Erbrecht

Testamentsgestaltung

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Ihr Ratgeber Testament Erbschaft: Vermögen sichern, Familie schützen

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein wichtiger Schritt, den viele scheuen. Doch ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den individuellen Wünschen entspricht und zu familiären Konflikten führen kann – in über 50% deutscher Erbfälle liegt kein Testament vor. [4] Dieser Ratgeber zu Testament und Erbschaft zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Vermögen gezielt weitergeben, Steuern optimieren und Ihre Angehörigen absichern. Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich, um Ihre individuellen Ziele zu erreichen und Fallstricke zu umgehen.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Testament ist entscheidend, um die Erbfolge individuell zu gestalten und die gesetzliche Erbfolge mit oft unerwünschten Erbengemeinschaften zu vermeiden; über 50% der Deutschen haben keins. [4]

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen (Kindern, Ehepartnern, ggf. Eltern) auch bei Enterbung eine finanzielle Mindestbeteiligung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. [1, S2]

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Regeln zur Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer geändert, was eine frühzeitige Planung zur Steueroptimierung noch wichtiger macht. [S5, S11]

Mandant Müller sparte durch eine klare Testamentsgestaltung über 20.000 € Erbschaftsteuer. Ein Testament sichert nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch den Frieden Ihrer Liebsten. Erfahren Sie, wie Sie mit unserem Ratgeber zu Testament und Erbschaft die Weichen richtig stellen.

Die wichtigsten Fakten zur Nachlassplanung auf einen Blick

Viele Menschen zögern, ihren Nachlass zu regeln. Dabei sichert ein durchdachtes Testament Ihren Willen und kann erhebliche Summen sparen. Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt – das entspricht selten den persönlichen Vorstellungen. Über 66 Prozent der Deutschen hatten 2022 kein Testament. [S7]

Die gesetzliche Erbfolge teilt Verwandte in Ordnungen ein. Erben erster Ordnung sind Kinder und Enkel. [1] Ehepartner haben ein eigenes Erbrecht. Viele unterschätzen, dass ohne Testament oft eine Erbengemeinschaft entsteht, die gemeinsam entscheiden muss. Das führt nicht selten zu Streit, den Sie mit klarer Planung vermeiden.

Gesetzliche Erbfolge verstehen und aktiv gestalten

Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn kein gültiges Testament oder kein Erbvertrag vorliegt. [1] Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 1924 ff. BGB genau, wer in welcher Reihenfolge erbt. [S4] Kinder des Erblassers (auch adoptierte und nichteheliche) sind Erben erster Ordnung. [1, S2] Leben diese nicht mehr, treten deren Kinder an ihre Stelle.

Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen Erben zweiter Ordnung zum Zug. Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen, Nichten). [1] Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht. [1] Seine Erbquote hängt vom Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft) und davon ab, welche Verwandten noch leben. [S2] Bei Zugewinngemeinschaft und vorhandenen Kindern erbt der Ehegatte beispielsweise die Hälfte. [1]

Was viele nicht wissen: Auch bei kinderlosen Ehepaaren erbt der überlebende Partner nicht automatisch alles, wenn keine letztwillige Verfügung existiert. [S6] Ein Testament ist daher fast immer sinnvoll. So können Sie die Erbfolge aktiv nach Ihren Wünschen gestalten und beispielsweise auch nicht verwandte Personen bedenken.

Das Testament: Ihr letzter Wille zählt – Formvorschriften und Inhalte

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Sie können Erben einsetzen, Vermächtnisse zuwenden oder Auflagen erteilen. [2] Für ein privatschriftliches Testament gelten strenge Formvorschriften nach § 2247 BGB. [S3] Es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. [S3] Ein am PC geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist ungültig. [S8]

Wichtige Inhalte eines Testaments sind:

  • Die genaue Bezeichnung der Erben (mit vollem Namen und Geburtsdatum).

  • Die Festlegung der Erbquoten (z.B. Erbe A erhält 50%, Erbe B 50%).

  • Gegebenenfalls die Anordnung von Vermächtnissen (z.B. Enkel C erhält das Sparbuch Nr. 123).

