Ihr Recht bei Kaufverträgen
Erfahren Sie von braun-legal alles Wichtige zum Kaufrecht. Wir schützen Ihre Rechte als Käufer und Verkäufer bei Warenkauf, Online-Shopping und Vertragsabschlüssen. Sichern Sie sich jetzt juristische Expertise.
Schnelle Rechtsberatung
Erfahrene Fachanwälte
Persönliche Betreuung
Grundlagen des Kaufrechts: Was jeder Käufer wissen sollte
Vertragsabschluss erklärt
Rechte und Pflichten
Typische Fallstricke
Anwaltliche Erstberatung
Mängelrechte des Käufers: Ihre Optionen bei fehlerhafter Ware
Wenn die gekaufte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, liegt ein Sachmangel vor. Als Käufer stehen Ihnen dann umfassende Mängelrechte (Gewährleistungsrechte) zu, geregelt in §§ 437 ff. BGB. Zunächst haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, d.h. Sie können vom Verkäufer entweder die Reparatur der mangelhaften Sache (Nachbesserung) oder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Nachlieferung) verlangen. Die Wahl liegt grundsätzlich bei Ihnen, es sei denn, eine Option ist für den Verkäufer mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder unmöglich. Scheitert die Nacherfüllung (z.B. nach zwei erfolglosen Versuchen), ist sie unmöglich, wird sie vom Verkäufer verweigert oder ist sie Ihnen unzumutbar, können Sie weitere Rechte geltend machen. Dazu gehören der Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe der Ware gegen Kaufpreiserstattung), die Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz statt der Leistung bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Für Verbraucher gilt seit 2022 eine Beweislastumkehr von zwölf Monaten. Unsere Fachanwälte für Kaufrecht bei braun-legal beraten Sie umfassend zu Ihren Optionen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Kompetenz im Kaufrecht
Unsere Leistungen für Sie
Vertragsprüfung
Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen aller Art.
Mängelrechte
Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln.
Widerrufsrecht
Beratung zu Widerrufsmöglichkeiten, insbesondere bei Online-Käufen.
Garantiefragen
Klärung von Ansprüchen aus Hersteller- oder Händlergarantien.
B2B-Kaufrecht
Spezialisierte Beratung für Unternehmenskäufe und Handelsgeschäfte.
Immobilienkauf
Rechtliche Begleitung beim Erwerb und Verkauf von Immobilien.
Online-Handel
Rechtssichere Gestaltung für Käufer und Verkäufer im E-Commerce.
Schadensersatz
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Vertragsverletzungen.
Prozessführung
Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht in kaufrechtlichen Streitigkeiten.
Individuelle Rechtsberatung und Vertretung im Kaufrecht durch erfahrene Anwälte von braun-legal.
Fragen zum Kaufrecht?
Ihr Anwalt hilft sofort!
Der Kaufvertrag: Worauf Sie vor der Unterschrift achten müssen
Ein Kaufvertrag ist die rechtliche Grundlage jeder Kauftransaktion und sollte sorgfältig geprüft werden, bevor Sie ihn unterzeichnen. Achten Sie auf klare Formulierungen bezüglich des Kaufgegenstands, des Kaufpreises und der Zahlungsmodalitäten. Besonders wichtig sind Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Sache, Lieferbedingungen und zum Gefahrübergang. Bei Verträgen mit Unternehmern sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) häufig Bestandteil. Diese unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, um unfaire Klauseln zu Lasten des Vertragspartners, insbesondere von Verbrauchern, zu verhindern. Überprüfen Sie AGB auf versteckte Kosten, unklare Haftungsbeschränkungen oder ungünstige Regelungen zu Gewährleistung und Kündigung. Speziell bei hochwertigen Gütern wie Immobilien oder Fahrzeugen ist eine detaillierte Prüfung unerlässlich. Lassen Sie unklare oder komplexe Vertragswerke im Zweifel von einem erfahrenen Anwalt von braun-legal prüfen, um finanzielle Nachteile und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, Fallstricke zu erkennen und Ihre Position rechtssicher zu gestalten.
Online-Kauf: Widerrufsrecht und Rücksendebedingungen verstehen
Der Online-Handel boomt, doch Käufer sollten ihre spezifischen Rechte kennen. Zentral ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen, zu denen die meisten Online-Käufe zählen. Gemäß § 312g BGB haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, einen online geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt meist mit Erhalt der Ware. Der Verkäufer muss Sie korrekt über dieses Recht belehren. Wichtig sind die Rücksendebedingungen: Wer trägt die Kosten der Rücksendung? Dies muss der Verkäufer klar angeben; andernfalls trägt er sie. Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht, z.B. bei schnell verderblichen Waren, individualisierten Produkten oder versiegelten Hygieneartikeln, deren Siegel entfernt wurde. Auch digitale Inhalte ohne Datenträger können unter bestimmten Voraussetzungen vom Widerruf ausgeschlossen sein. Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten beim Online-Shopping, um sicher einzukaufen. braun-legal klärt Sie über Details des Widerrufsrechts und Besonderheiten im E-Commerce auf.
Garantie vs. Gewährleistung: Die feinen Unterschiede im Kaufrecht
Im Kaufrecht werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen und Rechtsgrundlagen haben. Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) ist ein gesetzlich verankertes Recht des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Sie greift, wenn die gekaufte Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie für Verbraucher auf ein Jahr verkürzt werden. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Herstellers oder Händlers. Sie verspricht in der Regel die Funktionsfähigkeit einer Sache für einen bestimmten Zeitraum oder bestimmte Eigenschaften, unabhängig davon, ob der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Die Bedingungen einer Garantie (Dauer, Umfang, Ausschlüsse) legt der Garantiegeber selbst fest. Eine Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein, sondern besteht parallel dazu. Es ist wichtig, beide Ansprüche zu kennen und im Bedarfsfall die vorteilhaftere Option zu wählen. braun-legal hilft Ihnen, Ihre Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden und optimal durchzusetzen.
