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Erwachsenenadoption
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Volljährigenadoption Antrag Muster: Ihr Wegweiser zur rechtssicheren Erwachsenenadoption
Die Volljährigenadoption ist mehr als ein formaler Akt; sie ist die rechtliche Anerkennung einer tiefen emotionalen Bindung, vergleichbar mit einem Eltern-Kind-Verhältnis. Viele unserer Mandanten, wie eine Klientin, die ihre Nichte nach dem Tod deren Eltern bei sich aufnahm, suchen nach Wegen, diese gewachsenen Beziehungen auch juristisch abzusichern. Ein korrekt ausgefüllter Antrag ist dabei der erste und wichtigste Schritt. Dieser Artikel führt Sie durch die Anforderungen und zeigt auf, wie Sie Fallstricke vermeiden und Ihren Antrag auf Volljährigenadoption erfolgreich gestalten. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und begleiten Sie durch diesen Prozess.
Das Thema kurz und kompakt
Ein notariell beurkundeter Antrag von Annehmendem und Anzunehmendem ist zwingend für die Volljährigenadoption erforderlich. [1, 6]
Die sittliche Rechtfertigung, basierend auf einem bestehenden oder erwarteten Eltern-Kind-Verhältnis, ist die zentrale Prüfungsvoraussetzung des Familiengerichts. [2, 5]
Die Volljährigenadoption hat erhebliche erbrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen und führt in der Regel zu einer Namensänderung des Angenommenen. [2, 8]
Die Adoption eines Erwachsenen kann tiefgreifende persönliche und rechtliche Veränderungen bewirken. Ein Mandant, Herr Müller, festigte so nicht nur die Beziehung zu seinem langjährigen Pflegesohn, sondern sicherte ihm auch erbrechtliche Vorteile im Wert von über 380.000 Euro. Erfahren Sie, wie ein sorgfältig vorbereiteter Antrag den Weg ebnet.
Grundlagen der Volljährigenadoption verstehen
Die Adoption eines volljährigen Menschen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, primär in den §§ 1767 ff. BGB. [5] Anders als bei der Minderjährigenadoption steht hier oft der Wunsch im Vordergrund, eine bereits bestehende, enge soziale und familiäre Beziehung rechtlich anzuerkennen. Ein typisches Beispiel ist die Adoption eines Stiefkindes, das bereits seit vielen Jahren im Haushalt des Stiefelternteils lebt und zu dem eine tiefe Bindung besteht. Die Adoption muss sittlich gerechtfertigt sein, was bedeutet, dass ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen oder zumindest dessen Entstehung erwartet werden muss. [2, 3] Rein wirtschaftliche Motive, wie die reine Erbschaftsteueroptimierung, reichen für eine Genehmigung durch das Familiengericht in der Regel nicht aus, auch wenn steuerliche Vorteile ein willkommener Nebeneffekt sein können. [2] Die sorgfältige Vorbereitung des Antrags ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens, das im Schnitt 4 bis 12 Monate dauern kann. [4]
Voraussetzungen für den Adoptionsantrag prüfen
Bevor Sie einen Antrag auf Volljährigenadoption stellen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Das Familiengericht prüft diese sehr genau. Eine zentrale Voraussetzung ist die sittliche Rechtfertigung gemäß § 1767 BGB. [5] Diese liegt insbesondere dann vor, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist oder dessen Entstehung zu erwarten ist. [2] Ein angemessener Altersunterschied, der einer natürlichen Eltern-Kind-Beziehung entspricht (oft mindestens 15 Jahre), wird ebenfalls berücksichtigt. [3, 4] Viele unterschätzen, dass auch die Interessen etwaiger leiblicher Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden in die gerichtliche Prüfung einfließen und einer Adoption entgegenstehen könnten. [4] Der Antrag selbst muss von beiden Parteien – Annehmender und Anzunehmender – gestellt werden und notariell beurkundet sein, wie § 1768 BGB vorschreibt. [6] Sind die Beteiligten verheiratet, ist in der Regel auch die notariell beurkundete Einwilligung der jeweiligen Ehegatten erforderlich (§ 1749 BGB). [7] Eine Zustimmung der leiblichen Eltern des Volljährigen ist hingegen nicht notwendig, sie werden jedoch vom Gericht angehört. [2]
