Share Deal: Anteile sicher erwerben
Umfassende Rechtsberatung zum Share Deal: Erfahren Sie von braun-legal Experten alles über den Kauf von Unternehmensanteilen, von Due Diligence bis Vertragsgestaltung, für einen erfolgreichen Unternehmenserwerb.
Expertengeführte Anteilsübertragung
Umfassende Due Diligence
Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
Was ist ein Share Deal und wann ist er sinnvoll?
Erwerb von Geschäftsanteilen
Kontinuität des Unternehmens
Komplexe Haftungsfragen
Steuerliche Aspekte
Grundlagen des Share Deals: Definition und Kernaspekte für Käufer und Verkäufer
Ein Share Deal bezeichnet den Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen, beispielsweise Aktien einer AG oder Geschäftsanteile einer GmbH. Im Gegensatz zum Asset Deal, bei dem einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden, geht beim Share Deal das Unternehmen als Ganzes mit allen Rechten, Pflichten, Verträgen und Verbindlichkeiten auf den Käufer über. Der Rechtsträger des Unternehmens (z.B. die GmbH) bleibt bestehen; lediglich die Eigentümerverhältnisse ändern sich. Dieser Ansatz ist oft bei etablierten Unternehmen mit komplexen Vertragsbeziehungen oder spezifischen Lizenzen vorzuziehen, da bestehende Verträge in der Regel fortbestehen. Für Käufer bedeutet dies eine Übernahme der gesamten Unternehmenshistorie, inklusive aller bekannten und unbekannten Risiken. Verkäufer profitieren oft von steuerlichen Vorteilen. Eine sorgfältige Due Diligence ist unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und den Wert der Anteile korrekt zu bewerten. Schlüsselbegriffe sind hierbei Anteilsübertragung, Unternehmenskontinuität und Risikoübernahme.
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Share Deal: Umfassende Rechtsberatung
Due Diligence
Sorgfältige Prüfung zur Risiko- und Chancenbewertung vor dem Anteilskauf.
Vertragsentwurf
Maßgeschneiderte Entwürfe und Prüfung von Share Purchase Agreements (SPA).
Verhandlung
Kompetente Vertretung Ihrer Interessen in allen Verhandlungsphasen.
Haftungsanalyse
Detaillierte Analyse und Absicherung gegen Haftungsrisiken.
Steueroptimierung
Beratung zu steuerlichen Aspekten und Strukturierung des Deals.
Closing Support
Begleitung des Vollzugs der Transaktion und Erfüllung der Bedingungen.
Post-Merger
Rechtliche Unterstützung bei der Integration des erworbenen Unternehmens.
Risikomanagement
Entwicklung von Strategien zur Minimierung transaktionsbedingter Risiken.
Compliance Check
Überprüfung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben.
Von der Anbahnung bis zur Integration – wir sind Ihr Partner.
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Die Vorteile eines Share Deals: Warum diese Transaktionsform oft bevorzugt wird
Der Share Deal bietet diverse Vorteile, die ihn für Käufer und Verkäufer attraktiv machen. Ein wesentlicher Pluspunkt ist die Kontinuität: Das Unternehmen bleibt als juristische Person bestehen, was bedeutet, dass Verträge mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern in der Regel unverändert fortbestehen. Dies vermeidet oft aufwendige Neuverhandlungen oder Zustimmungsverfahren. Auch Lizenzen, Genehmigungen und gewerbliche Schutzrechte bleiben dem Unternehmen erhalten. Für Verkäufer kann der Share Deal steuerlich vorteilhafter sein als ein Asset Deal, insbesondere wenn es um die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen geht. Die Transaktion selbst ist oft einfacher strukturiert, da nur die Anteile übertragen werden und nicht jedes einzelne Wirtschaftsgut identifiziert und bewertet werden muss. Dies kann den Prozess beschleunigen. Zudem ist die Identität des Unternehmens nach außen hin klar und es gibt keine Notwendigkeit für eine Umfirmierung, es sei denn, dies ist strategisch gewünscht. Die Wahrung des Unternehmensimages und der etablierten Marktposition sind weitere positive Aspekte.
