Insolvenzrecht: Experten an Ihrer Seite.

Professionelle Rechtsberatung im Insolvenzrecht. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei drohender Zahlungsunfähigkeit, im Insolvenzverfahren und bei der Sanierung.

Schutz vor Gläubigern

Sanierungschancen nutzen

Neustart ermöglichen

Unternehmensinsolvenz: Ablauf und wichtige Schritte

Antragstellung & Eröffnung

Insolvenzverwalter Aufgaben

Sanierungsoptionen Prüfung

Verfahrensabschluss & Restrukturierung

Privatinsolvenz: Voraussetzungen, Dauer, Restschuldbefreiung

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, bietet überschuldeten Privatpersonen einen Weg aus der Schuldenfalle und die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang durch die Restschuldbefreiung. Um diesen Weg beschreiten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Ein weiterer wichtiger Schritt vor der Antragstellung ist der Nachweis eines gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern über einen Schuldenbereinigungsplan. Erst wenn dieser Versuch dokumentiert scheitert, kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Nach dem Eröffnungsbeschluss wird ein Insolvenzverwalter (bzw. Treuhänder) bestellt. Es folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die seit einer Gesetzesänderung in der Regel drei Jahre dauert. Während dieser Zeit muss der Schuldner bestimmten Obliegenheiten nachkommen, wie z.B. einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und pfändbares Einkommen an den Treuhänder abzuführen. Ziel ist die Erteilung der Restschuldbefreiung, wodurch die verbleibenden Schulden erlassen werden. Es gibt jedoch auch Gründe, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können, beispielsweise bei falschen Angaben oder der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Eine professionelle anwaltliche Begleitung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung zu maximieren. Wir bei braun-legal unterstützen Sie kompetent bei allen Schritten der Privatinsolvenz, von der Vorbereitung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens.

Unser Leistungsangebot

Ihr starker Partner im Insolvenzrecht

Krisenberatung

Frühzeitige Analyse und Strategien zur Insolvenzvermeidung.

Antragsstellung

Professionelle Vorbereitung und Begleitung bei Insolvenzanträgen.

Sanierung

Entwicklung von Insolvenzplänen und Sanierungskonzepten.

Eigenverwaltung

Unterstützung bei Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung (ESUG).

Privatinsolvenz

Begleitung auf dem Weg zur Restschuldbefreiung.

Für Gläubiger

Durchsetzung Ihrer Rechte als Gläubiger im Verfahren.

Anfechtungsschutz

Abwehr und Geltendmachung von Insolvenzanfechtungen.

GF-Haftung

Beratung zur Vermeidung persönlicher Geschäftsführerhaftung.

EU-Insolvenz

Expertise bei grenzüberschreitenden Insolvenzfällen (EuInsVO).

Kompetente Beratung und engagierte Vertretung in allen Phasen der Insolvenz – für Unternehmen und Privatpersonen.

Droht die Zahlungsunfähigkeit?

Handeln Sie jetzt – Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Schutzschirm & Eigenverwaltung: Sanierungschancen (ESUG)

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat mit dem Schutzschirmverfahren und der Stärkung der Eigenverwaltung wichtige Instrumente geschaffen, um Unternehmen in der Krise eine Sanierung unter eigener Regie zu ermöglichen, bevor ein reguläres Insolvenzverfahren unausweichlich wird. Ziel ist es, die unternehmerische Kontrolle weitestgehend zu erhalten und eine schnelle, nachhaltige Restrukturierung zu erreichen. Für ein Schutzschirmverfahren muss drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Zudem bedarf es einer Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Innerhalb von maximal drei Monaten muss dann ein Insolvenzplan vorgelegt werden. Während dieser Zeit steht das Unternehmen unter dem Schutz des Gerichts, und ein vorläufiger Sachwalter überwacht das Verfahren, greift aber nicht aktiv in die Geschäftsführung ein. Die Eigenverwaltung (§ 270 InsO) kann sowohl bei drohender als auch bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit beantragt werden. Hier führt die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Ein wesentlicher Vorteil beider Verfahren ist die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen zügig umzusetzen und das Vertrauen von Geschäftspartnern zu erhalten. Ein fundiertes Sanierungskonzept und ein überzeugender Insolvenzplan sind dabei essenziell für den Erfolg. Unsere Experten bei braun-legal verfügen über umfassende Erfahrung in der Begleitung von ESUG-Verfahren und entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Strategien zur Rettung Ihres Unternehmens.

