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Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Ehevertrag optimieren und Vermögen intelligent schützen

09.02.2025

14

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

14

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Viele Paare scheuen den Gedanken an einen Ehevertrag, verbinden ihn mit Misstrauen statt mit kluger Vorsorge. Doch gerade die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet eine flexible Lösung, die weit über die Standardregelungen hinausgeht. Sie ermöglicht es, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) individuell anzupassen, um Vermögenswerte wie Unternehmen oder Immobilien im Scheidungsfall zu schützen, ohne die wichtigen erbschaftsteuerlichen Vorteile preiszugeben. [3] Wir, braun-legal, beraten Sie persönlich, wie Sie mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag Ihre finanzielle Zukunft und die Ihres Partners optimal gestalten. Dieser Beitrag erklärt Ihnen die Funktionsweise, die Vorteile und was Sie bei der Gestaltung beachten müssen.

Das Thema kurz und kompakt

Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag schützt spezifische Vermögenswerte (z.B. Unternehmen) im Scheidungsfall und sichert gleichzeitig wichtige erbschaftsteuerliche Vorteile (§ 5 ErbStG) im Todesfall. [1, 2, 3]

Die Vereinbarung muss notariell beurkundet werden und darf keine einseitige, unangemessene Benachteiligung eines Partners darstellen, um wirksam zu sein. [2]

Individuelle Klauseln können den Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall ausschließen oder anpassen, während er für den Todesfall bestehen bleibt, was oft erhebliche Steuerersparnisse ermöglicht. [1, 3]

Ein Mandant, Unternehmer, stand vor der Scheidung; sein Lebenswerk war gefährdet. Durch eine vor Jahren vereinbarte modifizierte Zugewinngemeinschaft in seinem Ehevertrag konnte er sein Unternehmen vollständig sichern und zahlte 0 Euro Zugewinnausgleich für den Betrieb. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie auch Sie mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft Ihr Vermögen schützen und für den Ernstfall vorsorgen können.

Grundlagen verstehen: Zugewinngemeinschaft vs. Gütertrennung

Ohne einen Ehevertrag leben Verheiratete in Deutschland automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. [1] Das bedeutet, während der Ehe bleiben die Vermögen getrennt, aber bei einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Partner ausgeglichen. [1] Hat ein Partner beispielsweise 100.000 Euro Zugewinn und der andere 40.000 Euro, muss der erste Partner 30.000 Euro abgeben. Die Gütertrennung hingegen schließt jeglichen Ausgleich aus – jeder behält sein Vermögen komplett für sich. [1] Dies kann jedoch erhebliche Nachteile im Erbfall und bei der Erbschaftsteuer haben. [1] Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist hier oft der bessere Mittelweg. Sie ermöglicht individuelle Anpassungen für den Scheidungsfall, während die Vorteile für den Todesfall erhalten bleiben. [1, 2]

Vorteile maximieren: Die modifizierte Zugewinngemeinschaft im Detail

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft erlaubt es, spezifische Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich im Scheidungsfall auszunehmen. [2] Das betrifft häufig Betriebsvermögen oder Immobilien, deren Wertsteigerung während der Ehe erheblich sein kann. [2] Ein entscheidender Vorteil ist die Beibehaltung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach § 5 ErbStG im Todesfall. [3] Der überlebende Ehegatte profitiert weiterhin vom pauschalen Zugewinnausgleich (Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um ein Viertel gemäß § 1371 BGB), der steuerfrei bleibt. [3] Bei Gütertrennung entfiele dieser Steuervorteil, was zu einer deutlich höheren Erbschaftsteuer führen kann. [1] Zudem werden Pflichtteilsansprüche anderer Erben, wie Kinder, nicht erhöht, wie es bei der Gütertrennung der Fall wäre. [1] Ein sinnvoller Ehevertrag kann so Zehntausende Euro sparen.

Gestaltungsmöglichkeiten: Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Ein Ehevertrag, der eine modifizierte Zugewinngemeinschaft begründet, muss notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. [2] Die Kosten hierfür richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert. [2] Folgende Punkte können beispielsweise individuell angepasst werden:

  • Herausnahme bestimmter Vermögensgegenstände (z.B. ein Unternehmen, geerbte Immobilien) vom Zugewinnausgleich im Scheidungsfall. [2]

  • Festlegung, dass Wertsteigerungen von geerbtem oder geschenktem Vermögen nicht ausgeglichen werden. [1, 2]

  • Vollständiger Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur für den Scheidungsfall, Beibehaltung für den Todesfall. [1]

  • Anpassung des Anfangsvermögens oder Endvermögens für die Berechnung des Zugewinns.

  • Regelungen für den Fall, dass ein Ehepartner Schulden in die Ehe einbringt oder währenddessen macht.

Viele übersehen, dass auch Schenkungen der Schwiegereltern unter Umständen in den Zugewinn fallen können, wenn dies nicht explizit ausgeschlossen wird. Ein individueller Ehevertrag ist daher essenziell. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Optionen.

