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Kompetente Rechtsberatung im Verwaltungsrecht. Wir setzen Ihre Rechte gegenüber Behörden durch – von Baugenehmigungen bis zu Abgabenbescheiden. Vertrauen Sie auf braun-legal.
Bescheide prüfen lassen
Widerspruch einlegen
Klageverfahren führen
Was ist Verwaltungsrecht und wann benötige ich einen Anwalt?
Definition des Verwaltungsrechts
Typische Anwendungsfälle
Rolle des Fachanwalts
Kosten und Nutzen
Der Verwaltungsakt: Rechtsgrundlage und Widerspruchsverfahren
Der Verwaltungsakt ist die häufigste Handlungsform der Verwaltung und zentraler Anknüpfungspunkt für Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Erfahren Sie, was einen Verwaltungsakt auszeichnet, welche Rechtsbehelfe Ihnen zur Verfügung stehen und wie ein Widerspruchsverfahren abläuft, um Ihre Rechte effektiv zu wahren. Ein Verwaltungsakt (VA) gemäß § 35 VwVfG ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Typische Beispiele sind Baugenehmigungen, Steuerbescheide oder Gewerbeuntersagungen. Ein Verwaltungsakt wird erst mit seiner Bekanntgabe an den Adressaten wirksam. Die Art der Bekanntgabe und der Nachweis des Zugangs sind oft entscheidend für die Fristberechnung. Jeder schriftliche oder elektronisch erlassene Verwaltungsakt muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die über Rechtsbehelf, Frist und zuständige Stelle informiert. Fehlerhafte Belehrungen können Fristen verlängern. Gegen die meisten Verwaltungsakte ist der Widerspruch als Vorverfahren statthaft, mit dem Ziel einer Selbstkontrolle der Verwaltung. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift binnen eines Monats nach Bekanntgabe bei der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde eingelegt und begründet werden. Die Behörde prüft daraufhin erneut und kann dem Widerspruch abhelfen oder ihn per Widerspruchsbescheid zurückweisen, wogegen dann Klage möglich ist. Grundsätzlich hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung; Ausnahmen können bestehen, z.B. bei öffentlichen Abgaben, wo ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung helfen kann. Das Widerspruchsverfahren ist form- und fristgebunden; eine fundierte Begründung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht erhöht die Erfolgschancen erheblich. Relevante Suchbegriffe: Verwaltungsakt, § 35 VwVfG, Widerspruchsverfahren, Rechtsbehelfsbelehrung, Fristen Verwaltungsrecht, aufschiebende Wirkung Widerspruch, Abhilfebescheid, Widerspruchsbescheid, Anwalt Verwaltungsrecht.
Unsere Expertise im Verwaltungsrecht
Ihr Anwalt für das öffentliche Recht
Bescheidprüfung
Sorgfältige Analyse behördlicher Entscheidungen auf Rechtmäßigkeit und Anfechtbarkeit, um Ihre Optionen zu klären.
Widerspruch
Fachgerechte Formulierung und Einlegung von Widersprüchen zur Korrektur fehlerhafter Verwaltungsakte.
Klageverfahren
Durchsetzung Ihrer Rechte vor allen Verwaltungsgerichten, von der ersten Instanz bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Baurecht
Beratung und Vertretung bei Baugenehmigungen, Bebauungsplänen, Nachbarstreitigkeiten und Schwarzbauten.
Beamtenrecht
Unterstützung in allen beamtenrechtlichen Angelegenheiten, von Ernennung über Disziplinarverfahren bis zur Pensionierung.
Abgabenrecht
Überprüfung von Kommunalabgabenbescheiden (Gebühren, Beiträge, Steuern) und Verteidigung gegen ungerechtfertigte Forderungen.
Gewerberecht
Begleitung bei Gewerbeanmeldungen, Erlaubnisverfahren und Abwehr von Gewerbeuntersagungen.
Umweltrecht
Beratung zu Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren und Einhaltung umweltrechtlicher Auflagen.
Prüfungsrecht
Anfechtung von Examensentscheidungen und Unterstützung bei Studienplatzklagen.
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten – kompetent, konsequent und persönlich.
Verwaltungsrechtliche Fragen?
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Öffentliches Baurecht: Baugenehmigung, Bebauungsplan und Nachbarschutz
Das öffentliche Baurecht regelt, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf und ist für Bauherren, Architekten und Nachbarn relevant. Es gliedert sich in Bauplanungsrecht (BauGB) und Bauordnungsrecht (LBO). Ersteres bestimmt die städtebauliche Zulässigkeit, letzteres die konkrete Ausführung. Ein Bebauungsplan kann detailliert festlegen, was gebaut werden darf. Ohne Bebauungsplan muss sich ein Vorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB) in die Umgebung einfügen; im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Bauen nur privilegiert oder ausnahmsweise zulässig. Für Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist meist eine Baugenehmigung nötig, die die Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften prüft. Nachbarn können sich gegen Bauvorhaben wehren, wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt sind (z.B. Abstandsflächen, Rücksichtnahmegebot). Schwarzbauten riskieren Baueinstellung, Nutzungs- oder Abrissverfügungen. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Baurecht unterstützt bei Bauanträgen, Widersprüchen und der Abwehr von Verfügungen. Wichtige Suchbegriffe: Öffentliches Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag, Bebauungsplan, § 34 BauGB, § 35 BauGB, Nachbarschutz Baurecht, Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Schwarzbau, Anwalt Baurecht.
