Urlaubsprobleme? Ihr Recht zählt!

Umfassende Rechtsberatung im Reiserecht bei braun-legal. Erfahren Sie, wie unsere Experten Ihnen bei Flugverspätung, Reisemängeln oder Stornierung zur Seite stehen und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Schnelle Hilfe bei Reisemängeln

Experten für Fluggastrechte

Klare Beratung, faire Lösungen

Was ist Reiserecht und wann greift es? Ihr Wegweiser durch den Paragraphendschungel

Geltungsbereich Pauschalreisen

Rechte bei Individualreisen

Internationale Abkommen

EU-Fluggastrechteverordnung

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung: Ihre Ansprüche als Fluggast

Flugärger ist leider keine Seltenheit. Doch als Passagier sind Sie nicht rechtlos. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sichert Ihnen bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung (z.B. wegen Überbuchung) umfangreiche Rechte zu. Dazu gehören je nach Sachlage Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft sowie das Recht auf alternative Beförderung oder Ticketerstattung. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen (Flugtickets, Buchungsbestätigungen, Belege für Ausgaben) sorgfältig aufzubewahren und Fristen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beachten. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft konsequent durchzusetzen – von der ersten Aufforderung bis zur gerichtlichen Klage.

Unsere Expertise im Reiserecht

Ihre Rechte als Reisender – Wir setzen sie durch

Flugverspätung

Entschädigung und Betreuung bei Verzögerungen sichern.

Annullierung

Rückerstattung und Ausgleichszahlung bei Flugausfall.

Reisemängel

Minderung und Schadensersatz bei mangelhafter Reiseleistung.

Gepäckprobleme

Ob Ihr Koffer verloren geht, beschädigt ankommt oder verspätet eintrifft – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte auf Ersatz und Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter geltend zu machen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben und schnellstmöglich Ersatz für notwendige Anschaffungen erhalten.

Stornierung

Prüfung von Stornogebühren, Unterstützung bei Reiserücktritt.

Pauschalreise

Von der Buchung bis zur Rückkehr – wir klären Sie über Ihre umfassenden Rechte als Pauschalreisender auf, insbesondere bei Änderungen durch den Veranstalter, Mängeln vor Ort oder bei Insolvenz des Anbieters. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihr Urlaub nicht zum Albtraum wird.

Individualreise

Rechtsbeistand bei Problemen mit einzelnen Reiseleistungen.

Online Buchung

Die Buchung über Online-Portale ist bequem, birgt aber oft Tücken bei der Zuständigkeit und Haftung. Wir analysieren die Vertragsbedingungen, klären, wer Ihr Ansprechpartner bei Problemen ist – ob Portal oder Leistungserbringer – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch, auch wenn sich Verantwortlichkeiten zunächst verschleiern.

Kreuzfahrten

Spezifische Rechtsfragen bei Schiffsreisen kompetent gelöst.

Von Flugärger bis Hotelmangel: Wir sind Ihr starker Partner.

Reiseprobleme?

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Reisemängel bei Pauschalreisen: So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz

Eine Pauschalreise verspricht oft sorgenfreien Urlaub, doch was tun, wenn das Hotel nicht den gebuchten Standards entspricht, der Pool eine Baustelle ist oder zugesicherte Leistungen fehlen? Bei Reisemängeln haben Sie als Urlauber klare Rechte. Entscheidend ist, Mängel unverzüglich vor Ort beim Reiseveranstalter oder dessen Vertreter zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Dokumentieren Sie die Mängel ausführlich (Fotos, Videos, Zeugenaussagen). Nach Reiseende können Sie eine Reisepreisminderung geltend machen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Mangels und wird oft anhand von Tabellen (z.B. Frankfurter Tabelle) eingeschätzt. Darüber hinaus kann bei erheblichen Beeinträchtigungen ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude bestehen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Mängelrüge und der Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche.

Reiseabbruch und Stornierung: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen und welche Kosten anfallen

Unvorhergesehene Ereignisse können eine Reise unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erzwingen. Bei Stornierungen durch den Reisenden fallen oft Stornogebühren an, deren Höhe in den AGB des Veranstalters oder der Fluggesellschaft geregelt ist. Diese müssen jedoch angemessen sein. Eine Reiserücktrittsversicherung kann hier finanzielle Risiken abdecken. Storniert der Veranstalter die Reise, haben Sie in der Regel Anspruch auf Rückerstattung des vollen Reisepreises. Bei "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen" (früher höhere Gewalt) am Urlaubsort, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können sowohl Reisende als auch Veranstalter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Unsere Experten prüfen die Rechtmäßigkeit von Stornogebühren und helfen Ihnen, bei unberechtigten Forderungen oder ausgefallenen Reisen Ihr Geld zurückzuerhalten.

Kreuzfahrten, Bahnreisen, Mietwagen: Spezifische Rechtsprobleme und Lösungen

Das Reiserecht ist vielfältig und umfasst nicht nur Flug- und Pauschalreisen. Auch bei Kreuzfahrten können spezifische Probleme auftreten, wie Routenänderungen, Ausfall von Landgängen oder Mängel an Bord. Hier gelten oft eigene Beförderungsbedingungen der Reedereien, die es zu prüfen gilt. Bei Bahnreisen innerhalb der EU haben Fahrgäste ebenfalls Rechte bei Verspätungen oder Zugausfällen, die Entschädigungen und Unterstützungsleistungen vorsehen. Probleme mit Mietwagen im Urlaub, sei es durch versteckte Kosten, ungerechtfertigte Schadensforderungen oder mangelhafte Fahrzeuge, sind ebenfalls ein häufiges Ärgernis. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten in diesen speziellen Bereichen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den jeweiligen Anbietern, um eine faire Lösung zu erzielen.

