Familienrecht

Versorgungsausgleich

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Versorgungsausgleich bei Scheidung: So sichern Sie Ihre Rentenansprüche für die Zukunft

09.02.2025

9

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung ist ein komplexes Thema, das viele Paare vor große Herausforderungen stellt. Es geht darum, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht aufzuteilen. Dies betrifft gesetzliche Renten, Betriebsrenten und private Vorsorgeverträge. Eine faire Regelung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile im Alter zu vermeiden. Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation zu finden, damit Sie auch nach der Scheidung finanziell gut aufgestellt sind. Dieser Beitrag erklärt Ihnen die Grundlagen und zeigt Ihnen Ihre Optionen auf.

Das Thema kurz und kompakt

Der Versorgungsausgleich teilt bei Scheidung alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Partnern.

Eine notarielle Vereinbarung (Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung) kann den Versorgungsausgleich ausschließen oder anpassen, unterliegt aber gerichtlicher Kontrolle.

Bei kurzer Ehedauer (bis 3 Jahre) findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt; auch bei Geringfügigkeit kann er entfallen.

Eine Scheidung wirft viele Fragen auf, besonders bei der Rente. Mandant A sparte durch eine klare Regelung zum Versorgungsausgleich bares Geld. Erfahren Sie, wie der Versorgungsausgleich bei Scheidung funktioniert und was das für Ihre finanzielle Zukunft bedeutet.

Grundlagen des Versorgungsausgleichs verstehen

Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das bei einer Scheidung in Deutschland zum Tragen kommt. Sein Ziel ist es, die während der Ehezeit von beiden Partnern erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung hälftig zu teilen. [1, 2] Dies betrifft beispielsweise Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder auch betriebliche und private Altersvorsorgen. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich in der Regel von Amts wegen durch, es sei denn, die Eheleute haben eine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen. [1] Die rechtliche Basis bildet das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). [7]

Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt am ersten Tag des Monats der Eheschließung. Sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. [4] Viele wissen nicht, dass auch ausländische Anrechte grundsätzlich berücksichtigt werden, deren Ausgleich aber praktisch oft scheitert. Eine genaue Prüfung aller während dieser Zeit erworbenen Anwartschaften ist für eine gerechte Aufteilung unerlässlich. Die Komplexität erfordert oft eine detaillierte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Versorgungssystemen.

Diese Anrechte fallen in den Ausgleich

Im Versorgungsausgleich werden vielfältige Versorgungsanrechte berücksichtigt, die während der Ehezeit entstanden sind. Dazu zählen insbesondere Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also die gesammelten Rentenpunkte. [2] Auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung und berufsständischen Versorgungswerken (z.B. für Ärzte, Anwälte) werden geteilt. [4] Des Weiteren fallen betriebliche Altersversorgungen (Betriebsrenten) und private Altersvorsorgeverträge wie Riester- oder Rürup-Renten unter den Ausgleich. [1]

Nicht alle finanziellen Werte werden im Versorgungsausgleich geteilt. Folgende Anrechte werden typischerweise ausgeglichen:

  • Gesetzliche Rentenversicherungsansprüche (Entgeltpunkte)

  • Beamtenpensionen und Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes

  • Betriebliche Altersversorgungen (z.B. Direktzusagen, Pensionskassen)

  • Private Rentenversicherungen (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente)

  • Anrechte aus der Alterssicherung der Landwirte

  • Versorgungen von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern

Wichtig ist, dass Kapitallebensversicherungen, die auf eine einmalige Kapitalzahlung gerichtet sind, in der Regel nicht im Versorgungsausgleich, sondern im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. [2] Die genaue Erfassung aller relevanten Anrechte ist ein entscheidender Schritt. Für eine umfassende Beratung zum Versorgungsausgleich stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Berechnung des Versorgungsausgleichs meistern

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt für jedes einzelne Anrecht getrennt. [1] Grundsätzlich wird der in der Ehezeit erworbene Teil eines jeden Anrechts ermittelt und dann hälftig geteilt. [4] Das bedeutet, jeder Ehepartner gibt von seinen in der Ehe erworbenen Anrechten die Hälfte an den anderen ab und erhält im Gegenzug die Hälfte der vom anderen Partner in der Ehe erworbenen Anrechte. [2] Die Versorgungsträger teilen dem Familiengericht die Höhe der Ehezeitanteile mit. Ein Beispiel: Hat Ehepartner A während der Ehe 20 Rentenpunkte erworben und Ehepartner B 10 Rentenpunkte, muss A 10 Punkte abgeben und B 5 Punkte. Im Ergebnis erhält B 5 Punkte von A (10 von A minus 5 von B). [4]

