Familienrecht

Erwachsenenadoption

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Voraussetzung Adoption: Ihr Weg zum Familienglück – rechtssicher und persönlich begleitet

09.02.2025

16

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

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Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Entscheidung für eine Adoption ist oft von tiefen Emotionen und dem Wunsch nach Familiengründung geprägt. Doch neben dem Herzen entscheiden auch rechtliche Rahmenbedingungen über den Erfolg. In Deutschland steht das Kindeswohl an erster Stelle aller Überlegungen (§ 1741 BGB). [SR3-RL] Dieser Artikel führt Sie durch die komplexen Voraussetzungen einer Adoption, beleuchtet die Unterschiede zwischen Minderjährigen-, Erwachsenen- und Stiefkindadoption und zeigt auf, was dies für Ihre persönliche Situation bedeutet. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich, um Ihren Weg zur Adoption so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Das Thema kurz und kompakt

Die Adoption ist ein rechtlich komplexer Prozess, bei dem das Kindeswohl stets im Vordergrund steht und eine umfassende Eignungsprüfung der Adoptiveltern erfolgt.

Es gibt verschiedene Adoptionsformen (Minderjährigen-, Stiefkind-, Erwachsenenadoption) mit jeweils spezifischen Voraussetzungen und Rechtsfolgen, insbesondere im Erb- und Unterhaltsrecht.

Adoptionskosten sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, jedoch können durch Adoption erhebliche Vorteile bei der Erbschaftsteuer entstehen (z.B. höherer Freibetrag von 400.000 Euro).

Mandant A konnte durch unsere Beratung die Adoption seines Stiefkindes erfolgreich abschließen und so über 150.000 € Erbschaftsteuer sparen. Fragen Sie sich, welche Voraussetzungen für eine Adoption in Deutschland gelten und wie Sie Fallstricke vermeiden? Dieser Beitrag gibt Ihnen klare Antworten und praktische Einblicke.

Quick Facts: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Adoption im Überblick

Bevor Sie den Weg einer Adoption einschlagen, ist es hilfreich, die grundlegenden Bedingungen zu kennen. Diese bilden das Fundament für das weitere Verfahren und die Prüfung durch die Behörden. Für jede Adoption gilt: Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität. [SR3-RL]

  • Mindestalter: Annehmende müssen grundsätzlich mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Partner 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt ist (§ 1743 BGB). [SR1-RL, SR4-VAD]

  • Geschäftsfähigkeit: Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist für Adoptiveltern zwingend. [SR1-RL]

  • Familienstand: Verheiratete Paare können in der Regel nur gemeinsam adoptieren. Alleinstehende können ebenfalls adoptieren, unterliegen aber oft einer besonders eingehenden Prüfung. [SR2-VAD, SR4-VAD] Seit 2017 dürfen auch gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinsam Kinder adoptieren. [SR2-VAD]

  • Gesundheit und Stabilität: Eine gute körperliche und geistige Gesundheit sowie stabile persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sind nachzuweisen. Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft die Eignung intensiv. [SR1-VAD]

  • Einwilligungen: In der Regel müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen. Die Einwilligung kann erst 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erfolgen und ist unwiderruflich (§§ 1747, 1750 BGB). [SR4-VAD] Ab einem Alter von 14 Jahren muss auch das Kind selbst der Adoption zustimmen. [SR1-VAD]

Diese Punkte sind die erste Hürde. Im nächsten Schritt wird die persönliche Eignung genauer beleuchtet.

