Globale Erbfälle sicher gestalten
Erfahren Sie bei braun-legal alles zum internationalen Erbrecht. Wir sichern Ihre grenzüberschreitende Nachlassplanung und Erbauseinandersetzung mit Expertise und persönlicher Betreuung.
Anwendbares Recht klären
Testament international gestalten
Erbschaftssteuer optimieren
Grundlagen des Internationalen Erbrechts: Was Sie wissen müssen
Definition und Anwendungsbereich
Kollisionsnormen im Erbrecht
Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts
Rechtswahlmöglichkeiten für Erblasser
Bestimmung des anwendbaren Erbrechts: Welche Rechtsordnung gilt?
Die Frage, welches nationale Erbrecht bei einem Erbfall mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt, ist zentral und oft komplex. Grundsätzlich knüpft die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Dies bedeutet, dass das Erbrecht des Staates gilt, in dem der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt hatte. Gab es jedoch eine wirksame Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts (Staatsangehörigkeit) des Erblassers, so verdrängt diese Wahl die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt. Für Sachverhalte außerhalb der EU oder mit Drittstaatenbezug können weiterhin nationale Kollisionsnormen (z.B. des deutschen EGBGB) oder Staatsverträge relevant sein. Die genaue Prüfung der Umstände des Einzelfalls ist unerlässlich, um das tatsächlich anzuwendende materielle Erbrecht – also die konkreten Erbquoten, Pflichtteilsrechte oder Formvorschriften für Testamente – korrekt zu identifizieren. Fehlbestimmungen können hier weitreichende und oft nachteilige Folgen für die Erben haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch Spezialisten im internationalen Erbrecht ist daher dringend zu empfehlen, um Klarheit zu gewinnen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir analysieren Ihre spezifische Situation und ermitteln präzise die geltende Rechtsordnung für Ihren internationalen Erbfall.
Unsere Expertise für Sie
Internationales Erbrecht: Lösungen für globale Nachlässe
Rechtswahl
Gestalten Sie aktiv, welches Erbrecht Anwendung findet für Ihre Nachfolge.
Nachlassplanung
Wir sichern Ihr Vermögen grenzüberschreitend für die nächste Generation ab.
EuErbVO
Wir navigieren Sie sicher durch die komplexe europäische Erbrechtsverordnung.
Testament
Gestaltung und Prüfung international anerkannter Testamente und Erbverträge.
Erbschein Ausland
Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) und Anerkennung ausländischer Erbnachweise.
Pflichtteilsrecht
Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und deren Durchsetzung im internationalen Kontext.
Erbschaftsteuer
Optimierung der Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen, Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Prozessführung
Vertretung Ihrer Interessen in grenzüberschreitenden Erbrechtsstreitigkeiten vor Gericht.
Vermögensschutz
Strategien zur Sicherung Ihres internationalen Vermögens und zur Nachfolgeplanung.
Kompetent. Persönlich. Weltweit.
Fragen zum internationalen Erbrecht?
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO): Einheitliche Regeln für die EU
Seit August 2015 regelt die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012, kurz EuErbVO) das anwendbare Recht und die Zuständigkeit in Erbsachen mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark und Irland). Kernpunkt ist die Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Das bedeutet, dass in der Regel das Erbrecht des Staates zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Die EuErbVO ermöglicht jedoch auch eine Rechtswahl: Erblasser können testamentarisch festlegen, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich erfolgen oder sich eindeutig aus den Bestimmungen einer Verfügung von Todes wegen ergeben. Ein weiterer wichtiger Aspekt der EuErbVO ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses Dokument dient Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern zum Nachweis ihrer Rechtsstellung und Befugnisse in anderen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass ein gesondertes Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Die EuErbVO hat das Ziel, die Abwicklung internationaler Erbfälle zu vereinfachen und Rechtsicherheit zu schaffen, stellt jedoch Anwälte und Rechtsuchende vor neue Herausforderungen, insbesondere bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts und der Wirksamkeit von Rechtswahlen. Unsere Experten für internationales Erbrecht beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die EuErbVO und deren Auswirkungen auf Ihre Nachlassplanung oder Ihren Erbfall.
