Ihr Anspruch auf Unterhalt

Erfahren Sie alles zum Ehegattenunterhalt: Voraussetzungen, Berechnung, Dauer und wie braun-legal Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Ansprüche unterstützt.

Klare Anspruchsprüfung

Faire Berechnung

Rechtssichere Durchsetzung

Was genau ist Ehegattenunterhalt und wer hat Anspruch?

Definition und Rechtsgrundlagen

Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt

Voraussetzungen für den Anspruch

Ausschluss und Verwirkung

Die verschiedenen Arten des Ehegattenunterhalts im Detail

Der Ehegattenunterhalt ist ein komplexes Rechtsgebiet, das finanzielle Unterstützung für einen bedürftigen Ehegatten nach Trennung oder Scheidung sicherstellen soll. Man unterscheidet primär zwischen Trennungsunterhalt, der ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet sein kann, und dem nachehelichen Unterhalt, der unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung greift. Die gesetzliche Grundlage findet sich vornehmlich in den §§ 1361 (Trennungsunterhalt) und 1569 ff. (nachehelicher Unterhalt) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nachehelicher Unterhalt ist vielfältig und kann als Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB), Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB), Krankheit (§ 1572 BGB), Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB), Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) oder Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB) gewährt werden. Jeder dieser Unterhaltstatbestände hat spezifische Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss. Entscheidend sind oft die ehelichen Lebensverhältnisse, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten. Unsere erfahrenen Anwälte bei braun-legal analysieren Ihre Situation präzise.

Ihre Rechte im Fokus

Unsere Expertise im Ehegattenunterhalt

Anspruchsprüfung

Klärung Ihrer individuellen Unterhaltsansprüche oder -pflichten.

Berechnung

Exakte Ermittlung der Unterhaltshöhe nach aktuellen Leitlinien.

Durchsetzung

Konsequente Geltendmachung Ihrer berechtigten Forderungen.

Abwehr

Schutz vor unberechtigten oder überhöhten Unterhaltsansprüchen.

Vereinbarungen

Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Abänderung

Anpassung des Unterhalts bei veränderten Lebensumständen.

International

Beratung bei Ehegattenunterhalt mit Auslandsbezug.

Verwirkung

Prüfung von Ausschluss- und Begrenzungsgründen.

Mediation

Unterstützung bei einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösungen.

Individuelle Beratung und zielgerichtete Lösungen bei braun-legal

Fragen zum Ehegattenunterhalt?

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Berechnung des Ehegattenunterhalts: Einflussfaktoren und Methoden

Die Berechnung des Ehegattenunterhalts hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zunächst wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten ermittelt: Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen und eheprägende Schulden abgezogen. Für den Trennungsunterhalt gilt meist der Halbteilungsgrundsatz. Beim nachehelichen Unterhalt wird die Bedürftigkeit des Anspruchsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geprüft. Die Höhe orientiert sich am Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen, darf aber die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen nicht übersteigen. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie, insbesondere zur Bestimmung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen. Dieser variiert je nach Unterhaltsart und Erwerbstätigkeit. Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vor. Wohnvorteile können einkommenserhöhend angerechnet werden. braun-legal unterstützt Sie mit Fachexpertise bei der korrekten Ermittlung.

Dauer und Befristung des nachehelichen Unterhalts

Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist nicht unbegrenzt, sondern unterliegt Regelungen zur Befristung und Herabsetzung (§ 1578b BGB), basierend auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Eine lebenslange Zahlung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Das Gericht berücksichtigt Ehedauer, Rollenverteilung, Kinderbetreuung, berufliche Möglichkeiten und ehebedingte Nachteile. Betreuungsunterhalt wird meist für mindestens drei Jahre nach Geburt des jüngsten Kindes gewährt. Andere Unterhaltsansprüche werden häufiger befristet oder der Höhe nach begrenzt, eventuell mit schrittweiser Reduzierung. Eine präzise Prognose ist einzelfallabhängig. braun-legal berät Sie umfassend zu Möglichkeiten der Befristung und Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Unterhaltsverzicht und vertragliche Regelungen: Was ist möglich?

Ehegatten können Vereinbarungen über Ehegattenunterhalt treffen (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung), um individuelle Lösungen zu finden. Ein vollständiger Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Zukunft ist jedoch unwirksam. Beim nachehelichen Unterhalt ist ein Verzicht oder eine Modifikation grundsätzlich zulässig, unterliegt aber einer Inhalts- und Ausübungskontrolle durch Gerichte (§ 138 BGB, § 242 BGB). Eine Vereinbarung kann sittenwidrig sein, wenn sie einen Ehegatten einseitig unangemessen benachteiligt, insbesondere beim Verzicht auf Betreuungs-, Krankheits- oder Altersunterhalt. Solche Vereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Eine anwaltliche Beratung ist vor Abschluss dringend anzuraten. braun-legal prüft und gestaltet rechtssichere Unterhaltsvereinbarungen.

