Faire Rente nach Scheidung sichern

Erfahren Sie alles zum Versorgungsausgleich bei Scheidung: Berechnung, Verfahren und wie braun-legal Ihnen hilft, Ihre Rentenansprüche fair zu teilen und zu sichern.

Gerechte Teilung Ihrer Rentenansprüche

Fachanwaltliche Prüfung und Beratung

Absicherung Ihrer Altersvorsorge

Was ist der Versorgungsausgleich und warum ist er wichtig?

Gesetzlicher Ausgleich von Rentenanwartschaften bei Scheidung.

Betrifft gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.

Ziel ist die faire Verteilung während der Ehe erworbener Ansprüche.

Entscheidend für die finanzielle Absicherung beider Partner im Alter.

Der detaillierte Ablauf des Versorgungsausgleichsverfahrens

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt. Zunächst müssen beide Ehegatten Auskunft über ihre während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte erteilen. Hierfür versendet das Gericht Fragebögen, die sorgfältig und vollständig auszufüllen sind. Die jeweiligen Versorgungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Pensionskassen, Versicherungen) berechnen dann den Ehezeitanteil der Anrechte und deren Ausgleichswert. Das Gericht prüft diese Berechnungen und entscheidet über die Teilung. In der Regel erfolgt eine interne Teilung, bei der für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein eigenes Konto beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten eingerichtet wird. In bestimmten Fällen kann auch eine externe Teilung erfolgen. Die Komplexität des Verfahrens erfordert oft juristische Expertise, um Nachteile zu vermeiden und eine korrekte Durchführung sicherzustellen. Fehler bei der Auskunftserteilung oder Bewertung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Unsere Expertise

Ihr Weg zum fairen Versorgungsausgleich

Anrechte Analyse

Detaillierte Prüfung Ihrer gesamten Rentenanwartschaften.

Anspruchs Berechnung

Exakte Ermittlung der Ausgleichsansprüche und -werte.

Gerichts Vertretung

Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen vor Familiengerichten.

Gestaltung Vereinbarung

Entwicklung rechtssicherer, individueller Regelungen für Sie.

Altersvorsorge Check

Optimierung und Sicherung Ihrer Altersbezüge nach Scheidung.

Prüfung Abänderung

Analyse und Anpassung bestehender Versorgungsausgleichsentscheidungen.

Ehevertrag Beratung

Vorsorgliche Regelungen zum Versorgungsausgleich im Ehevertrag.

Strategie Entwicklung

Maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Versorgungsausgleichsfälle.

Mediation Hilfe

Unterstützung bei außergerichtlicher Konfliktlösung und Einigung.

Wir sichern Ihre Rentenansprüche.

Unklarheiten beim Versorgungsausgleich?

Wir bringen Licht ins Dunkel!

Welche Anrechte unterliegen dem Versorgungsausgleich?

Dem Versorgungsausgleich unterliegen grundsätzlich alle Versorgungsanrechte, die während der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten wurden und der Alters- oder Invaliditätsversorgung dienen. Dazu zählen Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenpunkte), Beamtenversorgungen (Pensionen), berufsständischen Versorgungswerken (z.B. für Ärzte, Anwälte), betrieblichen Altersversorgungen (Direktzusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen) und privaten Altersvorsorgeverträgen (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen mit Rentenwahlrecht). Auch ausländische Versorgungsanrechte können einbezogen werden, was die Komplexität erhöht. Nicht ausgleichspflichtig sind hingegen reine Kapitalanlagen ohne Rentenbezug oder Anrechte, die bereits vor der Ehe bestanden und sich während der Ehe nicht erhöht haben, es sei denn, es handelt sich um sogenannte ehezeitbezogene Wertsteigerungen. Die genaue Identifizierung und Bewertung aller relevanten Anrechte ist entscheidend für ein faires Ergebnis.

Ausnahmeregelungen und der mögliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Obwohl der Versorgungsausgleich grundsätzlich bei jeder Scheidung durchgeführt wird, gibt es gesetzliche Ausnahmeregelungen und Möglichkeiten des Ausschlusses. Ein Ausschluss kann erfolgen bei kurzer Ehedauer (bis zu drei Jahren inklusive Trennungsjahr), wenn kein Ehegatte den Ausgleich beantragt. Auch bei Geringfügigkeit der beiderseitigen Ausgleichswerte oder wenn ein Ehegatte seine Ausgleichsansprüche illoyal vermindert hat (z.B. durch Manipulation von Versorgungsanrechten), kann das Gericht den Ausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Ein weiterer Ausschlussgrund kann eine grobe Unbilligkeit sein, beispielsweise wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde. Dies ist jedoch nur in extremen Ausnahmefällen anzunehmen. Ehegatten können den Versorgungsausgleich auch durch notarielle Vereinbarung (Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) modifizieren oder ausschließen, wobei solche Vereinbarungen einer gerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle unterliegen, um eine sittenwidrige Benachteiligung eines Partners zu verhindern.

Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen

Ehegatten haben die Möglichkeit, den gesetzlichen Versorgungsausgleich durch individuelle Vereinbarungen anzupassen oder auszuschließen. Solche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden und können vor der Eheschließung (Ehevertrag) oder anlässlich der Scheidung (Scheidungsfolgenvereinbarung) getroffen werden. Gestaltungsmöglichkeiten umfassen den vollständigen Verzicht, den teilweisen Verzicht, die Herausnahme bestimmter Anrechte oder die Vereinbarung spezifischer Ausgleichsmodalitäten. Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen einer gerichtlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle unterliegen. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung zum Zeitpunkt ihres Abschlusses oder aufgrund späterer Entwicklungen zu einer evident einseitigen und unzumutbaren Lastenverteilung führt. Ist dies der Fall, kann die Vereinbarung unwirksam sein oder angepasst werden. Eine umfassende anwaltliche Beratung ist unerlässlich, um die rechtlichen Fallstricke zu erkennen und eine ausgewogene, rechtssichere Regelung zu treffen, die den Interessen beider Partner gerecht wird und späteren Streitigkeiten vorbeugt.

Konkrete Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf Ihre zukünftige Rente

Der Versorgungsausgleich hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Altersrente beider geschiedener Ehegatten. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält durch die Teilung zusätzliche Rentenanwartschaften, die seine eigene Rente erhöhen. Dies ist besonders relevant für Partner, die während der Ehezeit aufgrund von Kindererziehung oder Haushaltsführung geringere eigene Anwartschaften erworben haben. Umgekehrt verringert sich die Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten um die abgegebenen Anrechtsteile. Die konkrete Höhe der Zu- oder Abschläge hängt von der Dauer der Ehe, der Höhe der erworbenen Anrechte und der Art der Versorgung ab. Bei der internen Teilung werden dem Berechtigten eigene Anrechte beim Versorgungsträger des Verpflichteten gutgeschrieben. Bei der externen Teilung, oft bei betrieblichen oder privaten Versorgungen mit geringem Ausgleichswert, wird ein Kapitalbetrag an einen vom Berechtigten gewählten Versorgungsträger gezahlt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die potenziellen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls eine Prognoseberechnung erstellen zu lassen.

Fachanwälte für

Familienrecht

Persönliche & direkte

Betreuung

Maßgeschneiderte

Lösungen

Besonderheiten des Versorgungsausgleichs für Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler weist der Versorgungsausgleich Besonderheiten auf, da ihre Altersvorsorge oft anders strukturiert ist als bei Angestellten. Häufig dominieren private Vorsorgeformen wie Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder Investitionen in das eigene Unternehmen, die als Altersvorsorge gedacht sind. Auch Anwartschaften bei berufsständischen Versorgungswerken sind typisch. Die Bewertung dieser Anrechte kann komplexer sein, insbesondere wenn es um die Ermittlung des ehezeitlichen Anteils bei unternehmerischen Beteiligungen oder flexiblen Vorsorgeprodukten geht. Entscheidend ist, ob die Vermögenswerte tatsächlich der Altersversorgung dienen. Reine Kapitalanlagen, die nicht primär der Altersabsicherung dienen, fallen eher in den Zugewinnausgleich. Für Selbstständige ist es daher besonders wichtig, alle relevanten Vorsorgeinstrumente korrekt zu identifizieren und bewerten zu lassen, um eine faire Teilung sicherzustellen und unliebsame Überraschungen im Scheidungsverfahren zu vermeiden. Eine frühzeitige, spezialisierte Rechtsberatung ist hier oft unerlässlich.

Möglichkeiten der Abänderung einer rechtskräftigen Versorgungsausgleichsentscheidung

Eine bereits rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen abgeändert werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn sich wesentliche rechtliche oder tatsächliche Grundlagen, die für die ursprüngliche Entscheidung maßgeblich waren, nachträglich geändert haben. Ein häufiger Grund für ein Abänderungsverfahren ist eine Gesetzesänderung mit Rückwirkung oder eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu bestimmten Versorgungstypen. Auch eine wesentliche Wertänderung eines Anrechts, die bei der Erstentscheidung nicht vorhersehbar war, kann eine Abänderung rechtfertigen. Der Antrag auf Abänderung muss bei dem Familiengericht gestellt werden, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen und ob diese zu einer wesentlichen Änderung des Ausgleichswerts führen würde (mindestens 5% und ein Mindestbetrag). Abänderungsverfahren sind oft komplex und erfordern eine genaue Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie der Erfolgsaussichten.

