Zugewinnausgleich Rechner: Ihr Weg zur fairen Vermögensaufteilung 2025
Eine Scheidung wirft viele Fragen auf, besonders beim Vermögen. Mandant A sparte durch unsere Beratung 15.000 € beim Zugewinnausgleich. Erfahren Sie, wie ein Zugewinnausgleich Rechner erste Klarheit schafft und welche Schritte für eine faire Lösung wichtig sind.
Das Thema kurz und kompakt
Der Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB) sichert eine faire Teilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens, wobei ein Online-Rechner eine erste Schätzung ermöglicht.
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und mindern so den auszugleichenden Zugewinn; deren Wertsteigerungen können jedoch relevant sein.
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung; eine rechtzeitige Geltendmachung ist entscheidend.
Die Beendigung einer Ehe ist oft mit emotionalen und finanziellen Herausforderungen verbunden. Ein zentraler Punkt ist häufig der Zugewinnausgleich, besonders wenn kein Ehevertrag andere Regelungen trifft. Viele Paare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung ausgeglichen wird. Ein Zugewinnausgleich Rechner kann Ihnen eine erste Orientierung über mögliche Ansprüche oder Verpflichtungen geben. Wir beraten Sie persönlich, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und Ihre Rechte zu wahren.
Die Grundlagen des Zugewinnausgleichs verstehen
Der Zugewinnausgleich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und kommt zur Anwendung, wenn eine Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) geschieden wird. [1, 2] Dies ist der Fall, wenn Sie nicht durch einen Ehevertrag eine andere Vereinbarung, wie Gütertrennung, getroffen haben. Ziel ist es, den während der Ehe von beiden Partnern erwirtschafteten Vermögenszuwachs gerecht aufzuteilen. Der Anspruch ist dabei stets ein reiner Geldanspruch (§ 1378 Abs. 1 BGB). [2]
Der Zugewinn selbst ist definiert als der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). [1] Die Berechnung kann komplex sein, weshalb ein Zugewinnausgleich Rechner eine erste, grobe Einschätzung ermöglicht. Für eine genaue Berechnung, die alle individuellen Faktoren berücksichtigt, ist anwaltliche Beratung unerlässlich. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess mit unserer Expertise.
Ermittlung von Anfangs- und Endvermögen: Die Basis für den Rechner
Für die Berechnung des Zugewinns sind zwei Stichtage entscheidend: der Tag der Eheschließung für das Anfangsvermögen und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen. [6] Das Anfangsvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner bei Heirat besitzt, abzüglich eventueller Schulden (§ 1374 BGB). [1] Ein negatives Anfangsvermögen ist also durchaus möglich, wenn Schulden das Vermögen übersteigen.
Das Endvermögen ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags, ebenfalls nach Abzug von Verbindlichkeiten (§ 1375 BGB). [1] Hierzu eine Liste relevanter Vermögenswerte:
Immobilien und Grundstücke
Bankguthaben und Wertpapiere
Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
Unternehmensbeteiligungen
Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunst (über dem Niveau von Hausrat)
Schenkungen und Erbschaften, die ein Ehepartner während der Ehe erhält, werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und fallen somit nicht in den auszugleichenden Zugewinn. [1] Wertsteigerungen dieser Vermögenswerte während der Ehe können jedoch relevant sein. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag Gehört Erbe zum Zugewinn?.
So funktioniert die Berechnung des Zugewinnausgleichs
Nachdem Anfangs- und Endvermögen für beide Ehepartner ermittelt wurden, wird für jeden der individuelle Zugewinn berechnet: Endvermögen minus Anfangsvermögen. Sollte das Endvermögen geringer sein als das Anfangsvermögen (also ein Verlust entstanden sein), wird der Zugewinn mit Null angesetzt; ein negativer Zugewinn muss nicht ausgeglichen werden. [6] Ein Zugewinnausgleich Rechner führt diese Schritte automatisiert durch.
Anschließend werden die Zugewinne beider Ehepartner verglichen. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner zahlen (§ 1378 BGB). [1] Ein Beispiel: Ehepartner A hat einen Zugewinn von 60.000 €, Ehepartner B einen von 20.000 €. Die Differenz beträgt 40.000 €. Ehepartner B hat somit einen Ausgleichsanspruch von 20.000 € gegen A. Beachten Sie, dass der Ausgleichsanspruch die Höhe des vorhandenen Vermögens des zahlungspflichtigen Ehegatten nicht übersteigen darf. [6] Für Details zur Vermögensbewertung, lesen Sie unseren Artikel Was zählt zum Zugewinn?.
Sonderfälle und Ausnahmen: Was nicht in den Zugewinnausgleich Rechner gehört
Nicht alle Vermögenswerte fließen in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein. Wie bereits erwähnt, werden Erbschaften und Schenkungen Dritter während der Ehe dem Anfangsvermögen zugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). [1] Auch Vermögen, das ein Ehepartner bereits vor der Ehe besaß, ist Teil des Anfangsvermögens. Wertsteigerungen von privilegiertem Vermögen (z.B. eine geerbte Immobilie, die im Wert steigt) können jedoch als Zugewinn gelten. [8]
Folgende Posten werden typischerweise gesondert behandelt und nicht über den Zugewinnausgleich ausgeglichen:
Haushaltsgegenstände: Diese werden nach den Regeln der Hausratsverordnung aufgeteilt.
Rentenanwartschaften: Diese unterliegen dem Versorgungsausgleich.
Schmerzensgeldzahlungen: Diese sind oft höchstpersönlich und können ausgenommen sein.
Lebensversicherungen, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen: Diese können in den Versorgungsausgleich fallen.
Eine oft übersehene Regelung betrifft illoyale Vermögensminderungen: Hat ein Ehepartner nach der Trennung Vermögen verschwendet oder beiseitegeschafft, um den anderen zu benachteiligen, kann dieser Betrag dem Endvermögen fiktiv hinzugerechnet werden (§ 1375 Abs. 2 BGB). [6, 1] Wir prüfen solche Fälle für Sie genau.
Der Zugewinnausgleich bei Immobilien: Besondere Bewertungsfragen
Immobilien stellen oft den größten Vermögenswert dar und erfordern eine sorgfältige Bewertung. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. [10] Die Wertermittlung kann durch Einigung, private Gutachten oder im Streitfall durch ein vom Gericht bestelltes Gutachten erfolgen. [10] Eine Wertsteigerung einer Immobilie während der Ehezeit fällt in den Zugewinn, auch wenn sie nur einem Ehepartner gehört.
Hatte ein Ehepartner bereits vor der Ehe eine Immobilie, wird deren Wert zum Hochzeitsdatum als Anfangsvermögen angesetzt. Nur die Wertsteigerung während der Ehe ist dann für den Zugewinnausgleich relevant. [8] Bei gemeinsam finanzierten Immobilien, die nur einem gehören, kann die Tilgung durch den anderen Partner zu Ausgleichsansprüchen führen. Die Komplexität bei Zugewinn und Immobilien erfordert fast immer anwaltliche Expertise.
Verjährung des Anspruchs: Fristen nicht versäumen
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). [3, 1] Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der berechtigte Ehegatte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). [3]
Entscheidend für den Beginn ist meist die Rechtskraft der Scheidung (§ 1378 Abs. 3 S. 1 BGB). [3] Wird eine Scheidung beispielsweise am 15. Mai 2022 rechtskräftig, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2022 und endet am 31. Dezember 2025. Die frühere Sonderregelung des § 1378 Abs. 4 BGB zur Verjährung ist seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr gültig. [3] Es ist daher wichtig, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um keine Nachteile zu erleiden. Wir beraten Sie zu den geltenden Fristen im Zugewinnausgleich.
Der Zugewinnausgleich selbst unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber anderen Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten. Die Ausgleichszahlung ist steuerfrei, unabhängig von ihrer Höhe. Dies gilt auch für den fiktiven Zugewinnausgleich im Erbfall.
