Erbrecht

Testamentsgestaltung

anfechtung testament jura

(ex: Photo by

anfechtung-testament-jura

on

(ex: Photo by

anfechtung-testament-jura

on

(ex: Photo by

anfechtung-testament-jura

on

Anfechtung Testament Jura: Ihr Wegweiser zu Fristen, Gründen und Kosten

09.02.2025

12

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

12

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Testament soll den letzten Willen klar regeln, doch manchmal entstehen Zweifel an seiner Gültigkeit. Die Anfechtung eines Testaments ist ein komplexer juristischer Prozess, der tiefgreifende Kenntnisse im Erbrecht erfordert. Vielleicht wurde ein Pflichtteilsberechtigter übergangen oder der Erblasser war bei der Testamentserstellung nicht mehr testierfähig. In solchen Fällen kann eine Anfechtung der einzige Weg sein, um Gerechtigkeit zu erlangen. Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich und prüfen Ihre individuellen Möglichkeiten, ein Testament anzufechten und unterstützen Sie bei jedem Schritt.

Das Thema kurz und kompakt

Die Anfechtung eines Testaments ist bei Vorliegen triftiger Gründe wie Irrtum, Drohung oder Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten innerhalb einer Jahresfrist ab Kenntnis möglich. [1, 2, 5]

Anfechtungsberechtigt ist, wer von der Aufhebung des Testaments unmittelbar profitieren würde; die Erklärung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. [2, 5, 7]

Die Kosten einer Testamentsanfechtung (Anwalt und Gericht) richten sich nach dem Nachlasswert und können bei Erfolg oft vom Nachlass getragen werden. [2, 7]

Mandant Müller erbte nach erfolgreicher Testamentsanfechtung 30% mehr. Fühlen auch Sie sich durch ein Testament ungerecht behandelt? Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen die Anfechtung eines Testaments juristisch bietet und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Testamentsanfechtung verstehen: Erste Schritte und wichtige Grundlagen

Die Anfechtung eines Testaments ist ein juristisches Mittel, um die Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung geltend zu machen. Dies kann relevant werden, wenn beispielsweise ein Erblasser einen gesetzlichen Erben enterbt hat. [2] Bevor Sie jedoch eine Anfechtung in Erwägung ziehen, ist eine sorgfältige Prüfung der Sachlage und der Erfolgsaussichten durch einen erfahrenen Anwalt unerlässlich. Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine persönliche Beratung, um Ihre Situation zu analysieren. Die Beratung im Erbrecht ist einer unserer Schwerpunkte.

Nicht jeder, der mit einem Testament unzufrieden ist, kann dieses einfach anfechten. Das Gesetz sieht hier klare Regelungen vor. Die Anfechtung muss zudem innerhalb bestimmter Fristen erfolgen, um wirksam zu sein. [1, 2] Ein erster Schritt ist oft die Klärung, ob überhaupt ein anerkannter Anfechtungsgrund vorliegt. Die Komplexität des Verfahrens erfordert in der Regel anwaltliche Unterstützung, um Fehler zu vermeiden, die zum Verlust von Ansprüchen führen können.

Anfechtungsgründe im Detail: Wann ist eine Anfechtung möglich?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt verschiedene Gründe, die eine Anfechtung eines Testaments ermöglichen. Ein häufiger Grund ist der Irrtum des Erblassers gemäß § 2078 BGB. [3] Hierzu zählen:

  • Erklärungsirrtum: Der Erblasser wollte eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben (z.B. Verschreiben um 10.000 Euro). [1]

  • Inhaltsirrtum: Der Erblasser war über die Bedeutung seiner Erklärung im Irrtum. [3]

  • Motivirrtum: Der Erblasser wurde durch eine irrige Annahme oder Erwartung zur Verfügung bestimmt (z.B. die Erwartung, dass der eingesetzte Erbe ihn pflegen wird, was dieser aber nicht tat). [1]

Ein weiterer wichtiger Anfechtungsgrund ist die widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung, die den Erblasser zur Testamentserrichtung bewogen hat. [3] Auch die Testierunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, beispielsweise aufgrund fortgeschrittener Demenz (siehe § 2229 BGB), kann ein Grund sein. [1, 8] Viele übersehen, dass bereits eine mittelschwere Demenz die Testierfähigkeit ausschließen kann. [1] Die korrekte Testamentsgestaltung ist daher essenziell. Die Beweislast für das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes liegt beim Anfechtenden. [6]

Spezialfall: Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten nach § 2079 BGB

