Korrekte Umsatzsteuer einfach meistern
Erfahren Sie alles Wichtige zur Umsatzsteuer: von Grundlagen über Voranmeldung bis hin zu Sonderregelungen. Unsere Experten bei braun-legal unterstützen Sie dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen.
Umfassende USt-Beratung
Vorsteuerabzug optimieren
Internationale USt-Fragen
Grundlagen der Umsatzsteuer: Was jeder Unternehmer wissen muss
Definition & Entstehung
Steuersätze & Befreiungen
Kleinunternehmerregelung
Rechnungsvorschriften
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen, Pflichten und digitale Übermittlung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist ein zentraler Aspekt der steuerlichen Pflichten für Unternehmer. Sie dient der regelmäßigen Meldung und Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Die korrekte und fristgerechte Abgabe ist essentiell, um Säumniszuschläge und andere Nachteile zu vermeiden. Gesetzliche Fristen für die UStVA sind meist der 10. des Folgemonats (monatlich) oder des Folgequartals (vierteljährlich); Neugründer unterliegen oft einer monatlichen Pflicht. Eine Dauerfristverlängerung kann beantragt werden, um die Abgabefrist um einen Monat zu verschieben, ist aber bei Monatszahlern an eine Sondervorauszahlung gekoppelt. Die Übermittlung erfolgt digital über ELSTER. Entscheidend ist die korrekte Berechnung der Zahllast aus Umsätzen abzüglich der Vorsteuer. Häufige Fehlerquellen sind die Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen oder des Reverse-Charge-Verfahrens. Versäumnisse können zu Schätzungen und empfindlichen finanziellen Nachteilen führen. braun-legal unterstützt Sie bei der Einhaltung aller Pflichten und der Optimierung Ihrer UStVA-Prozesse.
UMSATZSTEUER-BERATUNG
Unsere Expertise für Ihre Umsatzsteuer
USt-Prüfung
Analyse Ihrer Geschäftsvorfälle auf USt-Korrektheit.
Voranmeldung
Erstellung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen, fristgerecht und zuverlässig.
Jahreserklärung
Komplette Erstellung Ihrer USt-Jahreserklärung mit Anlagen.
International
Beratung zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, Reverse-Charge, EU-Meldungen.
Kleinunternehmer
Prüfung und Beratung zur optimalen Nutzung der Kleinunternehmerregelung.
Organschaft
Beratung zur Begründung und Handhabung umsatzsteuerlicher Organschaften.
Bau §13b
Klärung Steuerschuldnerschaft Bauleistungen, korrekte Rechnungsstellung.
Sonderprüfung
Begleitung bei umsatzsteuerlichen Sonderprüfungen durch das Finanzamt.
Schulungen
Individuelle Umsatzsteuer-Schulungen für Sie und Mitarbeiter.
Von der Gründung bis zur internationalen Expansion – wir navigieren Sie sicher durch das komplexe Umsatzsteuerrecht.
Fragen zur Umsatzsteuer?
Wir klären Ihre Steuersituation.
Der Vorsteuerabzug: So holen Sie sich gezahlte Umsatzsteuer zurück
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmern, die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen oder mit ihrer Umsatzsteuerschuld zu verrechnen. Dies verhindert eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer. Grundvoraussetzung ist, dass die bezogene Leistung für das eigene Unternehmen bestimmt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 UStG vorliegt. Diese muss alle Pflichtangaben, wie korrekte Adressen, Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und den gesonderten Steuerausweis, enthalten. Bestimmte Aufwendungen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, z.B. rein privat veranlasste Kosten. Bei gemischt genutzten Leistungen ist eine Aufteilung erforderlich. Besondere Regelungen gelten für Anzahlungen oder die Einfuhrumsatzsteuer. Fehlerhafte Rechnungen gefährden den Vorsteuerabzug. Eine sorgfältige Prüfung und Organisation der Eingangsrechnungen ist daher unerlässlich. braun-legal hilft Ihnen, den Vorsteuerabzug optimal zu nutzen und Liquiditätsvorteile zu sichern.
Umsatzsteuer bei internationalen Geschäften: EU und Drittländer
Internationale Geschäfte bringen spezifische umsatzsteuerliche Herausforderungen mit sich. Im EU-Binnenmarkt sind innergemeinschaftliche Lieferungen an andere Unternehmer in der EU steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen (u.a. gültige USt-IdNr. des Empfängers, Nachweis der Lieferung) erfüllt sind. Der Empfänger versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb in seinem Land. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmern (B2B) greift oft das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Im Handel mit Drittländern (Nicht-EU) sind Ausfuhrlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die oft als Vorsteuer abzugsfähig ist. Für elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU gibt es das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop). Die korrekte Anwendung der USt-IdNr. und die Beachtung der Leistungsortregeln sind essentiell. braun-legal berät Sie kompetent bei allen internationalen Umsatzsteuerfragen.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Chancen und Fallstricke
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet eine Vereinfachung für Unternehmer mit geringen Umsätzen. Liegt der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro, kann der Unternehmer diese Regelung wählen. Er muss dann keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen und abführen, verliert aber im Gegenzug das Recht auf Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und ein möglicher Preisvorteil gegenüber Privatkunden. Nachteile entstehen bei hohen Investitionen (kein Vorsteuerabzug) oder wenn die Hauptkunden andere Unternehmer sind, die Vorsteuer geltend machen könnten. Auf die Regelung kann verzichtet werden (Option zur Regelbesteuerung), was aber eine mehrjährige Bindung nach sich zieht. Rechnungen von Kleinunternehmern müssen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten. braun-legal hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob die Kleinunternehmerregelung für Ihr Geschäftsmodell optimal ist.