Nachteile und Risiken beim Share Deal: Was Sie unbedingt beachten müssen
Trotz seiner Vorteile birgt der Share Deal auch signifikante Nachteile und Risiken. Das Hauptproblem ist der Grundsatz "bought as is" – der Käufer übernimmt das Unternehmen mit allen bestehenden und potenziellen Verbindlichkeiten, auch den unbekannten (sog. "Altlasten"). Dies umfasst Steuerschulden, Haftungsrisiken aus der Vergangenheit oder anhängige Rechtsstreitigkeiten. Eine extrem gründliche Due Diligence ist daher unerlässlich, aber selbst sie kann nicht alle Risiken aufdecken. Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag sind entscheidend, um den Käufer abzusichern. Ein weiterer Nachteil kann die Komplexität der Integration sein, falls nur Teile des erworbenen Unternehmens von Interesse sind – ein Herauslösen einzelner Assets ist nach einem Share Deal schwieriger als bei einem Asset Deal. Zudem können Change-of-Control-Klauseln in wichtigen Verträgen des Zielunternehmens problematisch werden und Zustimmungen Dritter erfordern. Steuerlich können für den Käufer Nachteile entstehen, da die Anschaffungskosten für die Anteile nicht direkt abgeschrieben werden können und stille Reserven im Unternehmen nicht aufgedeckt und abgeschrieben werden können (kein Step-Up).
Due Diligence beim Share Deal: Der Schlüssel zur Risikominimierung und Wertermittlung
Die Due Diligence ist beim Share Deal von überragender Bedeutung. Da der Käufer das Unternehmen mitsamt aller Verbindlichkeiten übernimmt, dient diese sorgfältige Prüfung (Legal, Tax, Financial, Commercial Due Diligence etc.) der Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie der Validierung der Unternehmensbewertung. Im Rahmen der Legal Due Diligence werden gesellschaftsrechtliche Strukturen, Verträge mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, gewerbliche Schutzrechte, Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Aspekte untersucht. Die Tax Due Diligence analysiert steuerliche Risiken und Optimierungspotenziale. Die Financial Due Diligence prüft die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ziel ist es, ein klares Bild vom Zielunternehmen zu erhalten, "Deal Breaker" zu identifizieren, den Kaufpreis anzupassen und Garantiekataloge sowie Freistellungen im Kaufvertrag fundiert zu gestalten. Eine unzureichende Due Diligence kann zu unerwarteten finanziellen Belastungen und rechtlichen Problemen nach der Übernahme führen. Daher ist die Beauftragung erfahrener Berater für diesen Prozess essenziell.
Der Unternehmenskaufvertrag (SPA) beim Share Deal: Wichtige Klauseln und Regelungen
Der Share Purchase Agreement (SPA), also der Unternehmenskaufvertrag für einen Share Deal, ist das zentrale Dokument der Transaktion. Er regelt detailliert die Übertragung der Geschäftsanteile vom Verkäufer auf den Käufer. Zu den wichtigsten Klauseln gehören: Präzise Definition des Kaufgegenstands (Anzahl und Art der Anteile), Regelungen zum Kaufpreis und dessen Zahlungsmodalitäten (z.B. Festpreis, Earn-Out-Klauseln), der Stichtag der Übertragung (Closing Date) sowie Bedingungen für das Closing (Closing Conditions). Besonders kritisch sind die Garantien (Representations and Warranties) des Verkäufers bezüglich des Zustands des Unternehmens. Diese sichern den Käufer gegen falsche Angaben oder unbekannte Risiken ab. Bei Verletzung von Garantien können Schadensersatzansprüche oder sogar ein Rücktrittsrecht entstehen. Freistellungsklauseln (Indemnities) regeln die Haftung für spezifisch identifizierte Risiken. Weitere wichtige Punkte sind Wettbewerbsverbote für den Verkäufer, Regelungen zur Fortführung des Unternehmens zwischen Signing und Closing sowie Gerichtsstand und anwendbares Recht. Eine sorgfältige Ausarbeitung und Verhandlung des SPA ist entscheidend für den Transaktionserfolg.
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Fachanwälte M&A
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Steuerliche Aspekte des Share Deals: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Die steuerlichen Implikationen eines Share Deals sind komplex und unterscheiden sich für Käufer und Verkäufer. Für den Verkäufer von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kann der Veräußerungsgewinn nach dem Teileinkünfteverfahren (bei natürlichen Personen) oder zu 95% steuerfrei (bei Kapitalgesellschaften als Verkäufer) sein, was oft vorteilhaft ist. Für den Käufer ist nachteilig, dass er die Anschaffungskosten für die Anteile nicht abschreiben kann (kein steuerlicher Step-Up auf die Assets des Zielunternehmens). Stille Reserven im Zielunternehmen bleiben unaufgedeckt und können nicht gewinnmindernd abgeschrieben werden. Der Verlustvortrag des Zielunternehmens bleibt zwar grundsätzlich erhalten, kann aber bei einem schädlichen Beteiligungserwerb (§ 8c KStG) teilweise oder vollständig untergehen. Grunderwerbsteuer kann anfallen, wenn zum Vermögen der Gesellschaft Grundstücke gehören und bestimmte Beteiligungsgrenzen überschritten werden. Umsatzsteuerlich ist der reine Anteilsverkauf in der Regel steuerfrei. Eine detaillierte steuerliche Prüfung und Planung im Vorfeld ist für beide Seiten unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und Optimierungspotenziale zu nutzen.
