Familienrecht

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Volljährigenadoption und Namensänderung: Was Sie nach der Reform 2025 wissen müssen

09.02.2025

15

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

15

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Adoption eines Erwachsenen ist ein bedeutsamer Schritt, der nicht nur emotionale und familiäre, sondern auch rechtliche und namensrechtliche Konsequenzen hat. Insbesondere die Frage der Namensführung nach einer Volljährigenadoption ist für viele Betroffene von großer Wichtigkeit. Mit der Reform des Namensrechts, die am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist, haben sich die Möglichkeiten für den angenommenen Volljährigen erweitert. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Regelungen zur Volljährigenadoption und dem damit verbundenen Namen, die Voraussetzungen und die praktischen Auswirkungen für Sie. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die für Ihre Situation passende Entscheidung treffen können.

Das Thema kurz und kompakt

Seit Mai 2025 müssen volljährig Adoptierte nicht mehr zwingend den Namen des Annehmenden annehmen; sie können ihren bisherigen Namen behalten oder einen Doppelnamen wählen. [1,4]

Die sittliche Rechtfertigung der Adoption, basierend auf einem bestehenden oder entstehenden Eltern-Kind-Verhältnis, bleibt eine zentrale Voraussetzung. [8,10]

Die Volljährigenadoption hat erhebliche Auswirkungen auf Erbrecht und Unterhaltspflichten; bei der schwachen Adoption bleiben Beziehungen zu leiblichen Eltern bestehen. [10,12]

Mandant A konnte durch eine gut beratene Volljährigenadoption nicht nur familiäre Bande festigen, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Die Namensänderung war dabei ein zentraler Punkt. Welche Optionen haben Sie seit der Gesetzesreform Mai 2025?

Die Kernpunkte der Namensrechtsreform 2025 für die Volljährigenadoption verstehen

Die Gesetzesänderung zum 1. Mai 2025 hat das Namensrecht bei der Erwachsenenadoption flexibler gestaltet. [2] Eine zentrale Neuerung ist, dass der angenommene Volljährige nicht mehr zwingend den Namen des Annehmenden annehmen muss. [2,4] Diese Anpassung trägt dem Wunsch vieler Adoptierter Rechnung, ihre bisherige Identität, die oft eng mit dem geführten Namen verbunden ist, zumindest teilweise zu bewahren. Die Reform bietet nun mehrere Optionen, die im Adoptionsantrag festgelegt werden müssen. [2] Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte im Kontext der Erwachsenenadoption. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die individuellen Bedürfnisse besser zu berücksichtigen.

Ihre Optionen bei der Namenswahl nach neuer Rechtslage prüfen

Seit Mai 2025 haben volljährige Adoptierte gemäß § 1767 Abs. 3 BGB n.F. folgende Wahlmöglichkeiten bezüglich ihres Familiennamens: [1,4]

  • Beibehaltung des bisherigen Familiennamens: Der Adoptierte kann der Namensänderung widersprechen und seinen Geburtsnamen unverändert weiterführen. [1]

  • Annahme des Namens des Annehmenden: Dies war die bisherige Regel und bleibt weiterhin eine Option. [6]

  • Bildung eines Doppelnamens: Es kann ein Doppelname aus dem bisherigen Familiennamen und dem Namen des Annehmenden gebildet werden. [1,4] Die Reihenfolge der Namensteile kann dabei in der Regel gewählt werden.

Diese erweiterten Möglichkeiten erlauben eine individuellere Gestaltung des Namens nach der Volljährigenadoption Name. Die Entscheidung muss im notariell zu beurkundenden Adoptionsantrag festgehalten werden. [2] Für bereits verheiratete Adoptierte gibt es zudem spezielle Regelungen bezüglich des Ehenamens. [1] Die sorgfältige Abwägung dieser Optionen ist entscheidend für die zukünftige Namensführung.

Voraussetzungen für eine sittlich gerechtfertigte Volljährigenadoption kennen

Unabhängig von der Namenswahl muss jede Volljährigenadoption „sittlich gerechtfertigt“ sein, wie es § 1767 Abs. 1 BGB fordert. [8,9] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bereits ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder dessen Entstehung zumindest erwartet wird. [8,10] Rein steuerliche oder erbrechtliche Motive allein reichen für eine sittliche Rechtfertigung meist nicht aus, auch wenn sie eine Rolle spielen dürfen. [10,11] Das Familiengericht prüft diesen Aspekt sehr genau. Ein deutlicher Altersunterschied, der einer natürlichen Eltern-Kind-Beziehung entspricht (oft mindestens 15 Jahre), wird ebenfalls als Indiz herangezogen. [11] Die Zustimmung leiblicher Eltern ist bei der Adoption Erwachsener nicht erforderlich, sie werden jedoch angehört. [10]

Den Ablauf des Adoptionsverfahrens und die Rolle des Notars verstehen

Das Verfahren der Volljährigenadoption beginnt mit einem gemeinsamen, notariell beurkundeten Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden beim zuständigen Familiengericht. [8,3] In diesem Antrag müssen die Gründe für die Adoption dargelegt und das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses glaubhaft gemacht werden. [3] Folgende Unterlagen sind typischerweise erforderlich:

  1. Geburtsurkunden aller Beteiligten. [3]

  2. Gegebenenfalls Heiratsurkunden. [3]

  3. Notariell beurkundeter Adoptionsantrag. [3]

  4. Einwilligungserklärungen, falls Ehegatten vorhanden sind. [1,8]

Der Notar spielt eine wichtige Rolle bei der Formulierung des Antrags und der korrekten Darstellung der Namenswahl nach der Volljährigenadoption Antrag Muster. Das Gericht hört anschließend die Beteiligten an und prüft die Voraussetzungen. [5] Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen. Die sorgfältige Vorbereitung aller Dokumente ist für einen reibungslosen Ablauf entscheidend.