  • Die Benennung eines Testamentsvollstreckers kann sinnvoll sein, um den letzten Willen umzusetzen. [S9]

  • Regelungen für den Fall, dass ein eingesetzter Erbe vorverstirbt (Ersatzerbe). [S8]

Unklare Formulierungen sind einer der häufigsten Fehler und führen oft zu kostspieligen Auslegungsstreitigkeiten. [S8] Eine Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht kostet etwa 75 Euro und stellt sicher, dass es gefunden wird. [S8] Für komplexere Vermögensverhältnisse oder zur Vermeidung von Fehlern im Testament ist eine anwaltliche Beratung oft unerlässlich.

Pflichtteilsrecht: Gesetzlicher Mindestanspruch für nahe Angehörige

Selbst wenn Sie nahe Angehörige in Ihrem Testament enterben, sichert das deutsche Pflichtteilsrecht diesen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. [1] Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner und die Eltern des Erblassers, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind. [S2, S10] Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. [S10]

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. [1, S2] Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. [S10] Der Pflichtteilsberechtigte wird also nicht Miterbe und hat keinen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände. [1] Um den Pflichtteil berechnen zu können, hat der Berechtigte einen Auskunftsanspruch gegen die Erben über den Bestand und Wert des Nachlasses (§ 2314 BGB). [S10]

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. [S2] Diese verjähren in der Regel innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung. [S2] Viele wissen nicht, dass auch ein Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten notariell vereinbart werden kann, oft gegen eine Abfindung. [S2] Dies kann eine sinnvolle Option sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Erbschaftsteuer optimieren: Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Jede Erbschaft unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. [1] Die Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab. [1] Es gibt jedoch persönliche Freibeträge, die oft eine Steuerlast vermeiden oder reduzieren. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. [1] Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn ihre Eltern noch leben, sonst 400.000 Euro. [1]

Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse (abhängig vom Verwandtschaftsgrad) und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. [1] Sie reichen in Steuerklasse I von 7% bis 30%. [1] Durch das Jahressteuergesetz 2022 gab es wichtige Änderungen bei der Immobilienbewertung (§§ 176 ff. BewG), die seit dem 01.01.2023 gelten. [S5, S11] Diese Anpassungen an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) können zu höheren Bewertungen und damit potenziell höherer Steuer führen. [S5, S11]

Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung umfassen:

  1. Nutzung der Freibeträge durch Schenkungen zu Lebzeiten (alle 10 Jahre neu). [S2]

  2. Das Berliner Testament kann steuerlich nachteilig sein, da Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben.

  3. Einrichtung von Vor- und Nacherbschaft.

  4. Vermächtnisse zugunsten gemeinnütziger Organisationen.

Besonders bei Immobilienvermögen ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um die Steuerlast zu minimieren. [S5] Eine Beratung durch unsere Experten bei braun-legal kann Ihnen helfen, die für Sie passende Strategie zu entwickeln.

Testament vs. Erbvertrag: Die richtige Wahl für Ihre Situation

Neben dem Testament gibt es den Erbvertrag als weitere Möglichkeit der letztwilligen Verfügung. [S12] Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Bindungswirkung. Ein Einzeltestament kann vom Erblasser jederzeit frei geändert oder widerrufen werden (§ 1937 BGB). [S13] Ein Erbvertrag hingegen entfaltet eine hohe Bindungswirkung und kann in der Regel nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden. [S12, S14]

Der Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden. [S14] Er eignet sich besonders, wenn eine unwiderrufliche Regelung gewünscht ist, z.B. um eine Unternehmensnachfolge zu sichern oder wenn die Erbeinsetzung an eine Gegenleistung geknüpft werden soll (z.B. Pflege). [S12, S14] Für unverheiratete Paare ist der Erbvertrag oft die einzige Möglichkeit, eine bindende gegenseitige Erbeinsetzung zu regeln, da ihnen das gemeinschaftliche Testament verwehrt ist. [S12]

Ein Testament ist flexibler und kostengünstiger, wenn es handschriftlich verfasst wird. [S14] Viele bedenken nicht, dass ein später errichtetes Testament einen früheren Erbvertrag in der Regel nicht aufheben kann. [S15] Die Wahl zwischen Testament und Erbvertrag hängt stark von Ihren individuellen Zielen und familiären Umständen ab. Eine persönliche Beratung bei uns hilft Ihnen, die optimale Lösung für Ihre Nachlassplanung zu finden.