Testament und Erbvertrag im internationalen Kontext: Form und Anerkennung
Die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags mit internationalem Bezug erfordert besondere Sorgfalt hinsichtlich der Formvorschriften und der späteren Anerkennung im Ausland. Die EuErbVO erleichtert die formelle Gültigkeit, indem sie verschiedene Anknüpfungspunkte zulässt: Ein Testament ist formgültig, wenn es den Formvorschriften des Ortes entspricht, an dem es errichtet wurde, oder dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung oder seines Todes angehörte, oder dem Recht seines damaligen oder letzten Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts. Für Immobilien kann auch das Belegenheitsrecht maßgeblich sein. Trotz dieser Erleichterungen ist Vorsicht geboten. Unterschiedliche Rechtsordnungen kennen verschiedene Testamentsformen (z.B. eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Nottestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) mit spezifischen Anforderungen. Ein in Deutschland wirksam errichtetes gemeinschaftliches Testament von Ehegatten ist beispielsweise in vielen anderen Rechtsordnungen (z.B. romanische Rechtskreise) unbekannt und kann dort zu Anerkennungsproblemen führen. Ebenso können Bindungswirkungen von Erbverträgen im Ausland unterschiedlich beurteilt werden. Um die Wirksamkeit und reibungslose Anerkennung Ihrer letztwilligen Verfügung im internationalen Kontext sicherzustellen, ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Wir prüfen die Gültigkeit bestehender Testamente mit Auslandsbezug und unterstützen Sie bei der Gestaltung international anerkannter letztwilliger Verfügungen, die Ihren Willen präzise umsetzen und spätere Konflikte vermeiden.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei Auslandsvermögen: Doppelbesteuerung vermeiden
Befindet sich Vermögen im Ausland oder lebt der Erblasser bzw. Erbe im Ausland, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Hierbei können mehrere Staaten einen Besteuerungsanspruch erheben, was zur Gefahr der Doppelbesteuerung führt. Deutschland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Erblasser oder Erwerber oder an die deutsche Staatsangehörigkeit des Erwerbers für einen bestimmten Zeitraum. Die beschränkte Steuerpflicht erfasst Inlandsvermögen (z.B. deutsche Immobilien, Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften) auch ohne deutschen Wohnsitz. Viele andere Staaten haben eigene Kriterien, wie z.B. die Belegenheit des Vermögens (Situs-Prinzip) oder die Staatsangehörigkeit des Erblassers. Um eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung zu vermeiden oder zu reduzieren, hat Deutschland mit einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht oder wie eine im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann. Fehlt ein DBA, kann unter Umständen eine einseitige Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG in Betracht kommen. Die Materie ist komplex und erfordert eine genaue Analyse der jeweiligen nationalen Steuergesetze und der anwendbaren DBA. Unsere Experten für internationales Erbschaftssteuerrecht beraten Sie umfassend, helfen bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation und unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten im In- und Ausland.
Pflichtteilsrecht international: Ansprüche erkennen und durchsetzen
Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen (typischerweise Abkömmlingen, Ehegatten und ggf. Eltern) eine Mindestbeteiligung am Nachlass, auch wenn sie durch Testament enterbt wurden. Die Ausgestaltung des Pflichtteilsrechts variiert international erheblich. Während das deutsche Recht einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils vorsieht, kennen andere Rechtsordnungen (z.B. Frankreich, Italien) einen Noterbrechtsteil, der einen direkten Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände begründen kann. Wieder andere Länder, insbesondere im angelsächsischen Rechtsraum (z.B. England, USA mit Ausnahme von Louisiana), kennen kein dem deutschen vergleichbares Pflichtteilsrecht, sondern gewähren unter Umständen nur Bedarfsunterstützung für Familienangehörige ("family provision"). Die EuErbVO bestimmt, dass das auf die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbare Recht (i.d.R. das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers oder das per Rechtswahl bestimmte Heimatrecht) auch für Pflichtteilsansprüche maßgeblich ist. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise nach deutschem Recht pflichtteilsberechtigte Personen leer ausgehen, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land ohne Pflichtteilsrecht hatte und keine Rechtswahl getroffen hat. Umgekehrt können auch Erben mit Ansprüchen konfrontiert werden, die nach dem Recht ihres eigenen Wohnsitzes nicht bestehen würden. Die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen im internationalen Kontext erfordert daher eine genaue Kenntnis des anwendbaren Erbrechts und der jeweiligen prozessualen Möglichkeiten. Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche oder die gegen Sie gerichteten Forderungen und vertreten Ihre Interessen kompetent.
