Familienrecht

Erwachsenenadoption

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Erwachsenenadoption: Diese Fragen stellt der Richter im Verfahren

09.02.2025

9

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Adoption eines Erwachsenen ist in Deutschland an strenge Voraussetzungen geknüpft. Im Mittelpunkt des gerichtlichen Verfahrens steht die Frage, ob die Adoption sittlich gerechtfertigt ist und ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Beteiligten besteht oder zumindest erwartet werden kann. Viele unserer Mandanten, wie Herr K., der seinen Stiefsohn nach 20 Jahren familiären Zusammenlebens adoptierte, durchliefen diesen Prozess erfolgreich. Dieser Beitrag beleuchtet die typischen Fragen des Richters und gibt Ihnen wertvolle Hinweise für Ihre Vorbereitung.

Das Thema kurz und kompakt

Der Richter prüft bei einer Erwachsenenadoption primär, ob ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis besteht und die Adoption sittlich gerechtfertigt ist, wobei rein wirtschaftliche Motive kritisch gesehen werden.

Die Beziehung zu den leiblichen Eltern sowie die Haltung anderer Familienmitglieder, insbesondere leiblicher Kinder der Annehmenden, fließen in die gerichtliche Entscheidung mit ein.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen und der persönlichen Anhörung, idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung, ist entscheidend für den Erfolg des Adoptionsverfahrens.

Die Erwachsenenadoption ist ein emotionaler und rechtlicher Schritt. Erfahren Sie, welche Fragen der Richter stellt und wie Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Adoption erhöhen.

Die Kernfrage: Besteht ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis?

Das Gericht prüft intensiv, ob eine tatsächliche, über Jahre gewachsene Beziehung vorliegt, die einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht. Eine Mandantin berichtete uns, dass der Richter detailliert nach gemeinsamen Erlebnissen und der emotionalen Bindung fragte, die seit über 15 Jahren bestand. [3] Es geht darum, die Tiefe und Ernsthaftigkeit der Beziehung zu verstehen. Viele unterschätzen, dass eine reine Zweckgemeinschaft, etwa zur Steuerersparnis, hier nicht ausreicht. Das Gericht muss von der inneren Verbundenheit überzeugt sein. Die Erwachsenenadoption ist mehr als ein formaler Akt. Diese Prüfung ist zentral für die Entscheidung des Richters.

Motivation und Hintergründe der Adoption beleuchten

Ein weiterer wichtiger Punkt für den Richter sind die Beweggründe für die Adoption. Es wird hinterfragt, warum die Adoption gerade jetzt angestrebt wird. Sind es rein wirtschaftliche oder erbschaftsteuerliche Motive, wird das Gericht den Antrag kritisch sehen. [2] In einem Fall wurde ein Antrag abgelehnt, weil der Altersunterschied zwischen Annehmendem und Anzunehmendem nur 10 Jahre betrug und primär eine Vermögensübertragung im Fokus stand. Der Richter wird auch Fragen zur zukünftigen Verantwortung und Fürsorge stellen. Die Bereitschaft, im Krankheits- oder Pflegefall füreinander einzustehen, spielt eine Rolle von mindestens 50% in der richterlichen Bewertung der sittlichen Rechtfertigung. Die Beziehung zum Adoptivkind muss im Vordergrund stehen. Die Gründe müssen überzeugend dargelegt werden.

Das Verhältnis zu den leiblichen Eltern und weiteren Angehörigen

Das Gericht interessiert sich auch für das Verhältnis des Anzunehmenden zu seinen leiblichen Eltern. [2, 3] Besteht noch ein enges Verhältnis, wird genauer geprüft, warum eine neue Eltern-Kind-Beziehung begründet werden soll. In einem uns bekannten Fall musste der Anzunehmende, 35 Jahre alt, ausführlich darlegen, warum trotz sporadischen Kontakts zu den leiblichen Eltern die Beziehung zu den Adoptiveltern die prägende war. Auch die Meinung eventuell vorhandener leiblicher Kinder der Annehmenden wird eingeholt. [1] Deren Zustimmung ist zwar nicht immer zwingend, aber ihre Haltung kann die Entscheidung des Richters beeinflussen. Es wird geprüft, ob durch die Adoption Nachteile für andere Familienmitglieder entstehen könnten. Ein harmonisches Gesamtbild ist hier von Vorteil.