Im Todesfall eines Ehegatten wird der Zugewinnausgleich erbschaftsteuerlich relevant. Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht sich pauschal um ein Viertel der Erbschaft als Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB). [7] Dieser pauschale Ausgleich ist erbschaftsteuerfrei. Alternativ kann der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlagen und den konkret berechneten Zugewinnausgleich plus den Pflichtteil verlangen; auch dieser konkret berechnete Zugewinn ist steuerfrei. [7] Die steuerlichen Implikationen, insbesondere im Kontext der Erbschaftssteuer und Zugewinn, können komplex sein. Wir bieten Ihnen hierzu eine fundierte Beratung.
Um den Zugewinnausgleich korrekt berechnen zu können, haben beide Ehegatten einen gegenseitigen Anspruch auf Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen (§ 1379 BGB). [1] Diese Auskunft muss systematisch und vollständig erteilt werden, üblicherweise durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses. Jeder Ehepartner muss die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben versichern.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskünfte, kann die Vorlage von Belegen verlangt werden. [1] Dies können beispielsweise Kontoauszüge, Depotauszüge, Grundbuchauszüge oder Bewertungsunterlagen sein. Wird die Auskunft verweigert oder unvollständig erteilt, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie hierbei wirksam unterstützen. Die Kosten einer solchen Auseinandersetzung können erheblich sein, siehe dazu auch unseren Beitrag zu Scheidungskosten.
Ihre nächsten Schritte: Persönliche Beratung bei braun-legal
Literatur
[1] Zugewinnausgleich bei Scheidung
[2] Zugewinnausgleich berechnen
[3] Verjährung Zugewinnausgleich Scheidung Auskunft
[4] Zugewinnausgleich Rechner
[5] BGB § 1363: Zugewinngemeinschaft
[6] Zugewinnausgleich bei Scheidung: Ablauf & Berechnung
[7] BGB § 1371: Zugewinnausgleich im Todesfall
[8] Zugewinngemeinschaft & Schenkung
[9] Erbschaftsteuer: Zugewinnausgleichsforderung
[10] Immobilien & Scheidung: Zugewinnausgleich
FAQ
Was ist ein Zugewinnausgleich Rechner?
Ein Zugewinnausgleich Rechner ist ein Online-Tool, das eine erste, unverbindliche Schätzung der Höhe eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruchs ermöglicht. Er basiert auf den gesetzlichen Berechnungsgrundlagen, kann aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, da viele spezifische Faktoren zu berücksichtigen sind.
Welche Vermögenswerte sind für den Zugewinnausgleich relevant?
Relevant sind fast alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Aktien, Unternehmensbeteiligungen, wertvoller Schmuck etc. abzüglich der Schulden. Nicht direkt einbezogen werden Hausrat und Rentenanwartschaften (diese fallen unter den Versorgungsausgleich).
Kann ich den Zugewinnausgleich ausschließen?
Ja, der Zugewinnausgleich kann durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen oder modifiziert werden (z.B. Herausnahme bestimmter Vermögenswerte). Ohne eine solche Vereinbarung gilt die Zugewinngemeinschaft.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner Vermögen verschleiert?
Wenn ein Ehepartner Vermögen böswillig mindert oder verschleiert, kann dieser Betrag seinem Endvermögen fiktiv hinzugerechnet werden (§ 1375 Abs. 2 BGB). Es besteht zudem ein Auskunftsanspruch, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Ist der Zugewinnausgleich steuerpflichtig?
Nein, der Zugewinnausgleich ist weder einkommen- noch schenkungsteuerpflichtig (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Dies gilt auch für den pauschalen oder konkret berechneten Zugewinnausgleich im Todesfall.
Wie hilft mir braun-legal beim Zugewinnausgleich?
Wir verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten, die Ihren individuellen Fall prüfen, Sie umfassend beraten, Ihre Ansprüche exakt berechnen und diese für Sie durchsetzen. Wir unterstützen Sie bei der Vermögensaufstellung, Bewertung und Verhandlung, um eine faire Lösung zu erzielen.