Ein besonderer Anfechtungsgrund ist in § 2079 BGB geregelt: die Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten. [4] Dies ist der Fall, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Existenz ihm bei Testamentserrichtung nicht bekannt war. [4] Es kann auch sein, dass der Pflichtteilsberechtigte erst nach der Errichtung des Testaments geboren oder pflichtteilsberechtigt wurde, beispielsweise durch eine spätere Heirat des Erblassers oder die Geburt eines weiteren Kindes. [1, 4]

Das Gesetz vermutet in solchen Fällen, dass der Erblasser bei Kenntnis der Sachlage anders testiert hätte. [1] Die Anfechtung ist jedoch ausgeschlossen, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten die Verfügung genauso getroffen hätte. [4] Interessanterweise kann die erfolgreiche Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten zur Nichtigkeit des gesamten Testaments führen, während bei Irrtum oder Drohung oft nur die betroffene Verfügung unwirksam wird. [2] Bei Fragen zum Pflichtteilsrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

Wer darf anfechten und welche Fristen sind zu beachten?

Zur Anfechtung berechtigt ist gemäß § 2080 BGB nur derjenige, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zugutekäme. [5, 7] Das sind typischerweise die gesetzlichen Erben, die ohne das angefochtene Testament erben würden, oder auch Erben aus einem früheren, gültigen Testament. [1] Der Erblasser selbst kann sein Testament zu Lebzeiten nicht anfechten; er kann es jedoch jederzeit widerrufen oder ändern. [2]

Die Anfechtungsfrist ist in § 2082 BGB geregelt und beträgt ein Jahr. [5] Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. [1, 2] Vage Vermutungen reichen für den Fristbeginn nicht aus; es bedarf konkreter Anhaltspunkte. [2] Unabhängig von der Kenntnis ist die Anfechtung jedoch ausgeschlossen, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre vergangen sind. [2, 5] Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, da eine verspätete Anfechtung unwirksam ist. Ein Anwalt für Testamentsfragen kann hierbei helfen, Fristen sicher zu wahren.

Der Anfechtungsprozess: Erklärung und Wirkung

Die Anfechtungserklärung muss gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erfolgen. [1] Dies ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. [7] Die Erklärung kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts abgegeben werden. [2] Eine spezielle Form ist nicht vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber, den Anfechtungsgrund klar darzulegen. [2, 7] Handelt es sich um die Anfechtung eines Vermächtnisses, muss die Erklärung gegenüber dem Vermächtnisnehmer erfolgen. [5]

Eine erfolgreiche Anfechtung führt dazu, dass die angefochtene letztwillige Verfügung als von Anfang an (ex tunc) nichtig angesehen wird. [5] Das bedeutet, es wird so getan, als hätte die Verfügung nie existiert. [7] Betrifft die Anfechtung nur einzelne Verfügungen, bleiben die übrigen Teile des Testaments grundsätzlich wirksam, es sei denn, es ist anzunehmen, dass der Erblasser die übrigen Verfügungen ohne den unwirksamen Teil nicht getroffen hätte (§ 2085 BGB). [5, 7] Tritt durch die Anfechtung die gesetzliche Erbfolge ein, kann dies die Verteilung des Nachlasses erheblich verändern. Das Nachlassgericht spielt hier eine zentrale Rolle.

Kosten der Testamentsanfechtung: Anwalt und Gericht

Bei einer Testamentsanfechtung entstehen in der Regel Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Gerichtskosten. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung, oft basierend auf dem Gegenstandswert, also dem Wert des Nachlasses. [1, 7, 10] Beispielsweise können bei einem Nachlasswert von 5.000 Euro Anwaltskosten von rund 1.033 Euro entstehen. [7]

Die Gerichtskosten für die Entgegennahme der Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht sind vergleichsweise gering; das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht hierfür oft nur eine Pauschalgebühr oder eine halbe Gebühr vor. [2, 9] Advocado nennt eine Gebühr von 22,50 Euro bei einem Nachlasswert von 5.000 Euro für das Nachlassgericht. [7] Erbrecht.de spricht von 163,50 Euro bei einem Nachlasswert von 140.000 Euro. [2] Ein wichtiger Aspekt ist, dass bei erfolgreicher Anfechtung die Kosten oft vom Nachlassvermögen getragen werden können, sodass der Anfechtende sie nicht allein tragen muss. [7] Wir beraten Sie persönlich zu den anfallenden Kosten in Ihrem spezifischen Fall.

