Ihr Recht im Urlaub
Erfahren Sie, wie braun-legal Sie bei rechtlichen Fragen rund um Ihren Urlaub unterstützt – von Reisemängeln bis zu Stornierungen. Sichern Sie Ihre Ansprüche mit unserer Expertise.
Flugverspätung? Wir helfen.
Mängel im Hotel?
Reise storniert? Ihre Rechte.
Reiserecht: Ihre Ansprüche bei Flugverspätung und -ausfall
Bis zu 600€ Entschädigung
Rechte bei Annullierung
Betreuungsleistungen am Flughafen
Fristen für Forderungen
Reisemängel richtig reklamieren: So sichern Sie Ihre Rechte
Ein Reisemangel liegt vor, wenn Ihre gebuchte Reiseleistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder einen Fehler aufweist, der ihren Wert oder ihre Tauglichkeit mindert. Um Ihre Rechte wie Reisepreisminderung oder Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen, ist korrektes Vorgehen entscheidend. Melden Sie jeden Mangel sofort der Reiseleitung vor Ort, fordern Sie Abhilfe und sichern Sie Beweise (Fotos, Zeugen). Nach der Reise müssen Ansprüche fristgerecht (oft ein Monat laut AGB, gesetzlich zwei Jahre Verjährung bei Pauschalreisen) schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. braun-legal verbindet Sie mit erfahrenen Anwälten im Reiserecht.
RECHTSSICHER VERREISEN
Unsere Expertise für Ihren Urlaub
Flugärger
Flugverspätung, Ausfall, Überbuchung? Wir setzen Ihre Fluggastrechte konsequent durch, um Ihnen die zustehende Entschädigung und Unterstützung zu sichern.
Reisemängel
Hotel entspricht nicht der Buchung? Wir leiten Sie an, Mängel korrekt zu dokumentieren und Ihre Ansprüche auf Preisminderung oder Schadensersatz geltend zu machen.
Stornierung
Stornierung? Wir prüfen Optionen und Gebühren.
Gepäckprobleme
Gepäck weg? Wir helfen bei Schadensregulierung.
Pauschalreise
Ihre Rechte bei Pauschalreisen – von A bis Z.
Kreuzfahrt
Besondere Rechtsfragen bei Ihrer Seereise kompetent geklärt.
Ferienwohnung
Ärger mit dem Vermieter? Wir kennen Ihre Rechte.
Reisevertrag
Vertragsprüfung vorab oder Analyse bei Problemen.
Rechtsdurchsetzung
Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch, notfalls gerichtlich.
Von der Buchung bis zur Rückkehr – wir stehen an Ihrer Seite.
Unbeschwert in den Urlaub?
Sichern Sie sich rechtzeitig ab!
Stornierung und Umbuchung: Was passiert mit meiner Reise?
Änderungen von Reiseplänen erfordern Klarheit über Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Stornieren Sie selbst, fallen meist Gebühren gemäß AGB an, deren Höhe oft zeitabhängig ist. Bei Stornierung durch den Veranstalter (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) haben Sie Anspruch auf Preiserstattung oder eine Alternative. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort (höhere Gewalt) können Pauschalreisende oft kostenfrei stornieren. Die EU-Pauschalreiserichtlinie bietet hier weitreichenden Schutz. Bei Unklarheiten hilft Ihnen braun-legal.
Ihre Rechte als Flugpassagier: Entschädigung und Betreuung
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sichert Ihnen bei Flugannullierung, großer Verspätung (über 3 Std. am Ziel) oder Nichtbeförderung Ausgleichszahlungen bis zu 600 EUR, abhängig von der Flugdistanz. Ausnahmen gelten bei außergewöhnlichen Umständen. Unabhängig davon haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, ggf. Unterkunft). Sie können zwischen Ticketerstattung oder anderweitiger Beförderung wählen. Fordern Sie Ihre Ansprüche schriftlich bei der Airline ein; braun-legal unterstützt Sie dabei.
