Kosten klar und fair
Erfahren Sie alles über die transparente und faire Vergütungsstruktur bei braun-legal. Wir legen Wert auf nachvollziehbare Kosten für Ihre Rechtsberatung.
Transparente Kostenaufstellung
Faire Honorarmodelle
Individuelle Beratung
Unsere Philosophie: Transparente Vergütung für Ihr Vertrauen
Nachvollziehbare Gebührenmodelle
Keine versteckten Kosten
Individuelle Vereinbarungen möglich
Erstberatung zu Festpreisen
Grundlagen der Anwaltsvergütung: RVG, Stundenhonorar und Pauschalen
Die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland ist primär durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses Gesetz legt für viele anwaltliche Tätigkeiten, insbesondere im gerichtlichen Bereich, feste Gebührensätze fest, die sich oft nach dem sogenannten Gegenstandswert richten. Je höher der Wert, um den gestritten wird, desto höher sind in der Regel auch die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Neben dem RVG besteht die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihrem Anwalt zu treffen. Hierbei sind Stundenhonorare üblich, bei denen der Anwalt seine Arbeitszeit zu einem vorher festgelegten Satz abrechnet. Dies ist besonders bei beratenden Tätigkeiten oder komplexen, außergerichtlichen Verhandlungen verbreitet. Eine weitere Option sind Pauschalhonorare, die für klar definierte Leistungspakete vereinbart werden können, beispielsweise für die Erstellung eines Testaments oder die Prüfung eines Arbeitsvertrages. Bei braun-legal erläutern wir Ihnen vor Mandatsübernahme detailliert, welche Vergütungsform in Ihrem Fall Anwendung findet oder welche Optionen bestehen, um Ihnen volle Kostentransparenz zu gewährleisten. Wir besprechen mit Ihnen die voraussichtlichen Anwaltskosten und mögliche Gerichtskosten, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Transparenz & Fairness
Unsere Vergütungsmodelle im Überblick
RVG-Basis
Gesetzliche Gebühren als Fundament vieler Mandate.
Stundenhonorar
Flexible Abrechnung für individuelle Beratungsleistungen und komplexe Fälle.
Pauschalpreis
Feste Kosten für definierte Leistungen, z.B. Vertragsprüfung oder Testament.
Erstberatung
Orientierung und erste Einschätzung zu fairen, festen Konditionen.
Rechtsschutz
Wir klären für Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung.
Prozesskosten
Wir unterstützen Sie bei PKH-Anträgen zur finanziellen Entlastung.
Erfolgshonorar
In gesetzlich zulässigen Ausnahmefällen möglich, Details nach individueller Prüfung.
Kostenplan
Vorausschauende Aufstellung aller zu erwartenden Gebühren und Auslagen.
B2B-Retainer
Laufende Rechtsberatung für Unternehmen zu planbaren, festen Konditionen.
Klarheit von Anfang an für Ihre Rechtsangelegenheiten.
Fragen zur Vergütung?
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Die Vergütungsvereinbarung: Was Sie wissen und beachten sollten
Eine Vergütungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt, der die Höhe des Anwaltshonorars abweichend von den gesetzlichen Gebühren des RVG regelt. Solche Vereinbarungen sind insbesondere bei außergerichtlichen Tätigkeiten, umfangreichen Beratungen oder bei der Vertretung von Unternehmen üblich und oft sinnvoll. Wichtig ist, dass eine Vergütungsvereinbarung stets schriftlich getroffen werden muss, um wirksam zu sein. Achten Sie darauf, dass alle Aspekte klar und unmissverständlich formuliert sind: der genaue Stundensatz bei Zeithonoraren, der Umfang der abgedeckten Leistungen bei Pauschalhonoraren und eventuelle Regelungen zu Nebenkosten wie Auslagen für Kopien oder Fahrtkosten. Bei braun-legal legen wir größten Wert auf Fairness und Transparenz. Bevor Sie eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnen, erläutern Ihnen unsere Anwälte ausführlich deren Inhalt und die damit verbundenen Kosten. Fragen Sie aktiv nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Eine gute Vergütungsvereinbarung schafft Vertrauen und beugt späteren Missverständnissen über die Anwaltskosten vor. Sie sollte stets die Komplexität und den Umfang des Mandats sowie das Haftungsrisiko des Anwalts berücksichtigen.
