Familienrecht

Familienrecht

Familienrecht

Erwachsenenadoption

Erwachsenenadoption

Erwachsenenadoption

kann man erwachsene adoptieren

kann man erwachsene adoptieren

kann man erwachsene adoptieren

Erwachsenenadoption in Deutschland: Ein Weg zu familiärer Verbundenheit und steuerlichen Vorteilen

oberhausen-ubersetzung

Content

Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

16

Minuten

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Kann man Erwachsene adoptieren und damit beispielsweise Erbschaftsteuer sparen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich und kann erhebliche Vorteile bringen. Erfahren Sie, wie Mandant A durch eine Erwachsenenadoption seinen Nachlass für einen nahestehenden Menschen sicherte und dabei 380.000 Euro an Steuern sparte.

Das Thema kurz und kompakt

Die Erwachsenenadoption ermöglicht die rechtliche Anerkennung einer engen Beziehung und kann erhebliche Erbschaftsteuervorteile (Freibetrag bis 400.000 Euro) bringen. [2, 3]

Zentrale Voraussetzung ist die sittliche Rechtfertigung, insbesondere ein bestehendes oder zu erwartendes Eltern-Kind-Verhältnis, das nicht primär steuerlich motiviert sein darf. [4, 5]

Es gibt eine „schwache“ Adoption (Verwandtschaft zu leiblichen Eltern bleibt bestehen) und eine „starke“ Adoption (Verwandtschaft zu leiblichen Eltern erlischt), wobei letztere seltener ist. [1, 2]

Die Adoption eines erwachsenen Menschen ist in Deutschland ein rechtlich anerkannter Weg, um bestehende enge Beziehungen offiziell zu machen und familiäre Strukturen neu zu gestalten. Oftmals geht es um mehr als nur emotionale Verbundenheit; erbrechtliche und steuerliche Aspekte spielen eine gewichtige Rolle. So kann der Erbschaftsteuerfreibetrag für den Adoptierten von 20.000 Euro auf 400.000 Euro steigen. [2, 3] Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich zu den Chancen und Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten.

Die Kernvoraussetzungen für eine erfolgreiche Erwachsenenadoption verstehen

Die Adoption eines Volljährigen ist an strenge Bedingungen geknüpft, um Missbrauch vorzubeugen. Zentral ist die sittliche Rechtfertigung der Adoption, die das Familiengericht prüft. [5] Dies bedeutet, es muss ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bestehen oder zumindest dessen Entstehung erwartet werden. [2, 4] Ein Altersabstand von circa 15 Jahren zwischen Adoptiveltern und dem zu adoptierenden Erwachsenen wird in der Regel als angemessen betrachtet. [1] Rein steuerliche oder erbrechtliche Motive dürfen nicht der alleinige oder überwiegende Grund für die Adoption sein, auch wenn sie oft eine willkommene Folge sind. [3] Die Erwachsenenadoption ist ein komplexer Prozess, der gut vorbereitet sein will.

Das Gericht wird auch prüfen, ob überwiegende Interessen leiblicher Kinder der Annehmenden oder des Anzunehmenden der Adoption entgegenstehen. [2] Viele unterschätzen, dass auch eine bereits bestehende enge Beziehung, beispielsweise zu einem Stiefkind, das volljährig geworden ist, die sittliche Rechtfertigung begründen kann. Die Zustimmung der leiblichen Eltern des zu Adoptierenden ist bei der sogenannten schwachen Adoption in der Regel nicht erforderlich; sie werden lediglich angehört. [2] Dies unterscheidet die Erwachsenenadoption maßgeblich von der Minderjährigenadoption.

