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Erbfolgeregelung Beratung: Ihr Wegweiser für eine sichere Zukunft

09.02.2025

13

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

13

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Regelung der eigenen Erbfolge ist ein wichtiger Schritt, den viele vor sich herschieben. Doch ohne klare Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den individuellen Wünschen entspricht und zu unnötigen Belastungen für die Erben führen kann. Eine professionelle Erbfolgeregelung Beratung hilft Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu gestalten, steuerliche Vorteile zu nutzen und potenzielle Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Wir begleiten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation.

Das Thema kurz und kompakt

Eine frühzeitige und professionelle Erbfolgeregelung Beratung spart Steuern, vermeidet Familienstreit und sichert Ihr Lebenswerk.

Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den individuellen Wünschen entspricht und zu Nachteilen für die Erben führen kann.

Neben der Vermögensnachfolge sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung entscheidend für die Wahrung Ihrer Selbstbestimmung.

Mandant A sparte durch eine geschickte Erbfolgeregelung über 100.000 Euro Erbschaftssteuer – Möchten Sie wissen, wie? Eine durchdachte Nachlassplanung sichert nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch den Frieden Ihrer Familie. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Weichen richtig stellen.

Die gesetzliche Erbfolge verstehen und Fallstricke erkennen

Ohne Testament oder Erbvertrag bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer Ihr Vermögen erbt. [2, 4] Dies wird als gesetzliche Erbfolge bezeichnet und tritt in Kraft, wenn keine individuelle Regelung getroffen wurde – was bei etwa zwei Dritteln der Deutschen der Fall ist. [2] Die gesetzliche Erbfolge basiert auf einem Ordnungssystem, bei dem nähere Verwandte frühere Ordnungen ausschließen. [2, 3] Ehepartner haben eine Sonderstellung, deren Erbteil auch vom Güterstand abhängt. [3, 4] Viele unterschätzen, dass ohne Testament der Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe wird, wenn andere Verwandte wie Eltern oder Geschwister noch leben. [6] Eine Beratung zur gesetzlichen Erbfolge kann hier Klarheit schaffen. Diese Regelung kann zu unerwünschten Erbengemeinschaften und Konflikten führen, die oft nur mit erheblichem Aufwand gelöst werden können. [2] Die genaue Kenntnis dieser Grundlagen ist der erste Schritt zu einer sinnvollen Erbfolgeregelung Beratung.

Individuelle Nachlassgestaltung durch Testament und Erbvertrag optimieren

Um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, stehen Ihnen das Testament und der Erbvertrag zur Verfügung. [5] Mit einem Testament können Sie eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen und auch Vermächtnisse zuwenden. Ein handschriftliches Testament muss vollständig vom Erblasser selbst verfasst und unterschrieben sein, um gültig zu sein. [6] Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Nachlasswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt, beispielsweise können bei einem Nachlasswert von 250.000 Euro Notarkosten für ein Einzeltestament anfallen. [4, 5] Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen und bedarf immer der notariellen Beurkundung. Er bietet sich beispielsweise für Ehegatten oder zur Regelung der Unternehmensnachfolge an. Ein häufiger Irrtum ist, dass ein einmal errichtetes Testament nicht mehr geändert werden kann; tatsächlich ist ein Widerruf oder eine Änderung jederzeit möglich, solange die Testierfähigkeit gegeben ist. Die Testamentsgestaltung ist ein Kernbereich der Erbfolgeregelung Beratung. Die Wahl der richtigen Verfügungsform hängt stark von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab.

Erbschaftssteuer minimieren durch kluge Planung

Die Erbschaftssteuer kann das geerbte Vermögen erheblich schmälern. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. [2, 5] Es gibt verschiedene Steuerklassen und Freibeträge. [2, 5] Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. [2, 4] Für Geschwister gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. [2] Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7% und 50%. [5] Eine durchdachte Erbschaftssteuer-Planung im Rahmen der Erbfolgeregelung Beratung kann helfen, diese Belastung zu reduzieren. Hier sind einige Strategien:

  • Nutzung von Freibeträgen durch Schenkungen zu Lebzeiten (alle 10 Jahre möglich). [4, 6]

  • Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. [2, 5]

  • Gestaltung von Testamenten zur optimalen Ausnutzung der Freibeträge (z.B. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklauseln).

  • Prüfung von Versorgungsfreibeträgen für Ehepartner (bis zu 256.000 Euro) und Kinder (gestaffelt nach Alter). [3]

Viele wissen nicht, dass auch bestimmte Sachwerte wie Hausrat bis 41.000 Euro steuerfrei bleiben können, ohne den persönlichen Freibetrag zu schmälern. [2] Eine frühzeitige Beratung kann hier bares Geld sparen.

Vorweggenommene Erbfolge als Gestaltungsinstrument nutzen

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, auch vorweggenommene Erbfolge genannt, ist ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung. [5] Sie ermöglicht es, die persönlichen Freibeträge bei der Schenkungssteuer (die den Erbschaftssteuerfreibeträgen entsprechen) alle 10 Jahre erneut auszunutzen. [2, 4] So können beispielsweise Eltern ihren Kindern alle 10 Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. [2] Bei Schenkungen von Immobilien kann sich der Schenker oft ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht vorbehalten, was den steuerlichen Wert der Schenkung mindert. [1, 3] Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Schenkung immer unwiderruflich ist; vertragliche Rückforderungsrechte können für bestimmte Fälle vereinbart werden. [1] Die Erbfolgeregelung Beratung analysiert, ob und wie Schenkungen zu Lebzeiten in Ihre Gesamtstrategie passen. Es ist wichtig, die eigene Altersvorsorge dabei nicht zu gefährden und nur so viel zu verschenken, dass die eigene finanzielle Sicherheit gewährleistet bleibt. [3]

