Ihr Recht: Verträge widerrufen

Erfahren Sie von braun-legal alles Wichtige zum Widerrufsrecht: Fristen, Ausnahmen und wie Sie Ihr Recht als Verbraucher oder Unternehmer effektiv durchsetzen.

Klare Fristen kennen

Ausnahmen verstehen

Rechte durchsetzen

Grundlagen des Widerrufsrechts: Was Sie wissen müssen

Definition & Zweck

Gesetzliche Grundlagen

Anwendungsbereiche

Verbraucherschutz im Fokus

Die Widerrufsfrist: Berechnung, Beginn und korrekte Wahrung

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB einheitlich 14 Tage. Entscheidend für die Wahrung Ihres Rechts ist nicht nur die Dauer, sondern vor allem der korrekte Beginn und die nachweisliche Ausübung des Widerrufs. Die Frist beginnt grundsätzlich erst, wenn Sie als Verbraucher ordnungsgemäß und umfassend über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Bei Warenlieferungen ist der Fristbeginn an den Erhalt der Ware geknüpft – bei Teillieferungen an den Erhalt der letzten Sendung, bei regelmäßigen Lieferungen an den Erhalt der ersten Teillieferung. Bei Dienstleistungsverträgen oder Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Eine Besonderheit ergibt sich bei fehlerhafter oder unterbliebener Widerrufsbelehrung: In diesem Fall beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt dann jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem ursprünglichen, theoretischen Fristbeginn. Um den Widerruf fristgerecht auszuüben, genügt die rechtzeitige Absendung Ihrer eindeutigen Widerrufserklärung. Der Zugang beim Unternehmer ist für die Fristwahrung nicht maßgeblich, wohl aber für die weitere Abwicklung. Wir von braun-legal empfehlen dringend, den Widerruf schriftlich (z.B. per E-Mail mit Sende-/Lesebestätigung oder Einschreiben) zu erklären, um einen sicheren Nachweis zu haben.

Kompetente Beratung

Ihr Widerrufsrecht optimal nutzen

Fristprüfung

Wir prüfen exakt Ihre Widerrufsfristen.

Belehrung

Analyse fehlerhafter Widerrufsbelehrungen durch Experten.

Vertragscheck

Wir prüfen Ihre Verträge auf Widerrufsmöglichkeiten.

Ausnahmen

Klärung, ob Ausnahmetatbestände vorliegen.

B2B-Widerruf

Beratung zu Widerrufschancen im Geschäftsverkehr.

Durchsetzung

Wir setzen Ihr Widerrufsrecht konsequent durch.

Finanzvertrag

Spezialisierte Prüfung bei Finanzdienstleistungsverträgen.

Digitales

Expertise bei digitalen Inhalten und Diensten.

Musterschreiben

Erstellung individueller Widerrufsschreiben für Ihre Situation.

braun-legal unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Widerruf von Verträgen.

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Folgen eines wirksamen Widerrufs: Rechte und Pflichten beider Parteien

Ein wirksam erklärter Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Dies bedeutet, dass beide Vertragsparteien die empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, zurückzugewähren haben. Für Sie als Verbraucher bedeutet dies primär die Pflicht zur Rücksendung der erhaltenen Ware. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie, sofern der Unternehmer Sie darüber im Vorfeld korrekt informiert hat. Andernfalls muss der Unternehmer diese Kosten übernehmen. Der Unternehmer ist seinerseits verpflichtet, Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Standard-Lieferkosten (Hinsendekosten), zu erstatten. Für teurere, vom Verbraucher gewählte Versandarten als den günstigsten Standardversand muss der Unternehmer keine Erstattung leisten. Der Unternehmer darf die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren abgesandt haben. Unter Umständen kann der Unternehmer Wertersatz für einen Wertverlust der Ware verlangen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, und Sie über diese mögliche Rechtsfolge ordnungsgemäß belehrt wurden. Die bloße Prüfung der Ware, wie sie auch im Ladengeschäft möglich wäre, führt nicht zu einer Wertersatzpflicht.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Wann Sie nicht widerrufen können