Insolvenzanfechtung: Rechte & Risiken erklärt

Die Insolvenzanfechtung ist ein mächtiges Instrument des Insolvenzverwalters, um Vermögensverschiebungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden haben und die Gläubigergesamtheit benachteiligen, rückgängig zu machen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu vergrößern und eine gleichmäßigere Befriedigung aller Gläubiger zu gewährleisten. Anfechtbar sind Rechtshandlungen des Schuldners, die in einem bestimmten Zeitraum vor dem Insolvenzantrag vorgenommen wurden. Die Insolvenzordnung (InsO) kennt verschiedene Anfechtungstatbestände. Dazu gehören die Anfechtung von Schenkungen und unentgeltlichen Leistungen (§ 134 InsO), die Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO), bei der der Schuldner mit Benachteiligungsvorsatz handelte und der Anfechtungsgegner dies kannte, sowie die Anfechtung inkongruenter Deckungen (§ 131 InsO), bei denen ein Gläubiger eine Sicherung oder Befriedigung erhielt, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte. Die Rechtsfolge einer erfolgreichen Anfechtung ist die Pflicht des Anfechtungsgegners, das Erlangte zur Insolvenzmasse zurückzugewähren. Dies kann für betroffene Gläubiger, die Zahlungen in gutem Glauben erhalten haben, erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Es ist daher für Gläubiger wichtig, die Risiken einer Insolvenzanfechtung zu kennen und im Geschäftsverkehr mit kriselnden Partnern entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Für Schuldner bedeutet dies, im Vorfeld einer Insolvenz keine gläubigerbenachteiligenden Handlungen vorzunehmen. Wir bei braun-legal beraten sowohl Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen als auch Anfechtungsgegner bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Insolvenzverwalter: Aufgaben, Pflichten, Befugnisse

Der Insolvenzverwalter spielt eine zentrale Rolle in jedem Insolvenzverfahren. Er wird vom Insolvenzgericht bestellt und hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse – also das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners – zu sichern, zu verwalten und bestmöglich zu verwerten, um die Forderungen der Gläubiger anteilig zu befriedigen. Seine Tätigkeit ist treuhänderischer Natur und dient den Interessen der Gläubigergesamtheit. Zu den Kernaufgaben des Insolvenzverwalters gehören die Inbesitznahme und Inventarisierung des Schuldnervermögens, die Prüfung der angemeldeten Forderungen der Gläubiger, die Entscheidung über die Fortführung oder Stilllegung eines Unternehmens sowie die Veräußerung von Vermögensgegenständen. Er erstellt Berichte für das Insolvenzgericht und die Gläubigerversammlung, in denen er über den Stand des Verfahrens und die wirtschaftliche Lage des Schuldners informiert. Der Insolvenzverwalter verfügt über weitreichende Befugnisse: Er kann Verträge kündigen, Rechtsstreitigkeiten führen und Anfechtungsansprüche geltend machen, um Vermögenswerte zur Masse zurückzuführen. Dabei unterliegt er strengen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur Unparteilichkeit und zur sorgfältigen, wirtschaftlichen Verfahrensführung. Bei Pflichtverletzungen kann der Insolvenzverwalter haften. Die Zusammenarbeit mit dem Schuldner, der zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet ist, sowie mit den Gläubigern ist für einen erfolgreichen Verfahrensverlauf unerlässlich. braun-legal arbeitet eng mit erfahrenen Insolvenzverwaltern zusammen und kann Sie auch in dieser Hinsicht kompetent beraten.

Restrukturierung & Sanierung: Optionen im Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens. Vielmehr bietet es oft die Chance für eine nachhaltige Restrukturierung und Sanierung. Die Insolvenzordnung stellt hierfür verschiedene Instrumente zur Verfügung, die es ermöglichen, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln. Ein zentrales Instrument ist das Insolvenzplanverfahren. Dabei wird ein detaillierter Plan erarbeitet, der regelt, wie das Unternehmen saniert und die Gläubiger befriedigt werden sollen. Dieser Plan kann beispielsweise Schuldenschnitte, Stundungen, die Umwandlung von Forderungen in Gesellschaftsanteile oder operative Restrukturierungsmaßnahmen vorsehen. Über den Insolvenzplan stimmen die Gläubiger ab; bei Annahme kann er das Unternehmen von Restschulden befreien und seine Fortführung sichern. Eine weitere häufige Sanierungsform ist die übertragende Sanierung. Hierbei werden die gesunden Teile des Unternehmens oder das gesamte Unternehmen im Rahmen eines Asset Deals an einen Investor verkauft. Der Erlös fließt in die Insolvenzmasse zur Befriedigung der Gläubiger, während der Geschäftsbetrieb unter neuer Führung weiterlaufen kann. Auch die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren sind primär auf die Sanierung ausgerichtet. Voraussetzung für jede erfolgreiche Sanierung ist ein tragfähiges Zukunftskonzept, die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten und oft auch frisches Kapital. Die Experten von braun-legal begleiten Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Sanierungsstrategien, verhandeln mit Gläubigern und Investoren und helfen Ihnen, die Chancen des Insolvenzrechts für einen Neustart zu nutzen.

