Sicher Mieten: Ihr Vertrags-Check
Erfahren Sie alles Wichtige zum Wohnraummietvertrag. Von Klauseln bis Kündigung – braun-legal unterstützt Sie mit rechtssicherer Beratung und Expertise. Sichern Sie Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter.
Vertragsprüfung
Klausel-Check
Rechtsberatung
Der Wohnraummietvertrag: Grundlagen und wichtige Aspekte für Mieter und Vermieter
Rechtssichere Vertragsgestaltung
Vermeidung typischer Fehler
Klärung von Rechten & Pflichten
Aktuelle Mietrechtsurteile
Unwirksame Klauseln im Mietvertrag erkennen und rechtssicher handeln
Viele Standardmietverträge enthalten Klauseln, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind. Dies betrifft häufig Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Tierhaltung oder Kleinreparaturen. Für Mieter bedeutet eine unwirksame Klausel, dass sie die darin festgelegte Verpflichtung nicht erfüllen müssen. Für Vermieter kann es bedeuten, dass sie bestimmte Forderungen nicht durchsetzen können. Eine genaue Prüfung des Mietvertrags durch einen erfahrenen Anwalt ist daher unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Rechtsposition zu stärken. Bei braun-legal analysieren wir Ihren Wohnraummietvertrag detailliert auf potenziell unwirksame Klauseln und beraten Sie zu den möglichen rechtlichen Konsequenzen und Handlungsoptionen. Wir helfen Ihnen, Fallstricke zu identifizieren und Ihre Interessen wirksam zu vertreten, sei es bei der starren Fristenregelung für Renovierungen oder pauschalen Tierhaltungsverboten.
Unser Service für Ihren Wohnraummietvertrag
Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter
Vertrags-Check
Prüfung Ihres Mietvertrags auf Fallstricke.
Klausel-Analyse
Bewertung der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln.
Kündigungs-Hilfe
Unterstützung bei Kündigung und Räumungsklagen.
Kosten-Prüfung
Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung auf Korrektheit.
Mängel-Beratung
Rechte bei Mängeln durchsetzen, Mietminderung.
Mieterhöhung
Prüfung und Abwehr unberechtigter Mieterhöhungen.
Kautions-Klärung
Hilfe bei Anlage und Rückzahlung der Kaution.
Übergabeprotokoll
Beratung zur rechtssicheren Wohnungsübergabe.
Anwalts-Matching
Wir finden den passenden Fachanwalt für Mietrecht.
Professionelle Unterstützung in allen mietrechtlichen Fragen.
Mietvertrag unklar?
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Die ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses: Was Sie wissen müssen
Die Beendigung eines Mietverhältnisses durch Kündigung ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Mieter genießen einen umfassenden Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nur bei berechtigtem Interesse möglich, beispielsweise Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Hierbei sind Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten, zwingend einzuhalten. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Vertragsverstößen (z.B. wiederholter Zahlungsverzug) möglich und erfordert oft eine vorherige Abmahnung. Auch Mieter können unter Einhaltung der gesetzlichen Frist ordentlich kündigen oder bei erheblichen Mängeln der Mietsache außerordentlich kündigen. Formfehler können eine Kündigung unwirksam machen. braun-legal prüft Ihre Kündigung oder die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung auf Rechtswirksamkeit und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, sei es bei der Abwehr einer unberechtigten Kündigung oder der korrekten Formulierung einer eigenen Kündigung.
Nebenkostenabrechnung im Wohnraummietvertrag: Prüfung und Widerspruchsfristen
Die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Vermieter sind verpflichtet, einmal jährlich über die tatsächlich angefallenen Betriebskosten abzurechnen. Dabei müssen bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllt sein, wie die Angabe des Abrechnungszeitraums, die Auflistung der einzelnen Kostenarten, der zugrunde gelegte Verteilerschlüssel und der Anteil des Mieters. Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen und innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einzulegen, falls diese fehlerhaft ist. Typische Fehlerquellen sind nicht umlagefähige Kosten, falsche Verteilerschlüssel oder Rechenfehler. Eine sorgfältige Prüfung der Nebenkostenabrechnung kann bares Geld sparen. Die Experten von braun-legal unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung, identifizieren Fehler und helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder zu hohe Vorauszahlungen zurückzufordern.
Schönheitsreparaturen: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern verstehen
Die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist ein klassisches Streitthema im Mietrecht. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache, einschließlich Schönheitsreparaturen, verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch wirksame Klauseln im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden. Viele solcher Klauseln, insbesondere in älteren Verträgen oder Formularmietverträgen, sind jedoch unwirksam, z.B. bei starren Fristenplänen, einer Endrenovierungspflicht unabhängig vom Zustand der Wohnung oder der Verpflichtung zur Renovierung in einer bestimmten Farbwahl. Ist die Klausel unwirksam, muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen. Es ist entscheidend, die genaue Formulierung im Mietvertrag zu prüfen. braun-legal analysiert Ihre Vertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen, klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und berät Sie, ob und in welchem Umfang Sie zur Durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichtet sind.
Mietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung – Das müssen Sie beachten
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis. Ihre Höhe ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution samt Zinsen zurückzahlen, sofern keine berechtigten Forderungen (z.B. für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen bei wirksamer Klausel oder ausstehende Nebenkostennachzahlungen) bestehen. Dem Vermieter steht eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zu, in der Regel bis zu sechs Monate. braun-legal berät Sie zu allen Fragen rund um die Mietkaution, von der korrekten Anlage bis zur fristgerechten Rückforderung und hilft bei Problemen mit der Kautionsabrechnung.
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Erstberatung
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Betreuung
Mieterhöhung: Zulässigkeit, Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten
Mieterhöhungen sind im Wohnraummietrecht streng reglementiert, um Mieter vor willkürlichen oder überzogenen Forderungen zu schützen. Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist die häufigste Form. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen (z.B. mit Verweis auf einen Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten) und dem Mieter eine Zustimmungsfrist einräumen. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent (Kappungsgrenze, regional teils 15 Prozent) steigen und muss mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen sind möglich, unterliegen aber ebenfalls klaren Regeln bezüglich Ankündigung, Umfang und Umlagefähigkeit der Kosten. Mieter haben das Recht, die Mieterhöhung zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen. braun-legal prüft die Rechtmäßigkeit Ihrer Mieterhöhung, informiert Sie über Ihre Optionen und unterstützt Sie bei der Formulierung eines Widerspruchs.
Mängel in der Mietwohnung: Mietminderung und Instandsetzung richtig geltend machen
Treten während der Mietzeit Mängel in der Wohnung auf, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen (z.B. Schimmel, Heizungsausfall, undichte Fenster), hat der Mieter verschiedene Rechte. Zunächst muss der Mangel dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Der Vermieter ist dann verpflichtet, den Mangel zu beseitigen (Instandsetzungspflicht). Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. In dringenden Fällen kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der Aufwendungen verlangen (Selbstvornahme). Bei erheblichen Mängeln kann sogar ein Recht zur fristlosen Kündigung bestehen. Es ist wichtig, Mängel genau zu dokumentieren (Fotos, Zeugen) und Fristen zu setzen. braun-legal hilft Ihnen, Ihre Rechte bei Mängeln korrekt geltend zu machen, die angemessene Mietminderung zu berechnen und den Vermieter zur Instandsetzung aufzufordern.
Untervermietung: Wann ist sie erlaubt und was muss beachtet werden?
Die Untervermietung eines Teils der Wohnung ist grundsätzlich möglich, bedarf aber in der Regel der Erlaubnis des Vermieters. Ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht für den Mieter, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachweisen kann (z.B. wirtschaftliche Gründe nach Auszug eines Mitbewohners, längere Abwesenheit) und die Wohnung dadurch nicht überbelegt würde oder sonstige wichtige Gründe gegen die Person des Untermieters sprechen. Die Erlaubnis kann vom Vermieter bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigert werden. Eine unerlaubte Untervermietung kann eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung des Hauptmietvertrages zur Folge haben. Für die gesamte Wohnung ist eine Untervermietung meist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. braun-legal klärt Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Untervermietung auf und unterstützt Sie bei der Einholung der Vermietererlaubnis oder bei Konflikten im Zusammenhang mit der Untervermietung.
Was sind die Mindestinhalte eines Wohnraummietvertrags?
Das Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das sowohl beim Einzug als auch beim Auszug aus einer Mietwohnung erstellt werden sollte. Es dient dazu, den Zustand der Wohnung und eventuell vorhandene Mängel oder Schäden detailliert festzuhalten. Beim Einzug schützt ein sorgfältig geführtes Protokoll den Mieter davor, für bereits vorhandene Schäden haftbar gemacht zu werden. Beim Auszug dokumentiert es den Zustand, in dem die Wohnung zurückgegeben wird, und kann helfen, Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Beide Parteien, Mieter und Vermieter (oder deren Vertreter), sollten das Protokoll gemeinsam erstellen, unterschreiben und jeweils ein Exemplar erhalten. Fotodokumentationen sind eine sinnvolle Ergänzung. Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung) sollten ebenfalls im Protokoll vermerkt werden. braun-legal empfiehlt dringend die Anfertigung eines Übergabeprotokolls und berät Sie, worauf Sie achten müssen, um Ihre Interessen optimal zu wahren.