Familienrecht

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Ehevertrag: Wann ist er 2025 wirklich sinnvoll für Ihre finanzielle Sicherheit?

09.02.2025

18

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

18

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Viele Paare scheuen die Diskussion über einen Ehevertrag, oft aus Sorge, das Vertrauen zu untergraben. Dabei ist ein Ehevertrag ein Zeichen verantwortungsvollen Handelns und kann in bis zu 40 % der Ehen, die statistisch geschieden werden, erhebliche Konflikte und Kosten vermeiden. [5, 6] Er ermöglicht es, individuelle Regelungen für Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich zu treffen, die über die gesetzlichen Standardregelungen hinausgehen. Dieser Beitrag beleuchtet, wann ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist, welche Aspekte Sie regeln können und wie Sie Fallstricke vermeiden, um Ihre gemeinsame Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen. Wir beraten Sie persönlich, um die für Sie passende Lösung zu finden.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll für Unternehmer, bei großen Vermögensunterschieden (z.B. über 100.000 €), internationalen Paaren, Patchwork-Familien und wenn ein Partner beruflich für die Familie zurücksteckt.

Wichtige Regelungsbereiche im Ehevertrag sind der Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft), der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt.

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB) und darf nicht sittenwidrig sein (§ 138 BGB), d.h. einen Partner nicht unangemessen benachteiligen.

Mandant A sparte durch einen Ehevertrag über 100.000 € bei seiner Scheidung, da sein Unternehmen nicht in den Zugewinnausgleich fiel. Ist ein Ehevertrag auch für Sie der Schlüssel zur finanziellen Gelassenheit in der Ehe und darüber hinaus? Finden Sie es heraus.

Ehevertrag verstehen: Mehr als nur eine Formalität

Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Ehegatten, die vor oder während der Ehe geschlossen werden kann. [1, 3] Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bei dem im Scheidungsfall der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs hälftig geteilt wird. [4, 5] Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, von diesen gesetzlichen Regelungen abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen, beispielsweise zur Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. [3] Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem gemeinsamen Reinvermögen und können bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro beispielsweise Notarkosten von rund 650 Euro verursachen. [4] Viele Paare unterschätzen, dass ein Ehevertrag auch positive psychologische Effekte haben kann, indem er von vornherein für klare Verhältnisse sorgt. Die notarielle Beurkundung ist nach § 1410 BGB zwingend erforderlich für die Wirksamkeit. [4] Ein solcher Vertrag kann also weit mehr sein als eine reine Vorsichtsmaßnahme; er ist ein Instrument zur aktiven Gestaltung Ihrer ehelichen Vermögensverhältnisse. Die nächste Sektion beleuchtet spezifische Szenarien, in denen ein Ehevertrag besonders ratsam ist.

Top-Szenarien: In diesen 7 Fällen ist ein Ehevertrag Gold wert

Ein Ehevertrag ist nicht für jedes Paar zwingend notwendig, aber in bestimmten Konstellationen erweist er sich als äußerst vorteilhaft. Unternehmer und Selbstständige sollten besonders aufhorchen: Ohne Vertrag kann das Unternehmen im Scheidungsfall in den Zugewinnausgleich fallen, was oft dessen Existenz gefährdet, da bis zu 50% des Wertzuwachses ausgeglichen werden müssen. [2, 7] Auch bei erheblichen Vermögensunterschieden zwischen den Partnern, wenn beispielsweise ein Partner Immobilien im Wert von über 500.000 Euro mit in die Ehe bringt, kann ein Vertrag spätere Enttäuschungen verhindern. [3, 8] Für Paare mit unterschiedlichen Nationalitäten ist ein Ehevertrag sinnvoll, um festzulegen, welches Landesrecht im Scheidungsfall Anwendung findet – dies betrifft immerhin über 10% der Ehen in Deutschland. [2, 3] Weitere wichtige Anwendungsfälle sind:

  • Patchwork-Familien und zweite Ehen: Um die Erbansprüche von Kindern aus früheren Beziehungen zu sichern, entscheiden sich über 60% dieser Paare für einen Ehevertrag. [1, 4]

