Erbschaftsteuer: Ihr klarer Wegweiser

Umfassende Rechtsberatung zur Erbschaftsteuer von braun-legal. Erfahren Sie, wie Sie Freibeträge optimal nutzen, Steuerlasten minimieren und Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher gestalten. Wir verbinden Sie mit spezialisierten Fachanwälten.

Persönliche Beratung

Steueroptimierung

Rechtssicherheit

Erbschaftsteuer verstehen: Ihr kompakter Überblick mit braun-legal

Kompetente Fachanwälte für Erbschaftsteuerrecht

Individuelle Analyse Ihrer Erbsituation

Strategien zur legalen Steuerreduzierung

Transparente Beratung und Kostenkontrolle

Grundlagen der Erbschaftsteuer: Was Sie wissen müssen

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen von Todes wegen erhoben wird, geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Erwerber, also der Erbe, Vermächtnisnehmer oder auch derjenige, der einen Pflichtteil erhält. Die Steuerschuld entsteht mit dem Tod des Erblassers. Die Höhe der Steuerlast bemisst sich nach dem Wert des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erwerber, welcher die Einordnung in eine von drei Steuerklassen bestimmt. Innerhalb dieser Steuerklassen gelten progressive Steuersätze. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Grundlagen ist entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und Gestaltungsspielräume, beispielsweise durch die Nutzung von Freibeträgen, optimal auszuschöpfen. Unsere Experten bei braun-legal erläutern Ihnen verständlich alle relevanten Aspekte.

Unsere Expertise

Ihr Vorteil bei der Erbschaftsteuer

Freibeträge

Persönliche Freibeträge und Steuerklassen optimal für Sie nutzen.

Bewertung

Korrekte Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen sicherstellen.

Immobilien

Steueroptimierung für geerbtes Wohneigentum und Grundstücke.

Unternehmen

Nachfolgeplanung und steuerliche Verschonung für Firmen sichern.

Schenkung

Steuerliche Vorteile durch lebzeitige Vermögensübertragung prüfen lassen.

Ausland

Kompetente Beratung bei Erbschaften mit internationalem Bezug.

Erklärung

Professionelle Unterstützung bei Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung.

Steuerlast senken

Legale Strategien zur Reduzierung Ihrer Erbschaftsteuerlast entwickeln.

Pflichtteil

Erbschaftsteuerliche Aspekte bei Pflichtteilsansprüchen präzise beachten.

Maßgeschneiderte Lösungen von Fachanwälten

Fragen zur Erbschaftsteuer?

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Freibeträge und Steuerklassen optimal nutzen zur Reduktion der Erbschaftsteuer

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene persönliche Freibeträge vor, deren Höhe maßgeblich vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser abhängt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) von 400.000 Euro. Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag 200.000 Euro (oder 400.000 Euro, falls deren Elternteil bereits verstorben ist). Geschwister, Nichten/Neffen und alle übrigen Erwerber haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Zusätzlich können Versorgungsfreibeträge für Ehegatten und Kinder unter 27 Jahren relevant sein. Die Steuerklasse (I, II oder III) richtet sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad und bestimmt den anzuwendenden Steuersatz. Eine geschickte Nachlassplanung, eventuell unter Einbeziehung von Schenkungen zu Lebzeiten (die alle 10 Jahre erneut Freibeträge ermöglichen), kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Die Anwälte von braun-legal analysieren Ihre Situation und entwickeln maßgeschneiderte Strategien.

Die Bewertung von Vermögen für die Erbschaftsteuer: Ein komplexes Feld

Die korrekte Bewertung des geerbten Vermögens ist ein zentraler Aspekt bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer. Das Bewertungsgesetz (BewG) gibt hierfür die maßgeblichen Grundsätze vor. Bei Immobilien wird in der Regel der gemeine Wert (Verkehrswert) angesetzt, der mittels Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren ermittelt wird. Betriebsvermögen wird häufig nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder unter Umständen mit dem Substanzwert bewertet, wobei hier komplexe Verschonungsregeln greifen können. Anteile an Kapitalgesellschaften werden mit dem Kurswert oder, falls nicht börsennotiert, nach speziellen Methoden bewertet. Auch andere Vermögenswerte wie Bankguthaben, Wertpapiere, Schmuck oder Kunstgegenstände müssen mit ihrem gemeinen Wert zum Todestag des Erblassers deklariert werden. Fehler bei der Bewertung können zu erheblichen steuerlichen Nachteilen oder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt führen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der sachgerechten Bewertung und Dokumentation.

Strategien zur Reduzierung der Erbschaftsteuerlast: Vorausschauend planen

Es existieren diverse legale Strategien, um die Belastung durch Erbschaftsteuer zu minimieren. Eine frühzeitige Planung ist hierbei der Schlüssel. Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten ermöglicht die mehrfache Nutzung der persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre. Die Einräumung von Nießbrauchs- oder Wohnrechten kann den Wert des übertragenen Vermögens steuermindernd beeinflussen. Auch die Gründung von Familiengesellschaften oder -stiftungen kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein. Testamentarische Gestaltungen wie das Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklauseln, die Anordnung von Vermächtnissen oder die geschickte Wahl des Güterstandes (z.B. Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft mit lebzeitiger Modifikation) bieten weitere Optimierungspotenziale. Bei internationalem Bezug können Wegzugsregelungen oder die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen relevant werden. braun-legal entwickelt mit Ihnen eine auf Ihre individuellen Verhältnisse und Ziele zugeschnittene Strategie.

