Familienrecht

Familienrecht

Familienrecht

Erwachsenenadoption

Erwachsenenadoption

Erwachsenenadoption

Den Antrag auf Erwachsenenadoption beim zuständigen Familiengericht in München korrekt stellen

Den Antrag auf Erwachsenenadoption beim zuständigen Familiengericht in München korrekt stellen

Den Antrag auf Erwachsenenadoption beim zuständigen Familiengericht in München korrekt stellen

Antrag auf Erwachsenenadoption in München: So sichern Sie Ihr Erbe und sparen bis zu 85 % Steuern

oberhausen-ubersetzung

Content

Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wollte seinem Ziehsohn ein Unternehmen im Wert von 800.000 € vererben. Ohne Adoption hätte die Erbschaftsteuer über 300.000 € betragen. Durch die strategische Erwachsenenadoption sank die Steuerlast auf unter 80.000 €.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Erwachsenenadoption kann die Erbschaftsteuerlast um bis zu 85 % senken, indem der Freibetrag von 20.000 € auf 400.000 € steigt.

Zwingende Voraussetzung ist eine nachweisbare, über Jahre gewachsene sozial-familiäre Beziehung, die einem echten Eltern-Kind-Verhältnis entspricht.

Für die Antragstellung in München ist das Amtsgericht München zuständig; der Antrag muss zwingend notariell beurkundet werden.

Die Adoption eines Erwachsenen ist weit mehr als ein symbolischer Akt. Sie ist ein wirkungsvolles juristisches Instrument, um familiäre Bande rechtlich zu festigen und erhebliche steuerliche Vorteile zu realisieren. Besonders bei der Vermögensnachfolge kann die richtige Weichenstellung hunderttausende Euro an Erbschaftsteuer sparen. Der Weg dorthin erfordert jedoch einen präzise vorbereiteten und formal korrekten Antrag. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Antrag auf Erwachsenenadoption beim zuständigen Familiengericht in München korrekt stellen und welche entscheidenden Faktoren zum Erfolg führen.

Steuerlast bei Erbschaft um bis zu 85 % reduzieren

Der stärkste finanzielle Anreiz für eine Erwachsenenadoption liegt in der Erbschaftsteuer. Ohne Adoption fällt ein Stief- oder Ziehkind in die Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 €. [2] Ein Erbe von 500.000 € würde mit 30 % besteuert, was eine Steuerlast von 144.000 € bedeutet. Durch die Adoption rückt der Angenommene in die Steuerklasse I auf, wie ein leibliches Kind. Der Freibetrag steigt auf 400.000 €, und der Steuersatz für den Restbetrag sinkt auf nur 11 %, was die Steuer auf 11.000 € reduziert – eine Ersparnis von über 92 %. [1] Diese massive Reduzierung schützt das Familienvermögen effektiv vor dem Zugriff des Finanzamts. Die rechtlichen Folgen einer Adoption sind somit direkt finanziell spürbar. Die sorgfältige Planung dieses Schrittes ist entscheidend für die Vermögenssicherung.

Das Fundament prüfen: Die sozial-familiäre Beziehung als Kernvoraussetzung

Rein steuerliche Motive reichen für eine Genehmigung nicht aus. Das Gericht prüft nach § 1767 BGB, ob die Adoption „sittlich gerechtfertigt“ ist, was ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis voraussetzt. [4] Dies bedeutet eine über Jahre gewachsene, enge und von gegenseitiger Fürsorge geprägte Beziehung. Ein gemeinsamer Urlaub pro Jahr reicht als Nachweis nicht aus. Das Gericht erwartet eine tiefere, dauerhafte Bindung, die sich im Alltag manifestiert. Ein angemessener Altersabstand von circa 15 Jahren zwischen Adoptierendem und Adoptiertem wird ebenfalls als Indiz für ein glaubhaftes Eltern-Kind-Verhältnis gewertet. [5] Die überzeugende Darstellung dieser Beziehung ist der Schlüssel zum Erfolg im gerichtlichen Verfahren.

Den Antrag in 4 Schritten korrekt beim Familiengericht München einreichen

Ein formal korrekter Antrag ist für das Verfahren unerlässlich. Für Antragsteller mit Wohnsitz in München oder im Landkreis München ist ausschließlich das Amtsgericht München zuständig. [2] Der Prozess folgt einer klaren Struktur, um die Erfolgschancen zu maximieren. Wir begleiten Sie bei jedem dieser Schritte persönlich.

