenden Schulden und der damit verbundenen Risiken. **3. Rechtliche Aspekte (Legal Due Diligence):** Analyse wesentlicher Verträge (Miet-, Arbeits-, Lieferverträge) hinsichtlich Übertragbarkeit und Zustimmungsbedarfen. Prüfung von Gesellschaftsrecht, Genehmigungen, Lizenzen und Rechtsstreitigkeiten. **4. Finanzielle Aspekte (Financial Due Diligence):** Analyse der Ertragskraft der Assets, Plausibilisierung der Kaufpreisallokation. **5. Steuerliche Aspekte (Tax Due Diligence):** Prüfung steuerlicher Risiken (§ 75 AO), Analyse der Auswirkungen der Kaufpreisallokation (Step-Up), Beurteilung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer. **6. Arbeitsrechtliche Aspekte (HR Due Diligence):** Prüfung eines möglichen Betriebsübergangs (§ 613a BGB), Analyse von Personalstruktur und Verträgen. Eine gründliche Due Diligence, unterstützt durch braun-legal, minimiert Informationsasymmetrien und ist entscheidend, um "böse Überraschungen" zu vermeiden.

Der Kaufvertrag beim Asset Deal (APA): Wichtige Klauseln und Inhalte

Der Unternehmenskaufvertrag beim Asset Deal (Asset Purchase Agreement, APA) ist das zentrale Dokument und regelt detailliert Rechte und Pflichten. Eine präzise Gestaltung durch Experten wie braun-legal ist unerlässlich. **Wesentliche Inhalte:** **1. Kaufgegenstand:** Exakte Definition der zu übertragenden Vermögenswerte (Assets) und der zu übernehmenden Verbindlichkeiten (Liabilities) mittels detaillierter Listen. Es muss klar zwischen "Included Assets/Liabilities" und "Excluded Assets/Liabilities" unterschieden werden. **2. Kaufpreis:** Festlegung der Höhe, Allokation auf einzelne Wirtschaftsgüter (wichtig für Steuern und Abschreibungen), Zahlungsmodalitäten und ggf. Anpassungsmechanismen. **3. Vollzugsbedingungen (Closing Conditions):** Bedingungen, die vor dem Vollzug (Closing) erfüllt sein müssen (z.B. kartellrechtliche Freigabe, Zustimmungen Dritter). **4. Zusicherungen und Gewährleistungen (Representations and Warranties):** Erklärungen des Verkäufers zu Eigenschaften der Assets und des Geschäftsbetriebs (z.B. Eigentum, Lastenfreiheit, Ordnungsmäßigkeit). Bei Verletzung können Ansprüche entstehen. **5. Freistellungen (Indemnifications):** Regelungen zur Freistellung von Schäden aus spezifischen Risiken oder Vertragsverletzungen. **6. Haftungsbeschränkungen:** Oft Vereinbarung von Haftungshöchstgrenzen (Caps) und Mindestschwellen (Baskets). **7. Arbeitsrechtliche Regelungen:** Bestimmungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB), falls relevant. **8. Wettbewerbsverbote:** Ggf. nachvertragliche Wettbewerbsverbote für den Verkäufer. **9. Schlussbestimmungen:** Rechtswahl, Gerichtsstand. Die Komplexität eines APA erfordert spezialisierte Rechtsberatung.

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Asset Deal vs. Share Deal: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal ist eine Grundsatzentscheidung beim Unternehmenskauf mit weitreichenden rechtlichen und steuerlichen Folgen. braun-legal erläutert die Unterschiede: **1. Kaufgegenstand:** *Asset Deal:* Einzelne, definierte Vermögenswerte und ggf. Schulden. Einzelrechtsnachfolge. *Share Deal:* Anteile am Unternehmen (z.B. GmbH-Anteile). Das Unternehmen als Ganzes wird erworben (mittelbare Gesamtrechtsnachfolge). **2. Haftung:** *Asset Deal:* Käufer haftet i.d.R. nur für übernommene Verbindlichkeiten (Ausnahmen: § 25 HGB, § 75 AO, § 613a BGB). "Cherry Picking" möglich. *Share Deal:* Käufer übernimmt alle bestehenden und potenziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens. **3. Vertragsübertragungen:** *Asset Deal:* Zustimmung Dritter für Vertragsübernahmen meist nötig. *Share Deal:* Verträge des Unternehmens bleiben i.d.R. bestehen (Achtung: "Change of Control"-Klauseln). **4. Steuerliche Aspekte:** *Asset Deal (Käufer):* Oft Step-Up für höhere Abschreibungen. *Asset Deal (Verkäufer):* Versteuerung stiller Reserven. *Share Deal (Käufer):* Kein Step-Up. *Share Deal (Verkäufer Kapitalgesellschaft):* Veräußerungsgewinne oft zu 95% steuerfrei. **5. Komplexität:** *Asset Deal:* Übertragung jedes Assets einzeln, oft aufwendiger. *Share Deal:* Übertragung der Anteile einfacher, aber umfassendere Due Diligence nötig. **6. Arbeitsrecht (§ 613a BGB):** *Asset Deal:* Kann Betriebsübergang auslösen. *Share Deal:* Kein Betriebsübergang, da Arbeitgeber identisch bleibt. Die Wahl hängt von Zielen und Umständen ab; eine sorgfältige Analyse durch Experten ist unerlässlich.