Das Pflichtteilsrecht beachten und gestalten

Das deutsche Erbrecht sichert nahen Angehörigen einen Pflichtteil, auch wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. [2, 3] Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte/Lebenspartner und unter Umständen die Eltern des Erblassers. [2, 3] Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. [2, 3] Geschwister sind beispielsweise nicht pflichtteilsberechtigt. [3] Die genaue Höhe hängt vom Güterstand der Ehe und der Anzahl der gesetzlichen Erben ab. [2, 5] Viele Erblasser versuchen, den Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten zu schmälern, doch hier greift der Pflichtteilsergänzungsanspruch, der Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall berücksichtigen kann. [6] Eine umfassende Erbfolgeregelung Beratung beinhaltet Strategien zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen, wie z.B. Pflichtteilsverzichtsverträge gegen Abfindung oder die Anrechnung von Vorempfängen. Es ist entscheidend, diese Aspekte frühzeitig zu klären, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Unternehmensnachfolge frühzeitig und professionell planen

Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige und langfristige Planung erfordert – oft über 3 bis 5 Jahre. [1, 2] Es geht nicht nur um die Übergabe von Vermögenswerten, sondern auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Fortführung des Lebenswerks. [2, 4] Eine professionelle Beratung ist hier unerlässlich, um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte optimal zu gestalten. [1, 4] Zu den möglichen Wegen gehören der Verkauf, die Schenkung oder die Übergabe innerhalb der Familie, wobei jede Option spezifische Herausforderungen birgt. [1] Die Unternehmensbewertung ist ein erster wichtiger Schritt. [1, 4] Viele Unternehmer unterschätzen die emotionalen Aspekte einer familieninternen Nachfolge, die oft eine noch intensivere Begleitung erfordern als ein Verkauf an Dritte. [1] Eine gute Erbfolgeregelung Beratung für Unternehmer bezieht auch die Erstellung eines Notfallplans für unvorhergesehene Ereignisse mit ein. [4] Die frühzeitige Einbindung von Experten sichert einen reibungslosen Übergang.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Selbstbestimmung sichern

Neben der Regelung des Nachlasses ist auch die persönliche Vorsorge ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Erbfolgeregelung Beratung. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. [1, 3] Ohne eine solche Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer, was nicht immer im Sinne des Betroffenen ist. [1] Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. [1, 2] Sie ist für Ärzte bindend, wenn sie konkret genug formuliert ist. [1] Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  1. Beide Dokumente müssen schriftlich verfasst und unterschrieben sein. [1, 2]

  2. Eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung ist empfehlenswert. [1]

  3. Die Dokumente sollten so hinterlegt werden, dass sie im Notfall schnell gefunden werden (z.B. Zentrales Vorsorgeregister). [1]

  4. Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung (alle 1-2 Jahre) ist sinnvoll.

Viele glauben fälschlicherweise, dass Ehepartner oder Kinder automatisch entscheidungsbefugt sind – das ist ohne Vollmacht nicht der Fall. [3] Eine klare Regelung sichert Ihre Selbstbestimmung bis zuletzt.

Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung professionell managen

Nach einem Erbfall beginnt die oft komplexe Phase der Nachlassabwicklung. Die Erben müssen sich um die Sichtung der Unterlagen, die Begleichung von Verbindlichkeiten und die Verteilung des Nachlasses kümmern. Dies kann, insbesondere bei Erbengemeinschaften, zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten führen. [2 search result 2] Um dies zu vermeiden und den eigenen Willen auch nach dem Tod durchzusetzen, kann eine Testamentsvollstreckung im Testament angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker, oft ein spezialisierter Anwalt oder Notar, verwaltet den Nachlass gemäß den Anordnungen des Erblassers. Dies kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren geschehen. Ein häufig übersehener Vorteil der Testamentsvollstreckung ist der Schutz des Nachlasses vor dem Zugriff von Gläubigern der Erben. Die Erbfolgeregelung Beratung bei braun-legal umfasst auch die Planung dieser Phase, um eine reibungslose Umsetzung Ihrer Wünsche sicherzustellen und Ihre Erben zu entlasten. Wir beraten Sie persönlich, um die für Sie passende Lösung zu finden.

FAQ

Warum ist eine Erbfolgeregelung Beratung wichtig?

Eine Beratung hilft Ihnen, Ihren Nachlass individuell zu gestalten, Steuern zu optimieren, Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen.

Welche Rolle spielt der Pflichtteil bei der Erbfolge?

Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern) haben auch bei Enterbung einen Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dies muss bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die jederzeit geändert werden kann. Ein Erbvertrag ist ein bindender Vertrag zwischen mindestens zwei Personen und bedarf notarieller Beurkundung. Er eignet sich z.B. für verbindliche Absprachen zwischen Ehegatten.

Wie kann ich meine Unternehmensnachfolge regeln?

Die Unternehmensnachfolge erfordert eine langfristige Planung und kann durch Verkauf, Schenkung oder familieninterne Übergabe erfolgen. Eine professionelle Beratung ist entscheidend, um rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.

Was beinhalten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson für rechtliche und finanzielle Entscheidungen. Die Patientenverfügung legt Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungen fest, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Beides sichert Ihre Selbstbestimmung.

Wie unterstützt braun-legal bei der Erbfolgeregelung?

Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten für Erbrecht. Unsere Experten bieten individuelle Fallbegleitung, erstellen maßgeschneiderte Konzepte für Ihre Erbfolge und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Testament, Erbschaftssteuer und Vorsorge.

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