Schadenersatz? Ihr Recht durchsetzen!
Fachkundige Rechtsberatung im Deliktsrecht: Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei widerrechtlichen Handlungen erfolgreich geltend zu machen und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Vertrauen Sie auf die Expertise von braun-legal.
Umfassende Fallanalyse
Erfahrene Fachanwälte
Konsequente Rechtsdurchsetzung
Grundlagen des Deliktsrechts: Was Sie wissen müssen
Verschuldensprinzip erklärt
Rechtswidrigkeit als Tatbestand
Kausalität zwischen Handlung und Schaden
Arten von Schadensersatz
Schadenersatzansprüche: Arten und Durchsetzung
Schadenersatzansprüche im Deliktsrecht sind vielfältig und zielen darauf ab, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Man unterscheidet primär zwischen materiellem und immateriellem Schaden. Materielle Schäden umfassen Vermögensschäden wie Reparaturkosten, Verdienstausfall oder Heilbehandlungskosten. Immaterielle Schäden, oft als Schmerzensgeld bezeichnet, kompensieren nicht-vermögensrechtliche Beeinträchtigungen wie körperliche Schmerzen, seelisches Leid oder den Verlust an Lebensfreude. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beginnt mit der genauen Bezifferung des Schadens und der Identifizierung des Schädigers. Es ist entscheidend, Beweise zu sichern, beispielsweise durch Fotos, Zeugenaussagen oder ärztliche Atteste. Oft ist eine außergerichtliche Einigung möglich, bei der unsere erfahrenen Anwälte für Sie verhandeln. Scheitert dies, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Wichtige Aspekte sind hierbei die Darlegungs- und Beweislast sowie die Verjährungsfristen, die im Deliktsrecht in der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger betragen (§ 195, § 199 BGB). Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich, um Ihre Ansprüche optimal zu wahren und Fristversäumnisse zu vermeiden. Wir prüfen Ihren Fall detailliert und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur erfolgreichen Geltendmachung Ihrer Forderungen.
Ihre Rechte im Deliktsrecht
Professionelle Unterstützung bei Schadenersatz
Unfallschäden
Regulierung von Personen- und Sachschäden nach Verkehrsunfällen.
Schmerzensgeld
Durchsetzung angemessener Entschädigung für erlittene Leiden.
Arzthaftung
Hilfe bei Behandlungsfehlern und Aufklärungspflichtverletzungen.
Produkthaftung
Ansprüche bei Schäden durch fehlerhafte Produkte.
Ehrverletzung
Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte bei Rufschädigung.
Tierbiss
Ansprüche aus Tierhalterhaftung bei Verletzungen.
Sachbeschädigung
Ersatz für vorsätzlich oder fahrlässig zerstörte Sachen.
Körperverletzung
Geltendmachung von Ansprüchen nach tätlichen Angriffen.
Baustellenhaftung
Klärung von Haftungsfragen bei Schäden durch Baumaßnahmen.
Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Schaden erlitten?
Handeln Sie jetzt!
Schmerzensgeld: Bemessung und typische Fälle
Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) dient dem Ausgleich für immaterielle Schäden, also Beeinträchtigungen nicht vermögensrechtlicher Natur. Dazu zählen körperliche Verletzungen, psychische Leiden, Ehrverletzungen oder die Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung. Die Bemessung von Schmerzensgeld ist komplex und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine pauschale Berechnung gibt es nicht; vielmehr erfolgt eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der sogenannten Billigkeit. Relevante Kriterien sind unter anderem: Art, Intensität und Dauer der Schmerzen und Leiden; Schwere der Verletzungen und deren Dauerfolgen (z.B. Narben, Bewegungseinschränkungen, psychische Traumata); Erforderlichkeit und Dauer medizinischer Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen; Grad des Verschuldens des Schädigers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit); wirtschaftliche Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (in begrenztem Umfang); etwaiges Mitverschulden des Geschädigten. Zur Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen (z.B. Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, ADAC-Schmerzensgeldtabelle), die Urteile zu vergleichbaren Fällen sammeln. Diese Tabellen sind jedoch nicht bindend. Typische Fälle, in denen Schmerzensgeld zugesprochen wird, sind Verkehrsunfälle mit Personenschaden, ärztliche Behandlungsfehler, Körperverletzungsdelikte, Mobbing am Arbeitsplatz oder schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Unsere Experten bei braun-legal analysieren Ihren individuellen Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und setzen sich für ein angemessenes Schmerzensgeld ein.