Erbschaftsteuer bei Immobilien: Besonderheiten und Optimierungsmöglichkeiten

Immobilien stellen häufig einen wesentlichen Teil des Nachlasses dar und unterliegen spezifischen Regelungen bei der Erbschaftsteuer. Eine wichtige Steuerbefreiung betrifft das sogenannte Familienheim: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das vom Erblasser selbst genutzte und vom Ehegatten oder den Kindern als Erben übernommene Eigenheim steuerfrei, sofern der Erbe es für mindestens zehn Jahre selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt (bei Kindern gilt zusätzlich eine Wohnflächenbegrenzung). Die Bewertung von Immobilien erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes, meist zum Verkehrswert. Bei vermieteten Immobilien gewährt der Gesetzgeber einen Bewertungsabschlag von 10 %. Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten kann eine sinnvolle Strategie sein, um Freibeträge auszunutzen und die spätere Steuerlast zu senken. Die Experten von braun-legal beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Erbschaftsteuer bei Immobilienvermögen.

Webinar Erbrecht

Grundlagen und aktuelle Urteile

Webinar Vorsorge

Patientenverfügung & Vollmachten

Webinar Schenkung

Vermögen steueroptimiert übertragen

Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer: Steuerliche Fallstricke vermeiden

Die Übertragung von Betriebsvermögen im Erbfall ist ein komplexer Vorgang mit erheblichen steuerlichen Implikationen. Um die Existenz von Unternehmen nicht zu gefährden, sieht das Erbschaftsteuergesetz umfangreiche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften (ab einer bestimmten Beteiligungshöhe) vor (§§ 13a, 13b ErbStG). Hierzu zählen die Regelverschonung (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) und die Optionsverschonung (100 % steuerfrei), die jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Dazu gehören u.a. die Einhaltung von Lohnsummenregelungen, Behaltensfristen für das Vermögen und Obergrenzen für schädliches Verwaltungsvermögen. Eine sorgfältige und frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist unerlässlich, um diese Begünstigungen optimal zu nutzen und unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. braun-legal unterstützt Unternehmer und ihre Familien bei der steueroptimierten Gestaltung der Nachfolge.

Internationale Erbschaftsteuer: Doppelbesteuerung und Lösungsansätze bei Auslandsvermögen

Erbfälle mit Auslandsbezug, sei es durch Vermögen im Ausland oder Wohnsitze von Erblasser oder Erben in verschiedenen Staaten, werfen komplexe erbschaftsteuerliche Fragen auf. Es besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung, wenn sowohl Deutschland als auch ein anderer Staat den Erwerb besteuern wollen. Deutschland unterscheidet zwischen unbeschränkter Steuerpflicht (wenn Erblasser oder Erbe Inländer sind, besteuert wird das Weltvermögen) und beschränkter Steuerpflicht (wenn beide Ausländer sind, nur das Inlandsvermögen). Zur Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung kann ausländische Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden. Darüber hinaus hat Deutschland mit einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen, die das Besteuerungsrecht zuweisen oder die Anrechnung regeln. Eine fachkundige Beratung ist in internationalen Erbfällen unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und steuerliche Nachteile zu minimieren.

Die Erbschaftsteuererklärung: Schritt für Schritt korrekt erstellen und einreichen

Nach einem Erbfall sind Erwerber in vielen Fällen verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Aufforderung hierzu ergeht meist schriftlich vom Finanzamt, wobei eine Frist zur Abgabe gesetzt wird. Unabhängig davon besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht für jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb binnen drei Monaten nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Die Erbschaftsteuererklärung erfordert detaillierte Angaben zum Erblasser, zum Erwerber, zum Verwandtschaftsverhältnis, zum erworbenen Vermögen (inklusive Bewertungen) und zu etwaigen Schulden oder Nachlassverbindlichkeiten. Wichtige Unterlagen wie Erbschein, Testament, Schenkungsverträge, Nachlassverzeichnis und Bewertungsnachweise sind beizufügen. Das Ausfüllen der Formulare kann komplex sein. Die Experten von braun-legal unterstützen Sie professionell bei der Erstellung und fristgerechten Einreichung Ihrer Erbschaftsteuererklärung und prüfen den späteren Steuerbescheid.

Was genau ist die Erbschaftsteuer und wer muss sie zahlen?

Die Schenkungsteuer ist das Pendant zur Erbschaftsteuer und besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Die Steuersätze und Freibeträge sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) identisch geregelt. Der entscheidende Vorteil von Schenkungen liegt darin, dass die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Dies ermöglicht eine schrittweise und steueroptimierte Übertragung von größeren Vermögen auf die nächste Generation. Schenkungen erlauben eine gezielte Vermögensallokation und können der Versorgung der Beschenkten dienen. Zu den Nachteilen zählt der potenzielle Verlust der Verfügungsgewalt über das verschenkte Vermögen für den Schenker und mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche anderer Erben. Auch Rückforderungsrechte oder der Vorbehalt von Nießbrauchs- oder Wohnrechten sollten bedacht werden. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sowie eine individuelle Beratung sind vor einer Schenkung unerlässlich.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten zur Erbschaftsteuer

Was genau ist die Erbschaftsteuer und wer muss sie zahlen?

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Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaftsteuer und wie hoch sind sie?

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Wie wird der Wert einer geerbten Immobilie für die Erbschaftsteuer ermittelt?

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Kann ich Erbschaftsteuer sparen, indem ich Vermögen schon zu Lebzeiten verschenke?

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Was passiert, wenn ich Vermögen im Ausland erbe? Muss ich dann in mehreren Ländern Erbschaftsteuer zahlen?

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Bis wann muss ich die Erbschaftsteuererklärung abgeben und welche Unterlagen sind nötig?

Bis wann muss ich die Erbschaftsteuererklärung abgeben und welche Unterlagen sind nötig?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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