Unternehmen in Not?

Sanierungschancen prüfen

Überschuldet als Privatperson?

Weg zur Schuldenfreiheit

Gläubigerrechte wahren?

Forderungen sichern

Geschäftsführerhaftung: Risiken in Krise & Insolvenz

Für Geschäftsführer erhöhen sich die persönlichen Haftungsrisiken in der Unternehmenskrise und insbesondere bei drohender oder eingetretener Insolvenz erheblich. Gesetzliche Vorschriften zielen darauf ab, die Gläubigerinteressen zu schützen und eine rechtzeitige Reaktion auf die Krise sicherzustellen. Eines der gravierendsten Risiken ist die Haftung wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO. Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben und zu Schadensersatzansprüchen führen. Eng damit verbunden ist das Verbot von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife gemäß § 64 Satz 1 GmbHG (bzw. entsprechender Regelungen für andere Rechtsformen). Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind und die Masse schmälern, müssen vom Geschäftsführer persönlich erstattet werden. Besondere Vorsicht ist auch bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen geboten; deren Nichtabführung kann ebenfalls strafbar sein (§ 266a StGB) und zu persönlicher Haftung führen. Gleiches gilt für die Haftung für Steuerschulden gemäß §§ 69, 34 AO, wenn Pflichten zur Steueranmeldung und -zahlung verletzt werden. Um diese Risiken zu minimieren, ist es für Geschäftsführer unerlässlich, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kontinuierlich zu überwachen, bei Krisensignalen frühzeitig externen Rat einzuholen und alle Entscheidungen sorgfältig zu dokumentieren. braun-legal berät Geschäftsführer umfassend zu ihren Pflichten und Haftungsrisiken in der Krise und unterstützt bei der Entwicklung von Strategien zur Haftungsvermeidung.

Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren erklärt

Wird über das Vermögen eines Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, haben Gläubiger verschiedene Rechte, um ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren. Ein zentraler Schritt ist die korrekte und fristgerechte Anmeldung der eigenen Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter. Nur angemeldete und festgestellte Forderungen nehmen an der Verteilung der Insolvenzmasse teil und berechtigen zur Auszahlung einer Insolvenzquote. Neben den einfachen Insolvenzgläubigern gibt es Gläubiger mit stärkeren Rechten. Das Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) steht Gläubigern zu, deren Eigentum sich beim Schuldner befindet, aber nicht zur Insolvenzmasse gehört (z.B. gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt). Sie können die Herausgabe dieser Gegenstände verlangen. Das Absonderungsrecht (§§ 49 ff. InsO) ermöglicht Gläubigern mit Sicherungsrechten (z.B. Grundschulden, Pfandrechte, Sicherungsübereignungen) eine vorzugsweise Befriedigung aus dem Verwertungserlös der belasteten Gegenstände. Der Erlös steht ihnen bis zur Höhe ihrer Forderung zu, ein etwaiger Überschuss fließt in die allgemeine Insolvenzmasse. Gläubiger haben zudem Informations- und Mitwirkungsrechte, insbesondere in der Gläubigerversammlung. Dort wird über wesentliche Verfahrensschritte, wie die Fortführung des Unternehmens oder die Verwertung bedeutsamer Vermögenswerte, entschieden. Ein Gläubigerausschuss kann zur Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters eingesetzt werden. braun-legal unterstützt Gläubiger bei der Geltendmachung ihrer Rechte, von der Forderungsanmeldung bis zur Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten.