Obwohl das Widerrufsrecht ein starkes Verbraucherschutzinstrument ist, gilt es nicht uneingeschränkt. Der Gesetzgeber hat in § 312g Abs. 2 BGB einen Katalog von Ausnahmetatbeständen definiert, bei denen ein Widerruf von vornherein ausgeschlossen ist. Hierzu zählen insbesondere Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (z.B. Maßanzüge, individuell konfigurierte Möbel). Ebenfalls ausgenommen sind Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z.B. Lebensmittel). Bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. Kosmetika), erlischt das Widerrufsrecht, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Gleiches gilt für Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Weitere Ausnahmen betreffen Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen sowie bestimmte Dienstleistungen wie die Beförderung von Personen, die Lieferung von Speisen und Getränken oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Hotelbuchungen, Konzerttickets). Die genaue Prüfung, ob ein Ausnahmetatbestand greift, ist oft komplex und sollte im Zweifel durch Experten von braun-legal erfolgen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Konsequenzen und verlängerte Fristen

Eine korrekte Widerrufsbelehrung ist Dreh- und Angelpunkt für den Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist. Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher klar, verständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht zu informieren (vgl. Art. 246a EGBGB). Unterbleibt diese Belehrung gänzlich oder ist sie fehlerhaft – beispielsweise hinsichtlich der Frist, des Fristbeginns, des Adressaten des Widerrufs oder der Rechtsfolgen – so beginnt die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Stattdessen verlängert sich die Widerrufsmöglichkeit erheblich. Das Widerrufsrecht erlischt in solchen Fällen erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem die Frist bei korrekter Belehrung begonnen hätte. Wird die Belehrung innerhalb dieser zwölf Monate nachgeholt, beginnt ab diesem Zeitpunkt die reguläre 14-tägige Frist. Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen sind unklare Formulierungen, fehlende Angaben zum Muster-Widerrufsformular oder falsche Informationen über die Kostentragung der Rücksendung. Für Verbraucher kann eine fehlerhafte Belehrung die Chance eröffnen, sich auch lange nach Vertragsschluss noch vom Vertrag zu lösen (sog. „Widerrufsjoker“). Unternehmer müssen daher höchste Sorgfalt auf die Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrungen verwenden. braun-legal unterstützt sowohl Verbraucher bei der Prüfung ihrer Widerrufsmöglichkeiten als auch Unternehmer bei der Erstellung konformer Belehrungen.

Widerrufsrecht im B2B-Bereich: Gilt es auch für Unternehmer?

Das gesetzliche Widerrufsrecht, wie es primär in den §§ 312g, 355 BGB normiert ist, dient dem Schutz von Verbrauchern (§ 13 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer (§ 14 BGB) hingegen, also natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, genießen diesen speziellen Schutz grundsätzlich nicht. Im reinen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) existiert daher kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmer über ausreichende Geschäftserfahrung und Sachkunde verfügen. Eine Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn ein Unternehmer zwar formal als solcher auftritt, das konkrete Geschäft aber nicht seiner unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen ist oder wenn es sich um einen Existenzgründer handelt. Unabhängig davon können Unternehmer im B2B-Bereich selbstverständlich vertraglich ein Widerrufs- oder Rückgaberecht vereinbaren. Solche individuellen Vereinbarungen sind dann bindend. braun-legal berät Unternehmer umfassend zur Vertragsgestaltung im B2B-Sektor.

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Digitale Inhalte und Dienstleistungen: Besonderheiten beim Widerruf

Das Widerrufsrecht erstreckt sich auch auf Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten (z.B. Software-Downloads, E-Books) und die Erbringung von digitalen Dienstleistungen (z.B. Streaming-Abos). Allerdings sieht das Gesetz hier spezifische Regelungen vor, unter denen das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen kann. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher erstens ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und zweitens seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Bei Dienstleistungen, auch digitalen, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Unternehmer mit der Erbringung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat. Die Anforderungen an Information und Zustimmung sind hoch. braun-legal prüft für Sie, ob die Voraussetzungen für ein Erlöschen Ihres Widerrufsrechts gegeben sind.

