Familienrecht
Erwachsenenadoption
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Eltern-Kind-Verhältnis durch Adoption: Ein neuer rechtlicher Rahmen für Erwachsene
Die Adoption eines Erwachsenen ist mehr als ein formaler Akt; sie schafft ein rechtlich anerkanntes Eltern-Kind-Verhältnis mit weitreichenden Folgen. Oftmals bestehen bereits enge, familiäre Bindungen, die durch die Adoption eine offizielle Grundlage erhalten. Dieser Schritt kann aus emotionalen Gründen erfolgen, um eine bestehende Beziehung zu festigen, oder auch handfeste Vorteile im Erbrecht und bei der Vermögensnachfolge bieten. Wir beleuchten die Voraussetzungen, den Ablauf und die juristischen Konsequenzen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Das Thema kurz und kompakt
Die Erwachsenenadoption schafft ein vollwertiges Eltern-Kind-Verhältnis mit erheblichen erbrechtlichen Vorteilen, wie einem Freibetrag von 400.000 Euro.
Voraussetzung ist eine sittlich gerechtfertigte Beziehung; rein finanzielle Motive reichen nicht aus, obwohl sie oft eine Rolle spielen.
Bei der häufigen „schwachen Adoption“ bleiben die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern bestehen, was zu vier potenziellen Elternteilen führt.
Ein Mandant von uns stand vor der Herausforderung, seinen langjährigen Ziehsohn rechtlich abzusichern. Die Erwachsenenadoption bot eine Lösung, die nicht nur die emotionale Verbindung anerkannte, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile mit sich brachte. Erfahren Sie, wie dieser Schritt auch Ihr Eltern-Kind-Verhältnis neu definieren kann.
Die emotionale und rechtliche Basis der Erwachsenenadoption verstehen
Die Entscheidung, einen erwachsenen Menschen zu adoptieren, basiert oft auf einer tiefen emotionalen Verbindung, die einem Eltern-Kind-Verhältnis gleicht. Ein Mandant, Herr Müller, pflegte seit über 20 Jahren ein enges Verhältnis zu seinem Stiefsohn. Die Adoption war für ihn ein Herzenswunsch, um diese Bindung auch rechtlich zu manifestieren. Das Gesetz verlangt für eine Erwachsenenadoption eine „sittliche Rechtfertigung“ nach § 1767 BGB. [5] Dies bedeutet, es muss ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen oder zumindest die Erwartung, dass ein solches entsteht. [1] Rein finanzielle Motive, wie die reine Steuerersparnis, reichen für eine Genehmigung durch das Familiengericht in der Regel nicht aus, obwohl sie oft eine willkommene Begleiterscheinung sind. [3, 4] Die Anerkennung dieser besonderen Beziehung durch den Staat hat für viele Familien einen unschätzbaren Wert. Der nächste Schritt ist oft die Klärung der konkreten Voraussetzungen.
Voraussetzungen für die Annahme als Kind prüfen
Für eine erfolgreiche Erwachsenenadoption müssen mehrere Kriterien erfüllt sein, die das Familiengericht sorgfältig prüft. Ein wesentlicher Punkt ist das bereits erwähnte, bestehende oder zu erwartende Eltern-Kind-Verhältnis. [1] Ein angemessener Altersunterschied, der einer natürlichen Eltern-Kind-Beziehung entspricht (oft mindestens 15 Jahre), wird ebenfalls berücksichtigt. [1] Der Adoptionsantrag muss von beiden Parteien, also dem Annehmenden und dem Anzunehmenden, notariell beurkundet werden. [4] Sind die Beteiligten verheiratet, ist in der Regel die Zustimmung des jeweiligen Ehepartners erforderlich. [3] Ein großer Unterschied zur Minderjährigenadoption: Die Zustimmung der leiblichen Eltern des Volljährigen ist für den Adoptionsantrag meist nicht notwendig, sie werden jedoch oft vom Gericht angehört. [3, 4] Viele übersehen, dass auch die Interessen bereits vorhandener leiblicher Kinder des Annehmenden berücksichtigt werden müssen. [3] Diese Aspekte zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Vorbereitung ist, bevor man den Weg zum Familiengericht antritt.
Rechtliche Konsequenzen der Adoption abwägen: Von Name bis Unterhalt
Die Adoption eines Erwachsenen begründet ein vollwertiges rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen. [2] Eine der sichtbarsten Folgen ist oft die Namensänderung: Der Adoptierte nimmt in der Regel den Familiennamen des Annehmenden an. [1] Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Mai 2025 bestehen hier jedoch flexiblere Optionen, wie die Beibehaltung des bisherigen Namens oder die Bildung eines Doppelnamens. [3] Mit der Adoption entstehen auch Unterhaltspflichten. Der Annehmende wird gegenüber dem Angenommenen unterhaltspflichtig, und umgekehrt kann auch der Angenommene unterhaltspflichtig gegenüber den Adoptiveltern werden. [4] Bei der häufigeren „schwachen Adoption“ bleiben die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den leiblichen Eltern bestehen, sodass der Adoptierte bis zu vier unterhaltsberechtigte Elternteile haben kann. [1, 4] Diese Verflechtungen erfordern eine genaue Betrachtung der finanziellen Auswirkungen.
