Grenzüberschreitend Steuern sicher optimieren

Erfahren Sie, wie Sie mit braun-legal komplexe internationale Steuerfragen lösen, Doppelbesteuerung vermeiden und Ihre globale Steuerlast optimieren. Unsere Experten begleiten Sie.

Expertenrat bei Auslandsbezug

Doppelbesteuerung vermeiden

Steuerliche Compliance sichern

Grundlagen des Internationalen Steuerrechts: Was Sie wissen müssen

Nationale vs. Internationale Steuerhoheit

Schlüsselprinzipien: Welteinkommens- & Territorialprinzip

Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Risiken bei Nichtbeachtung internationaler Vorschriften

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Ihr Schutz vor Mehrfachbelastung

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die essenziell sind, um eine mehrfache Besteuerung derselben Einkünfte oder Vermögenswerte in verschiedenen Staaten zu verhindern. Ohne DBA könnten beispielsweise Ihre im Ausland erzielten Zinserträge sowohl im Quellenstaat als auch in Ihrem Wohnsitzstaat Deutschland voll besteuert werden. DBAs regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht oder wie eine im Ausland bereits gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Gängige Methoden hierfür sind die Freistellungsmethode, bei der ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben (jedoch den Progressionsvorbehalt beeinflussen können), und die Anrechnungsmethode, bei der die ausländische Steuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet wird. Da jedes DBA individuell ausgestaltet ist und spezifische Voraussetzungen und Verfahren (z.B. für die Entlastung von Quellensteuern) enthält, ist eine genaue Prüfung des jeweiligen Abkommens durch Experten wie braun-legal unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und Optimierungspotenziale zu nutzen. Wir analysieren Ihre Situation und das anwendbare DBA präzise.

Unsere Expertise

Internationales Steuerrecht: Lösungen für Sie

DBA-Analyse

Prüfung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung unnötiger Steuerlast.

Wegzugsbesteuerung

Beratung und Planung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland.

Quellensteuer

Optimierung und Rückforderung internationaler Quellensteuern.

Verrechnungspreise

Gestaltung und Dokumentation für konzerninterne Transaktionen.

Auslandsvermögen

Steuerliche Bewertung und Optimierung von Vermögen im Ausland.

EU-Steuerrecht

Expertise zu EU-Richtlinien und deren nationaler Umsetzung.

Compliance

Sicherstellung der Einhaltung internationaler Steuerpflichten und Meldepflichten.

Betriebsstätten

Beratung zur steuerlichen Begründung und Behandlung von Betriebsstätten im Ausland.

Steuerplanung

Proaktive, grenzüberschreitende Steuergestaltungsberatung für Unternehmen und Privatpersonen.

Von DBA-Prüfung bis zur Wegzugsbesteuerung – wir navigieren Sie sicher durch globale Steuervorschriften.

Fragen zum Internationalen Steuerrecht?

Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Wegzugsbesteuerung: Steuerliche Konsequenzen bei Wohnsitzverlegung ins Ausland

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) ist eine kritische Hürde für Personen, die Deutschland verlassen und ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Sie betrifft insbesondere Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs, AGs) von mindestens 1%. Bei einem Wegzug fingiert das Gesetz eine Veräußerung dieser Anteile zum gemeinen Wert, auch wenn tatsächlich kein Verkauf stattfindet. Der daraus resultierende fiktive Veräußerungsgewinn unterliegt der deutschen Einkommensteuer. Ziel ist es, die in Deutschland entstandenen stillen Reserven vor dem Wegzug des Steuerpflichtigen zu besteuern. Zwar gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Wegzug in EU-/EWR-Staaten) die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der Steuerschuld über sieben Jahre, doch ist diese an strenge Bedingungen geknüpft und birgt Risiken bei deren Nichteinhaltung. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung mit braun-legal ist entscheidend, um die Konsequenzen der Wegzugsbesteuerung zu verstehen, Stundungsoptionen zu prüfen und legale Gestaltungsspielräume optimal auszuschöpfen.