Widerruf bei Finanzdienstleistungen: Spezifische Regelungen für Kredite und Versicherungen

Für Finanzdienstleistungen wie Verbraucherdarlehensverträge oder Versicherungsverträge gelten teilweise spezielle Widerrufsregelungen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 495 BGB) beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage und beginnt erst nach Erhalt aller Pflichtangaben inklusive korrekter Widerrufsinformation. Fehlerhafte Belehrungen, insbesondere bei Immobiliendarlehensverträgen (2002-2016), ermöglichten oft den „Widerrufsjoker“ – den Widerruf Jahre nach Abschluss. Bei Versicherungsverträgen (§ 8 VVG) haben Versicherungsnehmer 14 Tage (Lebensversicherungen: 30 Tage) Widerrufsrecht ab Erhalt des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen und der Widerrufsbelehrung. Die Komplexität dieser Regelungen und die finanziellen Folgen eines Widerrufs erfordern eine sorgfältige Prüfung und fachkundige Beratung durch spezialisierte Anwälte von braun-legal.

Praktische Durchsetzung Ihres Widerrufs: Muster und Vorgehensweisen

Die erfolgreiche Ausübung Ihres Widerrufsrechts hängt von der Einhaltung bestimmter Formalitäten ab. Erklären Sie Ihren Widerruf eindeutig gegenüber dem Unternehmer. Eine Begründung ist nicht nötig. Aus Nachweisgründen empfiehlt braun-legal die Schrift- oder Textform (Einschreiben, Fax mit Sendebericht, E-Mail mit Eingangsbestätigung). Viele Unternehmer bieten ein Muster-Widerrufsformular an, dessen Nutzung freiwillig ist. Entscheidend ist die rechtzeitige Absendung innerhalb der Frist. Bewahren Sie den Absendenachweis auf. Akzeptiert der Unternehmer den Widerruf nicht, fordern Sie ihn schriftlich unter Fristsetzung zur Anerkennung auf. Bei fortgesetzter Weigerung helfen Verbraucherzentralen, Schlichtungsstellen oder ein Rechtsanwalt von braun-legal. Senden Sie erhaltene Ware fristgerecht zurück.

Was genau ist das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, geprägt durch nationale und EU-Gesetzgebung sowie Rechtsprechung (EuGH, BGH). Diese Entwicklungen beeinflussen Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Unternehmern. Der EuGH hat beispielsweise zu Detailfragen bei digitalen Inhalten und Wertersatz (z.B. „Matratzenfall“) Stellung bezogen. Anforderungen an Widerrufsbelehrungen werden kontinuierlich präzisiert. Neue EU-Richtlinien (Warenkauf, Digitale Inhalte) führen zu Anpassungen im nationalen Recht. Für Verbraucher kann sich die Rechtsposition ändern. Unternehmer müssen Vertragstexte und Prozesse regelmäßig anpassen. braun-legal verfolgt die Rechtsentwicklung aufmerksam, um Sie stets fundiert und aktuell zu beraten.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten zum Widerrufsrecht

Was genau ist das Widerrufsrecht?

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Wie lange habe ich Zeit, einen Vertrag zu widerrufen?

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Muss ich für den Widerruf Gründe angeben?

Muss ich für den Widerruf Gründe angeben?

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Gibt es Verträge, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind?

Gibt es Verträge, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind?

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Was passiert, nachdem ich einen Vertrag widerrufen habe?

Was passiert, nachdem ich einen Vertrag widerrufen habe?

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Gilt das Widerrufsrecht auch für Unternehmer (B2B)?

Gilt das Widerrufsrecht auch für Unternehmer (B2B)?

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