Vermögen frühzeitig sicher übertragen
Erfahren Sie, wie Sie mit einer Schenkung zu Lebzeiten Ihr Vermögen vorausschauend gestalten, Steuern optimieren und Ihre Liebsten absichern. braun-legal bietet Ihnen hierzu kompetente Rechtsberatung und individuelle Lösungen.
Steuerliche Vorteile nutzen
Erbstreitigkeiten vorbeugen
Familienmitglieder absichern
Was genau ist eine Schenkung zu Lebzeiten und warum ist sie sinnvoll?
Definition & Abgrenzung zum Erbe
Strategische Vermögensübertragung
Steuerliche Aspekte frühzeitig planen
Familiären Frieden sichern
Die steuerlichen Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten optimal ausschöpfen
Eine Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, erhebliche steuerliche Vorteile zu realisieren, insbesondere durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen. Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen unentgeltlich übertragen wird. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Zuwendung. Entscheidend ist: Persönliche Freibeträge können alle zehn Jahre erneut voll ausgeschöpft werden. Für Ehegatten beträgt dieser Freibetrag 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil. Durch eine gestaffelte Übertragung über mehrere Jahrzehnte hinweg lassen sich so auch große Vermögen steuerfrei oder steueroptimiert weitergeben und die oft ungünstige Steuerprogression im Erbfall vermeiden. Besondere Regelungen gelten zudem für Familienheime oder Betriebsvermögen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt übertragen werden können. Eine frühzeitige, strategische Planung mit unseren erfahrenen Anwälten bei braun-legal ist der Schlüssel, um diese Potenziale voll auszuschöpfen und Ihre Steuerlast legal zu minimieren.
IHR WEG ZUR OPTIMALEN VERMÖGENSÜBERTRAGUNG
Maßgeschneiderte Schenkungsstrategien mit braun-legal
Analyse
Individuelle Prüfung Ihrer Situation und Ziele.
Steuercheck
Optimierung der Schenkungs- und Erbschaftsteuerlast.
Vertragsrecht
Erstellung rechtssicherer Schenkungsverträge für Sie.
Pflichtteil
Berücksichtigung und Minimierung von Pflichtteilsansprüchen.
Nießbrauch
Gestaltung von Nießbrauch- und Wohnrechten.
Immobilien
Spezialisierte Beratung bei Immobilienschenkungen.
Unternehmen
Begleitung Übertragung von Betriebsvermögen.
Familienfrieden
Lösungen, die Akzeptanz und Harmonie fördern.
Notartermin
Vorbereitung und Begleitung zu Notarterminen.
Von der Erstberatung bis zur Vertragsgestaltung – wir begleiten Sie.
Planen Sie Ihre Schenkung
Mit Experten an Ihrer Seite.
Schenkungsvertrag: Welche Inhalte sind unverzichtbar und welche Fallstricke lauern?
Ein Schenkungsvertrag ist das rechtliche Fundament jeder Schenkung zu Lebzeiten und sollte mit größter Sorgfalt gestaltet werden. Während Handschenkungen geringwertiger Güter formlos gültig sind, bedürfen Schenkungsversprechen sowie die Übertragung von Immobilien oder GmbH-Anteilen der notariellen Beurkundung. Unverzichtbare Inhalte eines Schenkungsvertrags sind die genaue Bezeichnung von Schenker und Beschenktem, eine präzise Beschreibung des Schenkungsgegenstandes und dessen Wert. Darüber hinaus können und sollten wichtige Klauseln aufgenommen werden, etwa zu Auflagen (z.B. Pflegeverpflichtungen), Bedingungen oder Rückforderungsrechten. Solche Rückforderungsrechte können für Fälle wie die Verarmung des Schenkers, groben Undank des Beschenkten oder dessen Scheidung vereinbart werden. Auch die Einräumung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts für den Schenker ist eine häufige und sinnvolle Gestaltung. Typische Fallstricke sind unklare Formulierungen, das Übersehen steuerlicher Konsequenzen oder fehlende Regelungen für unvorhergesehene Ereignisse. Die Experten von braun-legal unterstützen Sie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten, rechtssicheren Schenkungsvertrags.
Schenkung und Pflichtteil: Wie wirkt sich eine Schenkung auf spätere Erbansprüche aus?