Versorgungsausgleich bei Ehen mit internationalem Bezug (Auslandsberührung)

Bei Ehen mit internationalem Bezug, beispielsweise wenn ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, beide im Ausland leben oder während der Ehezeit im Ausland Rentenanwartschaften erworben wurden, stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht und der Zuständigkeit der Gerichte für den Versorgungsausgleich. Grundsätzlich gilt nach europäischem Recht (Rom III-Verordnung) für die Scheidung und deren Folgen das Recht des Staates des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten. Für den Versorgungsausgleich selbst kann jedoch das Sachrecht des jeweiligen Versorgungssystems relevant sein. Die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Versorgungsausgleichsentscheidungen im Ausland oder die Einbeziehung ausländischer Anrechte in ein deutsches Verfahren kann kompliziert sein und hängt von bi- oder multilateralen Abkommen ab. Oftmals ist eine Koordination zwischen deutschen und ausländischen Gerichten oder Versorgungsträgern notwendig. Eine spezialisierte Beratung im internationalen Familienrecht ist hier unerlässlich, um die komplexen kollisionsrechtlichen Fragen zu klären und die Ansprüche bestmöglich durchzusetzen oder zu verteidigen.

Was genau wird beim Versorgungsausgleich geteilt?

Anwaltliche Unterstützung beim Versorgungsausgleich ist in vielen Fällen dringend anzuraten, auch wenn das Verfahren von Amts wegen durchgeführt wird. Die Materie ist komplex und für Laien schwer verständlich. Ein spezialisierter Anwalt kann sicherstellen, dass alle relevanten Anrechte korrekt erfasst und bewertet werden, die Berechnungen der Versorgungsträger überprüfen und Ihre Rechte optimal vertreten. Dies ist besonders wichtig bei hohen Vermögenswerten, komplexen Vorsorgestrukturen (z.B. bei Selbstständigen oder bei betrieblicher Altersversorgung), internationalen Bezügen oder wenn Sie eine abweichende Vereinbarung treffen möchten. Der Anwalt hilft, Fehler bei der Auskunftserteilung zu vermeiden, die erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen können. Er kann auch prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Ausschluss oder eine Anpassung des Versorgungsausgleichs vorliegen oder ob eine bestehende Vereinbarung wirksam ist. Mit fachanwaltlicher Expertise an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass der Versorgungsausgleich fair und zu Ihren Gunsten gestaltet wird, um Ihre finanzielle Zukunft nach der Scheidung bestmöglich abzusichern.

Schreibe eine Frage, die den Besucher der Webseite dazu bringt das Forms auszufüllen und uns zu kontaktieren

Kontaktieren Sie braun-legal

Schreibe eine Frage, die den Besucher der Webseite dazu bringt das Forms auszufüllen und uns zu kontaktieren

Kontaktieren Sie braun-legal

Schreibe eine Frage, die den Besucher der Webseite dazu bringt das Forms auszufüllen und uns zu kontaktieren

Kontaktieren Sie braun-legal

Antworten von Experten

Häufig gestellte Fragen zum Versorgungsausgleich

Was genau wird beim Versorgungsausgleich geteilt?

Was genau wird beim Versorgungsausgleich geteilt?

Was genau wird beim Versorgungsausgleich geteilt?

Wie lange dauert ein Versorgungsausgleichsverfahren?

Wie lange dauert ein Versorgungsausgleichsverfahren?

Wie lange dauert ein Versorgungsausgleichsverfahren?

Kann man den Versorgungsausgleich vertraglich ausschließen?

Kann man den Versorgungsausgleich vertraglich ausschließen?

Kann man den Versorgungsausgleich vertraglich ausschließen?

Was passiert mit Betriebsrenten beim Versorgungsausgleich?

Was passiert mit Betriebsrenten beim Versorgungsausgleich?

Was passiert mit Betriebsrenten beim Versorgungsausgleich?

Ist der Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehedauer durchzuführen?

Ist der Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehedauer durchzuführen?

Ist der Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehedauer durchzuführen?

Welche Kosten entstehen beim Versorgungsausgleich?

Welche Kosten entstehen beim Versorgungsausgleich?

Welche Kosten entstehen beim Versorgungsausgleich?

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.