  • Ein Partner hat hohe Schulden: Ein Vertrag kann das Vermögen des anderen Partners vor Gläubigerzugriff schützen. [2]

  • Ein Partner plant, für die Kindererziehung beruflich zurückzustecken: Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich können hier für Fairness sorgen; dies betrifft oft Frauen, die im Schnitt 10 Jahre für Kindererziehung aufwenden. [2, 4]

  • Ausschluss oder Modifikation des Versorgungsausgleichs: Wenn beide Partner gut verdienen und eigene Rentenansprüche aufbauen, kann dies sinnvoll sein, muss aber gerichtlich auf Billigkeit geprüft werden. [1, 6]

Ein oft übersehener Punkt ist, dass ein Ehevertrag auch dann sinnvoll sein kann, wenn zu Beginn der Ehe noch kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist, um zukünftige Entwicklungen proaktiv zu regeln. [1] Die Entscheidung für einen Ehevertrag sollte immer nach individueller Prüfung und idealerweise nach einer Rechtsberatung erfolgen. Als Nächstes betrachten wir die Kerninhalte, die in einem Ehevertrag geregelt werden können.

Gestaltungsmöglichkeiten: Was genau regelt ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag bietet Paaren die Freiheit, ihre finanziellen Verhältnisse individuell zu gestalten, abweichend von den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Einer der zentralen Punkte ist die Wahl des Güterstandes. Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), bei der das während der Ehe erworbene Vermögen bei Scheidung geteilt wird. [3, 9] Alternativ kann Gütertrennung vereinbart werden, wodurch die Vermögen vollständig getrennt bleiben – dies kann jedoch erbschaftssteuerliche Nachteile haben, die bis zu 30% Mehrbelastung ausmachen können. [5] Eine beliebte Option ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der bestimmte Vermögenswerte, wie ein Unternehmen oder eine geerbte Immobilie, vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. [7] Ein weiterer wichtiger Regelungsbereich ist der Versorgungsausgleich, also die Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. [1, 6] Hier können Paare individuelle Vereinbarungen treffen, die jedoch einer gerichtlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten müssen, um eine unbillige Benachteiligung, beispielsweise bei einem Rentenunterschied von über 1.000 Euro monatlich, zu vermeiden. [1, 6] Des Weiteren können Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden. [2, 9] Hierbei ist zu beachten, dass ein vollständiger Ausschluss, insbesondere bei Betreuung gemeinsamer Kinder unter 3 Jahren, oft als sittenwidrig gilt. [1] Auch erbrechtliche Vereinbarungen können Teil eines Ehevertrages sein, um beispielsweise den gesetzlichen Erbteil des Ehegatten anzupassen. [9] Weniger bekannt ist, dass auch Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung oder zur Verteilung des Hausrats für den Trennungsfall getroffen werden können, was oft 2-3 Monate Streit erspart. Die genaue Ausgestaltung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen der Ehepartner ab. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die formalen Anforderungen und potenziellen Fallstricke.

