Vermögen intelligent weitergeben
Erfahren Sie alles Wichtige zur Schenkungsteuer: Freibeträge, Berechnung und wie Sie mit unserer Expertise Steuern optimieren und Ihr Vermögen sicher übertragen.
Freibeträge optimal nutzen
Steuerfallen vermeiden
Rechtssichere Übertragung
Schenkungsteuer verstehen: Grundlagen und Bedeutung für Ihre Vermögensplanung
Was ist Schenkungsteuer?
Wer zahlt die Steuer?
Wann fällt sie an?
Abgrenzung zur Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer Freibeträge und Steuerklassen: So sparen Sie legal Steuern
Die Höhe der Schenkungsteuer hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sowie dem Wert der Schenkung. Der Gesetzgeber hat großzügige Freibeträge vorgesehen, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag beispielsweise 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil. Enkelkinder können 200.000 Euro steuerfrei von jedem Großelternteil erhalten. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger die Steuerklasse und der Steuersatz. Steuerklasse I gilt für Ehegatten, Kinder und Enkel. Geschwister, Nichten und Neffen fallen in Steuerklasse II mit deutlich geringeren Freibeträgen (20.000 Euro) und höheren Steuersätzen. Alle übrigen Erwerber gehören der Steuerklasse III an. Eine frühzeitige und strategische Planung unter Ausschöpfung dieser Freibeträge, eventuell durch Mehrfachschenkungen im Zehnjahresrhythmus, kann die Steuerlast erheblich reduzieren oder gänzlich vermeiden. Unsere Experten bei braun-legal analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, wie Sie die Freibeträge optimal für Ihre Vermögensübertragung nutzen.
Unsere Expertise
Schenkungsteuer rechtssicher gestalten
Freibetrag Analyse
Wir prüfen Ihre individuellen Freibeträge und zeigen Optimierungspotenziale auf.
Vertragsgestaltung
Rechtssichere Erstellung und Prüfung Ihrer Schenkungsverträge durch Fachexperten.
Steueroptimierung
Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur legalen Minimierung Ihrer Schenkungsteuerlast.
Immobilien Schenken
Spezialisierte Beratung zur steueroptimalen Übertragung von Immobilienvermögen.
Firmennachfolge
Begleitung bei der steuerbegünstigten Schenkung von Betriebsvermögen und Anteilen.
Steuererklärung
Unterstützung bei der korrekten Erstellung und fristgerechten Einreichung der Schenkungsteuererklärung.
Nießbrauch Planung
Beratung zu Nießbrauch und Wohnrechten zur Absicherung und Steuerersparnis.
Auslandsbezug
Klärung komplexer Fragen bei internationalen Schenkungen und Doppelbesteuerung.
Streitvermeidung
Frühzeitige Regelungen zur Vermeidung von Konflikten bei der Vermögensweitergabe.
Mit uns Vermögen intelligent übertragen und Steuern sparen.
Schenkungsteuer Fragen?
Jetzt Expertenrat einholen!
Schenkungsteuererklärung und Meldepflichten: Was Sie dem Finanzamt mitteilen müssen
Nicht jede Schenkung muss sofort zu einer Steuererklärung führen, doch es bestehen wichtige Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt. Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte sind grundsätzlich verpflichtet, eine unentgeltliche Zuwendung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere, wenn die Schenkung nicht notariell beurkundet wurde, wie es bei Grundstücksschenkungen der Fall ist. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt in der Regel der Notar die Mitteilung an das Finanzamt. Das Finanzamt prüft dann, ob Schenkungsteuer anfällt und fordert gegebenenfalls zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf. Die Erklärung muss detaillierte Angaben zum Schenkungsgegenstand, dessen Wert und dem Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem enthalten. Die fristgerechte und korrekte Erfüllung dieser Pflichten ist entscheidend, um Säumniszuschläge oder steuerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei komplexen Vermögenswerten oder Unsicherheiten unterstützen Sie die Fachanwälte von braun-legal bei der Erstellung der Schenkungsteuererklärung und der Kommunikation mit den Finanzbehörden.