Änderungen der Unterhaltshöhe: Abänderungsklage bei veränderten Verhältnissen

Ein festgesetzter oder vereinbarter Ehegattenunterhalt kann angepasst werden, wenn sich finanzielle oder persönliche Verhältnisse wesentlich und unvorhersehbar ändern. Dies geschieht durch eine Abänderungsklage (§ 238 FamFG oder § 313 BGB). Wesentliche Veränderungen können Einkommensänderungen, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Berechtigten, Wiederheirat oder neue verfestigte Lebensgemeinschaft des Berechtigten sein. Die Veränderung muss nachhaltig und bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhersehbar gewesen sein. Der Antragsteller muss die veränderten Umstände beweisen. Vor einer Klage sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. braun-legal unterstützt Sie bei der Prüfung und Durchsetzung von Abänderungsansprüchen.

Individuelle

Fallanalyse

Direkter

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Maßgeschneiderte

Rechtsberatung

Ehegattenunterhalt und Steuern: Was muss beachtet werden?

Gezahlter Ehegattenunterhalt hat steuerliche Auswirkungen. Der Unterhaltspflichtige kann Zahlungen im Rahmen des Realsplittings (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) bis zu 13.805 Euro jährlich (plus übernommene KV/PV-Beiträge) als Sonderausgaben absetzen. Dies erfordert die Zustimmung des Empfängers (Anlage U), der die Zahlungen dann als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1a EStG) versteuern muss. Der Pflichtige muss eventuelle steuerliche Nachteile des Empfängers ausgleichen. Alternativ können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33a Abs. 1 EStG) bis zu einem geringeren Höchstbetrag geltend gemacht werden; hierbei versteuert der Empfänger nichts. Dies ist relevant, wenn der Empfänger dem Realsplitting nicht zustimmt. Steuerliche Beratung wird empfohlen.

Die Rolle des Anwalts: Warum professionelle Unterstützung unerlässlich ist

Ehegattenunterhalt ist juristisch komplex und emotional belastend. Ohne anwaltliche Hilfe riskieren Sie, Ansprüche nicht durchzusetzen oder zu hohe Forderungen zu erfüllen. Ein Fachanwalt für Familienrecht von braun-legal bietet: umfassende Beratung, korrekte Einkommensermittlung, Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Abwehr unberechtigter Forderungen, Verhandlung mit der Gegenseite, Vertretung vor Gericht und Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen. Unsere Expertise sichert Ihre finanziellen Interessen durch persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen. Wir verbinden Sie mit spezialisierten Anwälten, die Ihnen zur Seite stehen.

Ehegattenunterhalt bei internationalen Sachverhalten

Bei Ehen mit internationalem Bezug (unterschiedliche Wohnsitze, Staatsangehörigkeiten, Auslandsvermögen) stellen sich komplexe Fragen zu anwendbarem Recht und Zuständigkeit. Die EU-Unterhaltsverordnung (EuUntVO) regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte. Das anwendbare Recht bestimmt sich meist nach dem Haager Unterhaltsprotokoll von 2007 (gewöhnlicher Aufenthalt des Berechtigten), Rechtswahl ist möglich. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Ausland können herausfordernd sein, werden aber innerhalb der EU erleichtert. Einkommens- und Vermögensermittlung im Ausland sind oft komplex. braun-legal bietet Expertise im internationalen Privat- und Verfahrensrecht für solche Fälle.

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann nach § 1579 BGB begrenzt oder verwirkt werden, wenn die Zahlung grob unbillig wäre. Gründe sind u.a.: kurze Ehedauer (unter 2-3 Jahre ohne Kinder), verfestigte neue Lebensgemeinschaft des Berechtigten (meist nach 2-3 Jahren), Verbrechen gegen den Pflichtigen, mutwilliges Herbeiführen der eigenen Bedürftigkeit, oder schwerwiegendes, vorwerfbares Fehlverhalten. Auch nach § 1578b BGB kann der Unterhalt höhenmäßig oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine unbegrenzte Zahlung angesichts der Ehedauer und ehebedingter Nachteile unbillig wäre. Die Beweislast für Verwirkungsgründe liegt beim Pflichtigen. braun-legal prüft solche Gründe und setzt Ihre Rechte durch.

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Häufige Fragen

Antworten zum Ehegattenunterhalt

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

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Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden?

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Kann ich auf Ehegattenunterhalt verzichten?

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Was passiert mit dem Unterhaltsanspruch bei Wiederheirat?

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Welchen Einfluss hat eigenes Einkommen des Berechtigten auf den Unterhalt?

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Was ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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