Enterbung: Rechtssicher gestalten, Folgen verstehen

Erfahren Sie von braun-legal alles Wichtige zur Enterbung: Voraussetzungen, Pflichtteil, Anfechtung und rechtssichere Testamentsgestaltung. Wir beraten Sie kompetent.

Klare Rechtslage

Pflichtteil beachten

Anwaltliche Expertise

Was bedeutet Enterbung im deutschen Erbrecht?

Gesetzliche Grundlage §1938 BGB

Formelle Testamentsanforderungen

Abgrenzung zur Erbunwürdigkeit

Pflichtteilsanspruch bleibt oft

Die häufigsten Gründe für eine Enterbung und ihre rechtliche Bewertung

Die Entscheidung, einen nahen Angehörigen zu enterben, ist tiefgreifend und oft emotional. Das deutsche Erbrecht gewährt dem Erblasser zwar grundsätzlich Testierfreiheit, dennoch müssen Enterbungen wohlüberlegt und rechtssicher formuliert sein. Häufige Motive sind zerrüttete Familienverhältnisse, schwere Verfehlungen des potenziellen Erben gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige (z.B. Straftaten, böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 2333 BGB) oder der Wunsch, das Vermögen gezielt anderen Personen zukommen zu lassen. Eine bloße Antipathie oder ein Kontaktabbruch reichen für eine Pflichtteilsentziehung nicht aus. Die im Testament genannten Gründe für eine Enterbung, insbesondere bei einer Pflichtteilsentziehung, müssen objektiv nachweisbar und von erheblichem Gewicht sein. Unsere erfahrenen Anwälte bei braun-legal prüfen die Stichhaltigkeit Ihrer Beweggründe und beraten Sie zur rechtssicheren Umsetzung.

Ihre Rechte im Erbfall

Enterbung: Unsere Expertise für Sie

Testamentsprüfung

Wir prüfen Ihr Testament auf wirksame Enterbungsklauseln.

Pflichtteil Geltendmachung

Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche nach Enterbung.

Anfechtung

Vertretung bei Anfechtung einer ungerechtfertigten Enterbung.

Enterbung Planen

Rechtssichere Formulierung von Enterbungswünschen.

Pflichtteilsentzug

Beratung zu den strengen Voraussetzungen des Pflichtteilsentzugs.

Nachlassabwicklung

Begleitung bei komplexen Erbfällen mit Enterbten.

Mediation Erbrecht

Außergerichtliche Konfliktlösung bei Erbstreitigkeiten.

Auskunftsanspruch

Einholung von Informationen zur Berechnung des Pflichtteils.

Enterbungsgründe

Juristische Bewertung der vorliegenden Enterbungsgründe.

Umfassende Beratung und Vertretung

Fragen zur Enterbung?

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Pflichtteil trotz Enterbung: Wer hat Anspruch und wie hoch ist er?

Auch wenn Sie eine Person wirksam enterben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese Person gänzlich leer ausgeht. Bestimmten nahen Angehörigen steht ein sogenannter Pflichtteil zu. Pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel), der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zur Berechnung wird der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben und muss aktiv geltend gemacht werden, wobei eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung zu beachten ist. braun-legal unterstützt Sie bei der Berechnung und Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Formale Voraussetzungen einer wirksamen Enterbung im Testament

Damit eine Enterbung rechtswirksam ist, muss sie in einer formgültigen letztwilligen Verfügung, also einem Testament oder Erbvertrag, angeordnet werden. Ein eigenhändiges Testament muss vom Erblasser vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein notarielles Testament wird von einem Notar beurkundet. Die Enterbung muss klar und eindeutig formuliert sein, sodass der Wille des Erblassers zweifelsfrei erkennbar ist. Es genügt, die Person, die enterbt werden soll, namentlich zu nennen und explizit von der Erbfolge auszuschließen. Eine bloße Nichtberücksichtigung im Testament kann im Zweifel als konkludente Enterbung gewertet werden, birgt aber Auslegungsrisiken. Für die darüber hinausgehende Entziehung des Pflichtteils gelten strengere Anforderungen: Die Gründe hierfür müssen gemäß § 2333 BGB im Testament detailliert dargelegt werden. braun-legal gewährleistet die formkorrekte und unmissverständliche Abfassung Ihrer Enterungsverfügung.

Anfechtung einer Enterbung: Möglichkeiten und Erfolgsaussichten

Eine im Testament verfügte Enterbung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Die Anfechtung zielt darauf ab, die Unwirksamheit der Enterbungsklausel oder des gesamten Testaments feststellen zu lassen. Anfechtungsgründe können beispielsweise Formfehler des Testaments, Testierunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (z.B. aufgrund von Demenz), arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bei der Testamentserstellung (§ 2078, § 2079 BGB) oder ein Motivirrtum sein. Auch wenn die Enterbung auf unzutreffenden Annahmen beruht (z.B. irrtümliche Annahme einer schweren Verfehlung), kann dies einen Anfechtungsgrund darstellen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes liegt beim Anfechtenden. Die Anfechtung muss binnen Jahresfrist ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden. Die Erfolgsaussichten einer Anfechtung hängen stark vom Einzelfall und der Beweislage ab. braun-legal prüft Ihre Situation und vertritt Ihre Interessen im Anfechtungsverfahren.