Quellensteuern im internationalen Kontext: Abzug und Anrechnung verstehen

Quellensteuern sind Steuern, die direkt an der Quelle der Einkunft einbehalten und abgeführt werden, typischerweise bei grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Erhält beispielsweise ein in Deutschland ansässiger Anleger Dividenden von einem ausländischen Unternehmen, behält der ausländische Staat oft eine Quellensteuer ein. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in der Regel vor, dass diese ausländische Quellensteuer entweder auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder die Einkünfte in Deutschland freigestellt werden. Die Höhe der anrechenbaren Quellensteuer ist oft durch das DBA begrenzt. Für die Entlastung von Quellensteuern gibt es verschiedene Verfahren: die Freistellung an der Quelle (durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung) oder die nachträgliche Erstattung. Diese Verfahren sind oft komplex und fristgebunden. braun-legal unterstützt Sie bei der korrekten Abwicklung, der Beantragung von Erstattungen und der Optimierung Ihrer Quellensteuerbelastung im internationalen Kontext.

Verrechnungspreise: Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen steuerlich korrekt gestalten

Verrechnungspreise spielen eine zentrale Rolle für international tätige Unternehmensgruppen mit grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen verbundenen Gesellschaften (z.B. Lieferungen, Dienstleistungen, Lizenzvergaben). Der Fiskus verlangt, dass diese internen Preise dem sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's Length Principle) entsprechen. Das bedeutet, die Konditionen müssen so gestaltet sein, als wären sie zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbart worden. Ziel ist die Verhinderung ungerechtfertigter Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Verrechnungspreise nach anerkannten Methoden zu bestimmen und umfassend zu dokumentieren (z.B. Master File, Local File). Fehler bei der Festlegung oder Dokumentation von Verrechnungspreisen können zu erheblichen Steuernachzahlungen, Zinsen und Strafen führen. braun-legal berät Sie bei der Entwicklung einer fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisstrategie, der Auswahl geeigneter Methoden und der Erstellung der erforderlichen Dokumentation, um Steuerrisiken zu minimieren.

Steuerliche Aspekte bei Auslandsimmobilien: Erwerb, Vermietung und Verkauf

Der Erwerb, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien im Ausland werfen komplexe steuerliche Fragen auf, da oft sowohl der Belegenheitsstaat der Immobilie als auch Ihr Wohnsitzstaat Besteuerungsrechte beanspruchen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) weisen das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (z.B. Mieteinnahmen) sowie für Gewinne aus dessen Veräußerung in der Regel dem Staat zu, in dem die Immobilie liegt. Dennoch muss der Wohnsitzstaat oft über diese Einkünfte informiert werden und sie können den Steuersatz für Ihr übriges Welteinkommen beeinflussen (Progressionsvorbehalt). Beim Erwerb fallen möglicherweise ausländische Grunderwerbsteuern an. Auch erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte sind zu beachten, da hierfür gesonderte Regelungen oder eigene DBAs gelten können. Eine sorgfältige Planung und Kenntnis der lokalen Steuergesetze sowie des anwendbaren DBA sind unerlässlich, um Doppelbesteuerung effektiv zu vermeiden und steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen. braun-legal bietet Ihnen hierzu umfassende Beratung.

Erbrecht

Kompetente Beratung sichert Vermögen.

Familienrecht

Lösungen für private Herausforderungen.

Unternehmensrecht

Ihr Partner für geschäftlichen Erfolg.

Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vermögen grenzüberschreitend übertragen