Gepäckverlust oder -beschädigung: So handeln Sie richtig
Bei Gepäckproblemen auf Flugreisen regelt das Montrealer Übereinkommen die Haftung der Airline (bis ca. 1.500 EUR). Melden Sie Verlust oder Beschädigung sofort am Lost & Found-Schalter (PIR-Formular). Zusätzlich ist eine schriftliche Meldung bei der Airline nötig: bei Beschädigung binnen 7 Tagen nach Erhalt, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Zustellung. Bei endgültigem Verlust (nach 21 Tagen) fordern Sie Schadensersatz für Koffer und Inhalt (mit Nachweisen). braun-legal hilft bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kreuzfahrtrecht: Besondere Aspekte bei Schiffsreisen
Kreuzfahrten gelten meist als Pauschalreisen und unterliegen somit der EU-Pauschalreiserichtlinie. Spezifische Mängel können Routenänderungen, Ausfall von Landgängen oder erhebliche Lärmbelästigung sein. Für gebuchte Landausflüge haftet der Veranstalter. Die Athener Verordnung regelt zudem Fahrgastrechte im Seeverkehr, etwa bei Verspätungen. Mängel müssen unverzüglich an Bord gemeldet und Abhilfe verlangt werden. Ansprüche sind nach Reiseende fristgerecht geltend zu machen. braun-legal vermittelt Experten für Kreuzfahrtrecht.
Erfahrene Anwälte
Spezialisten für Reiserecht
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Unkomplizierte Fallaufnahme
Ferienwohnung und Ferienhaus: Worauf bei der Buchung achten?
Bei der Buchung von Ferienunterkünften ist entscheidend, ob ein Mietvertrag oder eine Pauschalreise vorliegt. Letztere bietet umfassenderen Schutz (z.B. Sicherungsschein). Entspricht die Unterkunft nicht der Beschreibung, liegt ein Mangel vor. Dokumentieren Sie diesen (Fotos, Zeugen) und rügen Sie ihn unverzüglich beim Vermieter/Agentur. Fordern Sie Abhilfe. Mietminderung oder Schadensersatz sind möglich. Achten Sie auf Stornobedingungen und klären Sie bei Portalbuchungen Ihren Vertragspartner. braun-legal unterstützt Sie bei Problemen.
Insolvenz des Reiseveranstalters: Was nun?
Bei Insolvenz eines Pauschalreiseveranstalters schützt der Sicherungsschein. Dieser garantiert die Erstattung des Reisepreises und ggf. die Rückbeförderung. Wenden Sie sich im Insolvenzfall an den auf dem Sicherungsschein genannten Kundengeldabsicherer (Versicherung/Fonds) und melden Sie Ihre Ansprüche mit allen Unterlagen (Buchung, Zahlungsnachweise, Sicherungsschein). Sind Sie bereits im Urlaub, organisiert der Absicherer Ihre Rückreise. Bei einzeln gebuchten Leistungen (Nur-Flug, Nur-Hotel) greift dieser Schutz meist nicht.
Reiseschutz: Welche Versicherungen sind im Urlaub sinnvoll?
Eine Auslandskrankenversicherung ist für jede Reise unerlässlich, da sie Arzt-, Krankenhaus- und Rücktransportkosten deckt, die von der gesetzlichen Kasse oft nicht oder nur teilweise übernommen werden. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten bei Nichtantritt aus versicherten Gründen (z.B. Krankheit). Die Reiseabbruchversicherung deckt Kosten bei vorzeitigem Reiseende. Eine Reisegepäckversicherung kann bei Verlust/Beschädigung leisten, ist aber nicht immer notwendig (Prüfung Hausratversicherung). Wägen Sie Bedarf, Kosten und Nutzen sorgfältig ab.
Was tun bei Flugverspätung über 3 Stunden?
Bei rechtlichen Problemen rund um Ihren Urlaub – sei es Flugverspätung, Reisemängel, Stornierungsärger oder Veranstalterinsolvenz – verbindet Sie braun-legal mit erfahrenen Fachanwälten für Reiserecht. Diese analysieren Ihren Fall, zeigen Optionen auf und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Entschädigung. Transparente Kosten und eine persönliche Betreuung sind dabei selbstverständlich. Vertrauen Sie auf unser Experten-Matching für Ihre Rechtsklarheit.