Beweise sichern, Fristen wahren: Das A und O für erfolgreiche Reiserechtsansprüche

Um Ihre Ansprüche im Reiserecht erfolgreich durchzusetzen, sind eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung von Fristen unerlässlich. Machen Sie bei Reisemängeln sofort Fotos oder Videos, sammeln Sie Belege für zusätzliche Ausgaben (z.B. für alternative Verpflegung oder Transport) und lassen Sie sich Mängel oder Vorfälle möglichst schriftlich vom Personal vor Ort bestätigen. Notieren Sie Namen von Zeugen. Bei Flugunregelmäßigkeiten bewahren Sie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und jegliche Kommunikation mit der Airline auf. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Pauschalreisen gilt oft eine Ausschlussfrist (meist zwei Jahre nach vertraglichem Reiseende). Fluggastrechte verjähren in der Regel nach drei Jahren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, keine Fristen zu versäumen und die Beweislage optimal aufzubereiten.

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Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: Wann zahlt die Versicherung wirklich?

Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung kann vor hohen Stornokosten schützen, wenn eine Reise aus versicherten Gründen nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden muss. Typische versicherte Ereignisse sind unerwartete schwere Erkrankungen, Unfälle oder der Tod naher Angehöriger. Es ist jedoch entscheidend, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da es oft Ausschlüsse gibt (z.B. bei bekannten Vorerkrankungen, Pandemien ohne explizite Deckung oder "höherer Gewalt"). Im Schadensfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich informieren und alle geforderten Nachweise (ärztliche Atteste, Stornobestätigungen) einreichen. Weigert sich die Versicherung zu zahlen, obwohl ein valider Grund vorliegt, unterstützen wir Sie bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen.

Online-Buchungsportale: Wer ist Ihr Vertragspartner und wer haftet bei Problemen?

Bei Buchungen über Online-Reiseportale ist oft unklar, wer eigentlich der Vertragspartner ist – das Portal selbst oder der Leistungserbringer (z.B. Airline, Hotel). Dies ist entscheidend für die Frage, an wen Sie sich bei Problemen wenden müssen und wer haftet. Viele Portale agieren lediglich als Vermittler. Lesen Sie die AGB sorgfältig, um die Vertragsverhältnisse zu verstehen. Bei Pauschalreisen, auch wenn sie dynamisch über ein Portal zusammengestellt wurden, ist in der Regel das Portal oder der dahinterstehende Veranstalter Ihr direkter Vertragspartner und haftet für die gesamte Reiseleistung. Bei reinen Vermittlungsleistungen (z.B. Nur-Flug-Buchung) ist die Haftung des Portals oft begrenzt. Wir helfen Ihnen, die Verantwortlichkeiten zu klären und Ihre Ansprüche gegenüber dem korrekten Adressaten geltend zu machen.

Reisen außerhalb der EU: Welches Recht gilt und wie setzen Sie Ansprüche international durch?

Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union kann die Rechtslage komplexer werden. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt beispielsweise nur für Flüge, die in der EU starten, oder für Flüge mit einer EU-Airline, die in der EU landen. Für andere internationale Flüge können das Montrealer Übereinkommen oder nationale Gesetze des jeweiligen Landes relevant sein, die oft geringere Schutzstandards bieten. Bei Pauschalreisen, die in Deutschland gebucht wurden, gilt in der Regel deutsches Reiserecht, auch wenn die Reise außerhalb der EU stattfindet. Die internationale Durchsetzung von Ansprüchen kann jedoch herausfordernd sein. Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung im internationalen Reiserecht und kann Sie auch bei grenzüberschreitenden Fällen kompetent beraten und vertreten, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Korrespondenzanwälten im Ausland.

Was ist der Unterschied zwischen Reisepreisminderung und Schadensersatz im Reiserecht?

Die Reisebranche und damit auch das Reiserecht sind stetig im Wandel. Themen wie nachhaltiges Reisen gewinnen an Bedeutung, was Fragen zur Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitsversprechen der Anbieter aufwirft. Neue Mobilitätsformen, wie E-Scooter-Verleih im Urlaubsort oder Carsharing-Angebote, bringen eigene rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere bei Haftungsfragen. Auch die Digitalisierung, von KI-gestützter Reiseplanung bis zu digitalen Identitäten für Reisende, wird das Reiserecht beeinflussen. Zudem haben Krisen wie Pandemien gezeigt, wie schnell sich Rahmenbedingungen ändern können und wie wichtig flexible und klare Regelungen sind. Wir bei braun-legal beobachten diese Entwicklungen genau, um Sie stets aktuell und zukunftsorientiert beraten zu können und Ihre Rechte auch angesichts neuer Herausforderungen zu wahren.

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Häufige Fragen

Antworten rund ums Reiserecht

Was ist der Unterschied zwischen Reisepreisminderung und Schadensersatz im Reiserecht?

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Welche Fristen muss ich beachten, um Ansprüche bei Reisemängeln geltend zu machen?

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Was sind "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" (früher "höhere Gewalt")?

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Zahlt die Fluggesellschaft bei Verspätung aufgrund schlechten Wetters?

Zahlt die Fluggesellschaft bei Verspätung aufgrund schlechten Wetters?

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Muss ich einen Gutschein akzeptieren statt einer Rückerstattung des Reisepreises?

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Was kann ich tun, wenn mein Gepäck beschädigt wurde oder verloren ging?

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