Beamtenrecht: Rechte und Pflichten im öffentlichen Dienst
Das Beamtenrecht ordnet das Rechtsverhältnis der Beamten zum Dienstherrn (Bund, Länder, Gemeinden) und ist von besonderen Rechten und Pflichten geprägt, die aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis sowie den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) resultieren. Zu den Rechten zählen angemessene Besoldung und Versorgung, Fürsorgepflicht, amtsangemessene Beschäftigung und Vereinigungsfreiheit. Pflichten umfassen volle Hingabe an den Beruf, gewissenhafte Amtsführung, Verfassungstreue und Verschwiegenheit. Dienstliche Beurteilungen sind Grundlage für Beförderungen und können angefochten werden (Konkurrentenklage). Bei Dienstpflichtverletzungen droht ein Disziplinarverfahren mit Maßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst, wobei frühzeitige anwaltliche Vertretung essenziell ist. Das Beamtenverhältnis endet u.a. durch Entlassung, Ruhestand oder Disziplinarmaßnahmen. Bei Streitigkeiten steht der Klageweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Unsere Anwälte für Beamtenrecht beraten und vertreten Sie umfassend. Wesentliche Suchbegriffe: Beamtenrecht, öffentlicher Dienst, Rechte Beamte, Pflichten Beamte, Disziplinarverfahren Beamte, Besoldung Beamte, Beurteilung Beamte, Konkurrentenklage, Anwalt Beamtenrecht.
Umweltrecht und Immissionsschutz: Genehmigungen und Auflagen
Das Umweltrecht dient dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Umweltgüter, wobei der Immissionsschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine zentrale Rolle spielt, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Anlagen zu minimieren. Es basiert auf EU-, Bundes- und Landesgesetzen wie BImSchG, WHG, KrWG, BNatSchG. Viele Industrie- und Gewerbeanlagen benötigen eine BImSchG-Genehmigung, oft mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Genehmigte Anlagen müssen schädliche Umwelteinwirkungen nach Stand der Technik verhindern oder minimieren; Auflagen konkretisieren dies. Spezifische Vorgaben betreffen Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz. Das Abfallrecht regelt Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Eingriffe in Natur und Landschaft können naturschutzrechtliche Genehmigungen oder Ausgleichsmaßnahmen erfordern. Verursacher von Umweltschäden haften ggf. auf Sanierung und Schadensersatz. Rechtsschutz ist durch Widerspruch und Klage möglich. Wir beraten Unternehmen bei der Einhaltung von Vorgaben, begleiten Genehmigungsverfahren und vertreten Betroffene. Suchbegriffe: Umweltrecht, Immissionsschutz, BImSchG, Genehmigung BImSchG, UVP, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Abfallrecht, Anwalt Umweltrecht.
Kommunalabgabenrecht: Gebühren, Beiträge und Steuern verstehen
Gemeinden finanzieren öffentliche Aufgaben durch Gebühren (für tatsächliche Inanspruchnahme, z.B. Müll), Beiträge (für Möglichkeit der Inanspruchnahme, z.B. Erschließung) und Steuern (ohne Gegenleistung, z.B. Grundsteuer). Rechtsgrundlagen sind Kommunalabgabengesetze und kommunale Satzungen. Wichtige Prinzipien sind Gesetzmäßigkeit, Gleichbehandlung, Bestimmtheit, Äquivalenz und Kostendeckung. Abgabenbescheide sollten sorgfältig auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit geprüft werden; Fehler können bei Berechnungsgrundlage, Satz oder Heranziehung liegen, auch die Satzung selbst kann fehlerhaft sein. Rechtsschutz erfolgt durch Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht unter Einhaltung von Fristen. Typische Streitpunkte sind Anschlussbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Gebührenkalkulationen. Unsere Fachanwälte prüfen Ihre Bescheide und vertreten Ihre Interessen. Suchbegriffe: Kommunalabgaben, Gebührenbescheid, Beitragsbescheid, Grundsteuer, Erschließungsbeitrag, Widerspruch Abgabenbescheid, Anwalt Kommunalabgabenrecht.
