Ihr Arbeitsvertrag: Rechtssicher gestalten
Professionelle Rechtsberatung zum Arbeitsvertrag. braun-legal unterstützt Sie bei Gestaltung, Prüfung und Anfechtung – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Vertragsprüfung
Klauselanalyse
Rechtssicherheit
Wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrags: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen
Vertragsparteien & Beginn
Tätigkeitsbeschreibung & Ort
Arbeitszeit & Vergütung
Urlaub & Kündigung
Arbeitsvertrag prüfen lassen: Fallstricke erkennen und teure Fehler vermeiden
Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage Ihres Arbeitsverhältnisses. Oft enthalten Standardverträge oder vom Arbeitgeber formulierte Entwürfe Klauseln, die für Arbeitnehmer nachteilig oder gar unwirksam sind. Eine sorgfältige Prüfung Ihres Arbeitsvertrags durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist daher unerlässlich, bevor Sie unterschreiben. So können Sie Fallstricke wie unklare Tätigkeitsbeschreibungen, ungünstige Regelungen zu Überstunden, unzulässige Kündigungsfristen, pauschale Abgeltungsklauseln für Mehrarbeit oder problematische Wettbewerbsverbote rechtzeitig identifizieren. Unsere Experten bei braun-legal analysieren Ihren Vertrag detailliert, erläutern Ihnen verständlich die Bedeutung und Tragweite einzelner Klauseln und zeigen Optimierungspotenzial auf. Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft und rechtliche Sicherheit, indem Sie Ihren Arbeitsvertrag professionell prüfen lassen und so spätere Konflikte oder finanzielle Nachteile vermeiden. Keywords: Arbeitsvertrag prüfen, Anwalt Arbeitsrecht, Vertragsprüfung Arbeitnehmer, Klauseln Arbeitsvertrag, Rechtsberatung Arbeitsvertrag, Fallstricke Arbeitsvertrag.
IHR RECHT IM BERUFSLEBEN
Arbeitsverträge: Expertenberatung für Ihre Sicherheit
Vertragserstellung
Maßgeschneiderte Arbeitsverträge, die Ihre Interessen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer optimal schützen und Rechtssicherheit gewährleisten.
Vertragsprüfung
Detaillierte Analyse bestehender Arbeitsverträge auf Fallstricke, unwirksame Klauseln und Optimierungspotenzial für Ihre Sicherheit.
Klauselberatung
Fundierte Erklärung und Bewertung einzelner Vertragsklauseln (z.B. Überstunden, Wettbewerbsverbot, Befristung) und deren rechtliche Auswirkungen.
Änderungsverträge
Kompetente Beratung und Gestaltung von rechtssicheren Vertragsanpassungen und Änderungskündigungen bei veränderten Rahmenbedingungen.
Aufhebungen
Strategische Beratung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen zur fairen und interessengerechten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
GF-Verträge
Spezialisierte Rechtsberatung zur Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen unter Berücksichtigung aller Besonderheiten.
Befristungen
Fachkundige Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen und Beratung zu den Voraussetzungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
AGB-Kontrolle
Überprüfung von Standardarbeitsverträgen auf Konformität mit den strengen Anforderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Kündigungsschutz
Umfassende Beratung und Vertretung im Vorfeld und nach Erhalt einer Kündigung, Prüfung der Wirksamkeit und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Von der Erstellung bis zur Anfechtung – wir sichern Ihre Rechte.
Arbeitsvertrag unklar?
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Befristeter Arbeitsvertrag: Voraussetzungen, Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen verstehen
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder bei Erreichen eines bestimmten Zwecks, ohne dass eine separate Kündigung erforderlich ist. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stellt strenge Anforderungen an die Zulässigkeit einer Befristung. Grundsätzlich ist eine Befristung mit einem sachlichen Grund (z.B. Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters, saisonale Mehrarbeit, Projektarbeit, Erprobung) oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch ohne Sachgrund möglich. Eine sachgrundlose Befristung ist in der Regel bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig, wobei innerhalb dieses Zeitraums der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden darf, sofern kein vorheriges Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Für Unternehmensgründungen gelten in den ersten vier Jahren nach Gründung erleichterte Bedingungen für sachgrundlose Befristungen. Eine unwirksame Befristung hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. braun-legal berät Sie umfassend zu allen Aspekten befristeter Arbeitsverträge, prüft die Wirksamkeit von Befristungsklauseln und unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte, beispielsweise im Rahmen einer Entfristungsklage. Keywords: Befristeter Arbeitsvertrag, TzBfG, Sachgrundbefristung, Befristung ohne Sachgrund, Kettenbefristung, Entfristungsklage, Arbeitsrecht Befristung.
Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung: Chancen, Risiken und Verhandlungsstrategien
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, die eine einseitige Willenserklärung darstellt, erfordert der Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Parteien. Er bietet Flexibilität, kann aber auch Nachteile bergen, insbesondere für den Arbeitnehmer. Zu den potenziellen Vorteilen zählen eine mögliche Abfindungszahlung, die Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung mit negativen Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen oder eine flexible Gestaltung des Austrittsdatums. Risiken können eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I durch die Agentur für Arbeit oder der Verlust von Kündigungsschutzrechten sein. Daher ist eine genaue Prüfung der angebotenen Konditionen und eine professionelle rechtliche Beratung unerlässlich. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Bewertung eines Aufhebungsvertragsangebots, verhandeln faire Konditionen für Sie und klären über alle rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen auf. Keywords: Aufhebungsvertrag, Abfindung, Auflösungsvertrag, Sperrzeit Arbeitslosengeld, Kündigung Alternative, Arbeitsrecht Beratung.
Geschäftsführerdienstvertrag: Besonderheiten und Abgrenzung zum klassischen Arbeitsvertrag
Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers (oft als Geschäftsführerdienstvertrag bezeichnet) unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Arbeitsvertrag eines regulären Arbeitnehmers. Geschäftsführer sind Organe der Gesellschaft (z.B. einer GmbH) und unterliegen daher nicht immer dem vollen Schutz des Arbeitsrechts, wie beispielsweise dem Kündigungsschutzgesetz. Die Vertragsgestaltung ist komplexer und beinhaltet oft spezifische Regelungen zu Haftung, Tantiemen, Wettbewerbsverboten und D&O-Versicherungen. Eine klare Abgrenzung, ob es sich um einen Dienstvertrag für einen Fremdgeschäftsführer oder einen Anstellungsvertrag für einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, ist entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und die anwendbaren Schutzvorschriften. Wir bei braun-legal verfügen über spezialisierte Expertise in der Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen und beraten Sie umfassend zu allen relevanten Aspekten, um Ihre Interessen optimal zu wahren. Keywords: Geschäftsführerdienstvertrag, Geschäftsführervertrag, GmbH Geschäftsführer, Anstellungsvertrag Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer.
Wettbewerbsverbote im Arbeitsvertrag: Zulässigkeit, Grenzen und die Bedeutung der Karenzentschädigung
Wettbewerbsverbote im Arbeitsvertrag sollen den Arbeitgeber vor unlauterem Wettbewerb durch ehemalige Mitarbeiter schützen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen Wettbewerbsverboten während des laufenden Arbeitsverhältnisses und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, die erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses greifen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es die berechtigten geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers schützt, schriftlich vereinbart wurde und dem Arbeitnehmer für die Dauer des Verbots eine angemessene Karenzentschädigung zusagt. Diese Entschädigung muss mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen betragen. Zudem darf das Verbot in räumlicher, zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht nicht unangemessen sein und ist maximal für zwei Jahre zulässig. Unwirksame oder zu weitreichende Wettbewerbsverbote können angefochten werden. braun-legal prüft die Zulässigkeit von Wettbewerbsklauseln in Ihrem Arbeitsvertrag und berät Sie zu Ihren Rechten und Pflichten. Keywords: Wettbewerbsverbot Arbeitsvertrag, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Konkurrenzklausel, Kundenschutzklausel.
Experten in Arbeitsrecht
Vertragsgestaltung verstehen
Spezialisten Kündigung
Arbeitsvertrag für Minijobber und Teilzeitkräfte: Spezifische Regelungen und gesetzliche Ansprüche
Auch für Arbeitnehmer in Minijobs (geringfügige Beschäftigung) oder Teilzeit gelten die grundlegenden Arbeitnehmerrechte, die oft in einem spezifischen Arbeitsvertrag festgehalten werden sollten. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Dies bedeutet, dass Minijobber und Teilzeitkräfte Anspruch auf anteiligen Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie auf Einhaltung des Mindestlohns haben. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Regelungen zur Arbeitszeit, insbesondere bei Arbeit auf Abruf, und zur Vergütung von Überstunden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch hier dringend zu empfehlen, um Klarheit über die vereinbarten Konditionen zu schaffen. Unsere Anwälte beraten Sie zur korrekten Gestaltung von Arbeitsverträgen für Minijobber und Teilzeitkräfte und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Keywords: Minijob Arbeitsvertrag, Teilzeit Arbeitsvertrag, geringfügige Beschäftigung Vertrag, Arbeit auf Abruf, TzBfG Teilzeit, Rechte Teilzeitkräfte.