Mitarbeiter und Arbeitsrecht beim Asset Deal: § 613a BGB im Fokus

Der Übergang von Arbeitsverhältnissen ist ein zentraler Aspekt beim Asset Deal. Greift § 613a BGB (Betriebsübergang), hat dies erhebliche Konsequenzen. **Voraussetzungen für § 613a BGB:** Übergang einer wirtschaftlichen Einheit (organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen) unter Wahrung ihrer Identität auf einen neuen Inhaber. Kriterien sind u.a. Art des Betriebs, Übergang materieller/immaterieller Betriebsmittel, Übernahme der Hauptbelegschaft, Übergang der Kundschaft, Ähnlichkeit der Tätigkeiten. **Rechtsfolgen:** **1. Eintritt des Erwerbers:** Der Käufer tritt automatisch in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. **2. Fortgeltung von Kollektivrecht:** Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten weiter (ggf. mit einjähriger Veränderungssperre). **3. Gesamtschuldnerische Haftung:** Für vor dem Übergang entstandene und binnen eines Jahres fällige Ansprüche haften Verkäufer und Käufer gemeinsam. **Informationspflicht:** Arbeitnehmer müssen vorab schriftlich über Zeitpunkt, Grund, Folgen des Übergangs und geplante Maßnahmen informiert werden. **Widerspruchsrecht:** Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses binnen eines Monats nach Unterrichtung widersprechen. Das Arbeitsverhältnis verbleibt dann beim Verkäufer. **Kündigungsschutz:** Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich. Ein bestehender Betriebsrat ist zu beteiligen. braun-legal berät Sie umfassend zu diesen komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Internationale Asset Deals: Besondere Herausforderungen und Lösungsansätze

Internationale Asset Deals, bei denen Parteien oder Assets in verschiedenen Jurisdiktionen angesiedelt sind, bergen spezifische Komplexitäten. **Herausforderungen:** **1. Anwendbares Recht & Gerichtsstand:** Die Wahl des Vertragsrechts ist wichtig, für die Asset-Übertragung gilt aber oft das Belegenheitsrecht (lex rei sitae), was zu Rechtszersplitterung führt. **2. Unterschiedliche Rechtsordnungen:** Definitionen von "Asset", Übertragungsmodalitäten, Arbeitnehmerschutz und Genehmigungspflichten (z.B. Investitionskontrollen) variieren stark. **3. Steuerliche Implikationen:** Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA-Anwendung), Kaufpreisallokation über Grenzen hinweg, Verrechnungspreise, Umsatzsteuer/VAT und Zollfragen sind komplex. **4. Due Diligence:** Erschwert durch Sprachbarrieren, unterschiedliche Geschäftspraktiken und Informationsverfügbarkeit; lokale Berater sind oft nötig. **5. Kulturelle Unterschiede & Sprache:** Verhandlungskulturen und präzise Übersetzungen sind erfolgskritisch. **6. Währungsrisiken:** Wechselkursrisiken bei Kaufpreiszahlungen in Fremdwährungen. **Lösungsansätze:** Frühzeitige Planung, ein erfahrenes internationales Beraterteam (koordiniert durch braun-legal), klare Vertragsgestaltung (ggf. Master Purchase Agreement mit lokalen Transfervereinbarungen), sorgfältige, angepasste Due Diligence und effektives Projektmanagement sind entscheidend für den Erfolg.

Was genau wird bei einem Asset Deal gekauft?

Ein Asset Deal erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Diese Checkliste von braun-legal dient als Orientierung: **Phase 1: Vorbereitung & Strategie:** Klare Ziele definieren (Käufer/Verkäufer). Potenzielle Targets identifizieren (Käufer). Assets aufbereiten, Informationsmemorandum erstellen (Verkäufer). Qualifizierte Berater (Recht, Steuern, M&A) auswählen. NDA unterzeichnen. Ggf. LOI/Term Sheet verhandeln. **Phase 2: Due Diligence:** *Käufer:* Legal DD (Verträge, Gesellschaftsrecht, IP), Financial DD (Bilanzen, GuV, Cashflow), Tax DD (Risiken, Step-Up), Operational DD, HR DD (§ 613a BGB), ggf. Environmental DD. *Verkäufer:* Datenraum bereitstellen, Fragen beantworten. **Phase 3: Vertragsverhandlung (APA):** Kaufgegenstand (Assets/Liabilities) detailliert definieren. Kaufpreis festlegen und allokieren, Zahlungsmodalitäten. Zusicherungen & Gewährleistungen (R&W) vereinbaren. Freistellungen (Indemnifications) regeln. Closing Conditions festlegen. Arbeitsrechtliche Aspekte klären. Ggf. Wettbewerbsverbote. Steuerklauseln. **Phase 4: Signing & Closing:** APA unterzeichnen. Closing Conditions erfüllen (z.B. Kartellamt, Zustimmungen). Übertragungsakte vorbereiten/durchführen. Kaufpreis zahlen. Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten. Ggf. Arbeitnehmerinfo § 613a BGB. **Phase 5: Post-Closing:** *Käufer:* Integration der Assets. *Beide:* Erfüllung nachvertraglicher Pflichten, Überwachung von Fristen. Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Beratung, die jeder einzigartige Asset Deal erfordert.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten zum Asset Deal

Was genau wird bei einem Asset Deal gekauft?

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Wer haftet für Altverbindlichkeiten beim Asset Deal?

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Was passiert mit den Arbeitsverträgen bei einem Asset Deal?

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Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Asset Deal dem Käufer?

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Ist ein Asset Deal immer komplizierter als ein Share Deal?

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Wann ist die Zustimmung Dritter für einen Asset Deal erforderlich?

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