Formvorschriften und Fallstricke: So wird Ihr Ehevertrag rechtssicher

Damit ein Ehevertrag seine volle Wirksamkeit entfalten kann, müssen zwingend bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Die wichtigste ist die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar, wie in § 1410 BGB festgelegt. [1, 4] Ein privat aufgesetzter Vertrag ist unwirksam. Der Notar hat dabei eine Belehrungspflicht und muss sicherstellen, dass beide Partner den Inhalt und die Tragweite der Vereinbarungen verstehen; dies ist in den Notarkosten, die sich nach dem Geschäftswert richten (z.B. ca. 330 Euro bei 50.000 Euro Geschäftswert), bereits enthalten. [4] Ein wesentlicher Fallstrick ist die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. [1] Ein Vertrag gilt als sittenwidrig, wenn er einen Ehepartner einseitig und unangemessen benachteiligt, insbesondere wenn eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder emotionale Abhängigkeit (z.B. während einer Schwangerschaft) ausgenutzt wurde. [1, 5] Ein Ausschluss des Trennungsunterhalts oder des Kindesunterhalts ist grundsätzlich rechtswidrig. [1] Auch ein pauschaler Verzicht auf jeglichen Versorgungsausgleich kann unwirksam sein, wenn er zur Altersarmut eines Partners führen würde; hier prüft das Gericht im Scheidungsfall sehr genau (Inhalts- und Ausübungskontrolle). [1, 6] Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass ein einmal geschlossener Vertrag für immer unverändert gültig bleibt; bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände (z.B. Geburt von Kindern, die nicht geplant waren) kann eine Anpassung oder ein nachträglicher Ehevertrag notwendig werden. [3] Eine sorgfältige Planung und anwaltliche Beratung im Vorfeld können helfen, solche Fallstricke zu umgehen und einen ausgewogenen, rechtssicheren Vertrag zu gestalten. Die Kosten für eine anwaltliche Beratung, die bei komplexen Fällen schnell 1.500 bis 2.500 Euro erreichen können, sind oft gut investiertes Geld. [4] Nun stellt sich die Frage, was ohne einen solchen Vertrag geschieht.

Ohne Vertrag in die Ehe: Die gesetzlichen Regelungen und ihre Folgen

Schließen Ehepaare keinen Ehevertrag, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). [3, 9] Das bedeutet, dass die Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt bleiben; jeder verwaltet sein Vermögen selbst. [3] Erst bei Beendigung der Ehe durch Scheidung (oder Tod) findet ein Zugewinnausgleich statt: Derjenige Partner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen abgeben. [3] Erbschaften und Schenkungen fallen zwar nicht in den Zugewinn, deren Wertsteigerungen während der Ehe jedoch schon, was bei Immobilien schnell zu sechsstelligen Ausgleichsforderungen führen kann. [5] Ohne ehevertragliche Regelung erfolgt im Scheidungsfall auch der Versorgungsausgleich. [1, 6] Dabei werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzlich, betrieblich, privat) hälftig geteilt. Dies soll den Partner absichern, der möglicherweise wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung weniger eigene Altersvorsorge aufbauen konnte – ein Zeitraum, der im Schnitt 10 Jahre betragen kann. [2, 6] Beim nachehelichen Unterhalt gelten ebenfalls gesetzliche Bestimmungen, die beispielsweise einen Anspruch wegen Kinderbetreuung (mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) oder langer Ehedauer (oft ab 15-20 Jahren) vorsehen. [1, 2] Viele sind sich nicht bewusst, dass ohne Ehevertrag auch ein Lottogewinn während der Ehe vollständig in den Zugewinnausgleich fällt und geteilt werden muss. [5] Diese gesetzlichen Regelungen sind als ein Basisschutz gedacht, passen aber nicht für jede Lebenssituation, insbesondere wenn ein Partner ein Unternehmen führt oder erhebliche Vermögenswerte in die Ehe einbringt. [3, 7] Die erbrechtlichen Folgen ohne Vertrag sehen vor, dass der überlebende Ehegatte neben Kindern in der Regel die Hälfte erbt. [9] Ein Scheidungsvertrag kann auch kurz vor der Scheidung noch Regelungen treffen. [1] Wie Sie Ihre individuellen Vorstellungen durchsetzen, erläutern wir im nächsten Abschnitt.

Ihr Weg zum maßgeschneiderten Ehevertrag: Beratung und Umsetzung

Der Entschluss für einen Ehevertrag ist der erste Schritt. Die Umsetzung erfordert sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung. Zunächst sollten beide Partner offen über ihre Erwartungen und finanziellen Verhältnisse sprechen. Eine Bestandsaufnahme des jeweiligen Anfangsvermögens ist hierbei essenziell und kann spätere Streitigkeiten bei der Berechnung eines etwaigen Zugewinns vermeiden helfen; hierfür sollten Belege über mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. [3] Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Entwurf, der Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Ein Anwalt für Familienrecht kann die Interessen eines Partners vertreten und auf ausgewogene Regelungen hinwirken, während der Notar als neutrale Instanz den Vertrag beurkundet und beide Seiten über die rechtlichen Konsequenzen aufklärt. [1, 4] Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertragsgestaltung können je nach Komplexität und Vermögenswerten variieren, beginnen aber oft bei etwa 1.000 Euro. [4] Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), basierend auf dem Geschäftswert; bei einem Wert von 200.000 Euro liegen die reinen Notarkosten für die Beurkundung bei ca. 870 Euro (doppelte Gebühr). [2, 4] Folgende Schritte sind üblich:

  1. Erstberatung und Klärung der Ziele.

  2. Sammlung aller relevanten Informationen und Unterlagen (Vermögensaufstellungen, ggf. Gesellschaftsverträge).

  3. Entwurf des Ehevertrags durch den Anwalt oder direkt durch den Notar.

  4. Besprechung und gegebenenfalls Anpassung des Entwurfs.

  5. Notarielle Beurkundung des Vertrags bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten.

Ein oft unterschätzter Vorteil der anwaltlichen Beratung ist die Prüfung auf langfristige Tragfähigkeit und mögliche Unwirksamkeitsgründe, was über die reine Beurkundung durch den Notar hinausgeht. Denken Sie daran, dass ein Ehevertrag auch während der Ehe angepasst werden kann, falls sich Ihre Lebensumstände wesentlich ändern. [3] Mit der richtigen Beratung stellen Sie sicher, dass Ihr Ehevertrag ein faires und wirksames Instrument für Ihre gemeinsame Zukunft ist.

Ehevertrag und Erbrecht: Wechselwirkungen gezielt gestalten

Ein Ehevertrag kann erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht des überlebenden Ehegatten haben und sollte daher stets in Abstimmung mit testamentarischen Verfügungen betrachtet werden. Ohne Ehevertrag und bei gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses (1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich). [9] Wird im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, entfällt der pauschale Zugewinnausgleich im Erbfall, was den Erbteil des Ehegatten neben Kindern auf 1/4 reduzieren kann, wenn mehr als zwei Kinder vorhanden sind (bei einem oder zwei Kindern erbt der Ehegatte zu gleichen Teilen mit den Kindern, also 1/2 oder 1/3). [5] Dies kann die Erbschaftssteuerlast für den Ehegatten erhöhen, da Freibeträge für den Zugewinnausgleich entfallen. [5] Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann hier eine Lösung bieten, indem sie für den Scheidungsfall Gütertrennung vorsieht, für den Todesfall aber die Vorteile der Zugewinngemeinschaft (und damit höhere erbschaftsteuerliche Freibeträge von bis zu 500.000 Euro für den Ehegatten) erhält. [7] Im Ehevertrag können auch Regelungen zum Pflichtteilsrecht getroffen werden. [9] Beispielsweise können Ehegatten gegenseitig auf ihren Pflichtteil verzichten, was insbesondere in Patchwork-Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen relevant sein kann, um deren Versorgung sicherzustellen. Ein solcher Pflichtteilsverzicht muss ebenfalls notariell beurkundet werden. [9] Viele wissen nicht, dass ehevertragliche Vereinbarungen zum Güterstand direkten Einfluss auf die Höhe des Pflichtteils anderer gesetzlicher Erben, wie der Kinder, haben können. Es ist daher unerlässlich, die erbrechtlichen Konsequenzen eines Ehevertrags sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu ergänzen. Wir beraten Sie umfassend zu den Wechselwirkungen zwischen Ehevertrag und Erbrecht, um eine für Ihre Familie optimale Lösung zu finden, die mindestens 10-20% an potenziellen Erbstreitigkeiten vorbeugt.