Steuerliche Entlastung durch Erwachsenenadoption: Bis zu 380.000 Euro sparen

Ein wesentlicher Vorteil der Erwachsenenadoption liegt in der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Durch die Adoption erlangt der Angenommene die steuerliche Stellung eines leiblichen Kindes. [3] Dies bedeutet einen Sprung des persönlichen Freibetrags von 20.000 Euro (für Nichtverwandte) auf 400.000 Euro. [2, 7] Bei einem Erbe oder einer Schenkung im Wert von 400.000 Euro kann die Steuerersparnis somit bis zu 380.000 Euro betragen, abhängig von der ursprünglichen Steuerklasse. Zudem rückt der Adoptierte in die günstigste Steuerklasse I auf, was zu niedrigeren Steuersätzen (ab 7 Prozent statt bis zu 50 Prozent in Steuerklasse III) führt. [3, 6]

Diese steuerlichen Vorteile sind ein starker Anreiz, dürfen aber, wie erwähnt, nicht das Hauptmotiv sein. [3] Die sorgfältige Prüfung und Darstellung der nicht-steuerlichen Gründe ist daher entscheidend für den Erfolg des Antrags. Ein oft übersehener Aspekt ist, dass bei der schwachen Adoption der Adoptierte unter Umständen sogar von bis zu vier Freibeträgen profitieren kann – gegenüber den leiblichen und den Adoptiveltern. [8] Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist hier unerlässlich, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Der Ablauf des Adoptionsverfahrens: Von Antrag bis Beschluss

Das Verfahren zur Adoption eines Erwachsenen beginnt mit einem gemeinsamen, notariell beurkundeten Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden beim zuständigen Familiengericht. [1, 4] Dem Adoptionsantrag sind diverse Unterlagen beizufügen, darunter Geburtsurkunden, ggf. Heiratsurkunden und Einkommensnachweise. [1] Das Gericht prüft dann die Voraussetzungen, insbesondere die sittliche Rechtfertigung und das Bestehen oder die Erwartung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. [2, 5]

Es folgt eine persönliche Anhörung der Beteiligten durch das Gericht. [1] Auch die Kinder der Annehmenden und des Anzunehmenden sowie deren Ehegatten werden in der Regel angehört, um deren Interessen zu wahren. [3] Die Zustimmung der leiblichen Eltern des Anzunehmenden ist bei der schwachen Adoption nicht erforderlich, sie werden aber meist informiert. [2] Sind alle Voraussetzungen erfüllt und stehen keine überwiegenden Interessen entgegen, spricht das Gericht die Adoption per Beschluss aus. [1] Dieser Beschluss wird dann dem Standesamt mitgeteilt und im Geburtenregister eingetragen. [1] Die gesamte Verfahrensdauer kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Wichtige Schritte im Verfahren sind:

  • Einholung aller notwendigen Unterlagen (z.B. Geburtsurkunden, Einkommensnachweise).

  • Notarielle Beurkundung des gemeinsamen Adoptionsantrags.

  • Einreichung des Antrags beim zuständigen Familiengericht.

  • Persönliche Anhörung der Beteiligten durch das Gericht.

  • Gegebenenfalls Anhörung weiterer Angehöriger.

  • Prüfung der sittlichen Rechtfertigung und des Eltern-Kind-Verhältnisses.

  • Gerichtlicher Beschluss über die Adoption.

  • Eintragung im Geburtenregister.

Starke vs. Schwache Adoption: Die rechtlichen Unterschiede und ihre Folgen

Bei der Erwachsenenadoption unterscheidet man grundsätzlich zwei Formen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen: die schwache und die starke Adoption. [1] Die schwache Adoption ist der Regelfall. Hierbei entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis nur zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen (und dessen Abkömmlingen). [2] Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern des Adoptierten bleibt vollständig bestehen, inklusive aller Erb- und Unterhaltsansprüche und -pflichten. [1] Der Adoptierte kann also bis zu vier Elternteile haben. [4]

Die starke Adoption hingegen hat die gleichen Wirkungen wie eine Minderjährigenadoption. [1] Das bedeutet, das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten erlischt vollständig, mit allen rechtlichen Konsequenzen für Erbrecht und Unterhalt. [2] Der Adoptierte wird vollständig in die neue Familie integriert. Eine starke Adoption kommt bei Erwachsenen nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, zum Beispiel wenn der Annehmende das Kind seines Ehegatten adoptiert (Stiefkindadoption) oder der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in der Familie des Annehmenden gelebt hat. [1, 3] Die Entscheidung, welche Form der Adoption im Einzelfall die passende ist, hängt stark von den individuellen Umständen und Zielen ab und sollte unbedingt mit juristischer Expertise getroffen werden. Die Frage nach dem Namen nach der Volljährigenadoption ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt.