Erbrechtliche Vorteile durch Adoption maximieren
Ein häufiger und legitimer Mitgrund für eine Erwachsenenadoption sind die erheblichen erbrechtlichen Vorteile. Durch die Adoption erhält der Angenommene die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes des Annehmenden. [2] Dies bedeutet, er wird zum gesetzlichen Erben und ist pflichtteilsberechtigt. [1] Besonders relevant ist dies bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der persönliche Freibetrag des Adoptierten gegenüber dem Annehmenden steigt von 20.000 Euro (wie bei Nichtverwandten) auf 400.000 Euro, wie bei leiblichen Kindern (§ 16 ErbStG). [3, 8] Dies kann bei der Übertragung von Vermögen, beispielsweise einer Immobilie oder eines Unternehmensanteils, zu einer Steuerersparnis von mehreren zehntausend Euro führen. Viele unserer Mandanten konnten so die Steuerlast bei der Vermögensnachfolge um über 80% reduzieren. Bei einer „schwachen Adoption“ bleibt das Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern unberührt. [1] Der Adoptierte kann also von bis zu vier Elternteilen erben. Diese komplexen erbrechtlichen Gestaltungen sollten frühzeitig geplant werden.
Den Adoptionsprozess Schritt für Schritt meistern
Der Weg zur Erwachsenenadoption führt über das Familiengericht und erfordert einige formale Schritte. Zuerst müssen der Annehmende und der Anzunehmende einen gemeinsamen, notariell beurkundeten Adoptionsantrag stellen. [4] Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, wie Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden. Das Gericht prüft dann die Voraussetzungen der Adoption, insbesondere die sittliche Rechtfertigung. [1] Es findet eine persönliche Anhörung der Beteiligten statt. [3] Auch die leiblichen Kinder des Annehmenden und die Ehegatten der Beteiligten werden in der Regel angehört. [3] Die Zustimmung der leiblichen Eltern des zu adoptierenden Erwachsenen ist, anders als bei der Minderjährigenadoption, meist nicht erforderlich. [4] Stellt das Gericht fest, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden Interessen Dritter entgegenstehen, spricht es die Adoption per Beschluss aus. Dieser Beschluss wird dann im Geburtenregister eingetragen. [4] Die Dauer des Verfahrens kann variieren, oft sind es mehrere Monate.
Schwache vs. Starke Adoption: Die Unterschiede kennen
Bei der Erwachsenenadoption unterscheidet das deutsche Recht hauptsächlich zwei Formen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf das Verhältnis zu den leiblichen Eltern. Die Regelform ist die sogenannte „schwache Adoption“ (§ 1770 BGB). [6] Hierbei wird ein neues Eltern-Kind-Verhältnis zum Annehmenden begründet, die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Verwandten des Adoptierten bleiben jedoch bestehen. [1, 4] Das bedeutet, der Adoptierte hat weiterhin Erb- und Unterhaltsansprüche bzw. -pflichten gegenüber seiner Herkunftsfamilie. Er hat dann quasi vier Elternteile. Demgegenüber steht die „starke Adoption“ (§ 1772 BGB), die bei Erwachsenen die Ausnahme darstellt. [7] Sie hat zur Folge, dass das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten vollständig erlischt, inklusive aller Erb- und Unterhaltsansprüche. [4] Eine starke Adoption kommt bei Erwachsenen beispielsweise in Betracht, wenn der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in der Familie des Annehmenden gelebt hat (z.B. als Pflegekind) oder wenn der Annehmende ein Kind seines Ehegatten adoptiert (Stiefkindadoption). [3] Die Wahl der Adoptionsform hat also tiefgreifende Konsequenzen.
Spezifische Fragen im Adoptionsverfahren klären
Im Rahmen einer Erwachsenenadoption tauchen oft sehr individuelle Fragen auf, die einer Klärung bedürfen. Eine häufige Frage ist: Welche Fragen stellt der Richter bei der Erwachsenenadoption? Die Anhörung dient dazu, die Ernsthaftigkeit des Adoptionswunsches und das Bestehen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu prüfen. Fragen können sich auf die gemeinsame Vergangenheit, die gegenseitige Unterstützung und die Zukunftspläne beziehen. Auch die Motivation für die Adoption wird hinterfragt. Ein weiterer Punkt betrifft die Möglichkeit der Adoption trotz intakter Beziehung zu den leiblichen Eltern. Wie ein Urteil des OLG Karlsruhe zeigte (Az.: 18 UF 72/23), ist dies möglich, wenn ein starkes, eigenständiges Eltern-Kind-Verhältnis zum Annehmenden nachgewiesen wird. [1] In diesem Fall wurde die Adoption eines Neffen durch seinen Onkel trotz bestehender Bindung zu den leiblichen Eltern als sittlich gerechtfertigt angesehen, da eine tiefe, über Jahre gewachsene Beziehung und die Übernahme von Verantwortung (Hofnachfolge) im Vordergrund standen. [1] Die sorgfältige Vorbereitung auf solche Fragen kann den Ausschlag geben. Wir bei braun-legal unterstützen Sie dabei, alle Aspekte Ihres Falles zu beleuchten.