  • Notarielle Beurkundung: Der Adoptionsantrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. [3]

  • Dokumente zusammenstellen: Erforderlich sind aktuelle Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, ggf. Heiratsurkunden und Einkommensnachweise aller Beteiligten.

  • Begründung formulieren: Das Herzstück des Antrags ist die detaillierte Darlegung der sozial-familiären Beziehung mit konkreten Beispielen aus den letzten 5-10 Jahren.

  • Einreichung beim Amtsgericht: Der Notar reicht den vollständigen Antrag beim Familiengericht in der Pacellistraße 5, 80333 München, ein. [5]

Ein Muster für den Adoptionsantrag kann eine erste Orientierung bieten, ersetzt aber keine individuelle juristische Ausarbeitung. Die präzise Vorbereitung dieser Unterlagen beschleunigt das gesamte Verfahren erheblich.


Die richterliche Anhörung meistern: Auf diese 3 Fragen kommt es an

Nach Einreichung des Antrags lädt das Gericht alle Beteiligten zur persönlichen Anhörung. [4] Diese dauert oft nur 30 bis 60 Minuten, ist aber der entscheidende Moment im Verfahren. Der Richter oder die Richterin möchte sich einen persönlichen Eindruck von der Beziehung verschaffen. Authentizität ist hier wichtiger als auswendig gelernte Antworten. Die Fragen zielen auf die emotionale Tiefe und den gelebten Alltag der Beziehung ab. Eine gute Vorbereitung hilft, Nervosität abzubauen und die richtigen Worte zu finden, um die besondere Verbindung zu schildern. In unserem Blogbeitrag gehen wir detailliert darauf ein, welche Fragen der Richter stellt.

Rechtliche Konsequenzen abwägen: Erbfolge, Name und Unterhaltspflichten

Die Adoption verändert die rechtlichen Verhältnisse grundlegend und dauerhaft. Der Angenommene wird erbrechtlich vollständig einem leiblichen Kind gleichgestellt. [2] Dies hat weitreichende Konsequenzen, die alle Beteiligten kennen müssen.

  1. Erbrecht: Der Adoptierte erhält volle gesetzliche Erb- und Pflichtteilsansprüche gegenüber den Adoptiveltern. Bestehende Pflichtteilsansprüche leiblicher Kinder verringern sich entsprechend.

  2. Unterhalt: Es entstehen gegenseitige Unterhaltspflichten zwischen dem Adoptierten und den Adoptiveltern, genau wie in einer biologischen Familie.

  3. Namensrecht: Der Adoptierte nimmt in der Regel den Familiennamen des Adoptierenden an. Eine Namensänderung nach der Adoption ist eine der direktesten Folgen.

  4. Beziehung zu leiblichen Eltern: Bei der „schwachen“ Erwachsenenadoption bleiben die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern bestehen, inklusive aller Erb- und Unterhaltsrechte.

Diese erbrechtlichen Folgen müssen vorab sorgfältig geprüft werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.


Zustimmung der leiblichen Eltern: Ein häufiges Missverständnis klären

Ein wesentlicher Unterschied zur Minderjährigenadoption sorgt oft für Verwirrung. Bei der Adoption eines volljährigen Menschen ist die Zustimmung der leiblichen Eltern grundsätzlich nicht erforderlich. [4] Das Gericht wird die leiblichen Eltern zwar über das Verfahren informieren und sie gegebenenfalls anhören, ein Veto-Recht haben sie jedoch nicht. Dies vereinfacht das Verfahren erheblich, wenn das Verhältnis zu den leiblichen Eltern schwierig ist. Nur bei der seltenen „starken“ Adoption, bei der alle rechtlichen Bande zu den Herkunftseltern gekappt werden, ist deren Zustimmung relevant. Mehr dazu, wann die Zustimmung der leiblichen Eltern eine Rolle spielt, erläutern wir in unserem Spezialbeitrag.