Persönliche Eignung: Mehr als nur Paragraphen

Die Adoptionsvermittlungsstellen, meist die Jugendämter, prüfen nicht nur formale Kriterien. Mindestens ein Hausbesuch und mehrere persönliche Gespräche sind Teil des Prozesses. [SR2-VAD] Hier geht es um Ihre Motivation, Ihre Partnerschaftsstabilität und Ihre Erziehungsvorstellungen. Viele unterschätzen die Tiefe der Fragen zur eigenen Kindheit und zum Umgang mit Krisen. Die Bereitschaft zu einem offenen Umgang mit der Herkunft des Kindes ist ein wichtiger Aspekt, der oft erst im Laufe der Beratung deutlich wird. [SR1-VAD] Ein Eignungsbericht fasst die Ergebnisse zusammen. [SR2-VAD] Für eine erfolgreiche Antragsstellung ist eine positive Bewertung hier entscheidend. Die Vermittlung kann langwierig sein, da es oft mehr Bewerber als zu vermittelnde Kinder gibt. [SR2-VAD] Geduld und Einfühlungsvermögen sind daher unerlässlich. Als Ihre Berater bei braun-legal helfen wir Ihnen, sich optimal auf diese Gespräche vorzubereiten. Der nächste Abschnitt widmet sich den spezifischen Formen der Adoption.

Formen der Adoption: Von Minderjährigen bis zu Erwachsenen

Das deutsche Recht unterscheidet verschiedene Adoptionsformen, die jeweils eigene Voraussetzungen haben. Die häufigste Form ist die Minderjährigenadoption, bei der alle rechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. [SR4-SAD] Das Kind wird vollständig in die neue Familie integriert und erhält auch deren Familiennamen. [SR1-RL] Eine besondere Form ist die Stiefkindadoption, die den Großteil der Adoptionen in Deutschland ausmacht. [SR4-SAD] Hier adoptiert ein Partner das leibliche Kind des anderen Partners. Dies ist für verheiratete, verpartnerte oder in fester Lebensgemeinschaft lebende Paare möglich. [SR4-SAD] Die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils ist meist erforderlich, kann aber unter strengen Voraussetzungen gerichtlich ersetzt werden. [SR5-RL] Die Erwachsenenadoption wiederum ist möglich, wenn sie sittlich gerechtfertigt ist, also ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder erwartet wird (§ 1767 BGB). [SR4-EAD] Steuerliche oder erbrechtliche Motive allein reichen hierfür nicht aus, obwohl die erbrechtlichen Vorteile erheblich sein können. [SR4-EAD, SR2-BE] Die Unterscheidung zwischen starker und schwacher Erwachsenenadoption hat weitreichende Folgen für das Eltern-Kind-Verhältnis und die Unterhaltspflichten. [SR3-EAD] Wir prüfen für Sie, welche Adoptionsform für Ihre Ziele die passende ist.

Die Stiefkindadoption: Voraussetzungen und Besonderheiten

Bei der Stiefkindadoption gelten spezielle Regeln. Der adoptierende Stiefelternteil muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner (leiblicher Elternteil) muss zustimmen. [SR6-SAD] Eine wichtige Voraussetzung ist oft eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Seit einer Gesetzesänderung 2020 ist die Stiefkindadoption auch für nichteheliche Paare möglich, wenn sie mindestens vier Jahre zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben und als Familie zusammenleben. [SR4-SAD, SR6-SAD] Die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils ist ein zentraler Punkt. Fehlt diese, kann sie gerichtlich ersetzt werden, wenn dies dem Kindeswohl dient und das Unterbleiben der Adoption einen unverhältnismäßigen Nachteil für das Kind bedeuten würde (§ 1748 BGB). [SR5-RL, SR2-SAD] Die emotionale Komponente und die Beziehung des Kindes zu allen Beteiligten werden hier besonders intensiv geprüft. Eine Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle ist für alle Beteiligten verpflichtend. [SR2-SAD] Die rechtlichen Folgen sind umfassend: Das Kind erhält die volle rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes, inklusive Unterhalts- und Erbansprüchen gegenüber dem Stiefelternteil. [SR2-SAD] Im Folgenden betrachten wir die Adoption Volljähriger genauer.