Kostentransparenz bei braun-legal: Unser Versprechen an Sie
Bei braun-legal verstehen wir, dass die Frage der Anwaltskosten für viele Mandanten von zentraler Bedeutung ist. Deshalb ist Kostentransparenz ein Grundpfeiler unserer Kanzleiphilosophie und ein wesentlicher Aspekt unserer Mission, Ihnen vertrauenswürdige Rechtsberatung zugänglich zu machen. Von Beginn unserer Zusammenarbeit an informieren wir Sie offen und ehrlich über die voraussichtlich entstehenden Gebühren. Ob es sich um gesetzliche Gebühren nach dem RVG, ein vereinbartes Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung handelt – wir erläutern Ihnen die Berechnungsgrundlagen detailliert. Für viele Standardleistungen, wie beispielsweise eine Erstberatung, bieten wir attraktive Festpreise an, die Ihnen Planungssicherheit geben. Sollten sich im Laufe des Mandats unvorhergesehene Entwicklungen ergeben, die Auswirkungen auf die Kosten haben könnten, werden wir Sie proaktiv darüber informieren und die weitere Vorgehensweise gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Unser Ziel ist es, dass Sie sich nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich der Kosten gut bei uns aufgehoben fühlen. Dieses Versprechen der Transparenz gilt für alle unsere Mandanten, von der Erbfall-Erbin bis zum Unternehmensgründer.
Rechtsschutzversicherung: Wann übernimmt sie die Anwaltskosten?
Eine Rechtsschutzversicherung kann eine wertvolle Absicherung sein, um im Streitfall die Kosten für Anwalt und Gericht nicht selbst tragen zu müssen. Ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab: Ihrem Versicherungstarif, den darin abgedeckten Rechtsgebieten und den konkreten Umständen Ihres Falles. Typischerweise decken Rechtsschutzversicherungen Kosten im Arbeitsrecht (z.B. bei Kündigungen), Mietrecht, Verkehrsrecht und oft auch im Vertrags- und Sachenrecht ab. Bereiche wie Familien- oder Erbrecht sind häufig nur eingeschränkt oder gar nicht versichert, es sei denn, es wurden spezielle Zusatzbausteine vereinbart. Wichtig ist auch der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses und des Schadenseintritts; oft gibt es Wartezeiten, bevor der Versicherungsschutz greift. Vor Mandatsbeginn klären wir bei braun-legal gerne für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Fall übernimmt. Wir stellen eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern uns um die Kommunikation. Sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart sein, informieren wir Sie auch darüber. So wissen Sie von Anfang an, mit welchen eventuellen Eigenanteilen Sie bei den Anwaltskosten rechnen müssen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH): Finanzielle Unterstützung vom Staat
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsberatung oder einen Gerichtsprozess selbst zu tragen, gibt es staatliche Unterstützungsmöglichkeiten. Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung können Sie Beratungshilfe beantragen. Wird diese bewilligt, übernimmt der Staat die Anwaltskosten bis auf einen geringen Eigenanteil (derzeit 15 Euro). Den Antrag auf Beratungshilfe stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Legen Sie dazu Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen vor. Für gerichtliche Verfahren gibt es die Prozesskostenhilfe (PKH), bzw. in Familiensachen die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Voraussetzung für die Bewilligung ist neben der finanziellen Bedürftigkeit, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Auch hier prüft das Gericht Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. PKH kann als Zuschuss (nicht rückzahlbar) oder als zinsloses Darlehen (in Raten zurückzuzahlen) gewährt werden. Unsere Anwälte bei braun-legal informieren Sie gerne über diese Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragsstellung, damit Sie auch bei begrenzten finanziellen Mitteln zu Ihrem Recht kommen.
Erbrecht aktuell
Kosten & Planung
Gebühren im Blick
Vermögen sichern
Nachfolgekosten
Erfolgshonorar: Wann ist es zulässig und sinnvoll?
Ein Erfolgshonorar bedeutet, dass der Rechtsanwalt nur im Erfolgsfall eine Vergütung erhält, die dann meist höher ist als die gesetzlichen Gebühren oder ein übliches Zeithonorar. In Deutschland sind reine Erfolgshonorare (pactum de quota litis) grundsätzlich nur in engen Ausnahmefällen zulässig. § 4a RVG erlaubt eine solche Vereinbarung, wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, obwohl hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen weder eine Rechtsschutzversicherung eintritt noch Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und klar definieren, was als "Erfolg" gilt und wie hoch das Honorar im Erfolgsfall ausfällt. Zudem muss sie den Hinweis enthalten, dass bei einem Misserfolg keine oder nur geringere Kosten anfallen. Für den Fall des Misserfolgs kann vereinbart werden, dass der Anwalt zumindest die gesetzlichen Gebühren erhält. Erfolgshonorare können für Mandanten, die ein hohes Kostenrisiko scheuen, eine Option sein, ihr Recht durchzusetzen. Bei braun-legal prüfen wir sorgfältig, ob die Voraussetzungen für ein Erfolgshonorar in Ihrem speziellen Fall gegeben sind und beraten Sie umfassend über die Vor- und Nachteile einer solchen Vereinbarung, immer unter strenger Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben.