Schenkungsteuer optimieren: Strategien zur Reduzierung der Steuerlast
Es gibt verschiedene legale Strategien, um die Schenkungsteuer zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Eine der effektivsten Methoden ist die Nutzung der persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre. Durch gestaffelte Schenkungen (Kettenschenkung) über mehrere Personen oder die zeitliche Verteilung von Vermögensübertragungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Auch die Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt, bei der der Schenker sich ein Nutzungsrecht (z.B. Wohnrecht bei Immobilien, Erträge aus Kapitalvermögen) vorbehält, mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben und das Unternehmen fortgeführt wird. Die Bewertung des geschenkten Vermögens ist ebenfalls ein wichtiger Ansatzpunkt; hier können Gutachten helfen, einen möglichst vorteilhaften Wert anzusetzen. Die Wahl der richtigen Schenkungsform und -struktur ist entscheidend. Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht und Steuerrecht bei braun-legal entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Konzepte zur steueroptimierten Vermögensnachfolge.
Immobilien schenken: Besonderheiten bei der Schenkungsteuer für Häuser und Grundstücke
Die Schenkung von Immobilien ist eine häufige Form der vorweggenommenen Erbfolge, birgt aber schenkungsteuerliche Besonderheiten. Der Wert der Immobilie wird für die Schenkungsteuer in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ermittelt, was oft unter dem tatsächlichen Marktwert liegen kann. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Auch Kinder können ein Familienheim steuerfrei erwerben, wenn der Schenker es bis zur Schenkung selbst bewohnt hat und das Kind es unverzüglich für mindestens zehn Jahre selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt (bis zu einer Wohnfläche von 200qm). Schenkungen von Immobilien erfordern stets eine notarielle Beurkundung. Es ist ratsam, auch Aspekte wie den Nießbrauch oder ein Wohnrecht für den Schenker zu prüfen, um dessen Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die Steuerlast für den Beschenkten zu senken. Die Experten von braun-legal beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um die Immobilienschenkung und helfen Ihnen, die Übertragung optimal zu gestalten.
Betriebsvermögen und Unternehmensanteile verschenken: Steuerliche Vorteile nutzen
Die Übertragung von Betriebsvermögen oder Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften im Wege der Schenkung ist komplex, bietet aber erhebliche steuerliche Begünstigungen, um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften (bei einer Beteiligung von mehr als 25%) unter bestimmten Voraussetzungen eine Verschonung von 85% (Regelverschonung) oder sogar 100% (Optionsverschonung) vor. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Fortführung des Betriebs und der Erhalt von Arbeitsplätzen über einen bestimmten Zeitraum (Behaltensfristen, Lohnsummenregelung). Die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss sorgfältig geplant und überwacht werden. Fehler können zum nachträglichen Wegfall der Steuerbegünstigungen führen. Eine frühzeitige Beratung durch spezialisierte Anwälte und Steuerberater ist unerlässlich, um die Weichen richtig zu stellen und die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen. braun-legal vermittelt Ihnen erfahrene Fachanwälte für Unternehmensrecht und Steuerrecht, die Sie bei der steueroptimierten Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen unterstützen.
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Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung: Frühzeitig planen, Konflikte vermeiden
Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten ist ein wichtiges Instrument der Vermögensplanung. Sie ermöglicht es, Vermögen schrittweise und steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen und dabei die persönlichen Freibeträge mehrfach auszunutzen. Zudem können Sie als Schenker noch aktiv mitgestalten, wer was erhält und unter welchen Bedingungen. Dies kann helfen, spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden und den Familienfrieden zu wahren. Wichtig ist, solche Schenkungen klar zu dokumentieren und gegebenenfalls Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen anderer Erben zu treffen oder Anrechnungsklauseln aufzunehmen. Auch Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle (z.B. Insolvenz des Beschenkten, Vorversterben) können vertraglich vereinbart werden. Eine sorgfältige Planung und rechtssichere Vertragsgestaltung sind hierbei essenziell. Die Anwälte von braun-legal, spezialisiert auf Erbrecht und Schenkungsrecht, helfen Ihnen, Ihre Nachfolge frühzeitig zu regeln, Ihre Liebsten abzusichern und Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen weiterzugeben.