Unternehmensgründung
Rechtsform, Verträge, Compliance
Vertragsprüfung, Grundbuch, Risiken
Öffentliches Dienstrecht
Beamtenstatus, Disziplinar, Versorgung
Subventionsrecht: Anspruch, Rückforderung und Verfahren
Subventionen sind staatliche oder EU-Zuwendungen zur Förderung bestimmter Ziele, z.B. als Zuschüsse oder Darlehen. Das Subventionsrecht regelt Gewährung, Verwendung und Rückforderung. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Gesetzen oder Förderprogrammen, meist als Ermessensentscheidung. Der Subventionsbescheid enthält Zweckbindung und Auflagen, deren Einhaltung entscheidend ist. Subventionsbetrug (§ 264 StGB) durch falsche Angaben oder zweckwidrige Verwendung hat ernste Konsequenzen. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen oder Verstößen kann die Behörde den Bescheid aufheben und Beträge zurückfordern, oft verzinst. Gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide sind Widerspruch und Klage möglich. Sorgfältige Planung, korrekte Anträge und Dokumentation sind zur Prävention unerlässlich. Wir beraten bei der Antragsstellung, prüfen Bescheide und vertreten Sie bei Rückforderungen. Suchbegriffe: Subventionsrecht, Fördermittel, Zuwendungsbescheid, Rückforderung Subvention, Subventionsbetrug, § 264 StGB, Anwalt Subventionsrecht.
Gewerberecht: Erlaubnisse, Überwachung und Untersagung
Das Gewerberecht (GewO) rahmt die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland, basierend auf der Gewerbefreiheit (Art. 12 GG), die jedoch zum Schutz der Allgemeinheit eingeschränkt wird. Jede Gewerbeaufnahme, -änderung oder -aufgabe muss angezeigt werden (§ 14 GewO). Für bestimmte Branchen (z.B. Gaststätten, Makler, Bewachung) ist eine Erlaubnis nötig, die Zuverlässigkeit oder Sachkunde voraussetzt. Behörden überwachen die Gewerbeausübung. Unzuverlässigkeit (z.B. durch Straftaten, Steuerschulden) kann zur Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) führen, einem schwerwiegenden Eingriff, dem eine Anhörung vorausgeht. Eine Wiedergestattung ist bei Nachweis neuer Zuverlässigkeit möglich. Gegen behördliche Maßnahmen (Ablehnung Erlaubnis, Untersagung) sind Widerspruch und Klage statthaft. Wir unterstützen bei Anmeldung, Erlaubnisverfahren und Abwehr von Untersagungen. Suchbegriffe: Gewerberecht, GewO, Gewerbeanmeldung, erlaubnispflichtiges Gewerbe, Gewerbeuntersagung, § 35 GewO, Zuverlässigkeit Gewerbetreibender, Anwalt Gewerberecht.
Prüfungsrecht: Anfechtung von Examensnoten und Studienplatzklagen
Das Prüfungsrecht betrifft rechtliche Aspekte von Prüfungen in Schule, Hochschule und Beruf. Es geht um faire Verfahren, Bewertungsmaßstäbe und Anfechtungsmöglichkeiten. Prüfungsentscheidungen sind gerichtlich überprüfbare Verwaltungsakte, wobei Prüfern ein Beurteilungsspielraum zusteht. Anfechtbar sind Verfahrensfehler (z.B. unzulässige Prüfer, falsche Aufgaben, oft sofort zu rügen) und Bewertungsfehler (z.B. sachfremde Erwägungen, Willkür). Vor Klage ist oft ein Überdenkungsverfahren nötig. Prüflinge haben Recht auf Akteneinsicht. Bei Studienplatzmangel kann eine Studienplatzklage auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten oder wegen Verfahrensfehlern angestrebt werden. Kurze Fristen für Rügen, Widersprüche und Klagen sind entscheidend. Ein spezialisierter Anwalt kann Erfolgsaussichten prüfen und vertreten. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Suchbegriffe: Prüfungsrecht, Prüfungsanfechtung, Examensanfechtung, Verfahrensfehler Prüfung, Studienplatzklage, Anwalt Prüfungsrecht.
Was kostet ein Anwalt für Verwaltungsrecht?
Das Staatshaftungsrecht regelt Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegen den Staat für Schäden durch fehlerhaftes Behördenhandeln. Wichtigste Grundlage ist der Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), der Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes, Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht, Verschulden, Schaden und Kausalität voraussetzt. Daneben gibt es Entschädigungsansprüche bei rechtmäßigem eingreifendem Handeln (Aufopferung, enteignungsgleicher/enteignender Eingriff) und Ansprüche aus öffentlich-rechtlichem Vertrag oder Folgenbeseitigung. Die Haftung für fehlerhafte Gesetze oder Gerichtsentscheidungen (Richterprivileg) ist stark eingeschränkt. Amtshaftungsansprüche sind vor Zivilgerichten geltend zu machen. Der Geschädigte trägt die Beweislast; es gelten BGB-Verjährungsfristen. Beispiele sind fehlerhafte Baugenehmigungen oder unberechtigte Gewerbeuntersagungen. Anwaltliche Beratung ist aufgrund der Komplexität unerlässlich. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Suchbegriffe: Staatshaftungsrecht, Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GG, Schadensersatz Verwaltung, Anwalt Staatshaftung.