Erbrecht
Erbschaftssteuer
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Erbschaftssteuer und Zugewinnausgleich: So optimieren Sie Ihre Steuerlast im Erbfall
Stirbt ein Ehepartner, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer des überlebenden Partners. Der sogenannte Zugewinnausgleich kann zu einer signifikanten Steuererleichterung führen. Wir erklären Ihnen die komplexen Regelungen rund um Erbschaftsteuer und Zugewinnausgleich und zeigen auf, wie Sie durch vorausschauende Planung und Kenntnis der Rechtslage Ihre finanzielle Situation im Erbfall optimieren können. Eine individuelle Beratung ist dabei oft unerlässlich, um Fallstricke zu vermeiden und alle Vorteile auszuschöpfen.
Das Thema kurz und kompakt
Der fiktive Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG kann die Erbschaftsteuer für den überlebenden Ehegatten erheblich reduzieren, da dieser Betrag steuerfrei bleibt.
Eine genaue Berechnung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehegatten ist entscheidend für die korrekte Ermittlung des steuerfreien Zugewinns.
Gestaltungsmöglichkeiten wie die Güterstandsschaukel oder ein modifizierter Ehevertrag können zu Lebzeiten helfen, die spätere Erbschaftsteuerlast zu optimieren.
Ein Todesfall in der Familie ist emotional belastend. Zusätzlich können hohe Erbschaftsteuern anfallen. Doch wussten Sie, dass der Zugewinnausgleich Ihre Steuerlast erheblich mindern kann?
Grundlagen: Zugewinngemeinschaft und Erbrecht verstehen
Im deutschen Erbrecht spielt der eheliche Güterstand eine zentrale Rolle für die Höhe der Erbschaftsteuer. Ohne einen Ehevertrag leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). [3] Das bedeutet, dass die Vermögen während der Ehe getrennt bleiben, aber im Falle einer Scheidung oder des Todes ein Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns stattfindet. [6] Verstirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung (z.B. Kinder) regulär ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 BGB). [2] Zusätzlich erhält er pauschal ein weiteres Viertel als Zugewinnausgleich, wodurch sich sein Erbteil auf die Hälfte erhöht (§ 1371 Abs. 1 BGB). [2] Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser pauschale Zugewinnausgleich erbschaftsteuerlich anders behandelt wird als der tatsächlich errechnete Zugewinn. [1] Die genaue Berechnung kann komplex sein und hängt von vielen Faktoren ab.
Steuerfalle vermeiden: Der fiktive Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG
Für die Erbschaftsteuer ist nicht der pauschale Viertel-Anteil entscheidend, sondern der tatsächlich erzielbare Zugewinn. Nach § 5 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) wird für die Berechnung der Erbschaftsteuer eine fiktive Zugewinnausgleichsforderung ermittelt. [1,5] Dieser Betrag, den der überlebende Ehegatte im Falle einer Scheidung als Zugewinnausgleich hätte fordern können, bleibt erbschaftsteuerfrei. [4] Viele Erben wissen nicht, dass dieser fiktive Zugewinn oft höher ist als der pauschale Erbteil und somit zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann. Die Berechnung dieses fiktiven Zugewinns erfordert eine genaue Gegenüberstellung der Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner. [2] Seit dem Jahressteuergesetz 2020 gibt es zudem Anpassungen, die eine Kürzung der steuerfreien fiktiven Ausgleichsforderung vorsehen, wenn steuerbefreites Vermögen (z.B. Betriebsvermögen) im Nachlass enthalten ist, um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden. [1,] Eine sorgfältige Prüfung und Berechnung ist daher unerlässlich, um die Erbschaftssteuer zu optimieren.
Berechnung des steuerfreien Zugewinns: Ein Praxisbeispiel
Die Ermittlung des steuerfreien Zugewinns kann komplex sein. Zunächst wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten bei Eheschließung und das Endvermögen zum Zeitpunkt des Erbfalls festgestellt. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen des jeweiligen Ehegatten hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). Der Zugewinn ist die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Hat der verstorbene Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt als der überlebende, steht letzterem die Hälfte der Differenz als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 BGB). [2,] Diese fiktive Forderung ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. [1] Ein Beispiel: Betrug der Zugewinn des Verstorbenen 400.000 Euro und der des Überlebenden 100.000 Euro, beträgt die Differenz 300.000 Euro. Die steuerfreie Ausgleichsforderung beläuft sich auf 150.000 Euro. Dieser Betrag wird vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen, zusätzlich zum persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro für Ehegatten. [3,ä] Die genaue Berechnung des Zugewinns ist entscheidend.
Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten: Güterstandsschaukel und Ehevertrag
Um die Erbschaftsteuerbelastung zu optimieren, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Eine davon ist die sogenannte Güterstandsschaukel. Hierbei wechseln die Ehegatten durch einen Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung, gleichen den Zugewinn steuerfrei aus (§ 5 Abs. 2 ErbStG) und kehren anschließend wieder zur Zugewinngemeinschaft zurück. [3,ü;2,§52] Dies kann insbesondere bei hohen Vermögenswerten sinnvoll sein, um Vermögen steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen und so spätere Erbschaftsteuerfreibeträge besser auszunutzen. Wichtig ist hierbei, dass die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden, um nicht als Scheingeschäft gewertet zu werden. Eine weitere Möglichkeit ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der bestimmte Vermögenswerte, wie beispielsweise Betriebsvermögen, vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Dies kann die Berechnung des Zugewinns im Erbfall beeinflussen. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch unsere erfahrenen Anwälte hilft Ihnen, die für Ihre Situation passende Lösung zu finden.
Folgende Punkte sind bei der Güterstandsschaukel zu beachten:
Notarielle Beurkundung des Ehevertrags ist erforderlich.
Tatsächliche Durchführung des Vermögensausgleichs ist notwendig.
Kann mehrfach durchgeführt werden, unterliegt aber der Prüfung durch Finanzbehörden.
Dient oft der Vorbereitung für steueroptimierte Schenkungen an Kinder (jedes Kind hat Freibetrag von 400.000 Euro von jedem Elternteil). [2,ü]
Kann zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen beitragen.
Diese Strategien erfordern genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage, einschließlich des Jahressteuergesetzes 2022 und der Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG), insbesondere bei Immobilienvermögen. [4,;1,]
Sonderfall: Erbschaft und Zugewinn – Was gehört wem?
Eine häufige Frage ist, ob eine während der Ehe erhaltene Erbschaft in den Zugewinnausgleich fällt. Grundsätzlich gehört eine Erbschaft oder Schenkung, die ein Ehegatte während der Ehe erhält, zu seinem Anfangsvermögen, wenn sie von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, zu dem Zweck der vorweggenommenen Erbfolge, oder als Ausstattung erworben wurde (§ 1374 Abs. 2 BGB). [6,ö] Das bedeutet, der reine Wert der Erbschaft zum Zeitpunkt des Erhalts wird nicht als Zugewinn gewertet. Allerdings können Wertsteigerungen dieser Erbschaft während der Ehezeit durchaus als Zugewinn gelten und somit ausgleichspflichtig sein. [5,] Beispiel: Erbt ein Ehepartner ein Aktiendepot im Wert von 50.000 Euro, das bis zum Erbfall auf 80.000 Euro an Wert gewinnt, fließen die 30.000 Euro Wertsteigerung in seinen Zugewinn ein. Die Frage, ob ein Erbe zum Zugewinn gehört, ist also differenziert zu betrachten. Bei einer Scheidung und dem Zugewinn aus einem Erbe gelten ähnliche Prinzipien.
Auswirkungen des Bewertungsgesetzes auf Immobilien im Nachlass
Bei Immobilien im Nachlass spielt das Bewertungsgesetz (BewG) eine entscheidende Rolle für die Höhe der Erbschaftsteuer. Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 ist der Verkehrswert (gemeiner Wert) für die Bewertung maßgeblich. [1,] Das BewG kennt verschiedene Verfahren zur Wertermittlung, wie das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren (§§ 176 ff. BewG). [1,] Insbesondere das Jahressteuergesetz 2022 hat zu Anpassungen bei der Immobilienbewertung geführt, die tendenziell höhere Werte und somit eine höhere Steuerlast zur Folge haben können, gerade in Ballungsräumen. [2,2022] Viele Erben unterschätzen die Komplexität der Immobilienbewertung und die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen. Es ist möglich, durch ein eigenes Gutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen. [1,] Die korrekte Bewertung ist auch für die Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichs relevant, da das Endvermögen die Immobilienwerte umfasst. Eine genaue Analyse, was alles zum Zugewinn zählt, ist hierbei wichtig.