Das Eltern-Kind-Verhältnis: Mehr als nur eine Formsache

Das Familiengericht legt großen Wert auf den Nachweis eines bestehenden oder sich entwickelnden Eltern-Kind-Verhältnisses als Kern der sittlichen Rechtfertigung. [4, 5] Dieses Verhältnis muss von einer auf Dauer angelegten Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt sein, wie es typischerweise zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern besteht. [4] Es geht um eine echte innere Verbundenheit und nicht nur um eine Zweckgemeinschaft zur Erlangung steuerlicher Vorteile. Das Gericht prüft beispielsweise, ob regelmäßiger Kontakt besteht, gemeinsame Unternehmungen stattfinden und ob die Beteiligten in Notlagen füreinander einstehen. [3]

Die Darlegung dieses Verhältnisses ist oft der kritischste Punkt im Verfahren. Hierzu können beispielsweise Zeugenaussagen von Freunden oder anderen Familienmitgliedern hilfreich sein. [1] Auch die gemeinsame Bewältigung von Lebenskrisen oder die Übernahme von Verantwortung füreinander (z.B. durch Vorsorgevollmachten) können als Indizien dienen. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass ein gemeinsamer Haushalt zwingend erforderlich ist; eine gelebte „Begegnungs- und Beistandsgemeinschaft“ kann auch bei getrennten Wohnsitzen bestehen. [4] Die Bedeutung des Eltern-Kind-Verhältnisses kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Indizien für ein gelebtes Eltern-Kind-Verhältnis können sein:

  1. Regelmäßiger persönlicher Kontakt und gemeinsame Zeit.

  2. Gegenseitige Unterstützung in alltäglichen und besonderen Lebenslagen.

  3. Anteilnahme am Leben des anderen (Freuden, Sorgen, Erfolge).

  4. Übernahme von Verantwortung füreinander, z.B. bei Krankheit oder Pflegebedarf.

  5. Eine dem natürlichen Generationenabstand entsprechende Altersdifferenz. [1]

  6. Langjährige, gewachsene emotionale Bindung.

Zustimmung leiblicher Eltern und die Rolle weiterer Angehöriger

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Notwendigkeit der Zustimmung der leiblichen Eltern des zu adoptierenden Erwachsenen. Bei der regulären „schwachen“ Erwachsenenadoption ist deren Zustimmung nicht erforderlich. [2] Sie werden vom Gericht in der Regel lediglich angehört oder über das Verfahren informiert. [1] Dies liegt daran, dass die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern bestehen bleiben. Anders verhält es sich bei der „starken“ Adoption, bei der das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt; hier ist deren Anhörung und unter Umständen auch ihre Zustimmung relevant. [3, 9]

Das Familiengericht berücksichtigt jedoch die Interessen anderer Angehöriger, insbesondere die der leiblichen Kinder der Adoptiveltern und die der Kinder des zu Adoptierenden. [2] Deren Interessen dürfen der Adoption nicht „überwiegend entgegenstehen“. [3] Das Gericht wird eine Abwägung vornehmen, bei der sowohl materielle (z.B. erbrechtliche Auswirkungen) als auch immaterielle Interessen berücksichtigt werden. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die Adoption eines Erwachsenen eine rein private Angelegenheit zwischen Annehmenden und Anzunehmendem ist; die Auswirkungen auf das gesamte Familiengefüge werden vom Gericht geprüft. Für spezielle Konstellationen, wie die Adoption eines Stiefkindes über 18, gelten teilweise Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

Risiken und mögliche Nachteile einer Erwachsenenadoption abwägen

Risiken und mögliche Nachteile einer Erwachsenenadoption abwägen

Neben den zahlreichen Vorteilen birgt eine Erwachsenenadoption auch potenzielle Nachteile und Risiken, die sorgfältig bedacht werden müssen. Ein wichtiger Punkt sind die wechselseitigen Unterhaltspflichten. [2] Der Adoptierte wird nicht nur erbberechtigt, sondern auch unterhaltspflichtig gegenüber den Adoptiveltern, falls diese bedürftig werden – und dies zusätzlich zu eventuellen Pflichten gegenüber den leiblichen Eltern bei der schwachen Adoption. [1] Dies kann zu einer Belastung mit bis zu vier unterhaltsberechtigten Elternteilen führen. [2]