Kosten im Erbrecht: Was Erbfall-Erben bei der Vergütung erwartet
Im Erbrecht können verschiedene Kosten anfallen, die für Erben oder Pflichtteilsberechtigte relevant sind. Die Anwaltsvergütung richtet sich hier häufig nach dem Gegenstandswert, der dem Wert des Nachlasses oder des geltend gemachten Anspruchs (z.B. Pflichtteil) entspricht. Bei der Beantragung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses fallen zudem Notar- und Gerichtskosten an, deren Höhe ebenfalls vom Nachlasswert abhängt. Für eine Erstberatung im Erbrecht, in der beispielsweise die Erbfolge geklärt oder die Chancen einer Testamentsanfechtung erörtert werden, bieten viele Kanzleien, so auch braun-legal, Pauschalpreise an. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, etwa zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen, erfolgt die Abrechnung meist nach RVG oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für die Nachlassregelung unter Umständen vom Nachlass selbst getragen werden können. Wir bei braun-legal, insbesondere mit unserer Expertise durch Premium-Partner Braun & Kollegen, beraten Sie transparent über alle anfallenden Kosten im Erbfall und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen oder Ihre Pflichten als Erbe rechtskonform zu erfüllen.
Anwaltskosten bei Unternehmensgründung und laufender Beratung
Für Unternehmensgründer und etablierte Unternehmen ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich, um von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen und rechtliche Risiken zu minimieren. Die Anwaltskosten in diesem Bereich sind vielfältig und hängen stark vom Umfang und der Komplexität der Beratung ab. Bei einer Unternehmensgründung können Kosten für die Wahl der richtigen Rechtsform, die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, AGBs oder die Prüfung von Markenrechten anfallen. Im laufenden Geschäftsbetrieb sind es oft Vertragsgestaltungen, arbeitsrechtliche Fragen, Compliance-Themen oder die Begleitung von Transaktionen. Bei braun-legal bieten wir für Unternehmensgründer oft modulare Beratungspakete zu Festpreisen an, beispielsweise für eine Gründungsberatung. Für eine fortlaufende Rechtsberatung sind Stundenhonorare oder auch monatliche Retainer-Vereinbarungen üblich, die Ihnen planbare Kosten und schnellen Zugriff auf juristischen Rat sichern. Wir verstehen die finanziellen Rahmenbedingungen von Start-ups und KMUs und streben stets eine wirtschaftlich sinnvolle und transparente Kostenstruktur an. Sprechen Sie uns an, um ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre unternehmensrechtlichen Belange zu erhalten und von unserer Expertise im B2B-Bereich zu profitieren.
Was kostet eine Erstberatung bei braun-legal?
Um unerwartet hohe Anwaltskosten zu vermeiden, ist eine offene Kommunikation und klare Vereinbarungen von entscheidender Bedeutung. Hier sind einige Expertentipps: 1. **Fragen Sie nach den Kosten:** Erkundigen Sie sich bereits im Erstgespräch nach den voraussichtlichen Kosten und den Abrechnungsmodalitäten (RVG, Stundenhonorar, Pauschale). Seriöse Anwälte geben hierzu bereitwillig Auskunft. 2. **Bitten Sie um eine schriftliche Vergütungsvereinbarung:** Insbesondere bei Stunden- oder Pauschalhonoraren sollten die Vereinbarungen schriftlich fixiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Prüfen Sie diese sorgfältig. 3. **Klären Sie den Leistungsumfang:** Was genau ist im vereinbarten Honorar enthalten? Sind beispielsweise Nebenkosten wie Kopier- oder Reisekosten inkludiert oder werden sie separat abgerechnet? 4. **Informieren Sie sich über Erstberatungsgebühren:** Viele Kanzleien bieten eine Erstberatung zu einem Festpreis an. Nutzen Sie diese, um den Fall zu schildern und eine erste Einschätzung zu erhalten. Bei braun-legal ist dies gängige Praxis. 5. **Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung:** Klären Sie frühzeitig, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. 6. **Halten Sie Fristen ein und bereiten Sie Unterlagen vor:** Eine gute Vorbereitung Ihrerseits kann dem Anwalt Zeit sparen und somit Ihre Kosten senken, insbesondere bei Zeithonoraren. 7. **Kommunizieren Sie Veränderungen:** Informieren Sie Ihren Anwalt umgehend über neue Entwicklungen in Ihrem Fall, die den Arbeitsaufwand beeinflussen könnten. Bei braun-legal setzen wir auf Transparenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit, um Kostenfallen für Sie zu vermeiden.