Die Übertragung von Vermögen über Generationen hinweg wird steuerlich komplex, sobald ein internationaler Bezug entsteht – sei es durch den Wohnsitz von Erblasser oder Erbe im Ausland, deren Staatsangehörigkeit oder die Belegenheit von Vermögenswerten (z.B. Immobilien, Unternehmensanteile) im Ausland. Deutschland knüpft die unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht an den Inlandswohnsitz mindestens eines Beteiligten. Liegt kein Inlandswohnsitz vor, kann für Inlandsvermögen eine beschränkte Steuerpflicht greifen. Viele Staaten haben eigene Erbschaft- oder Nachlasssteuersysteme, was zu Doppelbesteuerung führen kann, da Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer seltener sind als im Einkommensteuerrecht. Bestehende DBA sehen oft eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer vor, jedoch nur bis zur Höhe der deutschen Steuer. Frühzeitige Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung internationaler Aspekte, wie z.B. die Wahl des Güterstands oder die Nutzung von Freibeträgen in verschiedenen Ländern, ist entscheidend. braun-legal hilft Ihnen, Ihr Vermögen grenzüberschreitend steueroptimal zu strukturieren und zu übertragen.

Hinzurechnungsbesteuerung: Einkünfte ausländischer Gesellschaften richtig behandeln

Die Hinzurechnungsbesteuerung, geregelt im deutschen Außensteuergesetz (AStG), zielt darauf ab, die Steuerflucht durch die Verlagerung von Einkünften in niedrig besteuerte ausländische Zwischengesellschaften zu verhindern. Sind inländische Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft beherrschend beteiligt (Controlled Foreign Company - CFC), die passive Einkünfte (z.B. Zinsen, Lizenzgebühren) erzielt und einer niedrigen Besteuerung von unter 25% unterliegt, werden diese Einkünfte den inländischen Anteilseignern direkt zugerechnet und in Deutschland besteuert – unabhängig von einer tatsächlichen Gewinnausschüttung. Diese Regelung ist sehr komplex und wurde durch die EU Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) und deren Umsetzung in Deutschland weiter verschärft. Die korrekte Identifizierung passiver Einkünfte, die Prüfung der Niedrigbesteuerungsgrenze und die Berechnung des Hinzurechnungsbetrags erfordern detaillierte steuerliche Expertise. braun-legal unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer Auslandsbeteiligungen und der Einhaltung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.

Steuerliche Compliance für international tätige Unternehmen und Privatpersonen

Für international tätige Unternehmen und Privatpersonen mit Auslandsbezug steigen die Anforderungen an die steuerliche Compliance stetig. Dies umfasst nicht nur die korrekte Erklärung aller weltweiten Einkünfte und Vermögenswerte in den jeweiligen Steuererklärungen, sondern auch eine Vielzahl spezifischer Melde- und Dokumentationspflichten. Beispiele hierfür sind Meldungen nach der Abgabenordnung für Auslandsbeteiligungen, die Offenlegung von Finanzkonten im Ausland im Rahmen von FATCA (USA) oder dem Common Reporting Standard (CRS/AIA). Auch Verrechnungspreisdokumentationen für konzerninterne Transaktionen gehören zur Compliance. Verstöße gegen diese Pflichten können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen. Ein proaktives Management steuerlicher Risiken und die Implementierung robuster Compliance-Systeme sind daher unerlässlich. braun-legal berät Sie umfassend zu Ihren internationalen Steuerpflichten und hilft Ihnen, Compliance-Fallstricke sicher zu umschiffen und Ihre steuerliche Reputation zu wahren.

Was genau regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Das internationale Steuerrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen, getrieben durch globale Initiativen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und zur Anpassung an die digitalisierte Wirtschaft. Das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD/G20 hat bereits zu zahlreichen Änderungen geführt, etwa bei den Verrechnungspreisrichtlinien und den Anforderungen an Doppelbesteuerungsabkommen. Die EU setzt diese Vorgaben unter anderem durch die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) um, die Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen und zur Hinzurechnungsbesteuerung enthält. Ein Meilenstein ist die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two), die eine effektive Mindeststeuer von 15% für große multinationale Unternehmensgruppen sicherstellen soll. Auch die Besteuerung der digitalen Wirtschaft (Pillar One) wird intensiv diskutiert. Für Steuerpflichtige bedeuten diese Entwicklungen erhöhte Komplexität und neue Compliance-Herausforderungen. braun-legal verfolgt diese Änderungen kontinuierlich, um Sie stets aktuell und zukunftsorientiert beraten zu können.

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Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Internationalen Steuerrecht – Unsere Antworten

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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