Die Durchführung der Teilung kann auf zwei Wegen erfolgen: die interne und die externe Teilung. Bei der internen Teilung wird für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein eigenes Konto beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten eingerichtet oder ein bestehendes Konto aufgestockt. [2] Dies ist der Regelfall. Die externe Teilung bedeutet, dass der Ausgleichsberechtigte einen Kapitalbetrag erhält, den er in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen kann. [2] Eine externe Teilung kann der Versorgungsträger unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Berechtigten verlangen, etwa bei geringen Ausgleichswerten. [1] Die genaue Berechnung der Rentenpunkte kann komplex sein.

Ausschluss oder Anpassung des Versorgungsausgleichs prüfen

Es gibt Situationen, in denen ein Versorgungsausgleich nicht oder nur modifiziert durchgeführt wird. Eine wichtige Ausnahme betrifft Ehen von kurzer Dauer. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren (vom Beginn des Monats der Heirat bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags) findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt. [2, 4] Stellen beide keinen Antrag, entfällt er. Ein weiterer Grund für den Ausschluss kann die Geringfügigkeit sein: Sind die beiderseitigen Anrechte nahezu gleichwertig oder handelt es sich um einzelne Anrechte von sehr geringem Wert, kann das Gericht von einem Ausgleich absehen (§ 18 VersAusglG). [1]

Ein Ausschluss oder eine individuelle Regelung des Versorgungsausgleichs ist auch durch eine notarielle Vereinbarung möglich. Dies kann in einem Ehevertrag vor oder während der Ehe oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung anlässlich der Scheidung geschehen. [3] Solche Vereinbarungen unterliegen jedoch einer gerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle, um eine grob einseitige Benachteiligung eines Partners zu verhindern. [3] Ein Verzicht ist oft nur wirksam, wenn beide Partner über eine eigene, angemessene Altersversorgung verfügen oder ein fairer Ausgleich anderweitig erfolgt. [1] Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten eines Ehevertrags.

Sonderfälle und ihre Auswirkungen auf den Ausgleich

Bestimmte Lebensumstände können die Durchführung des Versorgungsausgleichs beeinflussen. Eine lange Trennungszeit vor der eigentlichen Scheidung kann ein Grund für eine Anpassung sein. Hat ein Paar beispielsweise 13 Jahre getrennt gelebt und sich wirtschaftlich vollständig verselbstständigt, kann das Gericht den Versorgungsausgleich auf die Zeit des tatsächlichen Zusammenlebens begrenzen. [5] Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Fall, in dem die Eheleute erst viele Jahre nach der Trennung die Scheidung einreichten. [5]

Auch der Tod eines Ehegatten kann Auswirkungen haben. Verstirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte, bevor er selbst Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat oder nur für kurze Zeit (maximal 36 Monate), kann der Versorgungsausgleich unter Umständen rückgängig gemacht oder angepasst werden (§§ 37, 38 VersAusglG). [2, 6] Die Rückabwicklung ist jedoch kein Automatismus und an strenge Voraussetzungen geknüpft, wie ein BGH-Urteil verdeutlichte, bei dem es auch auf das Bestehen von Hinterbliebenenansprüchen ankam. [6] Ein Fachanwalt für Familienrecht kann hier die Details prüfen.

Die Rolle des Gerichts und der Versorgungsträger optimieren

Das Familiengericht spielt die zentrale Rolle bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs. Es ermittelt von Amts wegen die in der Ehezeit erworbenen Anrechte, indem es Auskünfte von den jeweiligen Versorgungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Pensionskassen) einholt. [2] Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Versorgungsträger oft mehrere Monate für die Berechnung und Übermittlung der Daten benötigen. Die Ehegatten sind verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die notwendigen Angaben zu machen. [1]

Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie frühzeitig alle relevanten Unterlagen zu Ihren Altersversorgungen zusammentragen. Dazu gehören Rentenauskünfte, Versicherungspolicen und Standmitteilungen. Eine vollständige und korrekte Datengrundlage ist entscheidend für eine zügige und faire Entscheidung. Fehlende oder unklare Auskünfte können das Scheidungsverfahren erheblich verzögern. [4] Bei komplexen Versorgungslandschaften oder internationalen Bezügen ist eine anwaltliche Begleitung besonders empfehlenswert, um Nachteile zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Versorgungsträgern.

Kosten des Versorgungsausgleichs im Blick behalten

Der Versorgungsausgleich ist ein gerichtliches Verfahren und verursacht daher Kosten. Diese setzen sich aus Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Verfahrenswert, der anhand der Anzahl der auszugleichenden Anrechte und dem Einkommen der Ehegatten bestimmt wird. [2] Für jedes Anrecht, das im Versorgungsausgleich geteilt wird, fällt ein Mindestverfahrenswert an, aktuell sind dies 1.000 Euro pro Anrecht (§ 50 FamGKG). Bei beispielsweise vier Anrechten (je zwei pro Ehegatte) beträgt der Verfahrenswert mindestens 4.000 Euro.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Auch hier ist der Verfahrenswert eine Berechnungsgrundlage. Es ist wichtig zu wissen, dass auch bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt für den Antragsteller der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt wird und Kosten verursacht. Oft wird übersehen, dass bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich durch gerichtlichen Vergleich ebenfalls eine Einigungsgebühr anfallen kann. [3] Eine frühzeitige Klärung der Anwaltsfrage und der zu erwartenden Kosten schafft Transparenz.

Ihre nächsten Schritte zur Sicherung Ihrer Altersvorsorge

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung ist ein entscheidender Faktor für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Eine sorgfältige Vorbereitung und das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sind unerlässlich. Sammeln Sie alle Unterlagen zu Ihren Rentenanwartschaften und denen Ihres Partners. Prüfen Sie, ob Gründe für einen Ausschluss oder eine Anpassung des Versorgungsausgleichs vorliegen könnten, wie eine kurze Ehedauer oder eine bereits getroffene Scheidungsfolgenvereinbarung (Achtung: notarielle Beurkundung oft nötig!).

Wir bei braun-legal verstehen, dass dies eine emotional und juristisch herausfordernde Zeit ist. Unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen eine persönliche und vertrauenswürdige Rechtsberatung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen Ihre Ansprüche und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie. Ob es um die korrekte Berechnung, den möglichen Ausschluss oder die Gestaltung einer fairen Vereinbarung geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihre Zukunft zu sichern. Ein erster Schritt könnte die Teilnahme an einem unserer Premium-Webinare sein.

FAQ

Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann mehrere Monate bis über ein Jahr dauern, da das Gericht Auskünfte von allen Versorgungsträgern einholen muss. [2]

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn ein Ex-Partner stirbt?

Verstirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Partner und hat nicht länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen, kann die Kürzung der Rente des verpflichteten Partners auf Antrag aufgehoben werden. Dies ist jedoch an Bedingungen geknüpft. [2, 6]

Fällt bei jeder Scheidung ein Versorgungsausgleich an?

Nein. Bei Ehen unter drei Jahren Dauer nur auf Antrag. Er kann auch entfallen, wenn die beiderseitigen Anrechte geringfügig sind oder sich kaum unterscheiden, oder wenn er wirksam vertraglich ausgeschlossen wurde. [2, 1]

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?

Bei der internen Teilung (Regelfall) wird für den Ausgleichsberechtigten ein Konto beim Versorgungsträger des Pflichtigen eingerichtet/aufgestockt. Bei der externen Teilung erhält der Berechtigte einen Kapitalbetrag zur Einzahlung in einen eigenen Vertrag. [1, 2]

Welche Kosten entstehen durch den Versorgungsausgleich?

Es fallen Gerichtskosten an, die sich nach der Anzahl der auszugleichenden Anrechte richten (mind. 1.000 Euro Verfahrenswert pro Anrecht). Hinzu kommen ggf. Anwaltskosten. [2]

Kann ich auf den Versorgungsausgleich verzichten, um die Scheidung zu beschleunigen?

Ein Verzicht kann das Verfahren beschleunigen, muss aber notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden und unterliegt einer Wirksamkeitsprüfung, um Benachteiligungen zu vermeiden. [3]

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