Schenkungsteuer im internationalen Kontext: Was bei Auslandsvermögen zu beachten ist
Schenkungen mit Auslandsbezug, sei es durch Wohnsitz des Schenkers oder Beschenkten im Ausland oder durch im Ausland belegenes Vermögen, werfen komplexe steuerrechtliche Fragen auf. Deutschland besteuert Schenkungen, wenn entweder der Schenker oder der Beschenkte Inländer ist (unbeschränkte Steuerpflicht) oder wenn Inlandsvermögen (z.B. deutsche Immobilien) verschenkt wird (beschränkte Steuerpflicht). Gleichzeitig kann auch der ausländische Staat ein Besteuerungsrecht haben, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Deutschland hat mit einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen, die eine Doppelbesteuerung vermeiden oder reduzieren sollen. Die Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Schenkungsteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Bewertung von Auslandsvermögen und die Einhaltung der jeweiligen nationalen Formvorschriften sind weitere Herausforderungen. Bei internationalen Schenkungen ist eine frühzeitige und qualifizierte Rechtsberatung unerlässlich. braun-legal vermittelt Ihnen Anwälte mit Expertise im internationalen Steuer- und Erbrecht, um Fallstricke zu vermeiden und Ihre grenzüberschreitende Vermögensübertragung rechtssicher zu gestalten.
Häufige Fehler bei der Schenkungsteuer vermeiden: Tipps vom Experten
Bei Schenkungen können leicht Fehler unterlaufen, die zu unnötigen Steuerzahlungen oder rechtlichen Problemen führen. Ein häufiger Fehler ist die Nichtbeachtung der Zehnjahresfrist für Freibeträge, wodurch Schenkungen zusammengerechnet werden und die Freibeträge überschritten werden können. Auch die Unterschätzung des Wertes von Schenkungen, insbesondere bei Sachwerten wie Immobilien oder Kunst, kann zu Nachforderungen des Finanzamts führen. Formfehler bei Schenkungsverträgen, gerade bei Immobilien, können die gesamte Schenkung unwirksam machen. Oft wird auch die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt übersehen. Eine unzureichende Dokumentation der Schenkung oder fehlende Regelungen zu Ausgleichsansprüchen anderer Erben können später zu familiären Konflikten führen. Bei Schenkungen unter Auflage oder Vorbehaltsnießbrauch müssen die steuerlichen Konsequenzen genau geprüft werden. Vermeiden Sie diese Fallstricke durch eine professionelle Beratung. Die Experten von braun-legal helfen Ihnen, Schenkungen rechtssicher und steueroptimiert durchzuführen und typische Fehlerquellen von vornherein auszuschließen.
Was genau ist die Schenkungsteuer?
Die Regelungen zur Schenkungsteuer sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung, um Ihr Vermögen optimal und steuerschonend an die nächste Generation weiterzugeben. Bei braun-legal verbinden wir Sie persönlich mit erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht, die auf Schenkungssteuer spezialisiert sind. Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation, entwickeln maßgeschneiderte Strategien zur Nutzung von Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Nießbrauch, Kettenschenkung, Familienheimregelung) und begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Schenkungen. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von Vermögenswerten, der Erstellung und Prüfung von Schenkungsverträgen sowie der Kommunikation mit dem Finanzamt bis hin zur Erstellung der Schenkungsteuererklärung. Profitieren Sie von unserer direkten Vermittlung zu Spezialisten und unseren exklusiven Webinaren zu Themen wie Vorsorge, Schenkungen und Vermögensnachfolge. Vertrauen Sie auf die Expertise von braun-legal für eine sorgenfreie und steueroptimierte Vermögensübertragung.