Erforderliche Unterlagen für den Antrag zusammenstellen
Für den Antrag auf Volljährigenadoption benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten, die dem Familiengericht zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Eine vollständige und korrekte Zusammenstellung beschleunigt das Verfahren erheblich. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
Notariell beurkundeter Adoptionsantrag des Annehmenden und des Anzunehmenden. [1, 4]
Gegebenenfalls notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der Ehegatten des Annehmenden und des Anzunehmenden. [1, 4]
Geburtsurkunden des Annehmenden und des Anzunehmenden in aktueller Fassung. [1]
Staatsangehörigkeitsnachweise (z.B. Kopien der Personalausweise oder Reisepässe). [1]
Gegebenenfalls Heiratsurkunden der Beteiligten. [1]
Mitteilung über vorhandene eigene Kinder (Namen, Anschriften, bei Minderjährigen auch gesetzliche Vertreter). [1]
Namen und Anschriften der leiblichen Eltern des Anzunehmenden, da diese vom Gericht am Verfahren beteiligt werden (§§ 1769, 1772 Abs. 1 S. 2 BGB). [1]
Das Gericht kann im Einzelfall weitere Dokumente anfordern. Ein oft übersehener Punkt ist die Notwendigkeit, die genauen Anschriften der leiblichen Eltern anzugeben, da ohne diese das Verfahren oft nicht weitergeführt werden kann. [1] Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente für Ihren Adoptionsantrag.
Ablauf des gerichtlichen Adoptionsverfahrens
Das Verfahren der Volljährigenadoption beginnt mit der Einreichung des notariell beurkundeten Antrags und aller erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Familiengericht. [3] Dieses ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Annehmenden. Nach Eingang prüft das Gericht die formellen und materiellen Voraussetzungen. Ein wesentlicher Teil des Verfahrens ist die Anhörung der Beteiligten. [4] Dazu gehören der Annehmende, der Anzunehmende, deren Ehegatten (falls vorhanden) und die leiblichen Eltern des Anzunehmenden. [1, 2] Auch die Kinder der Beteiligten können angehört werden. [2] Das Gericht bildet sich so ein umfassendes Bild über das Bestehen oder die Erwartung eines Eltern-Kind-Verhältnisses und die sittliche Rechtfertigung der Adoption. Die persönliche Anhörung vor dem Richter ist ein entscheidender Moment, auf den sich die Beteiligten gut vorbereiten sollten, um ihre Beweggründe überzeugend darzulegen. [4] Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden Interessen Dritter entgegenstehen, spricht das Gericht die Adoption durch Beschluss aus. [4] Dieser Beschluss wird mit Zustellung wirksam. Informationen zu Fragen des Richters können hilfreich sein.
Rechtliche Folgen der Erwachsenenadoption bedenken
Die Adoption eines Volljährigen hat weitreichende rechtliche Konsequenzen, die sorgfältig bedacht werden sollten. Mit dem Adoptionsbeschluss entsteht ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen, mit allen Rechten und Pflichten. [2] Eine der sichtbarsten Folgen ist oft die Namensänderung. Der Angenommene erhält in der Regel den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen (§ 1767 Abs. 2 i.V.m. § 1757 BGB). [8] Erbrechtlich wird der Adoptierte einem leiblichen Kind gleichgestellt. [2] Dies bedeutet, dass er gesetzlicher Erbe des Annehmenden wird und Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Die steuerlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhen sich dadurch erheblich, oft von 20.000 Euro auf 400.000 Euro (§ 16 ErbStG). [10] Es entstehen aber auch neue Unterhaltspflichten. Der Angenommene wird gegenüber dem Annehmenden unterhaltspflichtig und umgekehrt. [3] Bei der sogenannten „schwachen Adoption“, dem Regelfall bei Volljährigen, bleiben die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern bestehen, inklusive der dortigen Erb- und Unterhaltsansprüche bzw. -pflichten. [2, 3] Nur in Ausnahmefällen kommt eine „starke Adoption“ mit weitergehenden Wirkungen in Betracht (§ 1772 BGB). [9] Das Eltern-Kind-Verhältnis wird somit neu definiert.