Haftung im Deliktsrecht: Verschuldens- vs. Gefährdungshaftung
Das deutsche Deliktsrecht kennt grundsätzlich zwei Haftungsprinzipien: die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung. Die Verschuldenshaftung, geregelt in §§ 823 ff. BGB, ist der Regelfall. Sie setzt voraus, dass der Schädiger rechtswidrig und schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) einen Schaden verursacht hat. Ohne Verschulden keine Haftung. Der Geschädigte muss dem Schädiger also ein vorwerfbares Verhalten nachweisen. Beispiele sind die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr oder die vorsätzliche Sachbeschädigung. Im Gegensatz dazu steht die Gefährdungshaftung. Hier haftet jemand bereits für Schäden, die aus einer erlaubten, aber typischerweise gefährlichen Tätigkeit oder dem Betrieb einer gefährlichen Sache entstehen – unabhängig von einem Verschulden. Die Haftung knüpft allein an die Verwirklichung der typischen Gefahr an. Prominente Beispiele für Gefährdungshaftung sind die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) bei Verkehrsunfällen, die Haftung des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB für Schäden durch Luxustiere oder die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Die Gefährdungshaftung ist oft durch Höchstbeträge begrenzt und dient dem Schutz potenzieller Opfer in Bereichen, in denen trotz aller Sorgfalt Schäden nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. braun-legal berät Sie umfassend, welche Haftungsart in Ihrem Fall einschlägig ist und wie Ihre Ansprüche am besten durchgesetzt werden können.
Produkthaftung: Rechte bei fehlerhaften Produkten
Die Produkthaftung schützt Verbraucher und andere Geschädigte vor Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, und des Zeitpunkts, zu dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann (§ 3 ProdHaftG). Man unterscheidet Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler und Instruktionsfehler (z.B. mangelhafte Gebrauchsanweisung). Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet der Hersteller eines fehlerhaften Produkts für Personen- und Sachschäden, die durch dieses Produkt verursacht werden. Wichtig ist: Diese Haftung ist eine Gefährdungshaftung, d.h. sie greift unabhängig von einem Verschulden des Herstellers. Der Geschädigte muss lediglich den Fehler des Produkts, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen. Die Haftung für Sachschäden ist auf Schäden an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt selbst beschränkt und unterliegt einem Selbstbehalt von 500 Euro. Personenschäden werden hingegen ohne Selbstbehalt ersetzt, wobei für Schmerzensgeld die allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätze gelten. Neben dem Hersteller können unter Umständen auch Quasi-Hersteller, Importeure (bei Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten) oder Händler haftbar gemacht werden. Verjährungsfristen sind zu beachten: Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden, Fehler und Haftpflichtigem. Unsere Anwälte bei braun-legal unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Produkthaftung.
Ärztliche Behandlungsfehler: Was Geschädigte tun können
Ein ärztlicher Behandlungsfehler (oft auch als Kunstfehler bezeichnet) liegt vor, wenn ein Arzt oder medizinisches Personal vom anerkannten medizinischen Standard abweicht und dem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht. Dies kann Diagnosefehler, Therapiefehler, Aufklärungsfehler oder Organisationsfehler umfassen. Für Patienten ist es oft schwer, einen Behandlungsfehler zu erkennen und nachzuweisen. Erste Anhaltspunkte können unerwartete Komplikationen, ausbleibender Heilungserfolg trotz Prognose oder widersprüchliche Aussagen des medizinischen Personals sein. Um Ansprüche geltend zu machen, muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, ein Gesundheitsschaden eingetreten ist und der Fehler ursächlich für den Schaden war. Hierbei gibt es Beweiserleichterungen, z.B. bei groben Behandlungsfehlern oder wenn eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme unterblieben ist. Geschädigte haben Anspruch auf Schadenersatz (z.B. für zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden) und Schmerzensgeld. Zunächst sollten Betroffene das Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Klinikleitung suchen und Einsicht in ihre Patientenakte verlangen (§ 630g BGB). Es empfiehlt sich, ein detailliertes Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Die Unterstützung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Fachanwalt ist unerlässlich. Dieser kann die Erfolgsaussichten prüfen, Gutachten einholen (z.B. über die Gutachterkommissionen der Ärztekammern oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) und die Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen. braun-legal vermittelt Ihnen erfahrene Anwälte im Medizinrecht, die Ihre Rechte kompetent vertreten.