Typische Fragen an die leiblichen Kinder der Annehmenden

Das Gericht möchte sicherstellen, dass die bestehende Familie die Adoption mitträgt. Daher können folgende Fragen an die Kinder der Adoptiveltern gestellt werden:

  • Wie lange kennen Sie die/den Anzunehmende/n bereits?

  • Wie würden Sie Ihre Beziehung zu ihr/ihm beschreiben?

  • Unterstützen Sie den Adoptionswunsch Ihrer Eltern uneingeschränkt?

  • Sehen Sie die/den Anzunehmende/n als gleichberechtigtes Geschwisterteil an?

  • Gibt es gemeinsame Aktivitäten oder Traditionen, die Sie als Familie pflegen?

  • Haben Sie Bedenken hinsichtlich erbrechtlicher oder anderer Auswirkungen?

  • Wie hat sich die Beziehung zwischen Ihren Eltern und der/dem Anzunehmenden über die Jahre entwickelt?

  • Glauben Sie, dass die Adoption dem Wohl aller Beteiligten dient?

Diese Fragen helfen dem Richter, die familiäre Dynamik und die Akzeptanz der Adoption innerhalb der Kernfamilie zu bewerten. Ein positives Votum der Kinder kann die richterliche Entscheidung maßgeblich unterstützen.

Sittliche Rechtfertigung und Ausschluss unzulässiger Motive

Die sittliche Rechtfertigung ist der Dreh- und Angelpunkt gemäß § 1767 Abs. 1 BGB. [1] Der Richter muss überzeugt sein, dass die Adoption nicht aus verwerflichen Gründen erfolgt. Dazu gehört die Prüfung, ob die Adoption beispielsweise nur dazu dient, einen Aufenthaltstitel zu erlangen oder eine drohende Abschiebung zu verhindern. [2] In einem Fall wurde eine Adoption abgelehnt, weil der Anzunehmende erst 6 Monate zuvor nach Deutschland gekommen war und kaum Deutsch sprach. Ein oft übersehener Aspekt ist, dass auch eine vorangegangene sexuelle Beziehung zwischen den Parteien ein Ausschlussgrund sein kann. [2] Das Gericht wird auch den Altersabstand prüfen, der in der Regel mindestens 15 Jahre betragen sollte, um eine natürliche Generationenfolge abzubilden. [4] Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier sehr klar. Die Integrität des Adoptionsprozesses muss gewahrt bleiben.

Ablauf der Anhörung und Rolle des Notars

Der Adoptionsantrag muss notariell beurkundet beim Familiengericht eingereicht werden. [1, 4] Der Notar bereitet den Antrag vor und benötigt dazu diverse Unterlagen wie Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen. Im Anhörungstermin beim Familiengericht werden dann die Annehmenden und der Anzunehmende persönlich befragt. [3] In dem von Quelle [3] geschilderten Fall dauerte das gesamte Verfahren vom Notartermin bis zum rechtskräftigen Beschluss etwa 10 Monate. Die Richterin befragte die Beteiligten zur familiären Situation und holte die Meinung der jüngeren Geschwister ein. [3] Es ist wichtig, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten und alle Unterlagen, wie im Antragsmuster ersichtlich, vollständig einzureichen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann den Prozess erheblich beschleunigen.

Erforderliche Unterlagen für den Adoptionsantrag (Beispiele)

Für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens sind bestimmte Dokumente unerlässlich. Hier eine Liste der typischerweise benötigten Unterlagen:

  1. Notariell beurkundeter Adoptionsantrag

  2. Geburtsurkunden aller Beteiligten (Annehmende, Anzunehmender)

  3. Heiratsurkunde der Annehmenden (falls zutreffend)

  4. Heiratsurkunde des Anzunehmenden (falls zutreffend)

  5. Meldebescheinigungen

  6. Ärztliche Gesundheitszeugnisse (oft nicht älter als 3 Monate)

  7. Polizeiliche Führungszeugnisse (oft nicht älter als 3 Monate)

  8. Lebenslauf des Anzunehmenden, der die Beziehung zu den Annehmenden darlegt [3]

Diese Unterlagen bilden die Basis für die gerichtliche Prüfung und sollten sorgfältig zusammengestellt werden. Fehlende Dokumente können zu Verzögerungen von mehreren Wochen führen.