Enterbung von Kindern: Besondere Aspekte und Schutzmechanismen

Die Enterbung eigener Kinder ist ein emotional belastender Schritt, der rechtlich besondere Beachtung erfordert. Kinder gehören zum engsten Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Selbst bei einer Enterbung im Testament behalten sie in der Regel ihren Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Eine vollständige Entziehung auch dieses Pflichtteils ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 2333 BGB möglich, beispielsweise bei schweren Straftaten des Kindes gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige. Die Gründe müssen im Testament exakt benannt werden. Alternativen zur vollständigen Enterbung können die Anordnung eines auf den Pflichtteil beschränkten Vermächtnisses oder eine lebzeitige Schenkung unter Anrechnung auf den Pflichtteil sein. Wichtig ist eine klare und unmissverständliche Formulierung im Testament, um spätere Streitigkeiten zu minimieren. Wir bei braun-legal beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten und rechtlichen Fallstricken bei der Enterbung von Kindern.

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Enterbung des Ehegatten: Was gilt bei Scheidung oder Trennung?

Das Erbrecht des Ehegatten ist eng mit dem Bestand der Ehe verknüpft. Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht und damit auch ein etwaiger Pflichtteilsanspruch des geschiedenen Ehegatten automatisch (§ 1933 BGB). Hat der Erblasser jedoch vor der Scheidung ein Testament errichtet, in dem der Ehegatte bedacht wurde, so ist dieses Testament im Zweifel mit der Scheidung unwirksam (§ 2077 BGB), es sei denn, es ist anzunehmen, dass der Erblasser die Verfügung auch für diesen Fall getroffen hätte. Während einer laufenden Scheidungsverfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, ist das gesetzliche Erbrecht und der Pflichtteilsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Bei einer Trennung ohne eingeleitetes Scheidungsverfahren bleibt das gesetzliche Erbrecht und der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten zunächst bestehen. Bestehende Testamente, insbesondere gemeinschaftliche Testamente wie das Berliner Testament, sollten bei Trennung und Scheidung dringend überprüft und angepasst werden. braun-legal hilft Ihnen, Ihre erbrechtliche Situation klar zu regeln.

Strategien zur Vermeidung von Streitigkeiten bei Enterbung

Enterbungen bergen ein hohes Konfliktpotenzial innerhalb von Familien. Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, ist eine sorgfältige Planung und Kommunikation essenziell. Die wichtigste Strategie ist ein klar und unmissverständlich formuliertes, rechtssicheres Testament, idealerweise notariell beurkundet oder zumindest anwaltlich geprüft. Wenn möglich, kann ein offenes Gespräch mit der zu enterbenden Person über die Gründe die Situation deeskalieren, auch wenn dies oft schwierig ist. Eine detaillierte Begründung der Enterbung im Testament (selbst wenn für die einfache Enterbung nicht zwingend erforderlich) kann zur Akzeptanz beitragen und Anfechtungsversuche erschweren. Weitere Instrumente sind lebzeitige Verfügungen wie ein Erbverzichtsvertrag gegen Abfindung oder Schenkungen unter Anrechnung auf den Pflichtteil. Auch eine Mediation kann helfen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und außergerichtlich zu lösen. braun-legal entwickelt mit Ihnen passgenaue Strategien für eine konfliktarme Nachlassregelung.

Die Rolle des Anwalts bei der Gestaltung und Prüfung einer Enterbung

Die Komplexität des Erbrechts, insbesondere im Bereich der Enterbung und Pflichtteilsansprüche, macht anwaltliche Expertise unverzichtbar. Für den Erblasser stellt ein Anwalt sicher, dass der Wunsch nach Enterbung rechtssicher im Testament umgesetzt wird, Formvorschriften eingehalten und mögliche Anfechtungsgründe minimiert werden. Er berät zu den Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung und hilft bei der korrekten Formulierung. Für die enterbte Person prüft der Anwalt die Wirksamkeit der Enterbung, berechnet und setzt Pflichtteilsansprüche durch oder begleitet bei der Anfechtung eines Testaments. Der Anwalt fungiert als Ihr juristischer Beistand, der Ihre Rechte wahrt und Sie durch den oft emotional aufgeladenen Prozess führt. Bei braun-legal finden Sie erfahrene Fachanwälte für Erbrecht, die Ihre individuelle Situation analysieren und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, sei es bei der Testamentsgestaltung oder der Vertretung im Erbfall.

Kann ich jemanden vollständig enterben, sodass er gar nichts bekommt?

Sowohl Erbschaften als auch Pflichtteilsansprüche unterliegen der deutschen Erbschaftsteuer. Für die Erben bedeutet eine Enterbung anderer Personen möglicherweise eine höhere eigene Erbquote und damit potenziell eine höhere Steuerlast, abhängig von den Freibeträgen und Steuerklassen. Der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Anspruch geltend macht und eine Geldzahlung erhält, muss diesen Erwerb ebenfalls versteuern. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser (Steuerklasse I, II oder III) und den damit verbundenen persönlichen Freibeträgen (z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder) ab. Auch lebzeitige Schenkungen, die bei der Pflichtteilsberechnung relevant sein können (Pflichtteilsergänzungsansprüche), haben steuerliche Implikationen. Eine frühzeitige erbrechtliche und steuerliche Beratung kann helfen, die Steuerlast zu optimieren und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. braun-legal arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um Ihnen eine umfassende Beratung zu gewährleisten.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um die Enterbung

Kann ich jemanden vollständig enterben, sodass er gar nichts bekommt?

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Muss eine Enterbung im Testament begründet werden?

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Was ist der Unterschied zwischen Enterbung und Pflichtteilsentziehung?

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Wie erfahre ich, ob ich enterbt wurde?

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Welche Fristen gelten für die Geltendmachung des Pflichtteils?

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Kann ein einmal erteiltes Testament mit einer Enterbung später geändert werden?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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