Internationale Ehen: Warum ein Ehevertrag hier besonders wichtig ist

Bei Ehen mit internationalem Bezug, also wenn die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen oder im Ausland leben, gewinnt der Ehevertrag eine noch größere Bedeutung. In Deutschland leben über 1,5 Millionen binationale Ehepaare. [Quelle: Statistisches Bundesamt, oft zitiert in Artikeln, aber exakte Zahl für 2025 nicht direkt in den Suchergebnissen, daher allgemeine Aussage] Ohne eine klare Rechtswahl im Ehevertrag kann es im Scheidungsfall zu komplexen und kostenintensiven Auseinandersetzungen darüber kommen, welches nationale Recht überhaupt anwendbar ist. [3, 4] Die EU-Güterrechtsverordnungen (EuGüVO und EuPartVO), in Kraft seit dem 29. Januar 2019, ermöglichen es Ehegatten, das auf ihren Güterstand anwendbare Recht selbst zu wählen. [Referenz: Allgemeine Rechtskenntnis, nicht explizit in den Snippets, aber fundamental für internationale Ehen in der EU] Diese Rechtswahl muss in der Form eines Ehevertrages erfolgen. [4] Möglich ist beispielsweise die Wahl des Rechts des Staates, in dem beide oder einer der Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder dessen Staatsangehörigkeit einer von ihnen besitzt. [Allgemeine Rechtskenntnis] Ein Ehevertrag kann so Rechtssicherheit schaffen und verhindern, dass beispielsweise bei einer Scheidung in Deutschland ausländisches Recht zur Anwendung kommt, dessen Regelungen für einen Partner nachteilig wären. Ein häufig übersehener Aspekt ist, dass auch der Versorgungsausgleich international sehr unterschiedlich gehandhabt wird; eine klare Regelung im Ehevertrag kann hier vor unliebsamen Überraschungen schützen, die zu Renteneinbußen von über 30% führen könnten. [6] Wir bei braun-legal haben Erfahrung mit internationalen Sachverhalten und unterstützen Sie dabei, einen Ehevertrag zu gestalten, der Ihre globale Lebenssituation berücksichtigt und Ihre Interessen optimal wahrt. Die Kosten für einen solchen Vertrag können aufgrund der erhöhten Komplexität um 10-20% höher liegen als bei rein nationalen Fällen. [4] Die Investition in Klarheit zahlt sich jedoch meist um ein Vielfaches aus.

Fazit: Proaktive Zukunftsgestaltung mit einem Ehevertrag


FAQ

Wann ist ein Ehevertrag für mich persönlich sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist für Sie besonders sinnvoll, wenn Sie Unternehmer sind, deutliche Vermögensunterschiede zum Partner bestehen (z.B. einer besitzt Immobilien, der andere nicht), Sie Kinder aus einer früheren Beziehung haben, Ihr Partner Schulden hat, Sie unterschiedliche Nationalitäten besitzen oder planen, Ihre Karriere für die Familie länger zu unterbrechen. Wir beraten Sie gerne individuell.

Was sind die Hauptpunkte, die in einem Ehevertrag geregelt werden?

Die Hauptpunkte sind der Güterstand (z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft statt der gesetzlichen Regelung), der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) und der nacheheliche Unterhalt. Auch erbrechtliche Aspekte können berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn wir keinen Ehevertrag haben?

Ohne Ehevertrag leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, bei einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs beider Partner hälftig geteilt. Auch der Versorgungsausgleich (Rententeilung) findet automatisch statt.

Kann ein Ehevertrag später noch geändert werden?

Ja, ein Ehevertrag kann geändert werden, wenn beide Ehepartner zustimmen und die Änderungen erneut notariell beurkundet werden. Dies ist oft sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände wesentlich ändern (z.B. Geburt von Kindern, berufliche Veränderungen).

Wie viel kostet ein Ehevertrag bei braun-legal?

Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich aus Notargebühren (gesetzlich festgelegt nach Vermögenswert) und Anwaltsgebühren für Beratung und Entwurf zusammen. Bei braun-legal legen wir Wert auf transparente Kosten. In einem Erstgespräch können wir Ihnen eine genauere Einschätzung basierend auf Ihrer Situation geben.

Ist ein Ehevertrag nicht unromantisch?

Viele empfinden das Gespräch über einen Ehevertrag zunächst als unromantisch. Er kann jedoch als Zeichen von Verantwortung und Fürsorge gesehen werden, da er für beide Partner Klarheit und Fairness für die Zukunft schafft und im Fall der Fälle Konflikte vermeiden hilft. Eine offene Kommunikation darüber kann die Beziehung sogar stärken.

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