Schenkungen zu Lebzeiten können erhebliche Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche im späteren Erbfall haben. Pflichtteilsberechtigt sind nahe Angehörige wie Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern des Erblassers, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Um zu verhindern, dass der Erblasser sein Vermögen kurz vor dem Tod verschenkt und so den Pflichtteil aushöhlt, gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser bewirkt, dass Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet und bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Dabei gilt das sogenannte Abschmelzungsmodell: Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall werden voll berücksichtigt, danach reduziert sich der anzurechnende Wert pro weiterem zurückliegenden Jahr um zehn Prozent. Nach Ablauf von zehn Jahren seit der Schenkung bleibt diese bei der Pflichtteilsberechnung unberücksichtigt – Ausnahmen gelten jedoch für Schenkungen an den Ehegatten oder unter Nießbrauchvorbehalt. Die komplexe Materie der Pflichtteilsergänzung erfordert präzise Planung und anwaltliche Beratung, um ungewollte finanzielle Belastungen für Erben oder Beschenkte zu vermeiden. braun-legal analysiert Ihre Situation und entwickelt Strategien zur fairen Berücksichtigung aller Interessen.
Rückforderung von Schenkungen: Unter welchen Umständen ist dies möglich?
Der Grundsatz "Geschenkt ist geschenkt" gilt nicht uneingeschränkt. Das Gesetz sieht bestimmte Umstände vor, unter denen eine Schenkung zurückgefordert werden kann. Ein wichtiger gesetzlicher Rückforderungsgrund ist die Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB): Gerät der Schenker nach der Schenkung in eine Notlage und kann seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten oder ist auf Sozialleistungen angewiesen, kann er das Geschenk zurückfordern, soweit er es zur Deckung seines Bedarfs benötigt. Dies gilt innerhalb einer Zehnjahresfrist. Ein weiterer Grund ist der "grobe Undank" des Beschenkten (§ 530 BGB). Hierzu zählen schwere Verfehlungen des Beschenkten gegenüber dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen, beispielsweise körperliche Misshandlungen oder schwere Beleidigungen. Darüber hinaus können im Schenkungsvertrag individuelle Rückforderungsrechte vereinbart werden, z.B. für den Fall der Scheidung des Beschenkten, dessen Insolvenz oder dessen Vorversterben. Solche vertraglichen Klauseln bieten zusätzliche Sicherheit. Die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen ist oft komplex und fristgebunden. Unsere Anwälte bei braun-legal prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung.
Schenkung von Immobilien: Besondere Aspekte und steuerliche Optimierung
Immobilien sind häufig Gegenstand von Schenkungen zu Lebzeiten, bergen jedoch spezifische Herausforderungen und Optimierungspotenziale. Die Schenkung einer Immobilie bedarf zwingend der notariellen Beurkundung und der Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Für die Schenkungssteuer ist der Verkehrswert der Immobilie maßgeblich, der durch verschiedene anerkannte Verfahren ermittelt wird. Eine bedeutende steuerliche Begünstigung stellt das Familienheimprivileg dar: Die Schenkung eines selbstgenutzten Familienheims an den Ehegatten ist vollständig steuerfrei. An Kinder kann es steuerfrei übertragen werden, wenn die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt und das Kind die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Ein häufig genutztes Gestaltungsinstrument ist die Schenkung unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts. Der Schenker kann die Immobilie dann weiterhin nutzen oder vermieten, während der Wert des vorbehaltenen Rechts den steuerpflichtigen Wert der Schenkung mindert. Bei der Übertragung vermieteter Immobilien sind zudem Aspekte wie die Übernahme von Verbindlichkeiten und die zukünftige Behandlung von Mieteinnahmen zu regeln. braun-legal bietet Ihnen spezialisierte Beratung für Ihre Immobilienschenkung.
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Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung: Planungssicherheit für die ganze Familie
Die Schenkung zu Lebzeiten ist ein zentrales Instrument der vorweggenommenen Erbfolge, mit dem Sie Ihre Vermögensnachfolge aktiv gestalten und Planungssicherheit für Ihre Familie schaffen können. Ziele sind oft die finanzielle Unterstützung der Kinder, beispielsweise beim Hausbau oder der Gründung einer Existenz, die Reduzierung der späteren Erbschaftsteuer durch Nutzung von Freibeträgen, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten oder die Sicherung des Familienvermögens über Generationen hinweg. Typische Szenarien umfassen die Übertragung von Immobilien, Barvermögen oder Unternehmensanteilen. Wichtig ist dabei, auch die Interessen weichender Erben zu berücksichtigen, etwa durch Ausgleichszahlungen oder die Anrechnung der Schenkung auf den späteren Erbteil. Die vorweggenommene Erbfolge sollte stets im Kontext der gesamten familiären und vermögensrechtlichen Situation betrachtet werden; auch bestehende Eheverträge oder Testamente spielen eine Rolle. Offene Kommunikation innerhalb der Familie über die Beweggründe und Ziele der Schenkungen ist essentiell für den Familienfrieden. braun-legal begleitet Sie umfassend bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer individuellen Strategie zur vorweggenommenen Erbfolge, damit Ihr Vermögen sicher und nach Ihren Wünschen übertragen wird.