Rechtliche Folgen der Volljährigenadoption auf Erbrecht und Unterhalt beachten

Die Volljährigenadoption hat weitreichende rechtliche Folgen, insbesondere im Erbrecht und Unterhaltsrecht. [10] Der Adoptierte erlangt die volle Rechtsstellung eines leiblichen Kindes des Annehmenden. [10] Dies bedeutet, dass er gesetzlicher Erbe wird und entsprechende Pflichtteilsansprüche geltend machen kann. [11] Gleichzeitig entstehen aber auch Unterhaltspflichten gegenüber den Adoptiveltern. [10] Bei der sogenannten „schwachen“ Volljährigenadoption bleiben die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern bestehen. [12] Der Adoptierte kann also bis zu vier unterhaltsberechtigte Elternteile haben. [12] Diese elterliche Beziehung durch Adoption verändert die Erbfolge erheblich. Die steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften erhöhen sich auf den Satz für Kinder (aktuell 400.000 Euro alle 10 Jahre). [11]

Sonderfälle und Ausnahmen bei der Namensführung berücksichtigen

Auch nach der Reform gibt es Konstellationen, die eine besondere Betrachtung der Namensführung erfordern. Ist der Anzunehmende verheiratet, erstreckt sich die Änderung des Geburtsnamens durch die Adoption nur dann auf den Ehenamen, wenn sich auch der Ehegatte dieser Namensänderung anschließt (§ 1767 Abs. 4 BGB n.F.). [1] Ohne Zustimmung des Ehegatten bleibt der Ehename unverändert, auch wenn sich der Geburtsname des adoptierten Partners ändert. [1] Für Personen, die bereits vor dem 1. Mai 2025 adoptiert wurden, sieht Artikel 229 § 67 EGBGB Übergangsregelungen vor. [7] Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ihren früheren Namen wieder annehmen oder einen Doppelnamen bilden. [7] Eine Namensänderung nach Adoption will gut überlegt sein. Wir beraten Sie zu den Details dieser Regelungen.

Die „starke“ Volljährigenadoption und ihre Auswirkungen auf den Namen prüfen

Neben der regulären („schwachen“) Volljährigenadoption gibt es die Möglichkeit der „starken“ Adoption mit weitergehenden Wirkungen, ähnlich der Minderjährigenadoption (§ 1772 BGB). [2] Diese kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, beispielsweise wenn der Annehmende bereits ein minderjähriges Geschwisterkind des Anzunehmenden adoptiert hat oder der Anzunehmende schon als Minderjähriger in der Familie lebte. [2] Bei einer starken Adoption erlöschen die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern vollständig. [12] Dies hat auch Konsequenzen für den Volljährigenadoption Namen, da hier die namensrechtlichen Regelungen der Minderjährigenadoption greifen. [2] Die Entscheidung für eine starke Adoption hat tiefgreifende Auswirkungen und sollte nur nach eingehender Beratung erfolgen. Die Zustimmung leiblicher Eltern kann hier, anders als bei der schwachen Adoption, relevanter sein, wenn deren Interessen entgegenstehen. [2]

Persönliche Beratung für Ihre individuelle Situation nutzen

Die Entscheidung für eine Volljährigenadoption und die damit verbundene Namenswahl ist sehr persönlich und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere nach der Namensrechtsreform 2025, erfordert eine sorgfältige Prüfung Ihrer spezifischen Situation. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Unsere erfahrenen Anwälte im Familien- und Erbrecht begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Überlegung bis zum Abschluss des Adoptionsantrags. Wir helfen Ihnen, die für Sie passenden Entscheidungen hinsichtlich der Volljährigenadoption und des Namens zu treffen. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch.

FAQ

Wie lange dauert ein Volljährigenadoptionsverfahren?

Die Dauer eines Volljährigenadoptionsverfahrens kann variieren, dauert aber in der Regel mehrere Monate ab Antragstellung beim Familiengericht. Dies hängt von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falles ab.

Welche Kosten entstehen bei einer Volljährigenadoption?

Es fallen Notarkosten für die Beurkundung des Antrags und der Einwilligungen sowie Gerichtskosten an. Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert und den gesetzlichen Gebührenordnungen.

Kann eine Volljährigenadoption rückgängig gemacht werden?

Die Aufhebung einer Volljährigenadoption ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei schweren Verfehlungen. Sie ist nicht einfach widerrufbar.

Ändert sich meine Staatsangehörigkeit durch die Volljährigenadoption?

Nein, eine Volljährigenadoption in Deutschland führt in der Regel nicht zu einer Änderung der Staatsangehörigkeit des Adoptierten.

Was passiert mit meinem Namen, wenn ich verheiratet bin und adoptiert werde?

Wenn Sie Ihren Geburtsnamen durch die Adoption ändern, erstreckt sich dies auf Ihren Ehenamen nur, wenn Ihr Ehegatte der Namensänderung zustimmt. Ansonsten behalten Sie Ihren Ehenamen bei, während sich Ihr Geburtsname ändert.

Welche Fragen stellt der Richter bei einer Erwachsenenadoption?

Der Richter wird Fragen zum Verhältnis zwischen Annehmenden und Anzunehmenden stellen, um das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und die sittliche Rechtfertigung der Adoption zu prüfen. Auch die Motivation und die Auswirkungen der Adoption werden thematisiert. Siehe dazu auch unseren Beitrag Fragen des Richters bei Erwachsenenadoption.

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