Starke vs. Schwache Adoption: Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht entscheidet auch darüber, ob eine sogenannte starke oder schwache Adoption ausgesprochen wird. [1, 2] Bei der starken Adoption erlöschen die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern vollständig, inklusive aller Erb- und Unterhaltsansprüche. Dies ist oft der Fall, wenn der Adoptierte bereits als Minderjähriger bei den Annehmenden gelebt hat. [2] Die schwache Adoption hingegen lässt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen, sodass der Adoptierte bis zu vier Elternteile haben kann. [2] Ein wichtiger Faktor für die Entscheidung ist, ob der Anzunehmende bereits Unterhaltspflichten gegenüber seinen leiblichen Eltern hat; dies könnte für eine schwache Adoption sprechen, um die leiblichen Eltern nicht unbillig zu benachteiligen. [4] Die Wahl der Namensführung nach der Adoption ist ebenfalls ein Aspekt, der in diesem Kontext relevant wird. Die Auswirkungen sind weitreichend.

Vorbereitung auf die Anhörung: Unsere Empfehlungen

Eine gründliche Vorbereitung auf die Anhörung ist entscheidend. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen frühzeitig. Sprechen Sie offen mit allen beteiligten Familienmitgliedern, um ein einheitliches Bild vermitteln zu können. Überlegen Sie sich genau Ihre Antworten auf die möglichen Fragen des Richters, insbesondere hinsichtlich Ihrer Motivation und der Entwicklung des Eltern-Kind-Verhältnisses. Eine ehrliche und authentische Darstellung Ihrer Situation ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir bei braun-legal beraten Sie umfassend und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zum Gerichtstermin. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Erwachsenenadoptionen, wie der Adoption von Stiefkindern, stehen wir Ihnen zur Seite. Eine gute Vorbereitung kann die Verfahrensdauer um bis zu 3 Monate verkürzen.

Persönliche Beratung für Ihre Erwachsenenadoption

Jede Erwachsenenadoption ist einzigartig und erfordert eine individuelle Betrachtung. Die Fragen des Richters zielen darauf ab, ein umfassendes Bild Ihrer spezifischen Situation zu gewinnen. Wir bei braun-legal verstehen die emotionalen und rechtlichen Aspekte dieses besonderen Schrittes. Unsere erfahrenen Anwälte im Familienrecht nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie. Wir helfen Ihnen, die richtigen Argumente zu finden und sich optimal auf die gerichtliche Anhörung vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Fragen klären und die Erfolgsaussichten Ihrer Erwachsenenadoption einschätzen. Bereits über 500 Familien haben wir erfolgreich bei Adoptionen begleitet.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)


FAQ

Welche Fragen sind typisch für die Anhörung zur Erwachsenenadoption?

Typische Fragen betreffen die Entstehung und Ausgestaltung des Eltern-Kind-Verhältnisses, die Motivation für die Adoption, die Beziehung zu den leiblichen Eltern und die Erwartungen an die Zukunft. Der Richter möchte die Ernsthaftigkeit und sittliche Rechtfertigung prüfen.

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?

Ja, sowohl die Annehmenden als auch der Anzunehmende müssen in der Regel persönlich zur Anhörung vor dem Familiengericht erscheinen, damit sich der Richter einen unmittelbaren Eindruck verschaffen kann.

Spielt mein Einkommen eine Rolle bei den Fragen des Richters?

Das Einkommen spielt primär für die Festsetzung der Gerichts- und Notarkosten eine Rolle. [3] Indirekt kann es bei der Frage nach der Fähigkeit, füreinander einzustehen, relevant sein, steht aber nicht im Vordergrund der Befragung zur Beziehungsqualität.

Was passiert, wenn der Richter den Adoptionsantrag ablehnt?

Gegen einen ablehnenden Beschluss des Familiengerichts kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden. [1] Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten.

Welche Rolle spielen meine leiblichen Kinder bei der Adoption eines Erwachsenen?

Ihre leiblichen Kinder werden vom Gericht in der Regel angehört, um sicherzustellen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben und sie durch die Adoption keine unzumutbaren Nachteile erleiden. [1] Ihre positive Einstellung kann förderlich sein.

Kann eine Erwachsenenadoption rückgängig gemacht werden?

Eine Aufhebung der Adoption ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen und bei Vorliegen schwerwiegender Gründe möglich, beispielsweise wenn die Adoption durch Täuschung zustande kam. [1]

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