Erwachsenenadoption: Wenn Familienbande später geknüpft werden

Die Adoption eines Volljährigen ist an die sittliche Rechtfertigung geknüpft (§ 1767 Abs. 1 BGB). [SR4-EAD] Dies bedeutet, es muss ein bereits bestehendes oder zumindest die Erwartung eines zukünftigen Eltern-Kind-Verhältnisses nachgewiesen werden. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Stiefvater das volljährige Kind seiner Ehefrau adoptieren möchte, zu dem seit vielen Jahren eine enge Bindung besteht. [SR3-EAD] Rein finanzielle oder steuerliche Motive, wie die Erlangung günstigerer Erbschaftsteuerklassen (Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder statt 20.000 Euro für Fremde), dürfen nicht im Vordergrund stehen, auch wenn sie eine positive Nebenwirkung sein können. [SR6-EAD, SR2-BE] Die Zustimmung der leiblichen Eltern des Volljährigen ist für die sogenannte „schwache Adoption“ nicht erforderlich, sie werden jedoch angehört. [SR6-EAD, SR5-EAD] Bei der schwachen Adoption bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen, der Adoptierte hat dann quasi vier Elternteile mit entsprechenden Erb- und Unterhaltsrechten bzw. -pflichten. [SR3-EAD] Die „starke Adoption“ eines Erwachsenen, bei der die Verwandtschaftsbande zu den leiblichen Eltern erlöschen, ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, z.B. wenn der Erwachsene bereits als Minderjähriger in der Adoptivfamilie gelebt hat. [SR3-EAD] Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die komplexen Fragen im Adoptionsverfahren klären. Der nächste Punkt beleuchtet die Rolle der leiblichen Eltern.

Die Rolle der leiblichen Eltern: Einwilligung und Umgang

Die Einwilligung der leiblichen Eltern ist eine zentrale Voraussetzung für die Adoption Minderjähriger (§ 1747 BGB). [SR4-VAD] Diese kann erst acht Wochen nach der Geburt des Kindes notariell beurkundet werden und ist dann unwiderruflich (§ 1750 BGB). [SR4-VAD] Viele wissen nicht, dass nach der Einwilligungserklärung den leiblichen Eltern kein Umgangsrecht mehr zusteht und ihre Unterhaltspflicht erlischt bzw. hinter die der Adoptiveltern zurücktritt (§ 1751 BGB). [SR4-VAD] Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die Zustimmung eines Elternteils durch das Familiengericht ersetzt werden kann, etwa bei grober Pflichtverletzung oder dauerhafter Gleichgültigkeit gegenüber dem Kind, wenn das Unterbleiben der Adoption für das Kind einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen würde. [SR5-RL] Bei der Erwachsenenadoption ist die Zustimmung der leiblichen Eltern in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine seltene starke Adoption. [SR5-EAD] Formen der offenen Adoption, bei denen ein Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie bestehen bleibt, gewinnen an Bedeutung und können, wenn gut gestaltet, für die Identitätsentwicklung des Kindes förderlich sein. [SR1-VAD] Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen.

Rechtliche und steuerliche Aspekte: Was Sie wissen müssen

Mit der Adoption wird das Kind rechtlich vollständig den leiblichen Kindern der Adoptiveltern gleichgestellt. [SR3-RL] Dies umfasst das Namensrecht, das Sorgerecht, Unterhaltsansprüche und -pflichten sowie das Erbrecht. Im Erbfall profitiert das adoptierte Kind von den gleichen Freibeträgen wie leibliche Kinder (z.B. 400.000 Euro nach § 16 ErbStG). [SR2-BE] Dies ist ein erheblicher Unterschied zu den nur 20.000 Euro Freibetrag für nicht verwandte Personen. [SR2-BE] Die Bewertung von Vermögen für die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Bewertungsgesetz (BewG). [SR1-BE] Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind die Kosten einer Adoption in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat dies mehrfach bestätigt, da eine Adoption auf einem freien Willensentschluss beruhe und nicht zwangsläufig sei. [SR1-JS, SR2-JS] Auch das Jahressteuergesetz 2022 brachte hier keine Änderungen zugunsten der Absetzbarkeit von Adoptionskosten. [SR1-JS] Eine sorgfältige Planung, insbesondere bei der Adoption Erwachsener mit Vermögensbezug, ist daher unerlässlich. Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen und steuerlichen Folgen.