Auch die Namensänderung kann als Nachteil empfunden werden, da der Adoptierte in der Regel den Familiennamen der Adoptiveltern annimmt. [2] Eine spätere Aufhebung der Adoption ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn beide Seiten dies beantragen und ein wichtiger Grund vorliegt. [3] Eine einseitige „Rückgängigmachung“ ist quasi ausgeschlossen. Viele bedenken nicht, dass die Adoption auch die Erb- und Pflichtteilsquoten bereits vorhandener leiblicher Kinder der Adoptiveltern schmälert, was zu Konflikten führen kann. Eine umfassende Beratung über das Adoptionsrecht in Deutschland ist daher vor einer solch weitreichenden Entscheidung unerlässlich.

Professionelle Beratung sichert Ihren Adoptionswunsch ab

Professionelle Beratung sichert Ihren Adoptionswunsch ab

Die Adoption eines Erwachsenen ist ein komplexer juristischer Akt mit weitreichenden persönlichen und finanziellen Folgen. Angesichts der strengen Prüfung durch die Familiengerichte und der Notwendigkeit, ein überzeugendes Eltern-Kind-Verhältnis darzulegen, ist professionelle anwaltliche Begleitung dringend zu empfehlen. [1] Wir bei braun-legal verstehen, dass es um mehr als nur Paragraphen geht – es geht um Ihre individuellen Lebenspläne und familiären Beziehungen. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln mit Ihnen eine Strategie, um Ihren Adoptionswunsch erfolgreich umzusetzen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die Erfolgsaussichten prüfen und den Antrag optimal vorbereiten.

Unsere Experten helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, formulieren den Adoptionsantrag gerichtsfest und vertreten Ihre Interessen im gesamten Verfahren. Wir achten darauf, dass alle rechtlichen Fallstricke vermieden werden und die sittliche Rechtfertigung Ihrer Adoption überzeugend dargelegt wird. So stellen wir sicher, dass Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten, die auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten ist. Mit unserer Erfahrung minimieren Sie das Risiko einer Ablehnung und können die Adoption als Chance für Ihre Familie nutzen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine Erstberatung, in der wir Ihre Situation analysieren und die nächsten Schritte planen. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung eines Musters für den Volljährigenadoption Antrag.


FAQ

Was sind die Hauptgründe für eine Erwachsenenadoption?

Neben der Festigung einer engen emotionalen Bindung (z.B. zu Stief- oder Pflegekindern) sind oft erbrechtliche und steuerliche Vorteile (Erhöhung des Erbschaftsteuerfreibetrags auf 400.000 Euro) ausschlaggebend. [2, 3]

Welche Unterlagen benötige ich für den Adoptionsantrag?

Üblicherweise werden Geburtsurkunden (aller Beteiligten), ggf. Heiratsurkunden, Einkommensnachweise, Meldebescheinigungen und der notariell beurkundete Adoptionsantrag benötigt. [1]

Was versteht man unter der „sittlichen Rechtfertigung“?

Die Adoption muss moralisch-ethisch vertretbar sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein echtes, von gegenseitigem Beistand geprägtes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmendem und Anzunehmendem besteht oder erwartet wird. [4, 5]

Welche Rolle spielt der Altersunterschied bei der Erwachsenenadoption?

Ein dem natürlichen Generationenabstand entsprechender Altersunterschied (ca. 15 Jahre oder mehr) ist ein wichtiges Indiz für ein glaubhaftes Eltern-Kind-Verhältnis und wird vom Gericht geprüft. [1]

Kann eine Erwachsenenadoption rückgängig gemacht werden?

Eine Aufhebung ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich, z.B. auf gemeinsamen Antrag beider Parteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Eine einseitige Anfechtung ist praktisch ausgeschlossen. [1, 3]

Welche Kosten entstehen bei einer Erwachsenenadoption?

Es fallen Notarkosten für die Beurkundung des Antrags und Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten richten sich oft nach einem Verfahrenswert von ca. 5.000 Euro und können sich auf einige hundert Euro belaufen. Anwaltskosten kommen hinzu, falls eine Kanzlei beauftragt wird. [1, 2]

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Jetzt weitere Artikel entdecken

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.