Die Rolle des Betriebsrats beim Abschluss und der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Arbeitnehmerinteressen im Betrieb und hat auch im Kontext von Arbeitsverträgen bestimmte Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beispielsweise über geplante Einstellungen informieren und dessen Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen einholen, wozu auch der Abschluss eines Arbeitsvertrages zählt. Zwar kann der Betriebsrat den Inhalt eines individuellen Arbeitsvertrages nicht direkt mitverhandeln, er kann jedoch bei der Verwendung von Standardarbeitsverträgen oder Musterverträgen im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht haben, insbesondere wenn es um die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen geht, die üblicherweise in Betriebsvereinbarungen geregelt werden (z.B. Arbeitszeitmodelle, Leistungsentgelt). Zudem wacht der Betriebsrat über die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen. Bei braun-legal beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte zu den komplexen Fragestellungen der betrieblichen Mitbestimmung im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen. Keywords: Betriebsrat Arbeitsvertrag, Mitbestimmung Betriebsrat, Zustimmung Betriebsrat Einstellung, BetrVG, personelle Einzelmaßnahmen.
Änderung des Arbeitsvertrags: Änderungskündigung und einvernehmliche Vertragsanpassung im Detail
Ein bestehender Arbeitsvertrag kann nicht einseitig vom Arbeitgeber zu Lasten des Arbeitnehmers geändert werden. Sollen wesentliche Vertragsbedingungen wie Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit oder Vergütung angepasst werden, gibt es grundsätzlich zwei Wege: die einvernehmliche Vertragsänderung oder die Änderungskündigung. Bei einer einvernehmlichen Vertragsänderung stimmen beide Parteien den neuen Konditionen zu und halten diese schriftlich in einem Änderungsvertrag fest. Ist eine Einigung nicht möglich, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dies ist eine Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrags, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitnehmer hat dann mehrere Reaktionsmöglichkeiten: Annahme des Angebots, Annahme unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung (mit anschließender Klage) oder Ablehnung und Kündigungsschutzklage gegen die Beendigungskündigung. Eine Änderungskündigung unterliegt denselben strengen Voraussetzungen wie eine reguläre Kündigung. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Optionen und vertreten Ihre Interessen. Keywords: Arbeitsvertrag ändern, Änderungskündigung, Vertragsanpassung Arbeitsrecht, Änderungsvertrag, Kündigungsschutzklage Änderungskündigung.
Muss ein Arbeitsvertrag immer schriftlich sein?
Bei Arbeitsverhältnissen mit internationalem Bezug, beispielsweise bei Entsendungen ins Ausland oder bei Anstellung durch ein ausländisches Unternehmen, stellen sich komplexe Rechtsfragen. Ein zentraler Punkt im internationalen Arbeitsvertrag ist die Rechtswahlklausel, die bestimmt, welches nationale Arbeitsrecht auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet. Fehlt eine solche Klausel, greifen die Regeln des Internationalen Privatrechts (IPR), oft basierend auf der Rom-I-Verordnung in der EU. Üblicherweise gilt das Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Daneben sind Regelungen zum Gerichtsstand, zur sozialen Sicherung (z.B. A1-Bescheinigung) und zu steuerlichen Aspekten von großer Bedeutung. Besonderheiten können sich auch aus zwingenden Schutzvorschriften des Tätigkeitslandes ergeben, die trotz einer anderen Rechtswahl beachtet werden müssen. braun-legal unterstützt Sie bei der Gestaltung und Prüfung internationaler Arbeitsverträge und navigiert Sie sicher durch die komplexen grenzüberschreitenden Regelungen. Keywords: Internationaler Arbeitsvertrag, Entsendung Mitarbeiter, Rechtswahl Arbeitsvertrag Ausland, Rom I Verordnung, Gerichtsstand Arbeitsrecht, A1 Bescheinigung.