Strategische Überlegungen und die Rolle Ihres Anwalts

Bevor eine Testamentsanfechtung eingeleitet wird, ist eine strategische Planung unerlässlich. Dazu gehört die genaue Prüfung des Sachverhalts und die Sammlung von Beweisen für den Anfechtungsgrund. [1] Die Beweisführung kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Testierfähigkeit oder eine arglistige Täuschung geht. [1, 7] Es ist auch zu prüfen, ob eine Auslegung des Testaments (§ 133 BGB) möglicherweise zu dem gewünschten Ergebnis führen kann, denn die Auslegung hat Vorrang vor der Anfechtung. [1, 5]

Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten. Dies umfasst:

  1. Prüfung der Anfechtungsgründe und der Beweislage.

  2. Einhaltung aller relevanten Fristen.

  3. Formulierung und Einreichung der Anfechtungserklärung.

  4. Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Nachlassgericht und anderen Beteiligten.

Viele unterschätzen die emotionale Belastung, die mit Erbstreitigkeiten verbunden ist. Wir bei braun-legal begleiten Sie nicht nur juristisch fundiert, sondern auch mit dem nötigen Einfühlungsvermögen. Ein Ratgeber zur Erbschaft kann erste Informationen liefern. Das Ziel ist es, Ihr Recht effektiv durchzusetzen und langwierige Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Fehler im Testament vermeiden: Prävention durch sorgfältige Gestaltung

Die beste Strategie gegen eine Testamentsanfechtung ist ein juristisch einwandfrei gestaltetes Testament. Viele Anfechtungsgründe, wie Formfehler oder unklare Formulierungen, die zu Irrtümern führen, lassen sich durch professionelle Beratung bei der Testamentserstellung vermeiden. [1] Ein klar und eindeutig formulierter letzter Wille minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten erheblich. Überlegen Sie auch den Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag.

Die Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Testierfähigkeit bei älteren oder kranken Erblassern kann späteren Behauptungen der Testierunfähigkeit entgegenwirken. [1] Auch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Testaments an veränderte Lebensumstände, wie Heirat oder Geburt von Kindern, kann helfen, Anfechtungsgründe wie die Übergehung von Pflichtteilsberechtigten auszuschließen. [1] Wir beraten Sie gerne umfassend, um ein anfechtungssicheres Testament zu erstellen und so Ihren Willen für die Zukunft abzusichern. Informieren Sie sich auch über häufige Fehler im Testament.

FAQ

Was kostet die Anfechtung eines Testaments?

Die Kosten setzen sich aus Anwaltsgebühren (nach RVG oder Vereinbarung) und Gerichtskosten (nach GNotKG) zusammen. Sie sind vom Nachlasswert abhängig. Bei einem Wert von 5.000 € können Anwaltskosten um 1.033 € und Gerichtskosten um 22,50 € anfallen. [7]

Wie lange habe ich Zeit, ein Testament anzufechten?

Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt, sobald Sie Kenntnis vom Anfechtungsgrund erlangen, jedoch frühestens mit dem Erbfall. Nach 30 Jahren seit dem Erbfall ist eine Anfechtung ausgeschlossen. [1, 2, 5]

Welche Rolle spielt das Nachlassgericht bei der Testamentsanfechtung?

Die Anfechtungserklärung ist in der Regel beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) einzureichen. Das Gericht prüft die Anfechtung und entscheidet über die Wirksamkeit des Testaments. [1, 7]

Kann ich ein Testament auch ohne Anwalt anfechten?

Theoretisch ja, die Anfechtungserklärung kann auch ohne Anwalt beim Nachlassgericht eingereicht werden. Angesichts der Komplexität des Erbrechts, der Beweisführung und der einzuhaltenden Fristen ist anwaltliche Unterstützung jedoch dringend zu empfehlen, um Fehler zu vermeiden und die Erfolgschancen zu maximieren. [1, 2]

Was passiert, wenn die Testamentsanfechtung erfolgreich ist?

Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, wird die angefochtene Verfügung (oder ggf. das gesamte Testament) als von Anfang an nichtig betrachtet. Dann tritt oft die gesetzliche Erbfolge ein oder ein früheres Testament wird wirksam. [5, 7]

Mein Vater hat kurz vor seinem Tod sein Testament geändert und mich enterbt. Kann ich das anfechten?

Eine kurzfristige Änderung allein ist kein Anfechtungsgrund. Sie können jedoch prüfen lassen, ob Ihr Vater zum Zeitpunkt der Änderung noch testierfähig war oder ob er möglicherweise durch Irrtum, Täuschung oder Drohung zur Änderung veranlasst wurde. Liegt ein solcher Grund vor, ist eine Anfechtung möglich. [1, 7]

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.