Internationale Schenkungen: Was gilt bei Auslandsbezug?
In einer globalisierten Welt gewinnen Schenkungen mit Auslandsbezug zunehmend an Bedeutung. Befindet sich Vermögen im Ausland, oder haben Schenker bzw. Beschenkter unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze, stellen sich komplexe Rechts- und Steuerfragen. Entscheidend ist zunächst, welches nationale Schenkungssteuerrecht Anwendung findet. Deutschland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Schenker oder Erwerber. Für Inlandsvermögen kann auch bei fehlendem Inlandswohnsitz eine beschränkte Steuerpflicht greifen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuer abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Die materiellen Schenkungsrechte der einzelnen Länder unterscheiden sich oft erheblich hinsichtlich Freibeträgen, Steuersätzen und Formvorschriften. Anzeigepflichten gegenüber den Finanzämtern im In- und Ausland müssen beachtet werden. Internationale Schenkungen erfordern daher eine besonders sorgfältige Prüfung und Planung durch spezialisierte Anwälte, um unerwartete steuerliche Belastungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden. braun-legal bietet Ihnen die Expertise für grenzüberschreitende Vermögensübertragungen.
Die Rolle des Notars bei Schenkungen zu Lebzeiten
Der Notar spielt bei vielen Schenkungen zu Lebzeiten eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Formvorschriften geht. Bestimmte Schenkungen, wie die Übertragung von Grundeigentum, Wohnungseigentum, Erbbaurechten oder GmbH-Anteilen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung des Schenkungsvertrags. Auch ein Schenkungsversprechen, also die Zusage einer künftigen Leistung ohne sofortigen Vollzug, muss notariell beurkundet werden. Die Aufgaben des Notars umfassen die Beratung und Belehrung der Vertragsparteien über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen, den Entwurf des Schenkungsvertrags gemäß dem Willen der Parteien und die Beurkundung selbst. Im Anschluss veranlasst der Notar oft auch die notwendigen weiteren Schritte, wie beispielsweise die Umschreibung im Grundbuch. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Notar zur Neutralität verpflichtet ist und die Interessen beider Parteien gleichermaßen im Blick hat. Eine individuelle, parteiische Beratung, die ausschließlich Ihre persönlichen Ziele und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten in den Vordergrund stellt, leistet der Notar nicht – hierfür ist die Konsultation eines erfahrenen Rechtsanwalts wie bei braun-legal unerlässlich, idealerweise vor dem Notartermin.
Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?
Schenkungen zu Lebzeiten sind ein wirkungsvolles Instrument der Vermögensgestaltung, doch ohne sorgfältige Planung können leicht Fehler unterlaufen, die zu unerwünschten Konsequenzen führen. Ein häufiger Irrtum ist die Unterschätzung der steuerlichen Implikationen, etwa durch falsche Berechnung oder Nichtausschöpfung von Freibeträgen oder die Missachtung der Zehnjahresfrist für deren erneute Nutzung. Ebenso wird oft die Auswirkung auf Pflichtteilsergänzungsansprüche anderer potenzieller Erben nicht ausreichend bedacht, was zu späteren Konflikten führen kann. Fehlende oder unklare Regelungen im Schenkungsvertrag, insbesondere zu Rückforderungsrechten, Auflagen oder der Versorgung des Schenkers, sind eine weitere Fehlerquelle. Viele Schenker bedenken auch nicht ausreichend ihre eigene finanzielle Absicherung im Alter und geben Vermögen zu früh oder zuumfänglich aus der Hand. Mangelnde Kommunikation innerhalb der Familie über die Schenkung und ihre Hintergründe kann ebenfalls Missverständnisse und Streitigkeiten provozieren. Schließlich können auch Formfehler, wie die Nichtbeachtung der notariellen Beurkundungspflicht bei bestimmten Vermögenswerten, zur Unwirksamkeit der Schenkung führen. Eine professionelle Rechtsberatung durch die Experten von braun-legal hilft Ihnen, diese und andere Fallstricke zu umschiffen und Ihre Schenkung rechtssicher und zielgerichtet zu gestalten.