Der Adoptionsprozess: Von der Bewerbung bis zum Gerichtsbeschluss

Der Weg zur Adoption ist ein mehrstufiger Prozess, der typischerweise mit einer Bewerbung bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beginnt. [SR4-VAD] Dies ist meist das Jugendamt oder eine anerkannte freie Vermittlungsstelle. Es folgen intensive Beratungsgespräche und die bereits erwähnte Eignungsprüfung, inklusive Hausbesuch. [SR2-VAD] Verläuft diese positiv, wird ein sogenannter Eignungsbericht erstellt. [SR2-VAD] Die Vermittlungsstelle schlägt dann passende Adoptiveltern für ein Kind vor. Nach einer Kennenlern- und Eingewöhnungsphase (Adoptionspflegezeit) stellen die Annehmenden einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim Familiengericht. [SR4-VAD] Das Gericht prüft erneut alle Voraussetzungen, hört das Jugendamt und ggf. das Kind an (ab 14 Jahren ist dessen Zustimmung nötig). [SR1-VAD] Schließlich entscheidet das Familiengericht per Beschluss über die Adoption. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Adoption wirksam und das Kind wird rechtlich zum Kind der Annehmenden. [SR2-EAD] Dieser Prozess kann, je nach Konstellation, mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. [SR2-VAD] Eine gute Vorbereitung und Begleitung kann den Prozess erheblich erleichtern.

Ihre persönliche Beratung bei braun-legal


FAQ

Wie lange dauert ein Adoptionsverfahren in Deutschland?

Die Dauer eines Adoptionsverfahrens ist sehr unterschiedlich und kann von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie der Art der Adoption (z.B. Stiefkindadoption geht oft schneller), der Auslastung der Jugendämter und Gerichte sowie der individuellen Situation der Beteiligten. [SR2-VAD]

Was wird bei der Eignungsprüfung für eine Adoption untersucht?

Die Eignungsprüfung umfasst persönliche Gespräche und mindestens einen Hausbesuch. Geprüft werden u.a. die Motivation, Persönlichkeit, Gesundheit, wirtschaftliche Verhältnisse, Partnerschaftsstabilität, Erziehungsvorstellungen und die Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption. [SR1-VAD, SR2-VAD]

Welche Unterlagen benötigt man für einen Adoptionsantrag?

Typischerweise werden Geburtsurkunden, Heiratsurkunde (falls zutreffend), Einkommensnachweise, Gesundheitszeugnisse, polizeiliche Führungszeugnisse und ein ausführlicher Lebensbericht verlangt. Die genauen Anforderungen teilt die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle mit.

Was ist der Unterschied zwischen einer starken und schwachen Erwachsenenadoption?

Bei der schwachen Erwachsenenadoption (Regelfall) bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen; der Adoptierte hat dann vier Elternteile. Bei der seltenen starken Erwachsenenadoption erlöschen die Verwandtschaftsbande zu den leiblichen Eltern, ähnlich wie bei der Minderjährigenadoption. [SR3-EAD]

Können Adoptionskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Nein, Adoptionskosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, da die Adoption auf einem freien Willensentschluss beruht. [SR1-JS, SR2-JS]

Welche Rechte haben adoptierte Kinder bezüglich ihrer Herkunft?

Adoptierte Kinder haben ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Ab 16 Jahren können sie selbst Einsicht in die Vermittlungsakte bei der Adoptionsvermittlungsstelle nehmen. [SR3-VAD] Jüngere Kinder benötigen die Zustimmung der Adoptiveltern. Ein offener Umgang der Adoptiveltern mit der Herkunft wird empfohlen. [SR3-VAD]

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