Die wichtigsten Bewertungsverfahren sind:
Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG): Angewendet bei Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern, basierend auf realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. [1,]
Ertragswertverfahren (§§ 184 ff. BewG): Genutzt für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, basierend auf den erzielbaren Mieteinnahmen.
Sachwertverfahren (§§ 189 ff. BewG): Kommt zur Anwendung, wenn keine Vergleichs- oder Ertragswerte ermittelbar sind, z.B. bei eigengenutzten Geschäftsgrundstücken oder speziellen Immobilien.
Diese Verfahren können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, weshalb eine fachkundige Beratung entscheidend ist.
Handlungsempfehlungen: So sichern Sie Ihr Vermögen optimal ab
Um die Vorteile des Zugewinnausgleichs bei der Erbschaftsteuer optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden, ist eine frühzeitige und umfassende Planung unerlässlich. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation. Dies beginnt mit einer genauen Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse und Ihrer familiären Situation. Wir prüfen, ob der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft für Sie optimal ist oder ob ehevertragliche Gestaltungen, wie eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, sinnvoller sind. Ein oft übersehener Aspekt ist die korrekte Dokumentation des Anfangsvermögens beider Ehegatten. Diese kann im Erbfall die Berechnung des Zugewinns erheblich erleichtern und Streitigkeiten vermeiden. Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Nachlassplanung schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern sichert auch Ihre Liebsten ab. Nutzen Sie unsere Expertise, um die Komplexität von Erbschaftsteuer und Zugewinnausgleich zu meistern.
Weitere nützliche Links
Im deutschen Erbrecht spielt der eheliche Güterstand eine zentrale Rolle für die Höhe der Erbschaftsteuer. Ohne einen Ehevertrag leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). [3] Das bedeutet, dass die Vermögen während der Ehe getrennt bleiben, aber im Falle einer Scheidung oder des Todes ein Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns stattfindet. [6] Verstirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung (z.B. Kinder) regulär ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 BGB). [2] Zusätzlich erhält er pauschal ein weiteres Viertel als Zugewinnausgleich, wodurch sich sein Erbteil auf die Hälfte erhöht (§ 1371 Abs. 1 BGB). [2] Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser pauschale Zugewinnausgleich erbschaftsteuerlich anders behandelt wird als der tatsächlich errechnete Zugewinn. [1] Die genaue Berechnung kann komplex sein und hängt von vielen Faktoren ab.
FAQ
Muss ich Erbschaftsteuer auf den Zugewinnausgleich zahlen?
Nein, der nach § 5 Abs. 1 ErbStG ermittelte fiktive Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehegatten ist von der Erbschaftsteuer befreit. Er wird vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen.
Wie wird der Zugewinnausgleich im Todesfall berechnet für die Erbschaftsteuer?
Für die Erbschaftsteuer wird der Zugewinn berechnet, den der überlebende Ehegatte im Falle einer Scheidung hätte fordern können. Dazu wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten von seinem Endvermögen abgezogen. Die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne (sofern der Verstorbene den höheren Zugewinn hatte) ist steuerfrei.
Welche Rolle spielt der Ehevertrag beim Zugewinnausgleich und der Erbschaftsteuer?
Ein Ehevertrag kann den Güterstand regeln (z. B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft). Dies hat direkte Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich und somit auch auf die Höhe der Erbschaftsteuer. Eine Gütertrennung schließt den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall aus.
Was hat sich durch das Jahressteuergesetz 2022 bezüglich Zugewinnausgleich geändert?
Das Jahressteuergesetz 2020 (Anwendung für Erwerbe nach 28.12.2020) hat u.a. Regelungen zur Kürzung der steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichsforderung eingeführt, wenn steuerbefreites Vermögen (z.B. Betriebsvermögen) im Nachlass ist, um Doppelbegünstigungen zu vermeiden. Auch die Immobilienbewertung wurde durch Gesetzesänderungen (JStG 2022) angepasst, was sich auf das Endvermögen auswirken kann.
Wie hoch ist der persönliche Freibetrag für Ehegatten bei der Erbschaftsteuer?
Der persönliche Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt 500.000 Euro. Der steuerfreie Zugewinnausgleich kann diesen Betrag quasi erhöhen.
Kann ich den Zugewinnausgleich auch bei Schenkungen steuerfrei nutzen?
Ja, wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu Lebzeiten beendet und der Zugewinn ausgeglichen (z. B. durch Wechsel zur Gütertrennung), ist diese Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerfrei.