Familienrecht

Zugewinn

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Zugewinn in der Ehe: Was Ihnen zusteht und wie Sie Ihr Vermögen schützen

09.02.2025

12

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

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Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Viele Paare machen sich bei der Heirat kaum Gedanken über den Güterstand. Doch was passiert mit dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögen im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls? Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelt genau das. Wir erklären Ihnen, was zum Zugewinn in der Ehe zählt, wie dieser berechnet wird und welche Vermögenswerte möglicherweise außen vor bleiben. Mit diesem Wissen können Sie fundierte Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft treffen und verstehen, wie wichtig eine persönliche Beratung sein kann, um Ihre individuellen Interessen zu wahren. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen optimal schützen können.

Das Thema kurz und kompakt

Zum Zugewinn zählt der gesamte Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe, wobei Erbschaften und Schenkungen (ohne deren Wertsteigerungen) ausgenommen sind.

Der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist üblicherweise der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

Ein Ehevertrag ermöglicht individuelle Regelungen zum Zugewinnausgleich und kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.

Mandant A sparte durch eine klare Regelung zum Zugewinn über 50.000 Euro bei seiner Scheidung. Was bedeutet der Zugewinnausgleich konkret für Sie und Ihr Vermögen? Dieser Beitrag erklärt, was zum Zugewinn in der Ehe zählt und wie Sie Fallstricke vermeiden.

Das Wichtigste zum Zugewinn in Kürze verstehen

Der Zugewinnausgleich zielt darauf ab, den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs fair zwischen den Partnern aufzuteilen. Ohne einen Ehevertrag leben Verheiratete automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. [4] Das bedeutet, dass die Vermögen während der Ehe getrennt bleiben, aber bei Beendigung der Ehe ein Ausgleich stattfindet. [3]

Key Takeaways

  • Zum Zugewinn zählt grundsätzlich der gesamte Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe.

  • Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und fallen somit nur mit ihrer Wertsteigerung in den Zugewinn.

  • Der Stichtag für das Endvermögen ist in der Regel der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

  • Ein Ehevertrag kann den gesetzlichen Zugewinnausgleich modifizieren oder ausschließen.

Definition: Was genau ist der Zugewinn in der Ehe?

Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). [1] Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen während der Ehe grundsätzlich selbst. [4] Erst am Ende der Ehe, meist durch Scheidung oder Tod, wird Bilanz gezogen. [1] Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen. [4] Ein Ehevertrag kann hier individuelle Regelungen treffen. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall, wenn nichts anderes vereinbart wurde. [3, 4]

Viele wissen nicht, dass auch Schuldenabbau während der Ehe als Zugewinn gelten kann. Hatte ein Partner bei Heirat 10.000 Euro Schulden und am Ende der Ehe keine mehr, beträgt sein Zugewinn 10.000 Euro. [SR3] Diese Entwicklung verdeutlicht, dass nicht nur positive Vermögenswerte zählen. Eine genaue Betrachtung der finanziellen Entwicklung beider Partner ist daher unerlässlich.

Berechnung des Zugewinns: Anfangs- und Endvermögen präzise ermitteln

Die Berechnung des Zugewinns erfolgt in drei Schritten für jeden Ehepartner separat. [SR2] Zuerst wird das Anfangsvermögen bestimmt – das ist das Vermögen zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung. [3] Dann wird das Endvermögen ermittelt, für das der Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich ist. [3] Die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen ergibt den jeweiligen Zugewinn. [1] Der Partner mit dem geringeren Zugewinn hat Anspruch auf die Hälfte des Überschusses des anderen. [1] Ein Zugewinnausgleich Rechner kann eine erste Orientierung bieten.

Zum Anfangsvermögen zählen alle Vermögenswerte abzüglich der Schulden bei Eheschließung. [SR2] Hierzu gehören beispielsweise:

  • Bankguthaben und Wertpapiere

  • Immobilien

  • Unternehmensanteile

  • Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunst

Wichtig ist die genaue Dokumentation des Anfangsvermögens, da es sonst mit Null Euro angesetzt werden kann (§ 1377 Abs. 3 BGB). [SR5] Dies kann die Ausgleichsforderung erheblich beeinflussen. Eine sorgfältige Auflistung und Bewertung zum Zeitpunkt der Heirat ist daher für beide Seiten von Vorteil.