Fallprüfung
Kostenlose Ersteinschätzung
Individuelle Rechtsberatung
Durchsetzung
Bundesweite Vertretung
Verkehrsunfälle: Ansprüche und Regulierung
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich für die Beteiligten zahlreiche rechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Schuldfrage und der Regulierung der entstandenen Schäden. Das Deliktsrecht spielt hier eine zentrale Rolle, ergänzt durch die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), insbesondere die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters (§ 7 StVG). Typische Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall umfassen: Reparaturkosten für das Fahrzeug (ggf. fiktive Abrechnung nach Gutachten), Wertminderung, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten sowie bei Personenschäden Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Die Regulierung erfolgt in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Es ist ratsam, auch bei vermeintlich klaren Fällen frühzeitig einen Anwalt einzuschalten, da Versicherungen oft versuchen, Ansprüche zu kürzen. Wichtige erste Schritte nach einem Unfall sind: Unfallstelle sichern, Polizei rufen (besonders bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage), Beweise sichern (Fotos, Zeugendaten, Unfallskizze), ggf. ärztliche Behandlung aufsuchen und den Schaden der eigenen sowie der gegnerischen Versicherung melden. Ein unabhängiges Schadengutachten ist bei nicht nur Bagatellschäden meist empfehlenswert, die Kosten hierfür trägt bei klarer Haftungslage die gegnerische Versicherung. braun-legal verbindet Sie mit spezialisierten Anwälten für Verkehrsrecht, die Ihre Ansprüche umfassend prüfen und gegenüber der Versicherung oder vor Gericht durchsetzen.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Schutz Ihrer Ehre und Privatsphäre
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, schützt die Ehre, die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und Wort sowie weitere Aspekte der persönlichen Entfaltung. Verletzungen dieses Rechts können vielfältig sein und reichen von Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB) über die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos oder privaten Informationen bis hin zu Mobbing oder Cyberstalking. Bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung stehen dem Betroffenen verschiedene Ansprüche zu, die sich aus dem Deliktsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht) ergeben. Dazu gehören insbesondere: Unterlassungsanspruch (Verhinderung künftiger Beeinträchtigungen), Beseitigungsanspruch (Entfernung der rechtswidrigen Inhalte), Gegendarstellungsanspruch (bei Tatsachenbehauptungen in Medien), Schadenersatzanspruch (für materielle Schäden) und Geldentschädigung (Schmerzensgeld für schwere immaterielle Beeinträchtigungen). Die Höhe der Geldentschädigung hängt von der Schwere des Eingriffs, dem Verschulden des Verletzers und den Auswirkungen auf den Betroffenen ab. Im digitalen Zeitalter sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, insbesondere in sozialen Medien, ein häufiges Problem. Hier ist schnelles Handeln oft entscheidend, um die Verbreitung zu stoppen. braun-legal vermittelt Ihnen kompetente Anwälte, die Sie effektiv gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen verteidigen und Ihre Ansprüche, notfalls auch im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchsetzen.
Verjährung im Deliktsrecht: Fristen nicht verpassen!
Die Verjährung im Deliktsrecht bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist der Schädiger das Recht hat, die Leistung (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld) zu verweigern, auch wenn der Anspruch ursprünglich berechtigt war. Es ist daher für Geschädigte essenziell, die relevanten Verjährungsfristen zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zur Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung zu ergreifen. Die regelmäßige Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Entscheidend für den Beginn dieser Frist ist gemäß § 199 Abs. 1 BGB der Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist UND der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Es gibt jedoch auch längere, kenntnisunabhängige Höchstfristen: Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an (§ 199 Abs. 2 BGB). Für sonstige Schadenersatzansprüche (z.B. Sachschäden) gilt eine Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs bzw. 30 Jahre ab dem schädigenden Ereignis, je nachdem, welche Frist früher endet (§ 199 Abs. 3 BGB). Bestimmte Handlungen können die Verjährung hemmen (z.B. Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, Rechtsverfolgung wie Klageerhebung) oder unterbrechen (z.B. Anerkenntnis des Schuldners). Aufgrund der Komplexität der Verjährungsregeln ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen, um einen Rechtsverlust durch Verjährung zu vermeiden. Unsere Experten bei braun-legal prüfen die Verjährungssituation in Ihrem Fall und beraten Sie zu den notwendigen Schritten.
Was genau ist Deliktsrecht und wann kommt es zur Anwendung?
Die Tierhalterhaftung ist in § 833 BGB geregelt und stellt einen wichtigen Bereich des Deliktsrechts dar. Grundsätzlich haftet derjenige, der ein Tier hält, für Schäden, die dieses Tier verursacht. Man unterscheidet hierbei zwischen der Haftung für Luxustiere und Nutztiere. Bei Luxustieren (Tiere, die nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen, z.B. Hunde, Katzen, Pferde zu Freizeitzwecken) greift eine Gefährdungshaftung (§ 833 Satz 1 BGB). Das bedeutet, der Halter haftet unabhängig von eigenem Verschulden allein aufgrund der vom Tier ausgehenden spezifischen Tiergefahr (z.B. Biss eines Hundes, Ausschlagen eines Pferdes). Er kann sich nicht durch den Nachweis entlasten, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet zu haben. Anders verhält es sich bei Nutztieren (§ 833 Satz 2 BGB). Hier haftet der Tierhalter nur dann, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Tieres außer Acht gelassen hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (Exkulpationsmöglichkeit). Zu den typischen Schäden zählen Bissverletzungen, Sachschäden durch Tiere (z.B. umgeworfene Gegenstände) oder Verkehrsunfälle, die durch Tiere verursacht werden. Neben dem Tierhalter kann auch der Tieraufseher (§ 834 BGB) haften, wenn er vertraglich die Aufsicht über das Tier übernommen hat und ihm ein Verschulden bei der Beaufsichtigung nachgewiesen werden kann. Es ist ratsam, als Tierhalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. braun-legal unterstützt Sie bei der Klärung von Haftungsfragen im Zusammenhang mit Tierschäden und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.