Nachlassabwicklung: Was Erben wissen müssen

Tritt ein Erbfall ein, geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). [1] Dies umfasst nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. Erben haben eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, um eine möglicherweise überschuldete Erbschaft auszuschlagen. [1, S2] Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. [1]

Zur Legitimation als Erbe dient oft ein Erbschein, der beim Nachlassgericht beantragt wird und gebührenpflichtig ist. [1] Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll kann dieser oft entfallen. [1] Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. [1] Diese muss den Nachlass gemeinsam verwalten und auseinandersetzen, was oft zu Konflikten führt. [1] Entscheidungen müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden. [S2]

Die Nachlassabwicklung beinhaltet typischerweise:

  • Sichtung und Sicherung des Nachlasses.

  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten, Schulden des Erblassers).

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, falls von Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern gefordert. [S2]

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und Verteilung des Nachlasses.

  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen.

Die Komplexität einer Nachlassabwicklung wird häufig unterschätzt, besonders bei Immobilienbesitz oder Unternehmensanteilen. Eine Testamentsvollstreckung kann hier Entlastung bringen und Streit vermeiden. [1]

Vorsorge über das Testament hinaus: Vollmachten und Verfügungen

Eine umfassende Vorsorgeplanung geht über die Regelung des Nachlasses hinaus. [1] Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln kann, falls Sie selbst entscheidungsunfähig werden. Dies betrifft beispielsweise Gesundheitsangelegenheiten oder Vermögenssorge und kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden. Jährlich werden ca. 1,3 Millionen Betreuungsverfahren in Deutschland geführt.

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. [1] Sie ist für Ärzte und Bevollmächtigte bindend, wenn sie konkret genug formuliert ist. Etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland haben laut Schätzungen eine Patientenverfügung. Beide Dokumente sollten regelmäßig, etwa alle 2 Jahre, auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Viele glauben fälschlicherweise, Ehepartner oder Kinder könnten automatisch entscheiden – das ist ohne entsprechende Vollmacht nicht der Fall. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht im Bedarfsfall einen gesetzlichen Betreuer, der nicht zwingend ein Angehöriger sein muss. Die Erstellung dieser Dokumente erfordert Sorgfalt und idealerweise fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Wille im Ernstfall auch Geltung findet. Wir bei braun-legal unterstützen Sie auch hierbei umfassend.

FAQ

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Kinder und der Ehepartner. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern und der Ehepartner, danach Geschwister und weitere Verwandte nach einer festgelegten Ordnung. [1, S7]

Was kostet ein Testament beim Notar?

Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Geschäftswert, also dem Wert des Nachlasses. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Bei einem Nachlasswert von z.B. 250.000 € fällt eine Notargebühr von etwa 535 € (zzgl. MwSt. und Auslagen) an.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Ein Erbe tritt die gesamte Rechtsnachfolge des Erblassers an, inklusive aller Rechte und Pflichten (auch Schulden). Ein Vermächtnisnehmer erhält nur einen bestimmten Vermögensgegenstand oder einen Geldbetrag aus dem Nachlass, ohne Erbe zu werden. [1, S2]

Wie kann ich jemanden enterben?

Sie können jemanden enterben, indem Sie ihn in Ihrem Testament nicht als Erben einsetzen oder ausdrücklich von der Erbfolge ausschließen. Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) haben dann aber meist immer noch Anspruch auf den Pflichtteil. [1]

Welche Änderungen brachte das Jahressteuergesetz 2022 für die Erbschaftsteuer?

Das Jahressteuergesetz 2022 hat insbesondere die Vorschriften zur Bewertung von Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer angepasst (Änderungen im Bewertungsgesetz, BewG). Dies kann seit dem 1. Januar 2023 zu höheren steuerlichen Werten für Immobilien und somit potenziell zu einer höheren Steuerbelastung führen. [S5, S11]

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des längerlebenden Partners der Nachlass an Dritte (meist die Kinder) fällt. [S2]

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