Insolvenzplan: Weg zur Sanierung & Schuldenbereinigung

Der Insolvenzplan ist ein flexibles und mächtiges Instrument im deutschen Insolvenzrecht, das eine einvernehmliche und oft vorteilhaftere Lösung als die Regelabwicklung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht. Er kann sowohl zur Sanierung und Fortführung eines Unternehmens als auch zur Schuldenbereinigung bei Privatpersonen eingesetzt werden. Ziel eines Insolvenzplans ist es, eine Regelung zu treffen, die die Gläubiger besserstellt als sie bei einer Zerschlagung des Schuldnervermögens (im Unternehmensfall) oder im regulären Restschuldbefreiungsverfahren (im Privatinsolvenzfall) stünden. Der Plan wird entweder vom Schuldner selbst (insbesondere in der Eigenverwaltung) oder vom Insolvenzverwalter erarbeitet. Er besteht aus einem darstellenden Teil, der die Ausgangslage und die Ursachen der Krise analysiert, sowie einem gestaltenden Teil, der die konkreten Maßnahmen zur Sanierung oder Schuldenregulierung festlegt. Dies können beispielsweise Forderungsverzichte, Stundungen, die Zuführung neuen Kapitals, operative Restrukturierungsmaßnahmen oder die Umwandlung von Schulden in Anteile sein. Die Gläubiger werden für die Abstimmung über den Plan in verschiedene Gruppen eingeteilt (z.B. absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger, Arbeitnehmer). Für die Annahme des Plans ist in jeder Gruppe sowohl eine Kopf- als auch eine Summenmehrheit erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht einen Plan auch bestätigen, wenn nicht alle Gruppen zugestimmt haben (Schutz vor Obstruktion). Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan wirkt für und gegen alle Beteiligten und kann zu einer umfassenden Sanierung oder Entschuldung führen. braun-legal besitzt die Expertise, um komplexe Insolvenzpläne zu entwickeln und erfolgreich durchzusetzen.

Was sind die ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz für ein Unternehmen?

In einer globalisierten Wirtschaft sind grenzüberschreitende Insolvenzen keine Seltenheit. Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) regelt die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung von Insolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union (außer Dänemark). Ziel ist es, die effiziente Abwicklung von Insolvenzen mit EU-Bezug zu gewährleisten und widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden. Zentraler Anknüpfungspunkt für die internationale Zuständigkeit ist der "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" des Schuldners (Centre of Main Interests – COMI). Dies ist in der Regel der Ort, an dem der Schuldner seine Geschäfte gewöhnlich verwaltet und der für Dritte erkennbar ist. Das am COMI eröffnete Insolvenzverfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren bezeichnet und entfaltet grundsätzlich universelle Wirkung, d.h., es erfasst das weltweite Vermögen des Schuldners. Befindet sich eine Niederlassung des Schuldners in einem anderen Mitgliedstaat, kann dort ein Sekundärinsolvenzverfahren (oder Partikularinsolvenzverfahren) eröffnet werden, das sich auf das in diesem Staat belegene Vermögen beschränkt. Entscheidungen über die Eröffnung, den Verlauf und die Beendigung eines Insolvenzverfahrens, die von einem zuständigen Gericht eines Mitgliedstaats erlassen wurden, werden in den anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich automatisch anerkannt. Die EuInsVO sieht zudem Mechanismen zur Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Insolvenzverwaltern der verschiedenen Verfahren vor. Für international tätige Unternehmen und deren Gläubiger ist es entscheidend, die Regelungen der EuInsVO zu verstehen, um ihre Rechte im Falle einer grenzüberschreitenden Insolvenz effektiv wahrnehmen zu können. braun-legal berät Sie kompetent zu allen Fragen des internationalen Insolvenzrechts und der EuInsVO.

Schreibe eine Frage, die den Besucher der Webseite dazu bringt das Forms auszufüllen und uns zu kontaktieren

Kontaktieren Sie braun-legal

Schreibe eine Frage, die den Besucher der Webseite dazu bringt das Forms auszufüllen und uns zu kontaktieren

Kontaktieren Sie braun-legal

Schreibe eine Frage, die den Besucher der Webseite dazu bringt das Forms auszufüllen und uns zu kontaktieren

Kontaktieren Sie braun-legal

Häufig gestellte Fragen

Antworten zum Thema Insolvenzrecht

Was sind die ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz für ein Unternehmen?

Was sind die ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz für ein Unternehmen?

Was sind die ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz für ein Unternehmen?

Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen?

Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen?

Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen?

Welche Unterlagen benötige ich für einen Privatinsolvenzantrag?

Welche Unterlagen benötige ich für einen Privatinsolvenzantrag?

Welche Unterlagen benötige ich für einen Privatinsolvenzantrag?

Was passiert mit meinem laufenden Arbeitsverhältnis in der Privatinsolvenz?

Was passiert mit meinem laufenden Arbeitsverhältnis in der Privatinsolvenz?

Was passiert mit meinem laufenden Arbeitsverhältnis in der Privatinsolvenz?

Können Schulden bei Finanzamt oder Krankenkassen auch von der Restschuldbefreiung erfasst werden?

Können Schulden bei Finanzamt oder Krankenkassen auch von der Restschuldbefreiung erfasst werden?

Können Schulden bei Finanzamt oder Krankenkassen auch von der Restschuldbefreiung erfasst werden?

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.