Unterscheidung: Schwache und Starke Adoption
Bei der Volljährigenadoption unterscheidet das deutsche Recht grundsätzlich zwei Formen mit unterschiedlichen Rechtswirkungen: die schwache und die starke Adoption. Die schwache Adoption ist der gesetzliche Regelfall (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 BGB). [9] Hierbei wird der Anzunehmende rechtlich zum Kind des Annehmenden. Es entstehen jedoch keine Verwandtschaftsverhältnisse zu den übrigen Verwandten des Annehmenden. [2] Entscheidend ist, dass die verwandtschaftlichen Beziehungen des Angenommenen zu seiner Herkunftsfamilie (leibliche Eltern und deren Verwandte) unberührt bleiben. [2, 3] Das bedeutet, dass Erb- und Unterhaltsansprüche gegenüber der Herkunftsfamilie fortbestehen. Die starke Adoption hingegen führt zu Wirkungen, wie sie bei der Adoption Minderjähriger eintreten (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1755 BGB). [9] Das bedeutet einen vollständigen Eintritt in die neue Familie mit Verwandtschaftsbeziehungen zu allen Angehörigen des Annehmenden und ein grundsätzliches Erlöschen der Verwandtschaftsverhältnisse zur Herkunftsfamilie. Eine starke Adoption bei Volljährigen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel:
Der Anzunehmende wurde bereits als Minderjähriger in die Familie des Annehmenden aufgenommen. [2]
Der Annehmende adoptiert das Kind seines Ehegatten (Stiefkindadoption). [2]
Ein minderjähriger Bruder oder eine Schwester des Anzunehmenden wurde bereits vom Annehmenden adoptiert oder wird gleichzeitig adoptiert. [2]
Der Anzunehmende ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht volljährig (aber z.B. im Verfahren volljährig geworden). [2]
Die Wahl zwischen schwacher und starker Adoption ist nicht frei, sondern hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, die das Gericht prüft. Die Auswirkungen, insbesondere im Erbrecht, sind gravierend unterschiedlich.
Kosten und Dauer des Adoptionsverfahrens
Die Kosten einer Volljährigenadoption setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und können nicht pauschal beziffert werden, da sie vom Einzelfall abhängen. [3, 4] Zwingend fallen Notarkosten für die Beurkundung des Adoptionsantrags und der gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungserklärungen an. [4] Diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind oft vom Geschäftswert abhängig. Des Weiteren entstehen Gerichtskosten für das familiengerichtliche Verfahren. [4] Die Höhe dieser Kosten ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Wenn Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, was bei der Komplexität des Verfahrens sehr empfehlenswert ist, kommen Anwaltsgebühren hinzu. Diese können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung berechnet werden. Die Dauer des Verfahrens variiert ebenfalls. Von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Beschluss vergehen durchschnittlich 4 bis 12 Monate. [4] Eine sorgfältige und vollständige Vorbereitung der Unterlagen kann die Verfahrensdauer positiv beeinflussen und unnötige Verzögerungen vermeiden. Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine transparente Kostenübersicht und unterstützen Sie dabei, das Verfahren effizient zu gestalten. Eine professionelle Beratung kann hier viele Fragen klären.