Kosten und Zeitplan realistisch einschätzen: Mit 6 Monaten und 2.000 € planen

Kosten und Zeitplan realistisch einschätzen: Mit 6 Monaten und 2.000 € planen

Eine Erwachsenenadoption ist mit überschaubaren Kosten verbunden. Die Gesamtkosten setzen sich aus Notar- und Gerichtsgebühren zusammen und liegen typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 €. [5] Die Notargebühren sind vom Vermögen des Adoptierenden abhängig, während die Gerichtskosten meist pauschal berechnet werden. Die Investition ist im Vergleich zur potenziellen Steuerersparnis von oft über 100.000 € minimal. Die Verfahrensdauer von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Beschluss beträgt beim Amtsgericht München im Durchschnitt 4 bis 8 Monate. [1] Eine sorgfältige Vorbereitung aller Unterlagen kann das Verfahren um bis zu 2 Monate beschleunigen. Ein Überblick über das Adoptionsrecht hilft bei der ersten Orientierung.

Persönliche Begleitung durch unsere Experten sichert Ihren Erfolg

Persönliche Begleitung durch unsere Experten sichert Ihren Erfolg

Der Weg zur Erwachsenenadoption erfordert juristische Präzision und menschliches Verständnis. Wir bei braun-legal verbinden beides. Anstatt Sie an eine anonyme Plattform zu verweisen, stellen wir Ihnen einen festen, persönlichen Ansprechpartner zur Seite. Mit der Erfahrung aus über 100 erfolgreich begleiteten Adoptionsverfahren stellen wir sicher, dass Ihr Antrag beim Familiengericht München optimal vorbereitet ist. Wir formulieren mit Ihnen eine überzeugende Begründung und bereiten Sie gezielt auf die richterliche Anhörung vor. Kontaktieren Sie unseren Fachanwalt für Familienrecht für eine persönliche und vertrauenswürdige Erstberatung.


FAQ

Kann ich jemanden nur aus steuerlichen Gründen adoptieren?

Nein, eine Adoption, die ausschließlich zur Steuerersparnis durchgeführt wird, ist nicht zulässig. Das Familiengericht muss von einer sittlichen Rechtfertigung überzeugt sein, die auf einem echten Eltern-Kind-Verhältnis beruht. Die steuerlichen Vorteile dürfen nur eine positive Folge, nicht aber das Hauptmotiv sein.



Welche Unterlagen benötige ich für den Adoptionsantrag in München?

Sie benötigen notariell beurkundete Anträge, aktuelle Geburtsurkunden, Aufenthaltsbescheinigungen mit Familienstand und Staatsangehörigkeit, ggf. Heiratsurkunden und eine detaillierte schriftliche Begründung der Beziehung. Ihr Notar und wir als Ihre anwaltliche Begleitung stellen die Vollständigkeit sicher.



Ändert sich mein Nachname automatisch durch die Adoption?

In der Regel ja. Der angenommene Erwachsene erhält den Familiennamen des Annehmenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem neuen Namen der bisherige Name vorangestellt oder angefügt werden, was jedoch aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich sein muss.



Was passiert mit den Erbansprüchen meiner leiblichen Kinder?

Durch die Adoption kommt ein weiterer gesetzlicher Erbe hinzu. Der Adoptierte ist den leiblichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt. Dies führt dazu, dass sich die Erb- und Pflichtteilsquoten der leiblichen Kinder entsprechend verringern.



Ist ein Mindestaltersabstand für die Erwachsenenadoption vorgeschrieben?

Es gibt keine starre gesetzliche Vorschrift, aber die Rechtsprechung sieht einen „natürlichen“ Altersabstand von etwa 15 Jahren als wichtiges Indiz für ein glaubhaftes Eltern-Kind-Verhältnis an. Ein deutlich geringerer Abstand kann zur Ablehnung des Antrags führen.



Wie kann braun-legal mir bei der Erwachsenenadoption helfen?

Wir bieten Ihnen eine persönliche und umfassende Begleitung. Ein fester Ansprechpartner prüft die Erfolgsaussichten, hilft bei der Sammlung und Aufbereitung der Dokumente, formuliert mit Ihnen die entscheidende Begründung für das Gericht und bereitet Sie gezielt auf die persönliche Anhörung vor, um den Prozess für Sie so reibungslos und erfolgreich wie möglich zu gestalten.



Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Jetzt weitere Artikel entdecken

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.