Webinar Erbrecht
Grundlagen & aktuelle Urteile
Patientenverfügung & Vollmachten
Webinar Schenkung
Vermögen steueroptimiert übertragen
Nachlassabwicklung grenzüberschreitend: Verfahren und Besonderheiten
Die Abwicklung eines Nachlasses mit Auslandsbezug ist oft aufwendiger und zeitintensiver als ein rein nationaler Erbfall. Es gilt, verschiedene Rechtsordnungen, Sprachen und Verwaltungspraktiken zu berücksichtigen. Zunächst muss geklärt werden, welche Gerichte oder Behörden für die Nachlassabwicklung zuständig sind. Die EuErbVO sieht hierfür primär die Zuständigkeit der Gerichte des EU-Mitgliedstaats vor, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) sind ebenfalls diese Gerichte zuständig. Das ENZ erleichtert den Nachweis der Erbenstellung in anderen EU-Ländern erheblich. Außerhalb der EU oder bei Drittstaatenbezug können separate Erbscheinsverfahren oder Anerkennungsverfahren für ausländische Erbnachweise in jedem betroffenen Land notwendig sein. Dies kann die Beschaffung von Apostillen oder Legalisationen für Dokumente erfordern. Weitere Herausforderungen sind die Ermittlung und Sicherung von Nachlassvermögen im Ausland, die Kommunikation mit ausländischen Banken, Versicherungen und Behörden, die Bewertung von Auslandsvermögen (z.B. Immobilien) und die Erfüllung eventueller ausländischer Steuerpflichten. Oftmals ist die Beauftragung von Korrespondenzanwälten oder Notaren im Ausland unumgänglich. Eine sorgfältige Planung und Koordination sind entscheidend für eine effiziente und erfolgreiche Abwicklung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der internationalen Nachlassabwicklung, von der ersten Rechtsberatung über die Beschaffung notwendiger Dokumente bis hin zur Verteilung des Nachlasses an die Erben.
Anerkennung ausländischer Erbscheine und Testamente: Voraussetzungen und Verfahren
Ein zentrales Thema im internationalen Erbrecht ist die Frage, ob und wie ein im Ausland erteiltes Erzeugnis (z.B. Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis) oder ein ausländisches Testament in Deutschland anerkannt wird – und umgekehrt. Innerhalb der EU hat das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ), eingeführt durch die EuErbVO, die Anerkennung erheblich vereinfacht. Ein in einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark und Irland) ausgestelltes ENZ wird in den anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne besonderes Verfahren anerkannt und entfaltet dort dieselben Wirkungen wie ein nationales Zeugnis. Für Erbfälle mit Bezug zu Drittstaaten oder für vor Inkrafttreten der EuErbVO ergangene Entscheidungen gelten weiterhin die nationalen Anerkennungsregeln. In Deutschland richtet sich die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Erbsachen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Anerkennung ausländischer Testamente hinsichtlich ihrer formellen Gültigkeit wird durch das Haager Testamentsformübereinkommen und ergänzende nationale Vorschriften erleichtert. Dennoch können in der Praxis Probleme auftreten, etwa wenn die ausländische Entscheidung gegen den deutschen ordre public verstößt oder grundlegende Verfahrensrechte verletzt wurden. Wir prüfen die Anerkennungsfähigkeit ausländischer Erbnachweise und Testamente in Deutschland sowie die Möglichkeiten zur Durchsetzung deutscher Erbregelungen im Ausland und unterstützen Sie bei den notwendigen Verfahren.