Umsatzsteuerliche Organschaft: Voraussetzungen und Konsequenzen
Die umsatzsteuerliche Organschaft fasst mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen (Organgesellschaften) unter der Leitung eines Organträgers zu einem einzigen umsatzsteuerlichen Unternehmer zusammen. Voraussetzung ist eine finanzielle (Stimmrechtsmehrheit), wirtschaftliche (Verflechtung der Tätigkeiten) und organisatorische (Willensdurchsetzung des Organträgers) Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers. Die Rechtsfolge ist, dass Umsätze zwischen den Unternehmen des Organkreises (Innenumsätze) nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Nur der Organträger gibt eine zusammengefasste Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung für den gesamten Organkreis ab. Dies kann zu Verwaltungsvereinfachungen und Liquiditätsvorteilen führen. Ein Nachteil ist die gesamtschuldnerische Haftung aller beteiligten Unternehmen für die Umsatzsteuerschulden des Organkreises. Die Begründung und Handhabung einer Organschaft erfordert sorgfältige Prüfung und Gestaltung. braun-legal unterstützt Sie bei der Analyse und Implementierung.
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Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug: § 14 UStG im Detail
Eine formal korrekte Rechnung ist die Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Die Pflichtangaben sind in § 14 UStG detailliert geregelt. Dazu gehören: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge/Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, anwendbarer Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung oder Reverse-Charge. Fehlen Pflichtangaben oder sind sie fehlerhaft, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gelten vereinfachte Anforderungen. Elektronische Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGFeRD) müssen die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit gewährleisten. Fehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden, um den Vorsteuerabzug rückwirkend zu ermöglichen. Eine sorgfältige Rechnungsprüfung und -erstellung ist unerlässlich. braun-legal hilft Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen.
Umsatzsteuer bei Bauleistungen: § 13b UStG und die Steuerschuldnerschaft
Bei Bauleistungen greift häufig die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren). Erbringt ein Unternehmer (Leistender) eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (Leistungsempfänger), schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Der Leistende stellt eine Nettorechnung mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" aus. Der Leistungsempfänger meldet die Umsatzsteuer an und kann sie im gleichen Zug als Vorsteuer abziehen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Als Bauleistungen gelten Arbeiten, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Die Regelung ist komplex und fehleranfällig, insbesondere bei der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen oder der Prüfung, ob der Leistungsempfänger die Kriterien erfüllt. Eine falsche Anwendung kann zu erheblichen Steuernachforderungen führen. braun-legal berät Sie sicher bei der Anwendung des § 13b UStG im Baugewerbe.
Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung und Dauerfristverlängerung
Unternehmer können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen beantragen. Dadurch verschiebt sich die Frist für die Übermittlung der Voranmeldung und die Zahlung der Umsatzsteuer um einen Monat. Monatszahler müssen als Bedingung für die Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres und ist jährlich bis zu einem bestimmten Stichtag (meist der 10. Februar) anzumelden und zu entrichten. Die Sondervorauszahlung wird auf die Umsatzsteuerschuld der letzten Voranmeldung des Jahres (Dezember) angerechnet. Vierteljahreszahler können die Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung in Anspruch nehmen. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss bis zur ursprünglichen Abgabefrist der ersten betroffenen Voranmeldung gestellt werden (z.B. bis 10. Februar für das Kalenderjahr). Diese Regelung kann die Liquiditätsplanung erleichtern und mehr Zeit für die Buchhaltung verschaffen. braun-legal prüft die Vorteilhaftigkeit für Sie.
Was genau ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)?
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung fasst alle umsatzsteuerrelevanten Vorgänge eines Kalenderjahres zusammen und ist von den meisten Unternehmern abzugeben. Sie dient dem Finanzamt zur endgültigen Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr. Die Abgabefrist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, bei steuerlicher Beratung verlängert sie sich. In der Jahreserklärung werden alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze, innergemeinschaftliche Erwerbe sowie die abziehbaren Vorsteuerbeträge deklariert. Ein wichtiger Aspekt ist der Abgleich mit den bereits abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Differenzen, die sich beispielsweise durch nachträgliche Korrekturen oder vergessene Buchungen ergeben, können und müssen in der Jahreserklärung berichtigt werden. Daraus ergibt sich entweder eine Abschlusszahlung oder eine Erstattung. Die Übermittlung erfolgt elektronisch via ELSTER. Eine sorgfältige Erstellung ist wichtig, um Nachfragen oder Prüfungen zu vermeiden. braun-legal unterstützt Sie bei der korrekten und fristgerechten Erstellung Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung.