Familie, Recht: Individuelle Lösungen

Erfahrene Anwälte von braun-legal beraten Sie kompetent zu Vaterschaft, Adoption, Gewaltschutz und weiteren komplexen familienrechtlichen Fragen. Sichern Sie Ihre Rechte.

Vaterschaftsklärung & Adoption

Gewaltschutz & Namensrecht

Individuelle Rechtsberatung

Das breite Spektrum der sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten

Klärung komplexer Verwandtschaftsverhältnisse

Rechtliche Absicherung in besonderen Lebenslagen

Individuelle Lösungen für Ihre familiäre Situation

Expertise in Nischen des Familienrechts

Vaterschaftsangelegenheiten: Anerkennung, Anfechtung und rechtliche Folgen

Die Klärung der Vaterschaft ist ein fundamentaler Aspekt des Familienrechts mit weitreichenden persönlichen und rechtlichen Konsequenzen. Bei braun-legal unterstützen wir Sie umfassend bei der Vaterschaftsanerkennung, die in der Regel durch Zustimmung der Mutter und des anerkennenden Mannes vor dem Jugendamt oder einem Notar erfolgt und die rechtliche Vater-Kind-Beziehung begründet. Ebenso beraten wir Sie kompetent zur Vaterschaftsanfechtung, falls Zweifel an der biologischen Abstammung bestehen. Hierbei sind strenge Fristen zu beachten und ein gerichtliches Verfahren ist oft unumgänglich. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht erläutern Ihnen die Voraussetzungen, den Ablauf und die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage und vertreten Ihre Interessen engagiert. Die Feststellung der Vaterschaft hat erhebliche Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche, das Sorge- und Umgangsrecht sowie erbrechtliche Fragen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Pflichten klar definiert werden. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, um Ihre spezifische Situation im Bereich Vaterschaft zu analysieren und die nächsten Schritte zu planen.

Unsere Expertise im Familienrecht

Vielfältige Unterstützung für Ihre Familie

Vaterschaft

Anerkennung, Anfechtung und alle rechtlichen Folgen verständlich geklärt.

Adoption

Begleitung durch den gesamten Adoptionsprozess, rechtssicher und einfühlsam.

Gewaltschutz

Schnelle Hilfe und Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt und Stalking.

Namensrecht

Beratung zu Namensänderungen nach Heirat, Scheidung oder aus wichtigem Grund.

Vorsorge

Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten für Ihre Sicherheit.

Auslandsbezug

Kompetente Beratung bei familienrechtlichen Fragen mit internationalem Kontext.

Kindesunterhalt

Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für nichteheliche Kinder.

Sorgerecht

Regelung der elterlichen Sorge für Kinder nicht verheirateter Eltern.

Abstammung

Klärung rechtlicher Abstammungsverhältnisse und verwandter Ansprüche.

Von Vaterschaft bis Vorsorge – wir sind für Sie da.

Ihre Fragen,

unsere Antworten.

Adoption: Rechtliche Schritte und Voraussetzungen für die Annahme eines Kindes

Die Adoption, also die rechtliche Annahme einer Person als Kind, ist ein tiefgreifender Prozess, der eine neue, rechtlich vollwertige Eltern-Kind-Beziehung schafft. Das Familienrecht stellt hohe Anforderungen an Adoptiveltern, um das Kindeswohl sicherzustellen. Bei braun-legal begleiten wir Sie durch das gesamte Adoptionsverfahren, von der ersten Beratung über die Antragstellung beim Familiengericht bis hin zur gerichtlichen Entscheidung. Wir klären Sie über die verschiedenen Adoptionsformen auf, wie die Minderjährigenadoption, Erwachsenenadoption oder Stiefkindadoption, und erläutern die spezifischen Voraussetzungen, darunter Eignungsprüfungen durch das Jugendamt, Altersgrenzen und die notwendigen Einwilligungen. Unsere Anwälte helfen Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und unterstützen Sie bei Gesprächen mit Behörden. Die rechtlichen Folgen einer Adoption sind umfassend: Das adoptierte Kind erhält die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes gegenüber den Adoptiveltern, einschließlich Unterhalts-, Sorge- und Erbansprüchen, während die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern in der Regel erlöschen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen rechtssicheren Adoptionsprozess.

Gewaltschutzverfahren: Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Häusliche Gewalt und Stalking sind ernste Bedrohungen, die schnelles und entschlossenes Handeln erfordern. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Opfern effektive rechtliche Mittel, um sich und ihre Familie zu schützen. braun-legal steht Ihnen in diesen belastenden Situationen zur Seite und hilft Ihnen, gerichtliche Schutzanordnungen zu erwirken. Dazu gehören beispielsweise Kontaktverbote, Näherungsverbote, Wohnungsverweisungen des Täters oder das Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen. Unsere spezialisierten Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei der Antragsstellung beim Familiengericht, sammeln Beweise für die erlittene Gewalt oder die Nachstellungen und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren. Wir wissen um die Dringlichkeit solcher Fälle und bemühen uns um eine schnelle einstweilige Anordnung, um unmittelbaren Schutz zu gewährleisten. Auch wenn Sie fälschlicherweise einer Gewalttat beschuldigt werden, verteidigen wir Ihre Rechte. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden haben oberste Priorität. Wir beraten Sie diskret und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie sich wirksam schützen können.

Namensrecht: Änderungen und Bestimmungen rund um den Familiennamen

Das Namensrecht regelt, welchen Namen eine Person führt und unter welchen Voraussetzungen dieser geändert werden kann. Familienrechtliche Ereignisse wie Eheschließung, Scheidung, Geburt oder Adoption haben oft Auswirkungen auf den Familiennamen. Bei braun-legal beraten wir Sie zu allen Aspekten des Namensrechts. Nach einer Eheschließung können die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, wobei auch Doppelnamen möglich sind. Im Falle einer Scheidung besteht oft der Wunsch, den früheren Namen wieder anzunehmen. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und Fristen. Auch für Kinder gibt es klare Regelungen zur Namensgebung bei Geburt und bei späteren Änderungen der Familienverhältnisse. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung außerhalb dieser familienrechtlichen Bezüge ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa wenn ein wichtiger Grund vorliegt und das schutzwürdige Interesse des Antragstellers überwiegt. Unsere Anwälte prüfen Ihre individuelle Situation, informieren Sie über die Erfolgsaussichten einer Namensänderung und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der zuständigen Behörde oder dem Gericht.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Kontext familiärer Beziehungen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zentrale Instrumente der Selbstbestimmung, die gerade im familiären Kontext von großer Bedeutung sind. Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln sollen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – sei es durch Unfall, Krankheit oder Alter. Dies kann familiäre Konflikte vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Bei braun-legal beraten wir Sie umfassend zur Erstellung rechtssicherer und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Vorsorgedokumente. Wir klären Fragen zur Auswahl der Bevollmächtigten, zum Umfang der Vollmacht und zur Formulierung Ihrer medizinischen Behandlungswünsche. Eine klare Regelung entlastet Ihre Angehörigen in schwierigen Zeiten und stellt sicher, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen, Fallstricke zu vermeiden und Ihre Vorsorge optimal zu gestalten, auch unter Berücksichtigung der Dynamiken innerhalb Ihrer Familie.

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Elterliche Sorge und Umgangsrecht bei nicht verheirateten Eltern

Für nicht miteinander verheiratete Eltern gelten spezifische Regelungen bezüglich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, die oft Fragen aufwerfen. Grundsätzlich hat die Mutter bei Geburt das alleinige Sorgerecht. Damit der Vater ebenfalls das Sorgerecht erhält, ist entweder eine gemeinsame Sorgeerklärung beider Elternteile (meist beim Jugendamt) notwendig, eine spätere Heirat oder eine gerichtliche Entscheidung, die dem Vater auf Antrag das gemeinsame oder in Ausnahmefällen alleinige Sorgerecht überträgt. Bei braun-legal beraten wir Väter und Mütter zu ihren Rechten und Pflichten. Wir unterstützen Sie bei der Abgabe von Sorgeerklärungen oder vertreten Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge. Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind ist ein eigenständiges Recht und dient vor allem dem Kindeswohl. Wir helfen Ihnen, faire und praktikable Umgangsregelungen zu finden, sei es durch außergerichtliche Vereinbarungen oder, falls nötig, durch gerichtliche Klärung. Ziel ist stets eine Lösung, die den Bedürfnissen des Kindes am besten gerecht wird und eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen ermöglicht.

Rechtliche Aspekte der Abstammung und ihre Klärung

Das Abstammungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern. Diese Zuordnung hat weitreichende Folgen für Unterhalt, Erbrecht, Sorge- und Umgangsrecht. Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat. Die Vaterschaft kann durch Ehe mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt, durch Anerkennung oder durch gerichtliche Feststellung begründet werden. Bei braun-legal unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Klärung der Abstammung. Dies umfasst die Beratung und Vertretung bei der Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft, auch mittels DNA-Gutachten. Wir klären Sie über die rechtlichen Voraussetzungen, Fristen und die prozessualen Schritte auf. Insbesondere in komplexen Fällen, etwa bei Samenspende oder Leihmutterschaft (die in Deutschland rechtlich kompliziert ist), ist eine fundierte anwaltliche Beratung unerlässlich. Wir helfen Ihnen, Klarheit über die verwandtschaftlichen Verhältnisse zu erlangen und die damit verbundenen rechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren. Unser Ziel ist es, Ihnen Rechtssicherheit in diesen oft emotional sensiblen Angelegenheiten zu verschaffen.

Unterhaltsansprüche für nichteheliche Kinder und deren Mütter/Väter

Nichteheliche Kinder haben gegenüber beiden Elternteilen grundsätzlich die gleichen Unterhaltsansprüche wie eheliche Kinder. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist in der Regel barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes, wobei die Düsseldorfer Tabelle als anerkannte Richtlinie dient. Bei braun-legal helfen wir Ihnen, den Unterhaltsanspruch für Ihr nichteheliches Kind korrekt zu berechnen und durchzusetzen. Darüber hinaus kann auch der betreuende Elternteil (meist die Mutter) unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil haben, insbesondere für die Zeit um die Geburt (§ 1615l BGB). Dieser Anspruch, oft als Betreuungsunterhalt bezeichnet, soll den Ausfall an eigenem Einkommen aufgrund der Kinderbetreuung kompensieren. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen, der Dauer und der Höhe dieser Unterhaltsansprüche. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und streben eine faire Lösung an, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt.

Was genau fällt unter "sonstige familienrechtliche Angelegenheiten"?

Familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezug, wie binationale Ehen, Kinder mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze von Familienmitgliedern in verschiedenen Ländern, stellen besondere Herausforderungen dar. Die Frage, welches nationale Recht anwendbar ist und welche Gerichte international zuständig sind, ist oft komplex und erfordert spezialisierte Kenntnisse im internationalen Privatrecht (IPR) und europäischen Rechtsverordnungen (z.B. Brüssel IIa-Verordnung). braun-legal bietet Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in sonstigen familienrechtlichen Fällen mit internationalem Bezug. Das kann die Anerkennung ausländischer Entscheidungen (z.B. zur Vaterschaft oder Adoption), die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen über Grenzen hinweg oder die Regelung des Umgangsrechts bei im Ausland lebenden Kindern betreffen. Unsere Anwälte verfügen über die notwendige Expertise, um die relevanten internationalen Abkommen und nationalen Kollisionsnormen zu prüfen und Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Wir arbeiten bei Bedarf mit Korrespondenzanwälten im Ausland zusammen, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre spezifische grenzüberschreitende Familiensituation zu besprechen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten zu sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten

Was genau fällt unter "sonstige familienrechtliche Angelegenheiten"?

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Wie läuft eine Vaterschaftsanfechtung ab und welche Fristen gelten?

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Welche Voraussetzungen müssen für eine Adoption erfüllt sein?

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Wie kann ich mich und meine Kinder vor häuslicher Gewalt schützen?

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Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Wie regeln wir das gemeinsame Sorgerecht?

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Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

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braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

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