Internationale Vermögensnachfolge strategisch planen: Risiken minimieren, Vermögen sichern
Eine vorausschauende und strategische Planung der Vermögensnachfolge ist bei internationalen Sachverhalten von besonderer Bedeutung, um Ihr Vermögen über Grenzen hinweg zu sichern und Ihre Liebsten bestmöglich abzusichern. Ohne eine klare Regelung können unterschiedliche nationale Erbrechte, Pflichtteilsansprüche und Erbschaftssteuersysteme zu ungewollten Ergebnissen, langwierigen Streitigkeiten und erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine sorgfältige Planung beginnt mit einer Bestandsaufnahme des gesamten Vermögens im In- und Ausland und der Analyse der familiären Situation. Darauf aufbauend sollte das anwendbare Erbrecht durch eine bewusste Rechtswahl im Rahmen der EuErbVO oder nationaler Kollisionsnormen gestaltet werden. Die Errichtung eines formgültigen und in allen relevanten Ländern anerkannten Testaments oder Erbvertrags ist ein weiterer Kernpunkt. Hierbei sind auch die unterschiedlichen Wirkungen von Eheverträgen oder Schenkungen zu Lebzeiten auf die Erbfolge zu berücksichtigen. Überlegungen zur Erbschaftssteueroptimierung, etwa durch Nutzung von Freibeträgen, die Gestaltung von Schenkungen oder die Wahl steuergünstiger Vermögensstrukturen, sind ebenfalls essenziell. Auch die Erteilung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen mit internationaler Reichweite sollte in die Planung einbezogen werden. Unsere Experten für internationale Vermögensnachfolge entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt, rechtliche Fallstricke vermeidet und eine reibungslose Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation gewährleistet.
Was versteht man unter internationalem Erbrecht?
Das internationale Erbrecht ist gespickt mit potenziellen Fallstricken, die ohne fachkundige Beratung schnell zu unerwünschten Konsequenzen führen können. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, das eigene Heimatrecht sei automatisch anwendbar, obwohl der Lebensmittelpunkt längst im Ausland liegt. Die EuErbVO knüpft primär an den gewöhnlichen Aufenthalt an, was oft zu Überraschungen führt. Ein weiterer Fallstrick ist die Unkenntnis über die Formvorschriften für Testamente im Ausland oder die mangelnde Anerkennung deutscher Testamentsformen (z.B. gemeinschaftliches Testament) in anderen Rechtsordnungen. Auch die unterschiedliche Behandlung von Pflichtteilsansprüchen kann zu Konflikten führen – von der vollständigen Enterbung bis zu unerwartet hohen Ansprüchen. Die steuerliche Dimension wird oft unterschätzt: Doppelbesteuerung von Erbschaften oder Schenkungen kann das Vermögen erheblich schmälern, wenn keine DBA bestehen oder genutzt werden. Die Komplexität der Nachlassabwicklung bei Auslandsvermögen, Sprachbarrieren und unterschiedliche Verfahrensweisen stellen Erben vor große Herausforderungen. Vertrauen auf veraltete Informationen oder "Ratschläge" aus dem Internet ohne individuelle Prüfung kann fatale Folgen haben. Um diese und andere Fallstricke zu vermeiden, ist eine frühzeitige und umfassende Beratung durch einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt unerlässlich. Wir bei braun-legal identifizieren potenzielle Risiken in Ihrem spezifischen Fall, klären Sie über die Rechtslage auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen rechtssichere Lösungen, damit Ihr letzter Wille auch grenzüberschreitend Geltung findet und Ihr Vermögen wunschgemäß übertragen wird.