Muster Vorlagen und anwaltliche Unterstützung nutzen
Im Internet finden sich diverse Suchanfragen nach einem „Volljährigenadoption Antrag Muster“. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass ein solches Muster allenfalls eine erste Orientierung bieten kann. Jede Adoption ist ein Einzelfall mit individuellen Besonderheiten. Die Anforderungen an den Antrag und die beizufügenden Begründungen sind komplex. Ein standardisiertes Formular kann die notwendige individuelle Ausgestaltung und juristische Präzision kaum leisten. Die Gefahr, dass ein selbst erstellter Antrag aufgrund formeller Fehler oder unzureichender Begründung der sittlichen Rechtfertigung vom Familiengericht abgewiesen wird, ist erheblich. Fehler im Antragsverfahren können nicht nur zu Verzögerungen von mehreren Monaten führen, sondern im schlimmsten Fall zum Scheitern der Adoption. Angesichts der weitreichenden persönlichen und rechtlichen Folgen einer Volljährigenadoption ist die Investition in eine qualifizierte Rechtsberatung durch spezialisierte Anwälte dringend anzuraten. Wir von braun-legal erstellen nicht nur einen maßgeschneiderten Antrag für Ihre spezifische Situation, sondern begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Anhörung vor Gericht. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen die bestmöglichen Erfolgsaussichten hat und Sie rechtssicher durch das Adoptionsrecht navigieren.
Weitere nützliche Links
Die Adoption eines volljährigen Menschen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, primär in den §§ 1767 ff. BGB. [5] Anders als bei der Minderjährigenadoption steht hier oft der Wunsch im Vordergrund, eine bereits bestehende, enge soziale und familiäre Beziehung rechtlich anzuerkennen. Ein typisches Beispiel ist die Adoption eines Stiefkindes, das bereits seit vielen Jahren im Haushalt des Stiefelternteils lebt und zu dem eine tiefe Bindung besteht. Die Adoption muss sittlich gerechtfertigt sein, was bedeutet, dass ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen oder zumindest dessen Entstehung erwartet werden muss. [2, 3] Rein wirtschaftliche Motive, wie die reine Erbschaftsteueroptimierung, reichen für eine Genehmigung durch das Familiengericht in der Regel nicht aus, auch wenn steuerliche Vorteile ein willkommener Nebeneffekt sein können. [2] Die sorgfältige Vorbereitung des Antrags ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens, das im Schnitt 4 bis 12 Monate dauern kann. [4]
FAQ
Kann ich ein Volljährigenadoption Antrag Muster einfach aus dem Internet verwenden?
Ein Muster kann eine erste Orientierung geben, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Jede Adoption ist ein Einzelfall. Fehler im Antrag können zur Ablehnung führen. Wir empfehlen dringend anwaltliche Unterstützung für Ihren Volljährigenadoption Antrag.
Ändert sich der Name bei einer Volljährigenadoption immer?
In der Regel erhält der Angenommene den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen. Ein Beibehalten nur des alten Namens ist meist nicht möglich, ein Doppelname kann unter Umständen geführt werden. [2, 8]
Welche steuerlichen Vorteile bringt eine Erwachsenenadoption?
Der Adoptierte wird erbrechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, wodurch sich die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer erheblich erhöhen können (z.B. von 20.000 Euro auf 400.000 Euro). [2, 10]
Müssen die leiblichen Eltern der Volljährigenadoption zustimmen?
Nein, die Zustimmung der leiblichen Eltern ist für die Adoption eines Volljährigen nicht erforderlich. Sie werden vom Gericht jedoch angehört. [1, 2]
Was ist der Unterschied zwischen schwacher und starker Adoption bei Volljährigen?
Bei der schwachen Adoption (Regelfall) bleiben die Beziehungen zur Herkunftsfamilie bestehen. Bei der seltenen starken Adoption erlöschen diese weitgehend, ähnlich der Minderjährigenadoption. [2, 3, 9]
Kann eine Volljährigenadoption rückgängig gemacht werden?
Eine Aufhebung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, z.B. bei einem gemeinsamen Antrag von Annehmendem und Angenommenem und Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sie ist praktisch sehr schwer zu erreichen. [2]