Steuerliche Aspekte optimieren: Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Hauptvorteil der modifizierten Zugewinngemeinschaft im Vergleich zur Gütertrennung liegt im Erbfall. Verstirbt ein Ehepartner, wird der Zugewinnausgleich erbschaftsteuerlich günstig behandelt. [1, 3] Nach § 5 Abs. 1 ErbStG bleibt der (fiktive) Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehegatten steuerfrei. [3] Dies kann den steuerpflichtigen Erwerb erheblich mindern. Bei einer Gütertrennung würde das gesamte Erbe (abzüglich persönlicher Freibeträge) der Erbschaftsteuer unterliegen. [1] Das Jahressteuergesetz 2020 hat Anpassungen in § 5 Abs. 1 ErbStG vorgenommen, die bei steuerbefreitem Vermögen im Nachlass relevant sind; eine genaue Prüfung ist hier wichtig. [8] Die korrekte ehevertragliche Gestaltung kann die Erbschaftsteuerlast um bis zu 100% reduzieren, verglichen mit einer ungeregelten Situation oder reiner Gütertrennung. Ein Zugewinnausgleichsrechner kann erste Anhaltspunkte geben, ersetzt aber keine Fachberatung.

Praxisfälle und Beispiele: Wann ist eine Modifizierung besonders sinnvoll?

Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist besonders empfehlenswert für Unternehmer und Selbstständige. [2] Hier kann das Betriebsvermögen vor dem Zugriff im Scheidungsfall geschützt werden, was die Existenz des Unternehmens sichern kann. [2] Ein Beispiel: Ein Unternehmer hat während der Ehe den Wert seines Betriebs um 500.000 Euro gesteigert. Ohne Modifizierung müsste er im Scheidungsfall 250.000 Euro ausgleichen. Mit einer entsprechenden Klausel bleibt der Betrieb unangetastet. Auch bei erheblichen Vermögensunterschieden zu Beginn der Ehe oder wenn ein Partner größere Erbschaften oder Schenkungen erwartet, ist eine Anpassung sinnvoll. [2] Selbst wenn geerbtes Vermögen grundsätzlich nicht zum Zugewinn zählt, dessen Wertsteigerung während der Ehe schon. [1, 2] Eine klare Regelung vermeidet hier spätere Konflikte.

Rechtliche Fallstricke und Wirksamkeitsvoraussetzungen

Ein Ehevertrag muss stets notariell beurkundet werden; eine private Vereinbarung ist unwirksam. [2] Die Kosten für den Notar und eine eventuelle anwaltliche Beratung sind im Vergleich zu potenziellen finanziellen Verlusten bei einer Scheidung meist gering. Ein Vertrag kann auch sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er einen Partner einseitig und unangemessen benachteiligt, insbesondere wenn auf Kernbereiche wie den Versorgungsausgleich ohne Kompensation verzichtet wird. [1] Obwohl der Güterstand relativ frei gestaltbar ist, darf die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder einen evidenten Nachteil für einen Partner ohne Ausgleich darstellen. Die Rechtsprechung setzt hier Grenzen, die beachtet werden müssen. Ein nachträglicher Ehevertrag ist ebenfalls möglich. Wir prüfen für Sie die Rechtslage und entwerfen einen Vertrag, der Ihren Interessen dient und rechtssicher ist.

Der Weg zu Ihrem maßgeschneiderten Ehevertrag

Der erste Schritt ist eine umfassende persönliche Beratung. Wir bei braun-legal analysieren Ihre individuelle Situation – Vermögenswerte, familiäre Konstellation, unternehmerische Tätigkeiten und Zukunftspläne. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die passenden Klauseln für Ihre modifizierte Zugewinngemeinschaft. Wir erklären Ihnen jede Regelung und deren Auswirkungen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Ein Ehevertrag ist kein Standardprodukt, sondern eine individuelle Lösung. Die Investition in eine sorgfältige Planung zahlt sich meist schon beim ersten potenziellen Konfliktfall aus. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und sichern Sie Ihre Zukunft ab.

FAQ

Was ist der Hauptvorteil der modifizierten Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütertrennung?

Der Hauptvorteil ist, dass im Todesfall die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen der Zugewinngemeinschaft (§ 5 ErbStG, § 1371 BGB) erhalten bleiben, während im Scheidungsfall der Zugewinnausgleich wie bei einer Gütertrennung (oder modifiziert) ausgeschlossen werden kann. [1, 3]

Muss ich bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft mein Erbe teilen?

Geerbtes Vermögen selbst fällt nicht in den Zugewinn, es wird dem Anfangsvermögen zugerechnet. [1, 2] Allerdings kann die Wertsteigerung dieses Erbes während der Ehe ausgleichspflichtig sein, es sei denn, dies wird im Ehevertrag explizit ausgeschlossen. [2]

Ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft auch für Nicht-Unternehmer sinnvoll?

Ja, auch wenn kein Unternehmen vorhanden ist, kann sie sinnvoll sein, z.B. bei deutlichen Vermögensunterschieden, erwarteten Schenkungen/Erbschaften oder um einfach klare Verhältnisse für den Fall einer Scheidung zu schaffen, ohne auf erbrechtliche Vorteile zu verzichten.

Wie wirkt sich die modifizierte Zugewinngemeinschaft auf den Versorgungsausgleich aus?

Der Güterstand (modifizierte Zugewinngemeinschaft) und der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) sind zwei verschiedene Regelungsbereiche im Ehevertrag. Der Versorgungsausgleich kann separat im Ehevertrag geregelt oder ausgeschlossen werden, dies ist unabhängig von der Wahl der modifizierten Zugewinngemeinschaft. [1]

Was passiert, wenn wir keinen Ehevertrag haben?

Ohne Ehevertrag leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, im Scheidungsfall wird der gesamte während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn beider Partner ausgeglichen. [1, 3]

Wie kann braun-legal mir helfen?

Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und umfassend zu den Möglichkeiten eines Ehevertrags mit modifizierter Zugewinngemeinschaft. Wir erstellen einen auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenen, rechtssicheren Vertrag, um Ihr Vermögen optimal zu schützen.

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