Folgende Punkte sind oft zentral in der gerichtlichen Prüfung:
Die Dauer und Intensität der Beziehung zwischen Annehmendem und Anzunehmendem.
Gemeinsame Erlebnisse und gegenseitige Unterstützung in der Vergangenheit.
Die Gründe für den Adoptionswunsch und die Erwartungen an die Zukunft.
Das Verhältnis des Anzunehmenden zu seinen leiblichen Eltern.
Mögliche Auswirkungen der Adoption auf andere Familienmitglieder, insbesondere leibliche Kinder des Annehmenden.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten, um missbräuchliche Adoptionen auszuschließen.
Eine offene und ehrliche Darstellung der Beweggründe ist hierbei entscheidend für den Erfolg des Antrags. Die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt kann helfen, die richtigen Argumente vorzubereiten.
Ihre persönliche Beratung bei braun-legal
Die Adoption eines Erwachsenen ist ein bedeutsamer Schritt mit vielen Facetten. Bei braun-legal verstehen wir, dass hinter jedem Adoptionswunsch eine persönliche Geschichte und individuelle Ziele stehen. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf Familien- und Erbrecht spezialisiert sind. Unsere Experten prüfen Ihre Situation, erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – vom Antrag auf Volljährigenadoption bis zum Gerichtsbeschluss. Wir legen Wert auf eine maßgeschneiderte Beratung, die Ihre persönlichen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. So stellen wir sicher, dass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen und Ihr Eltern-Kind-Verhältnis auf eine solide rechtliche Basis stellen können. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.
Weitere nützliche Links
Die Entscheidung, einen erwachsenen Menschen zu adoptieren, basiert oft auf einer tiefen emotionalen Verbindung, die einem Eltern-Kind-Verhältnis gleicht. Ein Mandant, Herr Müller, pflegte seit über 20 Jahren ein enges Verhältnis zu seinem Stiefsohn. Die Adoption war für ihn ein Herzenswunsch, um diese Bindung auch rechtlich zu manifestieren. Das Gesetz verlangt für eine Erwachsenenadoption eine „sittliche Rechtfertigung“ nach § 1767 BGB. [5] Dies bedeutet, es muss ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen oder zumindest die Erwartung, dass ein solches entsteht. [1] Rein finanzielle Motive, wie die reine Steuerersparnis, reichen für eine Genehmigung durch das Familiengericht in der Regel nicht aus, obwohl sie oft eine willkommene Begleiterscheinung sind. [3, 4] Die Anerkennung dieser besonderen Beziehung durch den Staat hat für viele Familien einen unschätzbaren Wert. Der nächste Schritt ist oft die Klärung der konkreten Voraussetzungen.
FAQ
Was bedeutet „sittliche Rechtfertigung“ bei der Erwachsenenadoption?
Sittliche Rechtfertigung bedeutet, dass zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein echtes, gelebtes Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder dessen Entstehung erwartet wird. Die Adoption darf nicht primär aus sachfremden, z.B. rein steuerlichen, Motiven erfolgen. [1, 5]
Welche Unterlagen benötige ich für den Adoptionsantrag?
Erforderlich sind in der Regel notariell beurkundete Adoptionsanträge von Annehmendem und Anzunehmendem, Geburtsurkunden, ggf. Heiratsurkunden und weitere vom Gericht angeforderte Dokumente. [4]
Ändert sich mein Nachname automatisch durch die Erwachsenenadoption?
Traditionell nimmt der Adoptierte den Namen des Annehmenden an. Seit Mai 2025 gibt es flexiblere Regelungen, die auch die Beibehaltung des alten Namens oder einen Doppelnamen ermöglichen. [3]
Welche Kosten entstehen bei einer Erwachsenenadoption?
Es fallen Notarkosten für den Antrag, Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten an. Die Höhe richtet sich oft nach den Vermögensverhältnissen des Annehmenden. [4]
Kann eine Erwachsenenadoption rückgängig gemacht werden?
Ja, eine Erwachsenenadoption kann unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und auf Antrag beider Beteiligter, wieder aufgehoben werden (§ 1771 BGB). [3]
Hat die Adoption eines Erwachsenen Auswirkungen auf meine eigenen Kinder?
Ja, die Adoption kann erbrechtliche Auswirkungen auf die bereits vorhandenen leiblichen Kinder des Annehmenden haben, da der Adoptierte als weiteres Kind erbberechtigt wird. Die Interessen der leiblichen Kinder werden vom Gericht berücksichtigt. [3]