Die Phase nach dem Kauf: Integration und Management des erworbenen Unternehmens
Die erfolgreiche Integration des erworbenen Unternehmens ist ein kritischer Faktor für den langfristigen Erfolg eines Share Deals. Da das Unternehmen als Ganzes übergeht, müssen Managementstrukturen, Unternehmenskulturen und operative Prozesse sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Eine klare Integrationsstrategie, die bereits vor dem Closing entwickelt wird, ist hierbei entscheidend. Dies umfasst die Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, um Unsicherheiten zu reduzieren und Vertrauen aufzubauen. Schlüsselmitarbeiter des erworbenen Unternehmens sollten identifiziert und gehalten werden. Synergiepotenziale, die während der Due Diligence identifiziert wurden, müssen realisiert werden. Dies kann die Zusammenlegung von Abteilungen, die Harmonisierung von IT-Systemen oder die Optimierung von Vertriebsstrukturen beinhalten. Ein professionelles Post-Merger-Integration (PMI) Management hilft, die gesteckten Ziele zu erreichen und den Wert der Akquisition zu maximieren. Herausforderungen können kulturelle Unterschiede, Widerstände gegen Veränderungen und die Komplexität der Zusammenführung unterschiedlicher Systeme sein. Eine offene Kommunikation und ein sensibles Change Management sind daher unerlässlich.
Share Deal vs. Asset Deal: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Die Entscheidung zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal ist eine der grundlegendsten Weichenstellungen bei einem Unternehmenskauf. Beim Share Deal erwirbt der Käufer Anteile am Unternehmen und somit das Unternehmen als Ganzes, inklusive aller Aktiva, Passiva, Verträge und Mitarbeiter. Der Rechtsträger bleibt bestehen. Beim Asset Deal hingegen werden nur ausgewählte Wirtschaftsgüter (Assets) und gegebenenfalls Verbindlichkeiten erworben. Der Käufer kann sich die "Rosinen herauspicken" und unerwünschte Risiken oder Unternehmensteile beim Verkäufer belassen. Haftung: Beim Share Deal geht die gesamte (auch unbekannte) Haftung auf den Käufer über, beim Asset Deal haftet der Käufer primär für die übernommenen Assets und spezifisch vereinbarte Verbindlichkeiten (Achtung: § 613a BGB bei Betriebsübergang, § 25 HGB bei Firmenfortführung). Verträge: Beim Share Deal bleiben Verträge bestehen, beim Asset Deal müssen sie oft neu verhandelt und übertragen werden (Zustimmung Dritter erforderlich). Steuern: Share Deals können für Verkäufer steuerlich günstiger sein, Asset Deals bieten Käufern oft bessere Abschreibungsmöglichkeiten (Step-Up). Komplexität: Share Deals können bei der Übertragung einfacher sein (nur Anteile), Asset Deals bei der genauen Bestimmung und Übertragung jedes Assets aufwendiger.
Was genau erwirbt man bei einem Share Deal?
Ein Unternehmenskauf mittels Share Deal ist ein hochkomplexer Vorgang mit zahlreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Fallstricken. Ohne spezialisierte anwaltliche Begleitung setzen sich sowohl Käufer als auch Verkäufer erheblichen Risiken aus. Anwälte für Unternehmensrecht und M&A unterstützen bei der Strukturierung der Transaktion, führen die Legal Due Diligence durch, identifizieren Risiken und entwickeln Strategien zu deren Minimierung. Sie gestalten und verhandeln den Unternehmenskaufvertrag (SPA) mit seinen entscheidenden Klauseln zu Garantien, Freistellungen und Kaufpreisanpassungen. Zudem beraten sie zu Haftungsfragen, stellen die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sicher (z.B. Kartellrecht) und begleiten die Verhandlungen bis zum erfolgreichen Closing. Auch nach der Transaktion können sie bei der Integration oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem SPA unterstützen. Die Expertise eines erfahrenen Anwalts hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden, eine faire Risikoverteilung zu erreichen und die Transaktion rechtssicher zu gestalten. Angesichts der Tragweite der Entscheidungen und der potenziellen finanziellen Konsequenzen ist die Investition in qualifizierte Rechtsberatung beim Share Deal ein unverzichtbarer Bestandteil des Prozesses. braun-legal verbindet Sie mit erfahrenen Fachanwälten für M&A und Unternehmensrecht.