Kaufrecht für Unternehmer: Besondere Aspekte im B2B-Handel
Das Kaufrecht im B2B-Bereich (Business-to-Business), also zwischen Unternehmern, unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Verbraucherrecht. Hier greifen oft die strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), sofern es sich um Handelsgeschäfte handelt. Eine zentrale Besonderheit ist die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und etwaige Mängel sofort rügen, andernfalls verliert er seine Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Mangel war bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Auch die Gestaltungsmöglichkeiten für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind im B2B-Verkehr weiter gefasst als gegenüber Verbrauchern, wenngleich auch hier Grenzen durch die §§ 305 ff. BGB gesetzt sind. Haftungsbeschränkungen oder verkürzte Verjährungsfristen können oft wirksamer vereinbart werden. Für Unternehmer ist es daher essenziell, ihre Verträge und AGB präzise zu gestalten und eingehende Warenlieferungen sorgfältig zu prüfen. braun-legal bietet spezialisierte Beratung für Unternehmen im Kaufrecht, von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen.
Fall schildern
Kostenlos & unverbindlich
Passender Spezialist für Sie
Beratung erhalten
Persönlich & direkt
Immobilienkauf: Rechtliche Fallstricke und Absicherung
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens und birgt spezifische rechtliche Herausforderungen. Der Immobilienkaufvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Vor der Unterschrift sollten alle Vertragsdetails, insbesondere die Beschreibung des Kaufobjekts, Regelungen zu Sachmängeln (oft unter Ausschluss der Gewährleistung für Altbauten, außer bei Arglist), der Kaufpreis und dessen Fälligkeit, sowie die Modalitäten des Besitz- und Lastenübergangs, gründlich geprüft werden. Wichtige Aspekte sind auch die Einsichtnahme ins Grundbuch zur Prüfung von Belastungen (z.B. Grundschulden, Wegerechte), die Klärung von Erschließungskosten und die Regelung eventueller Altlasten. Versteckte Mängel können auch nach Jahren noch zu erheblichen Problemen führen. Eine sorgfältige Due Diligence und die Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Immobilienrecht, wie Sie ihn bei braun-legal finden, sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren und den Traum vom Eigenheim rechtssicher zu verwirklichen.
Internationale Kaufverträge: UN-Kaufrecht (CISG) einfach erklärt
Bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen zwischen Unternehmern, deren Niederlassungen sich in verschiedenen Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) befinden, kommt dieses Regelwerk oft automatisch zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht, auch Wiener Kaufrecht genannt, ist ein international vereinheitlichtes Recht für den Warenkauf und weicht in einigen Punkten vom deutschen BGB oder HGB ab. Es regelt den Abschluss von Kaufverträgen sowie die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Beispielsweise sind die Regelungen zur Vertragsaufhebung (Rücktritt) und zu den Rügefristen für Mängel anders ausgestaltet als im deutschen Recht. Die Parteien können die Anwendung des CISG jedoch vertraglich ausschließen und stattdessen ein nationales Recht wählen. Dies sollte bewusst und unter Abwägung der Vor- und Nachteile geschehen. Unternehmen, die international Handel treiben, sollten sich mit den Grundlagen des UN-Kaufrechts vertraut machen oder juristischen Rat einholen. braun-legal berät Sie zur optimalen Rechtswahl und Vertragsgestaltung im internationalen Warenhandel.
Verjährungsfristen im Kaufrecht: Wann Ihre Ansprüche enden
Im Kaufrecht unterliegen Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, der Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner die Leistung verweigern. Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Für Mängelansprüche beim Kauf beweglicher Sachen gilt jedoch eine spezielle Frist von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei Bauwerken und Baumaterialien beträgt sie fünf Jahre. Bei gebrauchten Sachen kann die Verjährung im Verbrauchsgüterkauf auf ein Jahr verkürzt werden. Arglistig verschwiegene Mängel verjähren in der Regel erst nach drei Jahren ab Kenntnis. Es ist entscheidend, diese Fristen im Blick zu behalten, um seine Rechte nicht zu verlieren. braun-legal prüft Ihre Ansprüche und achtet auf die Einhaltung relevanter Verjährungsfristen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Gewährleistung vs Garantie?
Seit dem 1. Januar 2022 gelten in Deutschland neue kaufrechtliche Regelungen speziell für digitale Produkte (z.B. Software, E-Books, Apps, Streamingdienste) und Waren mit digitalen Elementen (z.B. Smart-TVs, Smartphones). Diese setzen EU-Richtlinien um und finden sich in den §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte) und § 475b ff. BGB (Kauf von Waren mit digitalen Elementen). Kernpunkte sind die Einführung einer Aktualisierungspflicht (Update-Pflicht) für Anbieter digitaler Inhalte und Waren mit digitalen Komponenten, um deren Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit zu gewährleisten. Die Dauer dieser Pflicht hängt von der Art des Produkts und den Erwartungen des Verbrauchers ab. Zudem wurden die Mängelrechte für digitale Produkte präzisiert. Ein Mangel liegt nicht nur bei Funktionsstörungen vor, sondern auch, wenn zugesagte Updates nicht bereitgestellt werden. Diese Neuerungen stärken die Rechte von Verbrauchern im digitalen Zeitalter erheblich. braun-legal informiert Sie über die aktuellen Gesetzesänderungen und unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte bei digitalen Käufen.