Diese Vermögenswerte zählen typischerweise zum Zugewinn

Grundsätzlich fällt jeder Vermögenszuwachs, der während der Ehe erzielt wird, in den Zugewinn. [1] Das betrifft eine Vielzahl von Werten, die oft erst bei genauer Betrachtung relevant werden. Eine genaue Auflistung ist entscheidend für eine korrekte Berechnung. Denken Sie beispielsweise an Wertsteigerungen von Immobilien, die nicht unter die Ausnahmeregelungen für Erbschaften fallen. [SR5] Auch der Zugewinn bei Selbstständigen erfordert eine genaue Betrachtung.

Folgende Posten gehören typischerweise zum auszugleichenden Zugewinn:

  1. Ersparnisse auf Konten und Depots. [1]

  2. Während der Ehe erworbene Immobilien oder Wertsteigerungen von eingebrachten Immobilien (anteilig). [1, SR5]

  3. Aktien, Fondsanteile und andere Wertpapiere. [1]

  4. Lebensversicherungen und deren Rückkaufswerte. [1]

  5. Wertvolle Sammlungen, Schmuck oder Kunstgegenstände. [1]

  6. Abgezahlte Kredite, die das Nettovermögen erhöht haben. [SR3]

  7. Lottogewinne, auch wenn sie erst im Trennungsjahr anfallen. [SR4-1, SR4-2]

  8. Betriebliche Vermögenswerte und deren Zuwachs.

Ein oft übersehener Punkt sind Lottogewinne: Selbst wenn der Gewinn erst nach der Trennung, aber vor Zustellung des Scheidungsantrags erzielt wird, zählt er voll zum Endvermögen und damit zum Zugewinn. [SR4-3] Dies hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. [SR4-1] Die genaue Abgrenzung und Bewertung kann komplex sein, weshalb wir Sie persönlich beraten.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Was nicht zum Zugewinn gehört

Nicht jeder Vermögenszuwachs während der Ehe unterliegt dem Ausgleich. Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. [SR2-2] Insbesondere Vermögen, das einem Ehepartner aufgrund einer persönlichen Beziehung zu Dritten zufließt, soll geschützt werden. [SR2-2] Eine Erbschaft im Zugewinn ist ein häufiges Thema.

Vom Zugewinnausgleich ausgenommen bzw. dem Anfangsvermögen zugerechnet werden gemäß § 1374 Abs. 2 BGB:

  • Erbschaften: Vermögen, das ein Ehepartner während der Ehe erbt. [4, SR2-2]

  • Schenkungen: Zuwendungen, die ein Ehepartner von Dritten (z.B. Eltern) erhält. [4, SR2-2]

  • Ausstattungen: Zuwendungen von Eltern an ihre Kinder im Hinblick auf eine Heirat oder Existenzgründung.

Wichtig ist jedoch: Wertsteigerungen dieser privilegierten Vermögenswerte während der Ehe fallen wiederum in den Zugewinn. [SR2-5, SR2-2] Erbt ein Ehepartner beispielsweise ein Haus im Wert von 300.000 Euro und ist dieses bei Scheidung 500.000 Euro wert, so fließen die 200.000 Euro Wertsteigerung in die Berechnung des Zugewinns ein. [SR2-5] Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer genauen Bewertung zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Fragen zum Thema Scheidung, Zugewinn und Erbe beantworten wir Ihnen gerne.

Sonderfall Schulden: Wie Verbindlichkeiten den Zugewinn beeinflussen

Schulden spielen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Zugewinns. Sie werden sowohl beim Anfangs- als auch beim Endvermögen berücksichtigt. [SR3-1] Hatte ein Ehepartner bei Heirat Schulden, stellt dies ein negatives Anfangsvermögen dar. [SR3-3, SR3-5] Werden diese Schulden während der Ehe getilgt, führt dies zu einem positiven Zugewinn. [SR3-3, SR3-5] Für die Zugewinngemeinschaft und Erbe gelten spezielle Regelungen.

Ein Beispiel: Partner A hat bei Eheschließung 20.000 Euro Schulden (Anfangsvermögen: -20.000 Euro). Zum Zeitpunkt der Scheidung sind die Schulden auf 5.000 Euro reduziert (Endvermögen: -5.000 Euro). Der Zugewinn von Partner A beträgt somit 15.000 Euro. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass nur derjenige mit positivem Vermögen einen Zugewinn erzielen kann. Die Reduzierung von Schulden ist jedoch ein klarer Vermögenszuwachs. [SR3-3] Es ist entscheidend, alle Verbindlichkeiten korrekt zu erfassen.

Gestaltungsspielraum nutzen: Der Ehevertrag als Instrument

Die gesetzlichen Regelungen zur Zugewinngemeinschaft passen nicht für jede Lebenssituation. Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen. [4] So kann der Zugewinnausgleich modifiziert oder sogar komplett ausgeschlossen werden (Gütertrennung). [SR2-2] Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist oft ein guter Kompromiss.

Mögliche Regelungen im Ehevertrag umfassen:

  1. Herausnahme bestimmter Vermögensgegenstände (z.B. ein Unternehmen oder eine geerbte Immobilie) aus dem Zugewinnausgleich. [SR2-2]

  2. Vereinbarung der Gütertrennung, bei der kein Zugewinnausgleich stattfindet. [SR1-5]

  3. Festlegung eines pauschalen Ausgleichsbetrags.

  4. Änderung der Bewertungsmaßstäbe für bestimmte Vermögenswerte.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Ehevertrag nur etwas für Vermögende sei. Tatsächlich kann er auch für Normalverdiener sinnvoll sein, um beispielsweise im Falle einer Scheidung langwierige und kostenintensive Streitigkeiten über den Zugewinn zu vermeiden. [SR2-2] Eine frühzeitige Beratung über die Möglichkeiten eines Ehevertrags mit Gütertrennung kann Klarheit schaffen. Wir beraten Sie persönlich zu den für Sie passenden Regelungen.

Steuerliche Aspekte des Zugewinnausgleichs beachten

Der Zugewinnausgleich selbst ist erbschaft- und schenkungsteuerfrei. Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber anderen Formen der Vermögensübertragung zwischen Ehegatten. Die Ausgleichsforderung, die ein Ehepartner erhält, unterliegt also nicht der Steuer. Es ist jedoch ratsam, die steuerlichen Implikationen im Kontext der gesamten Vermögensauseinandersetzung zu betrachten, insbesondere wenn Immobilien oder Unternehmensanteile übertragen werden. Eine Beratung zum Thema Erbschaftssteuer und Zugewinnausgleich kann hier Klarheit schaffen.

Viele bedenken nicht, dass die Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs auch im Todesfall gilt und den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen kann. Der pauschale Zugewinnausgleich im Todesfall erhöht den gesetzlichen Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft, steuerfrei. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Nachlassplanung haben. Eine umfassende Beratung, die sowohl familien- als auch erbrechtliche Aspekte berücksichtigt, ist daher unerlässlich.

Persönliche Beratung für Ihre individuelle Situation


FAQ

Was versteht man unter dem Zugewinn in der Ehe?

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen (Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags) und dem Anfangsvermögen (Vermögen bei Heirat) jedes Ehepartners. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte des Überschusses ausgleichen. [1, 3, 4]

Welche Vermögenswerte fallen typischerweise in den Zugewinn?

Dazu gehören u.a. Ersparnisse, während der Ehe erworbene Immobilien, Wertpapiere, Lebensversicherungen und auch Lottogewinne. [1]

Sind Erbschaften und Schenkungen Teil des Zugewinns?

Erbschaften und Schenkungen selbst werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und fallen nicht direkt in den Zugewinn. Ihre Wertsteigerungen während der Ehe sind jedoch ausgleichspflichtig. [4, SR2-5]

Was passiert mit Schulden beim Zugewinnausgleich?

Schulden mindern das Anfangs- bzw. Endvermögen. Werden Schulden während der Ehe getilgt, erhöht dies den Zugewinn des betreffenden Ehepartners. [SR3-3]

Wie kann ein Ehevertrag den Zugewinnausgleich beeinflussen?

Ein Ehevertrag kann den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern, z.B. durch Vereinbarung der Gütertrennung oder durch Herausnahme bestimmter Vermögenswerte aus dem Ausgleich. [4, SR2-2]

Wann ist der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens?

Maßgeblicher Stichtag für die Bewertung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner. [3]

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